Hochschulen und Fachhochschulen. Wissens- und Technologietransfer
- ShortId
-
97.3504
- Id
-
19973504
- Updated
-
25.06.2025 02:16
- Language
-
de
- Title
-
Hochschulen und Fachhochschulen. Wissens- und Technologietransfer
- AdditionalIndexing
-
angewandte Wissenschaften;Technologietransfer;Fachhochschule;angewandte Forschung;Hochschulwesen;Hochschulforschung
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K16020105, Hochschulforschung
- L03K160101, angewandte Wissenschaften
- L04K16020101, angewandte Forschung
- L05K0706010511, Technologietransfer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren des schweizerischen Wohlstandes gründet auf der Innovationsfähigkeit der schweizerischen Forschungs- und Bildungsinstitutionen und der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Wirtschaft. Der zunehmend härter werdende globale Wettbewerb und der damit verbundene Zwang zu Produktivitätssteigerungen sowie die wirtschaftlich notwendig gewordenen Verlagerungen von Forschungsaktivitäten und Produktionsstätten ins Ausland haben in den letzten Jahren unser Land vor bisher nicht gekannte Herausforderungen gestellt. Eine Folge davon sind u. a. bisher nie dagewesene Arbeitsplatzverluste, eine über Jahre anhaltende Rezession, ausbleibende ausländische Firmengründungen in der Schweiz und eine Jugend, die stark verunsichert ist, weil sie nicht weiss, ob sie nach Studienabschluss auch einen entsprechenden Arbeitsplatz findet.</p><p>Aus all diesen Gründen ist die Rolle des Staates als Innovations- und Wirtschaftsförderer zum Thema geworden. Er hat denn auch rasch reagiert und die Rahmenbedingungen zur Innovationsförderung konkret verbessert. Im Bereich der Hochschulen ist ein eigentlicher Kulturwandel vom "Forscher zum Unternehmer" im Gange.</p><p>Besonders erwähnenswerte Beispiele sind die ETH Lausanne und die ETH Zürich, die bereits einen hohen Stand in der Verbundforschung erreicht haben und die ein breit gefächertes Netz von Zusammenarbeitsverträgen mit der Wirtschaft unterhalten. So werden an der ETH Lausanne mehr als die Hälfte der 1500 Wissenschafter von Drittgeldern bezahlt, und der Mittelfluss dieser Mandate deckt 25 Prozent des Budgets dieser Hochschule ab. Auch in Basel entwickelt sich die Universität vom Forschungs- und Lehrbetrieb hin zum Unternehmen. Professoren und Assistenten werden ermuntert, mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten und Absolventen bei der Gründung von Spin-off-Firmen zu unterstützen. Eine 1996 gegründete Transferstelle für Wissen und Technologie kann denn auch auf einige vielversprechende Spin-off-Projekte verweisen. Im Sinne der Förderung dieses Kulturwandels an den Hochschulen wirken sich die, unabhängig von den Einnahmen der Hochschulen aus Dienstleistungen an Dritte gewährten Bundesbeiträge an die Kantone aus. Da auch die Kantone ihre Beiträge an ihre Universitäten in der Regel nicht um die Beiträge der Dienstleistungen an Dritte kürzen, entwickelt sich die Drittmittelbeschaffung zum eigentlichen Anreizsystem für die Hochschule. Diese Mittel erlauben es, den Hochschulen ihre eigenen Forschungskompetenzen zu verstärken und den Technologietransfer mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen.</p><p>Anders ist dies im Bereich der in Gründung begriffenen Fachhochschulen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sie das gleiche Ziel erreichen und zu gleichwertigen Hochschulen heranwachsen, aber mit einer anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Heutige HTL werden somit neben einem deutlich höheren Ausbildungsniveau über eigene Kompetenzzentren verfügen müssen und diese Kompetenz durch gemeinsame Forschung- und Entwicklungsprojekte mit der Wirtschaft unter Beweis stellen müssen, wenn sie schliesslich die Anerkennung als Fachhochschule durch den Bund erhalten wollen. Dadurch sollen, unterstützt durch die Kommission Technologie und Innovation (KTI), neue Innovationsimpulse auf dem Gebiet der verschiedensten Technologien in die KMU hineingetragen werden. Besondere Beachtung soll aber auch der engen Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen und den Hochschulen geschenkt werden. Im Gegensatz zu den Hochschulen fehlt aber den Fachhochschulen ein eigentlicher finanzieller Anreiz für Dienstleistungen an Dritte im Sinne des Technologietransfers, denn gemäss Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung zum FHSG müssen sämtliche Einnahmen von dem für die Bundesbeiträge anrechenbaren Gesamtaufwand abgezogen werden. Damit werden diejenigen Fachhochschulen bestraft, die ihre Kompetenzbereiche zusammen mit den Hochschulen und der Wirtschaft ganz im Sinne des Gesetzgebers und der dringenden Bedürfnisse des Werkplatzes Schweiz ausbauen wollen.</p><p>Derartige Vorbehalte wurden bereits in der Vernehmlassung zu den Vollzugserlassen zum FHSG von diversen Kantonen und Schulen geäussert. Was offenbar übersehen wurde oder noch nicht entschieden war, ist, dass die Hochschulen in dieser Angelegenheit anders behandelt werden und dadurch einen, in Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel wichtigen Vorteil am Markt geniessen.</p><p>Wenn man davon ausgeht, dass es der Bundesrat mit der Gleichwertigkeit von Fachhochschulen und Hochschulen ernst meint, dann sollte er konsequenterweise auch für eine Gleichbehandlung bei den von den Schulen erwirtschafteten Erträgen sorgen. Insbesondere sollten im Sinne der Förderung von Kompetenzzentren Anreize für die Fachhochschulen und ihre Professoren geschaffen werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob sich an den Hochschulen und an den Fachhochschulen ein gleiches Anreizsystem für den Transfer von Wissen und Technologie in die Gesellschaft und die Wirtschaft aufdrängt.</p>
- Hochschulen und Fachhochschulen. Wissens- und Technologietransfer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren des schweizerischen Wohlstandes gründet auf der Innovationsfähigkeit der schweizerischen Forschungs- und Bildungsinstitutionen und der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Wirtschaft. Der zunehmend härter werdende globale Wettbewerb und der damit verbundene Zwang zu Produktivitätssteigerungen sowie die wirtschaftlich notwendig gewordenen Verlagerungen von Forschungsaktivitäten und Produktionsstätten ins Ausland haben in den letzten Jahren unser Land vor bisher nicht gekannte Herausforderungen gestellt. Eine Folge davon sind u. a. bisher nie dagewesene Arbeitsplatzverluste, eine über Jahre anhaltende Rezession, ausbleibende ausländische Firmengründungen in der Schweiz und eine Jugend, die stark verunsichert ist, weil sie nicht weiss, ob sie nach Studienabschluss auch einen entsprechenden Arbeitsplatz findet.</p><p>Aus all diesen Gründen ist die Rolle des Staates als Innovations- und Wirtschaftsförderer zum Thema geworden. Er hat denn auch rasch reagiert und die Rahmenbedingungen zur Innovationsförderung konkret verbessert. Im Bereich der Hochschulen ist ein eigentlicher Kulturwandel vom "Forscher zum Unternehmer" im Gange.</p><p>Besonders erwähnenswerte Beispiele sind die ETH Lausanne und die ETH Zürich, die bereits einen hohen Stand in der Verbundforschung erreicht haben und die ein breit gefächertes Netz von Zusammenarbeitsverträgen mit der Wirtschaft unterhalten. So werden an der ETH Lausanne mehr als die Hälfte der 1500 Wissenschafter von Drittgeldern bezahlt, und der Mittelfluss dieser Mandate deckt 25 Prozent des Budgets dieser Hochschule ab. Auch in Basel entwickelt sich die Universität vom Forschungs- und Lehrbetrieb hin zum Unternehmen. Professoren und Assistenten werden ermuntert, mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten und Absolventen bei der Gründung von Spin-off-Firmen zu unterstützen. Eine 1996 gegründete Transferstelle für Wissen und Technologie kann denn auch auf einige vielversprechende Spin-off-Projekte verweisen. Im Sinne der Förderung dieses Kulturwandels an den Hochschulen wirken sich die, unabhängig von den Einnahmen der Hochschulen aus Dienstleistungen an Dritte gewährten Bundesbeiträge an die Kantone aus. Da auch die Kantone ihre Beiträge an ihre Universitäten in der Regel nicht um die Beiträge der Dienstleistungen an Dritte kürzen, entwickelt sich die Drittmittelbeschaffung zum eigentlichen Anreizsystem für die Hochschule. Diese Mittel erlauben es, den Hochschulen ihre eigenen Forschungskompetenzen zu verstärken und den Technologietransfer mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen.</p><p>Anders ist dies im Bereich der in Gründung begriffenen Fachhochschulen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sie das gleiche Ziel erreichen und zu gleichwertigen Hochschulen heranwachsen, aber mit einer anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Heutige HTL werden somit neben einem deutlich höheren Ausbildungsniveau über eigene Kompetenzzentren verfügen müssen und diese Kompetenz durch gemeinsame Forschung- und Entwicklungsprojekte mit der Wirtschaft unter Beweis stellen müssen, wenn sie schliesslich die Anerkennung als Fachhochschule durch den Bund erhalten wollen. Dadurch sollen, unterstützt durch die Kommission Technologie und Innovation (KTI), neue Innovationsimpulse auf dem Gebiet der verschiedensten Technologien in die KMU hineingetragen werden. Besondere Beachtung soll aber auch der engen Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen und den Hochschulen geschenkt werden. Im Gegensatz zu den Hochschulen fehlt aber den Fachhochschulen ein eigentlicher finanzieller Anreiz für Dienstleistungen an Dritte im Sinne des Technologietransfers, denn gemäss Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung zum FHSG müssen sämtliche Einnahmen von dem für die Bundesbeiträge anrechenbaren Gesamtaufwand abgezogen werden. Damit werden diejenigen Fachhochschulen bestraft, die ihre Kompetenzbereiche zusammen mit den Hochschulen und der Wirtschaft ganz im Sinne des Gesetzgebers und der dringenden Bedürfnisse des Werkplatzes Schweiz ausbauen wollen.</p><p>Derartige Vorbehalte wurden bereits in der Vernehmlassung zu den Vollzugserlassen zum FHSG von diversen Kantonen und Schulen geäussert. Was offenbar übersehen wurde oder noch nicht entschieden war, ist, dass die Hochschulen in dieser Angelegenheit anders behandelt werden und dadurch einen, in Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel wichtigen Vorteil am Markt geniessen.</p><p>Wenn man davon ausgeht, dass es der Bundesrat mit der Gleichwertigkeit von Fachhochschulen und Hochschulen ernst meint, dann sollte er konsequenterweise auch für eine Gleichbehandlung bei den von den Schulen erwirtschafteten Erträgen sorgen. Insbesondere sollten im Sinne der Förderung von Kompetenzzentren Anreize für die Fachhochschulen und ihre Professoren geschaffen werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob sich an den Hochschulen und an den Fachhochschulen ein gleiches Anreizsystem für den Transfer von Wissen und Technologie in die Gesellschaft und die Wirtschaft aufdrängt.</p>
- Hochschulen und Fachhochschulen. Wissens- und Technologietransfer
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