Übernahme der Kosten der ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung

ShortId
97.3505
Id
19973505
Updated
10.04.2024 12:07
Language
de
Title
Übernahme der Kosten der ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung
AdditionalIndexing
Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Empfängnisverhütung;Mutterschaft
1
  • L05K0107030401, Mutterschaft
  • L05K0103020102, Empfängnisverhütung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Prävention muss die erste und wichtigste Massnahme gegen eine ungewollte Schwangerschaft sein und neben einer umfassenden Aufklärung und Beratungshilfe aus einem leichten Zugang zu Verhütungsmitteln bestehen. Es ist daher unerlässlich, dass die Kosten ärztlich verordneter Verhütungsmittel auch in der Schweiz von der Krankenversicherung übernommen werden. Dies ist um so dringender geboten, als in der Schweiz der Abbruch einer Schwangerschaft zurzeit von der Krankenkasse bezahlt wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass finanziell Schwache, die sich Verhütungsmittel nicht leisten können, abtreiben anstatt zu verhüten.</p><p>Im Jahre 1996 wurden in der Schweiz rund 12 700 legale Abtreibungen vorgenommen. Die Schweiz weist damit heue eine im europäischen Vergleich zwar relativ niedrige Abtreibungsrate auf. Seit 1966 ist die Zahl der Abtreibungen um 25 Prozent zurückgegangen. Dieser Rückgang ist, da die rechtliche Lage während dieser Zeit bekanntlich unverändert blieb, im wesentlichen auf die breitere Aufklärung und den besseren Zugang zu Verhütungsmitteln zurückzuführen.</p><p>Es ist aber dringend notwendig, dass durch Kostenübernahme der Krankenkassen für die Verhütungsmittel die Prävention zusätzlich verstärkt wird. Dass dies die geeignete Massnahme zur Senkung der Anzahl Schwangerschaftsabbrüche ist, zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der Niederlande, die heute die niedrigste Abtreibungsrate in Europa aufweisen, obwohl die rechtliche Regelung sehr liberal ausgestaltet ist. In Holland werden jedoch die Kosten der ärztlich verordneten Verhütungsmittel - in erster Linie Pille, Spirale und Diaphragma - wie auch der Sterilisation von Mann und Frau von der Krankenversicherung übernommen. Die geringe Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen in Holland dürfte in erster Linie auf diese Tatsache zurückzuführen sein.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 zum Krankenversicherungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von den Krankenkassen übernommen werden.</p>
  • Übernahme der Kosten der ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Prävention muss die erste und wichtigste Massnahme gegen eine ungewollte Schwangerschaft sein und neben einer umfassenden Aufklärung und Beratungshilfe aus einem leichten Zugang zu Verhütungsmitteln bestehen. Es ist daher unerlässlich, dass die Kosten ärztlich verordneter Verhütungsmittel auch in der Schweiz von der Krankenversicherung übernommen werden. Dies ist um so dringender geboten, als in der Schweiz der Abbruch einer Schwangerschaft zurzeit von der Krankenkasse bezahlt wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass finanziell Schwache, die sich Verhütungsmittel nicht leisten können, abtreiben anstatt zu verhüten.</p><p>Im Jahre 1996 wurden in der Schweiz rund 12 700 legale Abtreibungen vorgenommen. Die Schweiz weist damit heue eine im europäischen Vergleich zwar relativ niedrige Abtreibungsrate auf. Seit 1966 ist die Zahl der Abtreibungen um 25 Prozent zurückgegangen. Dieser Rückgang ist, da die rechtliche Lage während dieser Zeit bekanntlich unverändert blieb, im wesentlichen auf die breitere Aufklärung und den besseren Zugang zu Verhütungsmitteln zurückzuführen.</p><p>Es ist aber dringend notwendig, dass durch Kostenübernahme der Krankenkassen für die Verhütungsmittel die Prävention zusätzlich verstärkt wird. Dass dies die geeignete Massnahme zur Senkung der Anzahl Schwangerschaftsabbrüche ist, zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der Niederlande, die heute die niedrigste Abtreibungsrate in Europa aufweisen, obwohl die rechtliche Regelung sehr liberal ausgestaltet ist. In Holland werden jedoch die Kosten der ärztlich verordneten Verhütungsmittel - in erster Linie Pille, Spirale und Diaphragma - wie auch der Sterilisation von Mann und Frau von der Krankenversicherung übernommen. Die geringe Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen in Holland dürfte in erster Linie auf diese Tatsache zurückzuführen sein.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 zum Krankenversicherungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von den Krankenkassen übernommen werden.</p>
    • Übernahme der Kosten der ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung

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