Wöchentlicher Fernsehauftritt des Bundesrates

ShortId
97.3508
Id
19973508
Updated
10.04.2024 18:59
Language
de
Title
Wöchentlicher Fernsehauftritt des Bundesrates
AdditionalIndexing
Fernsehen;Regierung;Vertrauen;Meinungsbildung;Kommunikationspolitik;audiovisuelles Programm;Interview;Akzeptanz
1
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L04K08020232, Vertrauen
  • L04K08020201, Akzeptanz
  • L03K020216, Interview
  • L03K120204, Kommunikationspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch eine stärkere und gezieltere Nutzung des nationalen Fernsehens kann der Bundesrat die Vorteile (grosse Verbreitung, Glaubwürdigkeit durch persönlichen Auftritt, Emotionalität, Aktualität usw.) dieses Medium besser nutzen. Es könnte dadurch das Vertrauen und die Sympathie der Bevölkerung in die Landesregierung stärken und damit dem Land als ganzem insbesondere auch in Krisensituationen mehr Rückhalt geben. Durch die Beantwortung kritischer Fragen aus der Bevölkerung muss der Bundesrat zudem seine Kompetenz unter Beweis stellen und schafft damit mehr Verständnis auch für Einzelentscheidungen. Dadurch, dass die Fragen ungefiltert an ihn herangetragen oder zumindest durch eine unabhängige Stelle vorselektioniert werden, setzt er sich nicht dem Verdacht aus, das gebührenfinanzierte Fernsehen zu Propagandazwecken zu missbrauchen und die freie Meinungsbildung unstatthaft zu beeinflussen.</p>
  • <p>Seit einigen Jahren ist in der Schweizer Bevölkerung eine gewisse Verunsicherung in bezug auf die ethischen und sozialen Werte festzustellen. Befragungen zum Thema führen diese Verunsicherung nicht zuletzt auf die derzeit stattfindenden strukturellen Änderungen in Wirtschaft und Technologie zurück. Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit werden von der Bevölkerung als dringlich zu lösende Probleme eingestuft. Weiter dürfte unbestritten sein, dass die zunehmende Verflechtung der Schweiz mit dem Ausland (Globalisierung) Ängste vor einem Verlust der nationalen Eigenart und Eigenständigkeit nährt.</p><p>Die Jahre der Rezession haben in weiten Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in die Stärke der eigenen Wirtschaft erschüttert. Abgenommen hat ebenfalls das Vertrauen in die politisch-staatlichen Handlungschancen und -möglichkeiten. Möglicherweise reflektiert diese Einschätzung die Meinung, dass der Regierung und dem Staat nur beschränkte Mittel zur Lenkung des technisch-wirtschaftlichen Wandels und seiner sozialen Folgekosten zur Verfügung stehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat in seiner Öffentlichkeitsarbeit speziell herausgefordert. Es gilt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und die Politiker zu erneuern. Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass eine Öffentlichkeitsarbeit, die insbesondere über das Fernsehen abläuft, seine Glaubwürdigkeit nicht entscheidend zu beeinflussen vermag. Mit anderen Worten: Der Einfluss des Fernsehens auf den politischen Meinungsbildungsprozess ist zu relativieren.</p><p>Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat im einzelnen wie folgt:</p><p>1. Wie die Auswertung der Vox-Meinungsbefragungen zeigt, hängt der Informationsstand der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor einer Volksabstimmung nicht in erster Linie vom Fernsehen ab, sondern von den Hintergrundberichten in den Zeitungen einerseits und von den Erläuterungen des Bundesrates (Abstimmungsbüchlein) andererseits. Der Einfluss des Fernsehens rangiert an dritter Stelle. Dies zeigt, dass das Fernsehen die Vertiefungsfunktion der Presse nicht ersetzen kann.</p><p>2. Die Bedeutung des Fernsehens ist nicht nur für den Informationsstand der Stimmbürgerschaft zu relativieren, sondern auch für den Ausgang von Volksabstimmungen. Das zeigt sich etwa am Beispiel der Sendung "Arena"; so hat laut Vox-Analyse die "Arena" das Abstimmungsresultat am 20. Februar 1994 (Alpen-Initiative) nicht entscheidend beeinflusst. Wesentlich grösseren Einfluss als das Fernsehen üben zwei andere Informationskanäle aus, nämlich die Presse und das Abstimmungsbüchlein des Bundesrates. Der Bundesrat ist deshalb bei der Vermittlung seines Standpunktes auf alle Medien angewiesen; eine Bevorzugung des Fernsehens hiesse, auf wertvolle weitere Informationskanäle zu verzichten.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es für seine Glaubwürdigkeit nach wie vor ausschlaggebend ist, welche Politik er verfolgt. Es gilt, die Bürgerinnen und Bürger mit Engagement und sachlichen Argumenten von der Richtigkeit dieser Politik zu überzeugen. Fernsehauftritte allein vermögen das Vertrauen der Bevölkerung in die bundesrätliche Politik nicht entscheidend zu verbessern. Vielmehr muss der Bundesrat seine Absichten und Entscheide auf allen Ebenen und unter Einsatz verschiedenster Mittel und Kanäle kommunizieren.</p><p>4. Kontradiktorische Sendungen wie die "Arena" vermögen zwar Politik auf interessante, unterhaltsame und spannende Weise darzustellen. Zudem bietet die Teilnahme an solchen Sendungen, die in der Regel hohe Einschaltquoten aufweisen, dem Bundesrat die Möglichkeit, seine Politik einem breiten Publikum näher erklären zu können.</p><p>Auf der anderen Seite darf nicht übersehen werden, dass in Sendungen wie der "Arena" häufig das emotionale Moment über die Sachargumente dominiert. Der Bundesrat ist jedoch zu sachlicher, an der Wahrheit orientierter Argumentation verpflichtet. Bei emotionsgeladenen Diskussionen ist er deshalb eher im Nachteil. Zudem ist die "Arena" als kontradiktorische Sendung naturgemäss auf offenen Schlagabtausch ausgerichtet und weniger auf tiefgründiges, sachliches und erklärendes Argumentieren. Deshalb ist die Frage, ob die Präsenz eines Mitgliedes des Bundesrates angezeigt ist, von Fall zu Fall zu entscheiden.</p><p>5. Im Rahmen der Abstimmungskampagne über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben sich die Mitglieder des Bundesrates mit grossem Einsatz engagiert. Dieses Engagement beinhaltete zahlreiche direkte Kontakte mit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Hinzu kam die Teilnahme an mehreren Fernsehsendungen. Ein öffentlicher Auftritt der Landesregierung als Kollegium im Rahmen von Abstimmungskampagnen ist jedoch nicht üblich und könnte als Versuch zur Beeinflussung der Stimmberechtigten missverstanden werden. Als Kollegium drückt der Bundesrat seinen Standpunkt in erster Linie im Abstimmungsbüchlein sowie in den Abstimmungsstatements am Radio und am Fernsehen aus.</p><p>Ein Zusammenhang zwischen den Fernsehauftritten des Bundesrates und dem Nein von Volk und Ständen zum EWR-Beitritt der Schweiz besteht nicht. Das Fernsehen hat weder den Informationsstand der Stimmbürgerschaft noch den Ausgang der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen vermocht. Vielmehr muss angenommen werden, dass der EWR deshalb abgelehnt worden ist, weil es den Befürwortern nicht gelang, ihren Gründen für eine Teilnahme der Schweiz am EWR gegenüber den Argumenten der Gegner genügend Gehör zu verschaffen.</p><p>6. Der Vorschlag des Interpellanten, eine wöchentliche Fernsehsendung ("Der Bundesrat nimmt Stellung") einzuführen, ist auf den ersten Blick gewiss interessant. Die Regelmässigkeit einer solchen Sendung liesse aber das Publikumsinteresse rasch abklingen. Zudem enthält dieser Vorschlag Elemente eines "Staatsfernsehens", was angesichts der verfassungsmässig garantierten Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen und der Autonomie in der Gestaltung der Programme (Art. 55bis Abs. 3 BV) höchst problematisch wäre. Darüber hinaus führte die Einführung einer solchen Sendung zu einer Instrumentalisierung des Fernsehens, was kaum im Interesse des Publikums liegen dürfte.</p><p>Für den Bundesrat geht es vielmehr darum, das Medium Fernsehen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben bedürfnis- und situationsgerecht zu nutzen, im Verbund mit den übrigen zur Verfügung stehenden Medien.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Bevölkerung ist hinsichtlich der Zukunft unseres Landes - zu Recht - verunsichert. Es wird beklagt, dass diesem Land eine klare Richtung fehle oder diese nicht genügend kommuniziert werde. Nicht zuletzt aufgrund dieser Unsicherheiten bezüglich unseres Weges in der Zukunft erschüttern von aussen induzierte Vorwürfe unser Land in einem (zu) grossen Ausmasse.</p><p>In einem Zusammenhang mit dieser Verunsicherung steht das schwindende Vertrauen unserer Bevölkerung in unsere Landesregierung. Nicht selten wird dieser eine ungenügende Kommunikationspolitik vorgeworfen. Auffallend ist dabei insbesondere, dass vom immer wichtiger werdenden Medium Fernsehen wenig Gebrauch gemacht wird, obwohl der Zugang zum gebührenfinanzierten Fernsehen grundsätzlich gegeben wäre.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Fernsehauftritte einen immer wichtigeren Stellenwert für die politische Meinungsbildung haben und ein geeignetes Mittel sind, um politische Botschaften und Strategien einem breiten Publikum zu übermitteln?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass insbesondere in einer direkten Demokratie die Bedeutung des Fernsehens für den Ausgang von Abstimmungen von zentraler Bedeutung ist?</p><p>3. Hält der Bundesrat das Fernsehen für ein geeignetes Medium, um seine Glaubwürdigkeit und seinen Rückhalt in der Bevölkerung zu stärken?</p><p>4. Findet der Bundesrat, Sendungen wie beispielsweise die "Arena" seien geeignete Plattformen, um dem Volk den Willen der Landesregierung kundzutun?</p><p>5. Beispiel EWR</p><p>5.1 Wie oft und im Rahmen welcher Sendungen ist der Bundesrat vor der EWR-Abstimmung 1992 im Schweizer Fernsehen aufgetreten?</p><p>5.2 Warum ist der Bundesrat nie als Kollegium im Fernsehen erschienen und hat auf diese Weise dem Volk demonstriert, dass die vom Gesamtbundesrat zugunsten des EWR gefällte Entscheidung von allen Regierungsmitgliedern mitgetragen wird (bzw. mitgetragen werden muss)?</p><p>5.3 Hält er einen Zusammenhang zwischen den Fernsehauftritten des Bundesrates und der Ablehnung des EWR an der Urne für wahrscheinlich?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat folgenden Vorschlag: Die Mitglieder der Landesregierung stellen sich am Schweizer Fernsehen einmal wöchentlich in einem bestimmten Turnus in einem eigens dafür geschaffenen Sendegefäss (Titelvorschlag: "Der Bundesrat nimmt Stellung") den Fragen der Bevölkerung. Der Ablauf der Sendung wäre dabei analog der Fragestunde im Parlament (schriftliche Einreichung der Fragen im Vorfeld der Sendung und das Recht auf eine Zusatzfrage während der Sendung). Die Fragesteller bilden dabei u. a. das Publikum der Sendung und wiederholen ihre schriftlichen Fragen während der Sendung mündlich. Der Ablauf der Sendung ist damit grundsätzlich vorgegeben. Dem Bundesrat soll und muss es aber auch möglich sein, falls eine Situation dies erfordert, von diesem Skript abzuweichen und zu mehreren oder sogar im Kollegium zu einem aktuellen Problem, einem wichtigen Entscheid oder einer künftigen Entwicklung öffentlich Stellung zu nehmen, um auf diese Weise dem Volk Rechenschaft abzulegen, eine Lösung zu skizzieren und generell die künftigen Leitlinien abzustecken.</p>
  • Wöchentlicher Fernsehauftritt des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch eine stärkere und gezieltere Nutzung des nationalen Fernsehens kann der Bundesrat die Vorteile (grosse Verbreitung, Glaubwürdigkeit durch persönlichen Auftritt, Emotionalität, Aktualität usw.) dieses Medium besser nutzen. Es könnte dadurch das Vertrauen und die Sympathie der Bevölkerung in die Landesregierung stärken und damit dem Land als ganzem insbesondere auch in Krisensituationen mehr Rückhalt geben. Durch die Beantwortung kritischer Fragen aus der Bevölkerung muss der Bundesrat zudem seine Kompetenz unter Beweis stellen und schafft damit mehr Verständnis auch für Einzelentscheidungen. Dadurch, dass die Fragen ungefiltert an ihn herangetragen oder zumindest durch eine unabhängige Stelle vorselektioniert werden, setzt er sich nicht dem Verdacht aus, das gebührenfinanzierte Fernsehen zu Propagandazwecken zu missbrauchen und die freie Meinungsbildung unstatthaft zu beeinflussen.</p>
    • <p>Seit einigen Jahren ist in der Schweizer Bevölkerung eine gewisse Verunsicherung in bezug auf die ethischen und sozialen Werte festzustellen. Befragungen zum Thema führen diese Verunsicherung nicht zuletzt auf die derzeit stattfindenden strukturellen Änderungen in Wirtschaft und Technologie zurück. Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit werden von der Bevölkerung als dringlich zu lösende Probleme eingestuft. Weiter dürfte unbestritten sein, dass die zunehmende Verflechtung der Schweiz mit dem Ausland (Globalisierung) Ängste vor einem Verlust der nationalen Eigenart und Eigenständigkeit nährt.</p><p>Die Jahre der Rezession haben in weiten Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in die Stärke der eigenen Wirtschaft erschüttert. Abgenommen hat ebenfalls das Vertrauen in die politisch-staatlichen Handlungschancen und -möglichkeiten. Möglicherweise reflektiert diese Einschätzung die Meinung, dass der Regierung und dem Staat nur beschränkte Mittel zur Lenkung des technisch-wirtschaftlichen Wandels und seiner sozialen Folgekosten zur Verfügung stehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat in seiner Öffentlichkeitsarbeit speziell herausgefordert. Es gilt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und die Politiker zu erneuern. Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass eine Öffentlichkeitsarbeit, die insbesondere über das Fernsehen abläuft, seine Glaubwürdigkeit nicht entscheidend zu beeinflussen vermag. Mit anderen Worten: Der Einfluss des Fernsehens auf den politischen Meinungsbildungsprozess ist zu relativieren.</p><p>Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat im einzelnen wie folgt:</p><p>1. Wie die Auswertung der Vox-Meinungsbefragungen zeigt, hängt der Informationsstand der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor einer Volksabstimmung nicht in erster Linie vom Fernsehen ab, sondern von den Hintergrundberichten in den Zeitungen einerseits und von den Erläuterungen des Bundesrates (Abstimmungsbüchlein) andererseits. Der Einfluss des Fernsehens rangiert an dritter Stelle. Dies zeigt, dass das Fernsehen die Vertiefungsfunktion der Presse nicht ersetzen kann.</p><p>2. Die Bedeutung des Fernsehens ist nicht nur für den Informationsstand der Stimmbürgerschaft zu relativieren, sondern auch für den Ausgang von Volksabstimmungen. Das zeigt sich etwa am Beispiel der Sendung "Arena"; so hat laut Vox-Analyse die "Arena" das Abstimmungsresultat am 20. Februar 1994 (Alpen-Initiative) nicht entscheidend beeinflusst. Wesentlich grösseren Einfluss als das Fernsehen üben zwei andere Informationskanäle aus, nämlich die Presse und das Abstimmungsbüchlein des Bundesrates. Der Bundesrat ist deshalb bei der Vermittlung seines Standpunktes auf alle Medien angewiesen; eine Bevorzugung des Fernsehens hiesse, auf wertvolle weitere Informationskanäle zu verzichten.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es für seine Glaubwürdigkeit nach wie vor ausschlaggebend ist, welche Politik er verfolgt. Es gilt, die Bürgerinnen und Bürger mit Engagement und sachlichen Argumenten von der Richtigkeit dieser Politik zu überzeugen. Fernsehauftritte allein vermögen das Vertrauen der Bevölkerung in die bundesrätliche Politik nicht entscheidend zu verbessern. Vielmehr muss der Bundesrat seine Absichten und Entscheide auf allen Ebenen und unter Einsatz verschiedenster Mittel und Kanäle kommunizieren.</p><p>4. Kontradiktorische Sendungen wie die "Arena" vermögen zwar Politik auf interessante, unterhaltsame und spannende Weise darzustellen. Zudem bietet die Teilnahme an solchen Sendungen, die in der Regel hohe Einschaltquoten aufweisen, dem Bundesrat die Möglichkeit, seine Politik einem breiten Publikum näher erklären zu können.</p><p>Auf der anderen Seite darf nicht übersehen werden, dass in Sendungen wie der "Arena" häufig das emotionale Moment über die Sachargumente dominiert. Der Bundesrat ist jedoch zu sachlicher, an der Wahrheit orientierter Argumentation verpflichtet. Bei emotionsgeladenen Diskussionen ist er deshalb eher im Nachteil. Zudem ist die "Arena" als kontradiktorische Sendung naturgemäss auf offenen Schlagabtausch ausgerichtet und weniger auf tiefgründiges, sachliches und erklärendes Argumentieren. Deshalb ist die Frage, ob die Präsenz eines Mitgliedes des Bundesrates angezeigt ist, von Fall zu Fall zu entscheiden.</p><p>5. Im Rahmen der Abstimmungskampagne über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben sich die Mitglieder des Bundesrates mit grossem Einsatz engagiert. Dieses Engagement beinhaltete zahlreiche direkte Kontakte mit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Hinzu kam die Teilnahme an mehreren Fernsehsendungen. Ein öffentlicher Auftritt der Landesregierung als Kollegium im Rahmen von Abstimmungskampagnen ist jedoch nicht üblich und könnte als Versuch zur Beeinflussung der Stimmberechtigten missverstanden werden. Als Kollegium drückt der Bundesrat seinen Standpunkt in erster Linie im Abstimmungsbüchlein sowie in den Abstimmungsstatements am Radio und am Fernsehen aus.</p><p>Ein Zusammenhang zwischen den Fernsehauftritten des Bundesrates und dem Nein von Volk und Ständen zum EWR-Beitritt der Schweiz besteht nicht. Das Fernsehen hat weder den Informationsstand der Stimmbürgerschaft noch den Ausgang der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen vermocht. Vielmehr muss angenommen werden, dass der EWR deshalb abgelehnt worden ist, weil es den Befürwortern nicht gelang, ihren Gründen für eine Teilnahme der Schweiz am EWR gegenüber den Argumenten der Gegner genügend Gehör zu verschaffen.</p><p>6. Der Vorschlag des Interpellanten, eine wöchentliche Fernsehsendung ("Der Bundesrat nimmt Stellung") einzuführen, ist auf den ersten Blick gewiss interessant. Die Regelmässigkeit einer solchen Sendung liesse aber das Publikumsinteresse rasch abklingen. Zudem enthält dieser Vorschlag Elemente eines "Staatsfernsehens", was angesichts der verfassungsmässig garantierten Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen und der Autonomie in der Gestaltung der Programme (Art. 55bis Abs. 3 BV) höchst problematisch wäre. Darüber hinaus führte die Einführung einer solchen Sendung zu einer Instrumentalisierung des Fernsehens, was kaum im Interesse des Publikums liegen dürfte.</p><p>Für den Bundesrat geht es vielmehr darum, das Medium Fernsehen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben bedürfnis- und situationsgerecht zu nutzen, im Verbund mit den übrigen zur Verfügung stehenden Medien.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Bevölkerung ist hinsichtlich der Zukunft unseres Landes - zu Recht - verunsichert. Es wird beklagt, dass diesem Land eine klare Richtung fehle oder diese nicht genügend kommuniziert werde. Nicht zuletzt aufgrund dieser Unsicherheiten bezüglich unseres Weges in der Zukunft erschüttern von aussen induzierte Vorwürfe unser Land in einem (zu) grossen Ausmasse.</p><p>In einem Zusammenhang mit dieser Verunsicherung steht das schwindende Vertrauen unserer Bevölkerung in unsere Landesregierung. Nicht selten wird dieser eine ungenügende Kommunikationspolitik vorgeworfen. Auffallend ist dabei insbesondere, dass vom immer wichtiger werdenden Medium Fernsehen wenig Gebrauch gemacht wird, obwohl der Zugang zum gebührenfinanzierten Fernsehen grundsätzlich gegeben wäre.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Fernsehauftritte einen immer wichtigeren Stellenwert für die politische Meinungsbildung haben und ein geeignetes Mittel sind, um politische Botschaften und Strategien einem breiten Publikum zu übermitteln?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass insbesondere in einer direkten Demokratie die Bedeutung des Fernsehens für den Ausgang von Abstimmungen von zentraler Bedeutung ist?</p><p>3. Hält der Bundesrat das Fernsehen für ein geeignetes Medium, um seine Glaubwürdigkeit und seinen Rückhalt in der Bevölkerung zu stärken?</p><p>4. Findet der Bundesrat, Sendungen wie beispielsweise die "Arena" seien geeignete Plattformen, um dem Volk den Willen der Landesregierung kundzutun?</p><p>5. Beispiel EWR</p><p>5.1 Wie oft und im Rahmen welcher Sendungen ist der Bundesrat vor der EWR-Abstimmung 1992 im Schweizer Fernsehen aufgetreten?</p><p>5.2 Warum ist der Bundesrat nie als Kollegium im Fernsehen erschienen und hat auf diese Weise dem Volk demonstriert, dass die vom Gesamtbundesrat zugunsten des EWR gefällte Entscheidung von allen Regierungsmitgliedern mitgetragen wird (bzw. mitgetragen werden muss)?</p><p>5.3 Hält er einen Zusammenhang zwischen den Fernsehauftritten des Bundesrates und der Ablehnung des EWR an der Urne für wahrscheinlich?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat folgenden Vorschlag: Die Mitglieder der Landesregierung stellen sich am Schweizer Fernsehen einmal wöchentlich in einem bestimmten Turnus in einem eigens dafür geschaffenen Sendegefäss (Titelvorschlag: "Der Bundesrat nimmt Stellung") den Fragen der Bevölkerung. Der Ablauf der Sendung wäre dabei analog der Fragestunde im Parlament (schriftliche Einreichung der Fragen im Vorfeld der Sendung und das Recht auf eine Zusatzfrage während der Sendung). Die Fragesteller bilden dabei u. a. das Publikum der Sendung und wiederholen ihre schriftlichen Fragen während der Sendung mündlich. Der Ablauf der Sendung ist damit grundsätzlich vorgegeben. Dem Bundesrat soll und muss es aber auch möglich sein, falls eine Situation dies erfordert, von diesem Skript abzuweichen und zu mehreren oder sogar im Kollegium zu einem aktuellen Problem, einem wichtigen Entscheid oder einer künftigen Entwicklung öffentlich Stellung zu nehmen, um auf diese Weise dem Volk Rechenschaft abzulegen, eine Lösung zu skizzieren und generell die künftigen Leitlinien abzustecken.</p>
    • Wöchentlicher Fernsehauftritt des Bundesrates

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