Schweizer Beitrag zum internationalen Walschutz

ShortId
97.3511
Id
19973511
Updated
10.04.2024 14:30
Language
de
Title
Schweizer Beitrag zum internationalen Walschutz
AdditionalIndexing
Meeressäugetier;Erhaltung der Fischbestände;Schutz der Tierwelt
1
  • L05K1401060104, Meeressäugetier
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L05K1401060301, Erhaltung der Fischbestände
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz hat keinen Anstoss an die Lebensräume der Narwale und Belugas und unterhält auch keine Fischfangflotte, welche durch die Netze oder durch die Überfischung der Fischbestände diese Walarten direkt gefährden könnten. Wie seinerzeit in der Botschaft zum Beitritt in die IWC erwähnt, ist die Schweiz lediglich indirekt an der Beeinträchtigung des Lebensraumes der Meerestiere beteiligt. Durch Massnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie durch strenge Gesetze betreffend die Beseitigung von Abfällen leistete und leistet die Schweiz indessen einen - wenn auch kleinen - Beitrag an die Erhaltung der Lebensräume dieser marinen Arten. Ferner hat die Schweiz die Aufnahme dieser Arten in den Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) unterstützt.</p><p>2. Die Schweiz ist bereit, die Unterstellung von Beluga- und Narwal unter das Walfangübereinkommen zu unterstützen.</p><p>3. In seiner Botschaft vom 15. August 1979 über das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Absicht bestehe, die Kosten in Zusammenhang mit dem Beitritt zum Übereinkommen möglichst tief zu halten. Die Gewährung von Beiträgen, die über den Jahresbeitrag hinausgehen, ist deshalb noch nie in Betracht gezogen worden und ist auch in Zusammenhang mit dem Fonds für Kleinwale nicht vorgesehen.</p><p>4. Heute sind die Wale in den Weltmeeren in erster Linie durch die Veränderungen ihrer Lebensräume infolge negativer Einflüsse aus der Atmosphäre (CO2, Ozonloch) und Schadstoffen im Meer (Schwermetalle, PCB usw.) gefährdet. Um die in der Botschaft 79.049 zum Beitritt der IWC genannten Interessen von Natur- und Umweltschutz zu wahren, ist die Schweiz bis heute insgesamt 28 internationalen Übereinkommen, Protokollen und ähnlichen Vereinbarungen betreffend Klimaänderungen, Gewässerschutz und Lufthygiene beigetreten und setzt sich im Rahmen dieser Instrumente für eine Verminderung der Produktion der Schadstoffe und der Abgabe von schädlichen Stoffen und Materialien ins Meer ein. Ferner besteht eine Gefährdung durch den Fischfang. Die Schweiz hat im Rahmen der IWC eine Resolution der Uno unterstützt, welche die Beendigung der Schleppnetzfischerei auf den Weltmeeren forderte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die IWC (Internationale Walfangkommission)und das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs wurden am 2. Dezember 1946 in Washington gegründet. Die Schweiz trat der IWC 1980 bei, um gemäss Botschaft 79.049 vom 15. August 1979 in erster Linie die Interessen des Natur- und Umweltschutzes gegenüber den kommerziellen Interessen der Walfangstaaten zu vertreten. Die Schweiz ist zwar nicht direkt am Walfang, hingegen an der Verschmutzung des Lebensraumes der Meerestiere beteiligt und daher gehalten, Massnahmen, die dem Schutz der Wale dienen, zu unterstützen.</p><p>Die Schweizer Walschutzkoalition (Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger Schweiz ASMS, Tierschutzbund, Zürcher Tierschutz) hat mit der Studie "Polar Exposure: Environmental Threats to Arctic Marine Life and Communities" verschiedene Empfehlungen und Forderungen betreffend die Umweltgefahren in einer sich verändernden marinen Umwelt und deren Auswirkungen auf Menschen und Wale eingereicht.</p><p>Unter anderem wird gefordert, dass Beluga- und Narwale dem Walfangübereinkommen unterstellt werden und die Schweiz einen finanziellen Beitrag an den Fonds für Kleinwale (Small Cetacean Fund) der IWC leisten soll, um damit die Anstrengungen Russlands zum Schutz der Beluga- und Narwale technisch, finanziell und wissenschaftlich zu unterstützen.</p><p>In der Broschüre "Die Schweiz und das Internationale Walfangabkommen" steht, dass die Schweiz der Auffassung ist, dass das Übereinkommen für alle Wale - also auch für Kleinwale - zu gelten hat.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Was hat der Bundesrat bisher für den Schutz der Kleinwale und insbesondere der Beluga- und Narwale gemacht?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, dass die Schweiz sich aktiv dafür einsetzt, die Beluga- und Narwale dem Walfangübereinkommen zu unterstellen?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung einer finanziellen Unterstützung des Fonds für Kleinwale (Small Cetacean Fund) der IWC?</p><p>4. Welche anderen Massnahmen hat der Bundesrat in der nahen und fernen Zukunft vorgesehen, um die in der Botschaft 79.049 zum Beitritt der IWC genannten Interessen von Natur- und Umweltschutz zu wahren?</p>
  • Schweizer Beitrag zum internationalen Walschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz hat keinen Anstoss an die Lebensräume der Narwale und Belugas und unterhält auch keine Fischfangflotte, welche durch die Netze oder durch die Überfischung der Fischbestände diese Walarten direkt gefährden könnten. Wie seinerzeit in der Botschaft zum Beitritt in die IWC erwähnt, ist die Schweiz lediglich indirekt an der Beeinträchtigung des Lebensraumes der Meerestiere beteiligt. Durch Massnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie durch strenge Gesetze betreffend die Beseitigung von Abfällen leistete und leistet die Schweiz indessen einen - wenn auch kleinen - Beitrag an die Erhaltung der Lebensräume dieser marinen Arten. Ferner hat die Schweiz die Aufnahme dieser Arten in den Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) unterstützt.</p><p>2. Die Schweiz ist bereit, die Unterstellung von Beluga- und Narwal unter das Walfangübereinkommen zu unterstützen.</p><p>3. In seiner Botschaft vom 15. August 1979 über das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Absicht bestehe, die Kosten in Zusammenhang mit dem Beitritt zum Übereinkommen möglichst tief zu halten. Die Gewährung von Beiträgen, die über den Jahresbeitrag hinausgehen, ist deshalb noch nie in Betracht gezogen worden und ist auch in Zusammenhang mit dem Fonds für Kleinwale nicht vorgesehen.</p><p>4. Heute sind die Wale in den Weltmeeren in erster Linie durch die Veränderungen ihrer Lebensräume infolge negativer Einflüsse aus der Atmosphäre (CO2, Ozonloch) und Schadstoffen im Meer (Schwermetalle, PCB usw.) gefährdet. Um die in der Botschaft 79.049 zum Beitritt der IWC genannten Interessen von Natur- und Umweltschutz zu wahren, ist die Schweiz bis heute insgesamt 28 internationalen Übereinkommen, Protokollen und ähnlichen Vereinbarungen betreffend Klimaänderungen, Gewässerschutz und Lufthygiene beigetreten und setzt sich im Rahmen dieser Instrumente für eine Verminderung der Produktion der Schadstoffe und der Abgabe von schädlichen Stoffen und Materialien ins Meer ein. Ferner besteht eine Gefährdung durch den Fischfang. Die Schweiz hat im Rahmen der IWC eine Resolution der Uno unterstützt, welche die Beendigung der Schleppnetzfischerei auf den Weltmeeren forderte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die IWC (Internationale Walfangkommission)und das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs wurden am 2. Dezember 1946 in Washington gegründet. Die Schweiz trat der IWC 1980 bei, um gemäss Botschaft 79.049 vom 15. August 1979 in erster Linie die Interessen des Natur- und Umweltschutzes gegenüber den kommerziellen Interessen der Walfangstaaten zu vertreten. Die Schweiz ist zwar nicht direkt am Walfang, hingegen an der Verschmutzung des Lebensraumes der Meerestiere beteiligt und daher gehalten, Massnahmen, die dem Schutz der Wale dienen, zu unterstützen.</p><p>Die Schweizer Walschutzkoalition (Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger Schweiz ASMS, Tierschutzbund, Zürcher Tierschutz) hat mit der Studie "Polar Exposure: Environmental Threats to Arctic Marine Life and Communities" verschiedene Empfehlungen und Forderungen betreffend die Umweltgefahren in einer sich verändernden marinen Umwelt und deren Auswirkungen auf Menschen und Wale eingereicht.</p><p>Unter anderem wird gefordert, dass Beluga- und Narwale dem Walfangübereinkommen unterstellt werden und die Schweiz einen finanziellen Beitrag an den Fonds für Kleinwale (Small Cetacean Fund) der IWC leisten soll, um damit die Anstrengungen Russlands zum Schutz der Beluga- und Narwale technisch, finanziell und wissenschaftlich zu unterstützen.</p><p>In der Broschüre "Die Schweiz und das Internationale Walfangabkommen" steht, dass die Schweiz der Auffassung ist, dass das Übereinkommen für alle Wale - also auch für Kleinwale - zu gelten hat.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Was hat der Bundesrat bisher für den Schutz der Kleinwale und insbesondere der Beluga- und Narwale gemacht?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, dass die Schweiz sich aktiv dafür einsetzt, die Beluga- und Narwale dem Walfangübereinkommen zu unterstellen?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung einer finanziellen Unterstützung des Fonds für Kleinwale (Small Cetacean Fund) der IWC?</p><p>4. Welche anderen Massnahmen hat der Bundesrat in der nahen und fernen Zukunft vorgesehen, um die in der Botschaft 79.049 zum Beitritt der IWC genannten Interessen von Natur- und Umweltschutz zu wahren?</p>
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