Arbeitsbedingungen für die Grenzwächter

ShortId
97.3513
Id
19973513
Updated
10.04.2024 14:28
Language
de
Title
Arbeitsbedingungen für die Grenzwächter
AdditionalIndexing
Leistungsauftrag;Grenzwachtkorps;Grenzkontrolle;Lohnkürzung;Arbeitsbedingungen
1
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0702010306, Lohnkürzung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die kürzlich vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen verlangen den Grenzwächtern fast unzumutbare wirtschaftliche Opfer ab. Hier einige Beispiele:</p><p>- Aufhebung der Sonderzulage "Grenzwachtkorps"</p><p>- Streichung des Ortszuschlags "Basel, Genf, Zürich"</p><p>- Streichung der Beiträge an die Krankenkassenprämien</p><p>- absolut ungenügende Anpassung der Besoldung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten</p><p>- Streichung der Familienzulagen für verheiratete Grenzwächter</p><p>- lineare Kürzung der Anfangsbesoldung um 10%</p><p>- ordentliche und ausserordentliche Besoldungserhöhung: Reduktion um 25%</p><p>- Pensionierung mit 58 Jahren: Einkommenseinbusse von 5%</p><p>- 1992: Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen um 15%</p><p>- 1993: Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen um 10%</p><p>- 1996: Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen um 5%</p><p>- Erhöhung der SUVA-Beiträge</p><p>- Erhöhung des Entgelts für Parkplätze.</p><p>Die Kaufkraft der Grenzwächter und ihrer Familien wird zudem - wie diejenige der anderen Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes - weiter geschwächt:</p><p>- Erhöhung der Krankenkassenprämien</p><p>- Erhöhung der AHV-/IV-/ALV-Beiträge usw.</p><p>Der gegenwärtige Personalbestand des Grenzwachtkorps entspricht demjenigen der sechziger Jahre. Der Aufgabenbereich der Grenzwächter hingegen ist ständig erweitert worden:</p><p>- Autobahnvignette</p><p>- Schwerverkehrsabgabe</p><p>- Strassenverkehr</p><p>- Bekämpfung der Kriminalität</p><p>- Dokumentenfälschung</p><p>- Drogenhandel</p><p>- Geldwäscherei.</p><p>Die Grenzwächter erfüllen mutig und kompetent wesentliche Aufgaben im Dienste unseres Landes. Indem der Bund die wirtschaftliche Lage dieser Beamten bis zum Äussersten strapaziert, gefährdet er die Sicherheit unserer Grenzen.</p>
  • <p>Das finanzielle Umfeld und die allgemeine Entwicklung des Arbeitsmarktes sind zwei prägende Elemente der Personalpolitik des Bundesrates. Zu Beginn dieses Jahrzehnts waren aus Gründen der Personalgewinnung und -erhaltung und mit Rücksicht auf die allgemeine Lohnentwicklung im öffentlichen und privaten Bereich verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Bundespersonals erforderlich und realisierbar. </p><p></p><p>In den letzten Jahren hat sich die Situation drastisch geändert. Der Bundesrat hat sich deshalb gezwungen gesehen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Arbeitsmarktbezogene Zulagen sind inzwischen aufgehoben worden. Ausserdem sind die Anfangslöhne, in Berücksichtigung des Lohnniveaus in der Privatwirtschaft, bei der allgemeinen Bundesverwaltung, beim ETH-Rat und bei den eidgenössischen Gerichten generell um 10 Prozent reduziert worden.</p><p></p><p>Bei allen Massnahmen mit negativen Auswirkungen auf die Bezüge des Personals hat der Bundesrat bisher stets auf die soziale Verträglichkeit geachtet. Ein Vergleich zwischen Erhöhung und Abbau der Bezüge über den Zeitraum der letzten zehn Jahre ergibt auch nach Berücksichtigung der eingetretenen Teuerung immer noch einen nominalen Zuwachs im Lohnbereich. Dazu sind verschiedene Verbesserungen bei der Arbeitszeit gekommen. Diese Feststellungen gelten für das gesamte Bundespersonal, einschliesslich der Angehörigen des Grenzwachtkorps.</p><p></p><p>Betrachtet man indessen nur die letzten fünf Jahre, sind für gewisse Personalgruppen reale finanzielle Einbussen eingetreten. Am stärksten davon betroffen sind die Verheirateten ohne Anspruch auf Kinderzulage, die keine Familienzulage mehr erhalten, und das Personal in grossen Agglomerationen und Betriebszentren, für welches der als Arbeitsmarktkomponente konzipierte Sonderzuschlag aufgehoben wurde. Weitere Einsparungen bei den Personalausgaben sind im Voranschlag 1998 als Folge einer Erhöhung der Kreditsperre von 2 Prozent auf 2,5 Prozent vorgesehen.</p><p></p><p>Dass die in letzter Zeit getroffenen Lohnmassnahmen, die für das gesamte Bundespersonal ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personalgruppe Gültigkeit haben, zu einer gewissen Beunruhigung führen, ist verständlich. Seiner Unzufriedenheit hat das Grenzwachtpersonal, insbesondere im Raum Genf, mehrmals Ausdruck verliehen. Dabei spielt auch das Wissen um weitere finanzielle Einbussen eine Rolle. Unter anderem ist eine schrittweise Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen auf rund 70 Prozent einer Marktmiete vorgesehen. Da diese Massnahme besonders das Grenzwachtpersonal getroffen hätte, wurde der Vollzug einstweilen sistiert.</p><p></p><p>Auch vom Wachstum der Anforderungen ist das gesamte Bundespersonal betroffen. Tatsache ist jedoch, dass das Grenzwachtkorps angesichts der Zunahme illegaler Grenzübertritte und eines erhöhten persönlichen Gefahrenrisikos als Folge der gestiegenen Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt über äusserst knappe, zeitweise ungenügende Bestände verfügt.</p><p></p><p>Insgesamt erachtet der Bundesrat die bisher getroffenen Lohnmassnahmen als vertretbar. Im übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, eine Verbesserung der personellen Situation bei der Eidg. Zollverwaltung sei notwendig. Allerdings ist der Spielraum angesichts der plafonierten Personalkredite und der Kreditsperre von 2,5 Prozent stark eingeschränkt, weshalb eine Bestandesanpassung nur durch eine Stellenverlagerung mit entsprechender Verzichtsplanung möglich wäre. Entsprechende Abklärungen sind im Gang.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Welche dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit die Grenzwächter wieder unter akzeptablen Bedingungen arbeiten können?</p>
  • Arbeitsbedingungen für die Grenzwächter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die kürzlich vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen verlangen den Grenzwächtern fast unzumutbare wirtschaftliche Opfer ab. Hier einige Beispiele:</p><p>- Aufhebung der Sonderzulage "Grenzwachtkorps"</p><p>- Streichung des Ortszuschlags "Basel, Genf, Zürich"</p><p>- Streichung der Beiträge an die Krankenkassenprämien</p><p>- absolut ungenügende Anpassung der Besoldung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten</p><p>- Streichung der Familienzulagen für verheiratete Grenzwächter</p><p>- lineare Kürzung der Anfangsbesoldung um 10%</p><p>- ordentliche und ausserordentliche Besoldungserhöhung: Reduktion um 25%</p><p>- Pensionierung mit 58 Jahren: Einkommenseinbusse von 5%</p><p>- 1992: Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen um 15%</p><p>- 1993: Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen um 10%</p><p>- 1996: Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen um 5%</p><p>- Erhöhung der SUVA-Beiträge</p><p>- Erhöhung des Entgelts für Parkplätze.</p><p>Die Kaufkraft der Grenzwächter und ihrer Familien wird zudem - wie diejenige der anderen Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes - weiter geschwächt:</p><p>- Erhöhung der Krankenkassenprämien</p><p>- Erhöhung der AHV-/IV-/ALV-Beiträge usw.</p><p>Der gegenwärtige Personalbestand des Grenzwachtkorps entspricht demjenigen der sechziger Jahre. Der Aufgabenbereich der Grenzwächter hingegen ist ständig erweitert worden:</p><p>- Autobahnvignette</p><p>- Schwerverkehrsabgabe</p><p>- Strassenverkehr</p><p>- Bekämpfung der Kriminalität</p><p>- Dokumentenfälschung</p><p>- Drogenhandel</p><p>- Geldwäscherei.</p><p>Die Grenzwächter erfüllen mutig und kompetent wesentliche Aufgaben im Dienste unseres Landes. Indem der Bund die wirtschaftliche Lage dieser Beamten bis zum Äussersten strapaziert, gefährdet er die Sicherheit unserer Grenzen.</p>
    • <p>Das finanzielle Umfeld und die allgemeine Entwicklung des Arbeitsmarktes sind zwei prägende Elemente der Personalpolitik des Bundesrates. Zu Beginn dieses Jahrzehnts waren aus Gründen der Personalgewinnung und -erhaltung und mit Rücksicht auf die allgemeine Lohnentwicklung im öffentlichen und privaten Bereich verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Bundespersonals erforderlich und realisierbar. </p><p></p><p>In den letzten Jahren hat sich die Situation drastisch geändert. Der Bundesrat hat sich deshalb gezwungen gesehen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Arbeitsmarktbezogene Zulagen sind inzwischen aufgehoben worden. Ausserdem sind die Anfangslöhne, in Berücksichtigung des Lohnniveaus in der Privatwirtschaft, bei der allgemeinen Bundesverwaltung, beim ETH-Rat und bei den eidgenössischen Gerichten generell um 10 Prozent reduziert worden.</p><p></p><p>Bei allen Massnahmen mit negativen Auswirkungen auf die Bezüge des Personals hat der Bundesrat bisher stets auf die soziale Verträglichkeit geachtet. Ein Vergleich zwischen Erhöhung und Abbau der Bezüge über den Zeitraum der letzten zehn Jahre ergibt auch nach Berücksichtigung der eingetretenen Teuerung immer noch einen nominalen Zuwachs im Lohnbereich. Dazu sind verschiedene Verbesserungen bei der Arbeitszeit gekommen. Diese Feststellungen gelten für das gesamte Bundespersonal, einschliesslich der Angehörigen des Grenzwachtkorps.</p><p></p><p>Betrachtet man indessen nur die letzten fünf Jahre, sind für gewisse Personalgruppen reale finanzielle Einbussen eingetreten. Am stärksten davon betroffen sind die Verheirateten ohne Anspruch auf Kinderzulage, die keine Familienzulage mehr erhalten, und das Personal in grossen Agglomerationen und Betriebszentren, für welches der als Arbeitsmarktkomponente konzipierte Sonderzuschlag aufgehoben wurde. Weitere Einsparungen bei den Personalausgaben sind im Voranschlag 1998 als Folge einer Erhöhung der Kreditsperre von 2 Prozent auf 2,5 Prozent vorgesehen.</p><p></p><p>Dass die in letzter Zeit getroffenen Lohnmassnahmen, die für das gesamte Bundespersonal ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personalgruppe Gültigkeit haben, zu einer gewissen Beunruhigung führen, ist verständlich. Seiner Unzufriedenheit hat das Grenzwachtpersonal, insbesondere im Raum Genf, mehrmals Ausdruck verliehen. Dabei spielt auch das Wissen um weitere finanzielle Einbussen eine Rolle. Unter anderem ist eine schrittweise Erhöhung der Entschädigung für Dienstwohnungen auf rund 70 Prozent einer Marktmiete vorgesehen. Da diese Massnahme besonders das Grenzwachtpersonal getroffen hätte, wurde der Vollzug einstweilen sistiert.</p><p></p><p>Auch vom Wachstum der Anforderungen ist das gesamte Bundespersonal betroffen. Tatsache ist jedoch, dass das Grenzwachtkorps angesichts der Zunahme illegaler Grenzübertritte und eines erhöhten persönlichen Gefahrenrisikos als Folge der gestiegenen Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt über äusserst knappe, zeitweise ungenügende Bestände verfügt.</p><p></p><p>Insgesamt erachtet der Bundesrat die bisher getroffenen Lohnmassnahmen als vertretbar. Im übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, eine Verbesserung der personellen Situation bei der Eidg. Zollverwaltung sei notwendig. Allerdings ist der Spielraum angesichts der plafonierten Personalkredite und der Kreditsperre von 2,5 Prozent stark eingeschränkt, weshalb eine Bestandesanpassung nur durch eine Stellenverlagerung mit entsprechender Verzichtsplanung möglich wäre. Entsprechende Abklärungen sind im Gang.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Welche dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit die Grenzwächter wieder unter akzeptablen Bedingungen arbeiten können?</p>
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