Telefondienst für Drogenkonsumenten

ShortId
97.3515
Id
19973515
Updated
25.06.2025 02:11
Language
de
Title
Telefondienst für Drogenkonsumenten
AdditionalIndexing
Drogenpolitik;Sozialeinrichtung;Drogenabhängigkeit;Telefon
1
  • L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
  • L04K01050504, Drogenpolitik
  • L05K1202020108, Telefon
  • L04K01040407, Sozialeinrichtung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus dem zusammenfassenden Bericht 1990 - 1996 "Evaluation der Massnahmen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme" geht hervor, dass das Projekt "Telefon 143" einem gewissen Bedürfnis der Drogenkonsumentinnen und -konsumenten entspricht. Eine dreistellige Telefonnummer, die von der ganzen Schweiz aus angewählt werden kann und bei der Auskunft sowie sachkundige Ratschläge eingeholt werden können, würde zweifellos noch verstärkt dazu beitragen, die Probleme der Drogensüchtigen zu lösen.</p>
  • <p>Gemäss Betäubungsmittelgesetz sind grundsätzlich Drogenprävention sowie Beratung und Therapien von Drogenabhängigen der kantonalen Hoheit unterstellt. Der Bundesrat hat am 20. Februar 1991 beschlossen, das Engagement des Bundes im Hinblick auf die Verminderung der Drogenprobleme zu verstärken. Es wurde ein Massnahmenpaket formuliert, das Aktivitäten in verschiedenen Bereichen vorsah, unter anderem auch im Bereich Betreuung und Therapie.</p><p></p><p>Das Angebot eines 24-Stunden-Telefonservice zur Beratung von Drogenabhängigen entspricht sicherlich einem Bedürfnis der anvisierten Gruppe. In der Schweiz existieren verschiedene Angebote für telefonische Beratungen, auch solche mit 24-Stunden-Betrieb. Nebst der grössten, landesweit unter einer Nummer zu erreichenden Organisation, die "Dargebotene Hand" (Telefon 143), finden sich verschiedene regionale Telefondienste für unterschiedliche Zielgruppen. Mit Unterstützung des BAG fanden für die Mitarbeitenden der "Dargebotenen Hand" 1995, 1996 und 1997 Weiterbildungsveranstaltungen unter anderem über die Problematik der illegalen Drogen und den Umgang mit Drogenabhängigen statt. Oftmals werden betroffene Drogenabhängige an Beratungsstellen in ihrer näheren Umgebung weitervermittelt. Ausserdem bieten die verschiedenen regionalen Beratungsstellen in zunehmendem Masse selbst Telefondienste im Sinne von Notfallnummern an.</p><p></p><p>Die Erwartungen an solche Telefondienste sollten allerdings nicht zu hoch gesteckt werden. Eine Selbstevaluation der Tele-Hilfe Basel im Jahre 1996 hat gezeigt, dass nur etwa 2 Prozent ihrer Beratungsgespräche im Zusammenhang mit illegalen Drogen stehen. Während der intensiven Werbeaktion der Sensibilisierungskampagne des Bundesamtes für Gesundheit "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg", welche anfangs 1995 mit der "Dargebotenen Hand" als Partner durchgeführt wurde, ist die Nachfrage nach telefonischer Beratung zu illegalen Drogen nur kurzfristig leicht gestiegen und pendelte sich kurz nach dieser Aktion wieder beim ursprünglichen Wert ein.</p><p></p><p>Es kann heute davon ausgegangen werden, dass die Mitarbeitenden der bestehenden Telefondienste einen sehr professionellen Umgang mit der Thematik Drogen pflegen. Das Bedürfnis nach einem 24-Stunden-Telefondienst für Drogenabhängige ist somit abgedeckt, und es drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf, das Angebot zu erweitern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen besonderen Telefondienst für Drogenkonsumenten einzurichten.</p><p>Der Dienst soll folgende Leistungen umfassen:</p><p>- 24-Stunden-Betrieb;</p><p>- Information und Beratung von Drogensüchtigen, insbesondere mit Angabe der nächsten Dienststellen, Einrichtungen und Drogenfachleute, an die sich die Drogensüchtigen wenden können;</p><p>- Begleitung der um Hilfe ersuchenden Personen;</p><p>- Einstellung von ausgebildetem Personal.</p>
  • Telefondienst für Drogenkonsumenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus dem zusammenfassenden Bericht 1990 - 1996 "Evaluation der Massnahmen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme" geht hervor, dass das Projekt "Telefon 143" einem gewissen Bedürfnis der Drogenkonsumentinnen und -konsumenten entspricht. Eine dreistellige Telefonnummer, die von der ganzen Schweiz aus angewählt werden kann und bei der Auskunft sowie sachkundige Ratschläge eingeholt werden können, würde zweifellos noch verstärkt dazu beitragen, die Probleme der Drogensüchtigen zu lösen.</p>
    • <p>Gemäss Betäubungsmittelgesetz sind grundsätzlich Drogenprävention sowie Beratung und Therapien von Drogenabhängigen der kantonalen Hoheit unterstellt. Der Bundesrat hat am 20. Februar 1991 beschlossen, das Engagement des Bundes im Hinblick auf die Verminderung der Drogenprobleme zu verstärken. Es wurde ein Massnahmenpaket formuliert, das Aktivitäten in verschiedenen Bereichen vorsah, unter anderem auch im Bereich Betreuung und Therapie.</p><p></p><p>Das Angebot eines 24-Stunden-Telefonservice zur Beratung von Drogenabhängigen entspricht sicherlich einem Bedürfnis der anvisierten Gruppe. In der Schweiz existieren verschiedene Angebote für telefonische Beratungen, auch solche mit 24-Stunden-Betrieb. Nebst der grössten, landesweit unter einer Nummer zu erreichenden Organisation, die "Dargebotene Hand" (Telefon 143), finden sich verschiedene regionale Telefondienste für unterschiedliche Zielgruppen. Mit Unterstützung des BAG fanden für die Mitarbeitenden der "Dargebotenen Hand" 1995, 1996 und 1997 Weiterbildungsveranstaltungen unter anderem über die Problematik der illegalen Drogen und den Umgang mit Drogenabhängigen statt. Oftmals werden betroffene Drogenabhängige an Beratungsstellen in ihrer näheren Umgebung weitervermittelt. Ausserdem bieten die verschiedenen regionalen Beratungsstellen in zunehmendem Masse selbst Telefondienste im Sinne von Notfallnummern an.</p><p></p><p>Die Erwartungen an solche Telefondienste sollten allerdings nicht zu hoch gesteckt werden. Eine Selbstevaluation der Tele-Hilfe Basel im Jahre 1996 hat gezeigt, dass nur etwa 2 Prozent ihrer Beratungsgespräche im Zusammenhang mit illegalen Drogen stehen. Während der intensiven Werbeaktion der Sensibilisierungskampagne des Bundesamtes für Gesundheit "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg", welche anfangs 1995 mit der "Dargebotenen Hand" als Partner durchgeführt wurde, ist die Nachfrage nach telefonischer Beratung zu illegalen Drogen nur kurzfristig leicht gestiegen und pendelte sich kurz nach dieser Aktion wieder beim ursprünglichen Wert ein.</p><p></p><p>Es kann heute davon ausgegangen werden, dass die Mitarbeitenden der bestehenden Telefondienste einen sehr professionellen Umgang mit der Thematik Drogen pflegen. Das Bedürfnis nach einem 24-Stunden-Telefondienst für Drogenabhängige ist somit abgedeckt, und es drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf, das Angebot zu erweitern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen besonderen Telefondienst für Drogenkonsumenten einzurichten.</p><p>Der Dienst soll folgende Leistungen umfassen:</p><p>- 24-Stunden-Betrieb;</p><p>- Information und Beratung von Drogensüchtigen, insbesondere mit Angabe der nächsten Dienststellen, Einrichtungen und Drogenfachleute, an die sich die Drogensüchtigen wenden können;</p><p>- Begleitung der um Hilfe ersuchenden Personen;</p><p>- Einstellung von ausgebildetem Personal.</p>
    • Telefondienst für Drogenkonsumenten

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