Exportbeiträge und Überschussproduktion
- ShortId
-
97.3517
- Id
-
19973517
- Updated
-
10.04.2024 11:39
- Language
-
de
- Title
-
Exportbeiträge und Überschussproduktion
- AdditionalIndexing
-
Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarüberschuss;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L05K1401040301, Agrarüberschuss
- L05K1401040304, Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Aufwand des Bundes</p><p>1.1 Getreide</p><p>Der Schweizerische Getreideproduzentenverband hat dem Bund 1996 insgesamt 10 500 Tonnen Mahlweizen kostenlos für den Einsatz als Nahrungsmittelhilfe angeboten. Dies unter der Bedingung, dass der Bund eine entsprechende Menge Inlandgetreide zum Erlös für deklassierten Weizen, d. h. durchschnittlich 54 Franken je 100 Kilogramm, für dieselbe Zweckbestimmung kauft. Es ergaben sich somit Beschaffungskosten von rund 27 Franken je 100 Kilogramm, welche den Preisen auf dem Weltmarkt entsprachen.</p><p>Von den 21 000 Tonnen sind bisher 19 000 Tonnen eingesetzt worden. Der Aufwand für den Bund betrug total 7,9 Millionen Franken.</p><p>Über den Einsatz der Restmenge wird befunden, sobald der Deza entsprechende Gesuche vorliegen und die Beschaffung in Entwicklungsländern der Region mangels Verfügbarkeit nicht möglich ist.</p><p>1.2 Fleisch</p><p>Die Schweiz verfügt über ein im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziertes Zollkontingent für den Export von Zucht- und Nutzvieh. 1997 hätten demnach gut 10 000 Tiere der Rindviehgattung ausgeführt werden können. Diese WTO-konformen Exporte wurden aber verunmöglicht, weil verschiedene Länder wegen Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) erlassene Importsperren für lebende Rinder und Fleisch von Tieren der Rindviehgattung aus der Schweiz nach wie vor durchsetzen. Zur Marktentlastung wurden deshalb Anfang Jahr 14,158 Millionen Franken für die Ausfuhr von Schweizer Rindfleisch im Rahmen der humanitären Hilfe aufgewendet (Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1996 über die finanziellen Mittel für befristete Massnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes). Weitere 15 Millionen Franken (Bundesratsbeschluss vom 17. September 1997 über Entlastungsmassnahmen im Schlachtviehmarkt) stehen bis Ende 1997 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können jene Mengen an Rindfleisch für die humanitäre Hilfe eingesetzt werden, die ansonsten wegen dem gesperrten Zucht- und Nutzviehexport auf den inländischen Markt gelangen würden. Für 1998 sind keine diesbezüglichen Bundesmittel vorgesehen.</p><p>2. Finanzierung</p><p>2.1 Getreide</p><p>Die Kosten für die Hilfslieferungen in Form von Getreide oder dessen Verarbeitungsprodukte werden dem Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft belastet. Es ist vorgesehen, sie auf die Positionen 0.202.3600.203/4, Nahrungsmittelhilfe mit Getreide, bzw. 0.202.3691.211/7, Barbeiträge, bis Ende November zu verteilen. Diese Aufteilung wird von der Deza vorgenommen.</p><p>2.2 Fleisch</p><p>Die Ausgaben von 14,158 Millionen Franken wurden den Positionen 0.707.3600.167, Befristete Massnahmen Fleischverwertung (12,848 Millionen Franken), und 0.202.3600.201/8, Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (1,31 Millionen Franken), belastet. Der Kredit von 15 Millionen Franken wird durch Sperrung des entsprechenden Betrages auf Position 0.707.3600.141, Förderung des Viehabsatzes, vollständig kompensiert.</p><p>3. Aufgliederung der Kosten</p><p>3.1 Getreide</p><p>Für die Beschaffung und die Lieferung der 19 000 Tonnen Inlandweizen sind folgende Kosten entstanden:</p><p>- Ware: 5,1 Millionen Franken;</p><p>- Verpackungskosten: 1 Million Franken;</p><p>- Transport und Versicherung: 1,8 Millionen Franken.</p><p>- Total: 7,9 Millionen Franken.</p><p>Es ergaben sich keine ausserordentlichen Verwaltungskosten.</p><p>Derselbe Aufwand wäre bei einer Beschaffung der Ware auf dem Weltmarkt entstanden.</p><p>3.2 Fleisch</p><p>Kosten der im Jahre 1997 getätigten Ausfuhren im Rahmen der humanitären Hilfe (Stand 17. Oktober 1997):</p><p>- Warenkosten (Ankauf von Rindfleisch): 10,551 Millionen Franken;</p><p>- Ein- und Auslagerung, Palettkosten: 0,503 Millionen Franken;</p><p>- Mehrwertsteuer: 0,234 Millionen Franken;</p><p>- Fabrikation von Corned beef: 1,56 Millionen Franken;</p><p>- Transportkosten: 1,31 Millionen Franken.</p><p>- Total: 14,158 Millionen Franken.</p><p>4. Transportverzögerungen</p><p>Es wurden keine Schiffe in China festgehalten. Aus logistischen Gründen wurde Fleisch aus der Schweiz im Hafen von Daljan in der Volksrepublik China aus Kühlcontainern in ein Kühlschiff umgeladen, welches dann die Ware nach Nampon in Nordkorea brachte. Der Transport wurde logistisch von der Abteilung Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Katastrophenhilfekorps überwacht.</p><p>5. Weitere Hilfsaktionen</p><p>5.1 Getreide</p><p>Vorderhand sind keine weiteren Hilfssendungen in Form von Weizen geplant. Inlandgetreide wird dann eingesetzt, wenn sich keine Verfügbarkeiten in Entwicklungsländern in der Region ergeben und die Beschaffungskosten denjenigen am Weltmarkt entsprechen.</p><p>5.2 Fleisch</p><p>Nach Abschluss der laufenden Aktion sind keine weiteren Hilfssendungen geplant.</p><p>6. Herkunft der Hilfsgüter</p><p>Wie in der Botschaft vom 3. Juni 1991 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft bekräftigt wurde, hat sich "die schweizerische Nahrungsmittelhilfe - wie die humanitäre Hilfe als Ganzes - nach den Bedürfnissen der begünstigten Bevölkerung zu richten".</p><p>Die Schweiz ist Mitglied des Übereinkommens von 1995 betreffend Nahrungsmittelhilfe und hat sich im Rahmen dieser Konvention zur Lieferung von jährlich mindestens 40 000 Tonnen Weizenäquivalenten verpflichtet. Sie erfüllt diese Verpflichtungen durch die Lieferung von Getreide oder dessen Verarbeitungsprodukten ausschliesslich in Form von Nothilfe. Im Sinne der Getreidehilfekonvention (Art. III) erfolgen die Hilfslieferungen soweit als möglich in Form von Dreieckstransaktionen (Herkunfts- und Empfängerland sind Entwicklungsländer) oder Lokaltransaktionen (Verschiebung von regionalen Überschüssen in Gebiete desselben Landes mit Nahrungsmitteldefizit). Die zur Verfügung gestellten Hilfsgüter müssen den Ernährungsgewohnheiten der Empfänger entsprechen.</p><p>Inländische Produkte sollen dann eingesetzt werden, wenn sich keine Verfügbarkeiten in Entwicklungsländern in der Region ergeben, die Beschaffungskosten im Bereich derjenigen am Weltmarkt liegen und die Hilfsgüter den Ernährungsgewohnheiten im Bedarfsgebiet entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Presseberichten wurden schweizerische Fleischüberschüsse nach Nordkorea exportiert. Dem Vernehmen nach sollen auch Getreideüberschüsse in die Dritte Welt exportiert werden. Dabei werden offenbar sowohl Kredite aus dem Agrarbudget als auch Kredite aus dem Budget der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) beansprucht.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die Bundesaufwendungen 1997 und 1998 für entsprechende Überschussexporte?</p><p>2. Über welche Kreditpositionen werden die Exporte abgewickelt?</p><p>3. Wie hoch sind die Warenkosten, wie hoch allfällige Lagerungs-, Transport-, Reise- und weitere Administrativkosten?</p><p>4. Stimmt es, dass ein Transportschiff längere Zeit in China festgehalten wurde? Falls ja, warum?</p><p>5. Sind in naher Zukunft weitere Exportbeiträge für schweizerische Nahrungsmittelüberschüsse geplant?</p><p>6. Die Grundsätze der Entwicklungszusammenarbeit gehen eigentlich davon aus, dass Nahrungsmittelkäufe in der Dritten Welt selber getätigt werden. Werden hier zur Lösung unserer Überschussprobleme Drittweltländer missbraucht?</p>
- Exportbeiträge und Überschussproduktion
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Aufwand des Bundes</p><p>1.1 Getreide</p><p>Der Schweizerische Getreideproduzentenverband hat dem Bund 1996 insgesamt 10 500 Tonnen Mahlweizen kostenlos für den Einsatz als Nahrungsmittelhilfe angeboten. Dies unter der Bedingung, dass der Bund eine entsprechende Menge Inlandgetreide zum Erlös für deklassierten Weizen, d. h. durchschnittlich 54 Franken je 100 Kilogramm, für dieselbe Zweckbestimmung kauft. Es ergaben sich somit Beschaffungskosten von rund 27 Franken je 100 Kilogramm, welche den Preisen auf dem Weltmarkt entsprachen.</p><p>Von den 21 000 Tonnen sind bisher 19 000 Tonnen eingesetzt worden. Der Aufwand für den Bund betrug total 7,9 Millionen Franken.</p><p>Über den Einsatz der Restmenge wird befunden, sobald der Deza entsprechende Gesuche vorliegen und die Beschaffung in Entwicklungsländern der Region mangels Verfügbarkeit nicht möglich ist.</p><p>1.2 Fleisch</p><p>Die Schweiz verfügt über ein im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziertes Zollkontingent für den Export von Zucht- und Nutzvieh. 1997 hätten demnach gut 10 000 Tiere der Rindviehgattung ausgeführt werden können. Diese WTO-konformen Exporte wurden aber verunmöglicht, weil verschiedene Länder wegen Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) erlassene Importsperren für lebende Rinder und Fleisch von Tieren der Rindviehgattung aus der Schweiz nach wie vor durchsetzen. Zur Marktentlastung wurden deshalb Anfang Jahr 14,158 Millionen Franken für die Ausfuhr von Schweizer Rindfleisch im Rahmen der humanitären Hilfe aufgewendet (Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1996 über die finanziellen Mittel für befristete Massnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes). Weitere 15 Millionen Franken (Bundesratsbeschluss vom 17. September 1997 über Entlastungsmassnahmen im Schlachtviehmarkt) stehen bis Ende 1997 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können jene Mengen an Rindfleisch für die humanitäre Hilfe eingesetzt werden, die ansonsten wegen dem gesperrten Zucht- und Nutzviehexport auf den inländischen Markt gelangen würden. Für 1998 sind keine diesbezüglichen Bundesmittel vorgesehen.</p><p>2. Finanzierung</p><p>2.1 Getreide</p><p>Die Kosten für die Hilfslieferungen in Form von Getreide oder dessen Verarbeitungsprodukte werden dem Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft belastet. Es ist vorgesehen, sie auf die Positionen 0.202.3600.203/4, Nahrungsmittelhilfe mit Getreide, bzw. 0.202.3691.211/7, Barbeiträge, bis Ende November zu verteilen. Diese Aufteilung wird von der Deza vorgenommen.</p><p>2.2 Fleisch</p><p>Die Ausgaben von 14,158 Millionen Franken wurden den Positionen 0.707.3600.167, Befristete Massnahmen Fleischverwertung (12,848 Millionen Franken), und 0.202.3600.201/8, Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (1,31 Millionen Franken), belastet. Der Kredit von 15 Millionen Franken wird durch Sperrung des entsprechenden Betrages auf Position 0.707.3600.141, Förderung des Viehabsatzes, vollständig kompensiert.</p><p>3. Aufgliederung der Kosten</p><p>3.1 Getreide</p><p>Für die Beschaffung und die Lieferung der 19 000 Tonnen Inlandweizen sind folgende Kosten entstanden:</p><p>- Ware: 5,1 Millionen Franken;</p><p>- Verpackungskosten: 1 Million Franken;</p><p>- Transport und Versicherung: 1,8 Millionen Franken.</p><p>- Total: 7,9 Millionen Franken.</p><p>Es ergaben sich keine ausserordentlichen Verwaltungskosten.</p><p>Derselbe Aufwand wäre bei einer Beschaffung der Ware auf dem Weltmarkt entstanden.</p><p>3.2 Fleisch</p><p>Kosten der im Jahre 1997 getätigten Ausfuhren im Rahmen der humanitären Hilfe (Stand 17. Oktober 1997):</p><p>- Warenkosten (Ankauf von Rindfleisch): 10,551 Millionen Franken;</p><p>- Ein- und Auslagerung, Palettkosten: 0,503 Millionen Franken;</p><p>- Mehrwertsteuer: 0,234 Millionen Franken;</p><p>- Fabrikation von Corned beef: 1,56 Millionen Franken;</p><p>- Transportkosten: 1,31 Millionen Franken.</p><p>- Total: 14,158 Millionen Franken.</p><p>4. Transportverzögerungen</p><p>Es wurden keine Schiffe in China festgehalten. Aus logistischen Gründen wurde Fleisch aus der Schweiz im Hafen von Daljan in der Volksrepublik China aus Kühlcontainern in ein Kühlschiff umgeladen, welches dann die Ware nach Nampon in Nordkorea brachte. Der Transport wurde logistisch von der Abteilung Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Katastrophenhilfekorps überwacht.</p><p>5. Weitere Hilfsaktionen</p><p>5.1 Getreide</p><p>Vorderhand sind keine weiteren Hilfssendungen in Form von Weizen geplant. Inlandgetreide wird dann eingesetzt, wenn sich keine Verfügbarkeiten in Entwicklungsländern in der Region ergeben und die Beschaffungskosten denjenigen am Weltmarkt entsprechen.</p><p>5.2 Fleisch</p><p>Nach Abschluss der laufenden Aktion sind keine weiteren Hilfssendungen geplant.</p><p>6. Herkunft der Hilfsgüter</p><p>Wie in der Botschaft vom 3. Juni 1991 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft bekräftigt wurde, hat sich "die schweizerische Nahrungsmittelhilfe - wie die humanitäre Hilfe als Ganzes - nach den Bedürfnissen der begünstigten Bevölkerung zu richten".</p><p>Die Schweiz ist Mitglied des Übereinkommens von 1995 betreffend Nahrungsmittelhilfe und hat sich im Rahmen dieser Konvention zur Lieferung von jährlich mindestens 40 000 Tonnen Weizenäquivalenten verpflichtet. Sie erfüllt diese Verpflichtungen durch die Lieferung von Getreide oder dessen Verarbeitungsprodukten ausschliesslich in Form von Nothilfe. Im Sinne der Getreidehilfekonvention (Art. III) erfolgen die Hilfslieferungen soweit als möglich in Form von Dreieckstransaktionen (Herkunfts- und Empfängerland sind Entwicklungsländer) oder Lokaltransaktionen (Verschiebung von regionalen Überschüssen in Gebiete desselben Landes mit Nahrungsmitteldefizit). Die zur Verfügung gestellten Hilfsgüter müssen den Ernährungsgewohnheiten der Empfänger entsprechen.</p><p>Inländische Produkte sollen dann eingesetzt werden, wenn sich keine Verfügbarkeiten in Entwicklungsländern in der Region ergeben, die Beschaffungskosten im Bereich derjenigen am Weltmarkt liegen und die Hilfsgüter den Ernährungsgewohnheiten im Bedarfsgebiet entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Presseberichten wurden schweizerische Fleischüberschüsse nach Nordkorea exportiert. Dem Vernehmen nach sollen auch Getreideüberschüsse in die Dritte Welt exportiert werden. Dabei werden offenbar sowohl Kredite aus dem Agrarbudget als auch Kredite aus dem Budget der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) beansprucht.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die Bundesaufwendungen 1997 und 1998 für entsprechende Überschussexporte?</p><p>2. Über welche Kreditpositionen werden die Exporte abgewickelt?</p><p>3. Wie hoch sind die Warenkosten, wie hoch allfällige Lagerungs-, Transport-, Reise- und weitere Administrativkosten?</p><p>4. Stimmt es, dass ein Transportschiff längere Zeit in China festgehalten wurde? Falls ja, warum?</p><p>5. Sind in naher Zukunft weitere Exportbeiträge für schweizerische Nahrungsmittelüberschüsse geplant?</p><p>6. Die Grundsätze der Entwicklungszusammenarbeit gehen eigentlich davon aus, dass Nahrungsmittelkäufe in der Dritten Welt selber getätigt werden. Werden hier zur Lösung unserer Überschussprobleme Drittweltländer missbraucht?</p>
- Exportbeiträge und Überschussproduktion
Back to List