Fachhochschulaufbau. Steuerungsfunktion des Bundes
- ShortId
-
97.3518
- Id
-
19973518
- Updated
-
14.11.2025 07:02
- Language
-
de
- Title
-
Fachhochschulaufbau. Steuerungsfunktion des Bundes
- AdditionalIndexing
-
Kompetenzregelung;Kanton;Fachhochschule;Bund;Aufgabenteilung
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L06K080701020104, Bund
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in der Botschaft zum Fachhochschulgesetz, aber auch in den Zielvorgaben für die Aufbauphase der Fachhochschulen sowie bei der Beantwortung von entsprechenden parlamentarischen Vorstössen bzw. gegenüber Interventionen von Trägern wiederholt dafür ausgesprochen, dass an den Fachhochschulen echte Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte aufgebaut werden, was u. a. über eine Konzentration der Ausbildungsgänge erfolgen sollte. In der Tat ist die Planung der Fachhochschulen in den einzelnen Landesteilen hinsichtlich regionaler Vernetzung unterschiedlich weit fortgeschritten. Andererseits hat der Bundesrat die Schaffung der Fachhochschulen auch wiederholt als Prozess dargestellt, der bis ins Jahr 2003 dauern soll. Das Fachhochschulgesetz gibt dem Bundesrat sehr gute Mittel in die Hand, die Steuerungsfunktion in diesem Aufbauprozess auch gezielt wahrnehmen zu können.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. In mehreren Regionen entspricht die sich abzeichnende Aufbauentwicklung durchaus den Vorstellungen des Bundesrates. In der Nordwestschweiz und in der Ostschweiz hingegen sind die beantragten Fachhochschulen noch zu stark auf eine kantonale oder gar lokale Konzeption ausgerichtet, was im Widerspruch zu den Absichten des Bundesrates steht. Es ist festzustellen, dass an verschiedenen Orten bestehende höhere Fachschulen organisatorisch zusammengeschlossen werden und dass bestehende Kompetenzen teilweise in erfreulichem Ausmasse miteinander vernetzt werden, namentlich in der Westschweiz, wo sich eine verbesserte Nutzung des Potentials einer grossräumigen Region abzeichnet.</p><p>Der Schweizerische Fachhochschulrat, das von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eingesetzte Koordinationsorgan für sämtliche Fachhochschulstudiengänge, arbeitet mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement sehr eng zusammen und will ähnliche Kriterien wie der Bundesrat anwenden. Ferner will er die Anerkennung der FH-Diplome der Studiengänge, die kantonaler Regelungskompetenz unterstehen, der Diplomvereinbarung unterstellen. Schliesslich fördert er auch bei den kantonalen Fachhochschulen die Zusammenarbeit und Konzentration unter den Fachhochschulträgern.</p><p>2. Der Bundesrat wird vermutlich nicht umhin kommen, in einer ersten Phase die Genehmigungen in Analogie zu Artikel 14 Absatz 4 des Fachhochschulgesetzes mit Auflagen zu verbinden, um den Aufbau der Fachhochschulen sinnvoll zu steuern. Erfüllt eine Trägerschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt die Auflagen nicht, hat der Bundesrat nach derselben gesetzlichen Bestimmung die Möglichkeit, ihr die Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule wieder zu entziehen.</p><p>3. Das Fachhochschulgesetz sieht zwingend vor, dass Bundesbeiträge nur unter den dort genannten Bedingungen entrichtet werden können.</p><p>4. Das Genehmigungsverfahren ist insofern zweistufig vorgesehen, als in einer ersten Phase in der Regel die Genehmigungen mit Auflagen erteilt werden (s. Ziff. 2). Sobald die Auflagen erfüllt sind, kann eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt werden. Im übrigen ist es ein gesetzlicher Auftrag der Eidgenössischen Fachhochschulkommission, periodisch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen zur Genehmigung noch erfüllt sind.</p><p>5. Die in der Botschaft zum Fachhochschulgesetz veranschlagten Mehrkosten für den Aufbau der Fachhochschulen von insgesamt etwa 20 Prozent werden damit begründet, dass das Tätigkeitsfeld der Lehrkräfte - vornehmlich der richtungsspezifischen Fächer - an Fachhochschulen um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erweitert wird, weshalb mehr und teilweise besser qualifiziertes Personal an den Fachhochschulen erforderlich ist. Insofern können sich die Lehrverpflichtung und die Gehälter der Lehrkräfte an Fachhochschulen denjenigen von Universitätsdozentinnen und -dozenten teilweise angleichen. Die damit verbundenen Mehrkosten sind in den Finanzplänen des Bundesrates bereits enthalten.</p><p>6. Der Bundesrat macht ähnliche Beobachtungen wie der Interpellant. Allerdings erachtet er diese Entwicklung noch keineswegs als besorgniserregend, zumal die universitären Hochschulen einen anderen Leistungsauftrag und ein andersartiges Fächerangebot haben als die Fachhochschulen - das insbesondere auch die Geisteswissenschaften einschliesst - und ihre Studierenden in der Regel über eine andere Vorbildung verfügen. Die Ausrichtung der beiden Hochschultypen müsste dann als nicht mehr komplementär beurteilt werden, wenn der Anteil der Studierenden mit gymnasialer Matura an den Fachhochschulen gegenüber jenen mit Berufsmatura allzu gross würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wenn der laufende, interkantonal nur schwach vernetzte Aufbau der Fachhochschulen in bisheriger Manier fortgesetzt wird, dann wird es in der Schweiz in wenigen Jahren rund 80 Hochschulinstitutionen in 15 verschiedenen Kantonen an 34 verschiedenen Orten für rund 120 000 Studierende geben (50 Biga-Fachhochschulinstitutionen, etwa 15 kantonale Nicht-Biga-Fachhochschulen und 12 universitäre Hochschulen).</p><p>Diese Dichte und Streuung von Hochschulen ohne eine eigentliche übergeordnete und systematische Schwerpunktbildung und Koordination (Kompetenzzentren und Netzwerke) wäre weltweit einzigartig und auf dem Hintergrund von Qualitäts- und Kostenansprüchen zumindest fragwürdig. Im Vergleich dazu haben beispielsweise die Niederlande in den achtziger Jahren ihre rund 300 höheren Fachschulen auf 80 Fachhochschulen zusammengefasst.</p><p>1. Entspricht die sich abzeichnende Aufbauentwicklung den Vorstellungen des Bundesrates von einer integrierten und synergetischen Hochschullandschaft Schweiz (Fachhochschulen und Universitäten)?</p><p>2. Welche Steuerungsinstrumente der Gesetzgebung will der Bundesrat mit welchem Härtegrad anwenden, um den bisherigen Trend hin zu kantonseigenen (Standortwettbewerb) Lösungen mit fachlichen Rundumangeboten (Fakultäten, Departemente, Abteilungen) auf den Grundausbildungs- und Aufbaustufen zu brechen?</p><p>3. Wie steht es mit der Bereitschaft des Bundesrates, nötigenfalls die Bundesbeitragsleistungen (33 Prozent der Investitions- und Betriebsbeiträge) denjenigen Schulen und Kantonen zu verweigern, welche sich nicht an die im Bundesgesetz (FHSG) und in der Verordnung (FHSV) vorgeschriebenen Beitragsvoraussetzungen halten (Koordination, zweckmässige Organisation, Arbeitsteilung usw.)?</p><p>4. Die Eidgenössische Fachhochschulkommission hat in ihren "Zielsetzungen über die Fachhochschullandschaft Schweiz: FH 2003" das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zweiphasig ausgestaltet. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sie sich dabei ab?</p><p>5. Geht der Bundesrat von der Annahme aus, dass sich längerfristig die Pensen und Gehälter der Fachhochschuldozenten denjenigen der Universitätsdozenten angleichen werden? Sind die damit verbundenen Mehrkosten in den Kostenplänen des Bundesrates (Botschaft vom 30. Mai 1994 zum FHSG) bereits enthalten? Der Bundesrat veranschlagt die Mehrkosten für den Fachhochschulausbau im Zeitraum zwischen 1996 und 2003 auf rund 600 Millionen Franken.</p><p>6. Zur Verbesserung der Beschaffungschancen der Studienabsolventen reichern die Universitäten ihre Lehrgänge vermehrt mit Praxiskomponenten an. Gleichzeitig aber verstärken die Fachhochschulen im Rahmen ihrer Standardanhebungen den theoretischen Teil ihrer Ausbildungsprogramme. Wie beurteilt der Bundesrat diese wechselseitige Annäherung, die dazu führen könnte, dass wir bald einmal nicht mehr zwei komplementäre, sondern zwei kompetitive Ausbildungssysteme auf der Tertiärstufe nebeneinander vorfinden?</p>
- Fachhochschulaufbau. Steuerungsfunktion des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in der Botschaft zum Fachhochschulgesetz, aber auch in den Zielvorgaben für die Aufbauphase der Fachhochschulen sowie bei der Beantwortung von entsprechenden parlamentarischen Vorstössen bzw. gegenüber Interventionen von Trägern wiederholt dafür ausgesprochen, dass an den Fachhochschulen echte Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte aufgebaut werden, was u. a. über eine Konzentration der Ausbildungsgänge erfolgen sollte. In der Tat ist die Planung der Fachhochschulen in den einzelnen Landesteilen hinsichtlich regionaler Vernetzung unterschiedlich weit fortgeschritten. Andererseits hat der Bundesrat die Schaffung der Fachhochschulen auch wiederholt als Prozess dargestellt, der bis ins Jahr 2003 dauern soll. Das Fachhochschulgesetz gibt dem Bundesrat sehr gute Mittel in die Hand, die Steuerungsfunktion in diesem Aufbauprozess auch gezielt wahrnehmen zu können.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. In mehreren Regionen entspricht die sich abzeichnende Aufbauentwicklung durchaus den Vorstellungen des Bundesrates. In der Nordwestschweiz und in der Ostschweiz hingegen sind die beantragten Fachhochschulen noch zu stark auf eine kantonale oder gar lokale Konzeption ausgerichtet, was im Widerspruch zu den Absichten des Bundesrates steht. Es ist festzustellen, dass an verschiedenen Orten bestehende höhere Fachschulen organisatorisch zusammengeschlossen werden und dass bestehende Kompetenzen teilweise in erfreulichem Ausmasse miteinander vernetzt werden, namentlich in der Westschweiz, wo sich eine verbesserte Nutzung des Potentials einer grossräumigen Region abzeichnet.</p><p>Der Schweizerische Fachhochschulrat, das von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eingesetzte Koordinationsorgan für sämtliche Fachhochschulstudiengänge, arbeitet mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement sehr eng zusammen und will ähnliche Kriterien wie der Bundesrat anwenden. Ferner will er die Anerkennung der FH-Diplome der Studiengänge, die kantonaler Regelungskompetenz unterstehen, der Diplomvereinbarung unterstellen. Schliesslich fördert er auch bei den kantonalen Fachhochschulen die Zusammenarbeit und Konzentration unter den Fachhochschulträgern.</p><p>2. Der Bundesrat wird vermutlich nicht umhin kommen, in einer ersten Phase die Genehmigungen in Analogie zu Artikel 14 Absatz 4 des Fachhochschulgesetzes mit Auflagen zu verbinden, um den Aufbau der Fachhochschulen sinnvoll zu steuern. Erfüllt eine Trägerschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt die Auflagen nicht, hat der Bundesrat nach derselben gesetzlichen Bestimmung die Möglichkeit, ihr die Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule wieder zu entziehen.</p><p>3. Das Fachhochschulgesetz sieht zwingend vor, dass Bundesbeiträge nur unter den dort genannten Bedingungen entrichtet werden können.</p><p>4. Das Genehmigungsverfahren ist insofern zweistufig vorgesehen, als in einer ersten Phase in der Regel die Genehmigungen mit Auflagen erteilt werden (s. Ziff. 2). Sobald die Auflagen erfüllt sind, kann eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt werden. Im übrigen ist es ein gesetzlicher Auftrag der Eidgenössischen Fachhochschulkommission, periodisch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen zur Genehmigung noch erfüllt sind.</p><p>5. Die in der Botschaft zum Fachhochschulgesetz veranschlagten Mehrkosten für den Aufbau der Fachhochschulen von insgesamt etwa 20 Prozent werden damit begründet, dass das Tätigkeitsfeld der Lehrkräfte - vornehmlich der richtungsspezifischen Fächer - an Fachhochschulen um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erweitert wird, weshalb mehr und teilweise besser qualifiziertes Personal an den Fachhochschulen erforderlich ist. Insofern können sich die Lehrverpflichtung und die Gehälter der Lehrkräfte an Fachhochschulen denjenigen von Universitätsdozentinnen und -dozenten teilweise angleichen. Die damit verbundenen Mehrkosten sind in den Finanzplänen des Bundesrates bereits enthalten.</p><p>6. Der Bundesrat macht ähnliche Beobachtungen wie der Interpellant. Allerdings erachtet er diese Entwicklung noch keineswegs als besorgniserregend, zumal die universitären Hochschulen einen anderen Leistungsauftrag und ein andersartiges Fächerangebot haben als die Fachhochschulen - das insbesondere auch die Geisteswissenschaften einschliesst - und ihre Studierenden in der Regel über eine andere Vorbildung verfügen. Die Ausrichtung der beiden Hochschultypen müsste dann als nicht mehr komplementär beurteilt werden, wenn der Anteil der Studierenden mit gymnasialer Matura an den Fachhochschulen gegenüber jenen mit Berufsmatura allzu gross würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wenn der laufende, interkantonal nur schwach vernetzte Aufbau der Fachhochschulen in bisheriger Manier fortgesetzt wird, dann wird es in der Schweiz in wenigen Jahren rund 80 Hochschulinstitutionen in 15 verschiedenen Kantonen an 34 verschiedenen Orten für rund 120 000 Studierende geben (50 Biga-Fachhochschulinstitutionen, etwa 15 kantonale Nicht-Biga-Fachhochschulen und 12 universitäre Hochschulen).</p><p>Diese Dichte und Streuung von Hochschulen ohne eine eigentliche übergeordnete und systematische Schwerpunktbildung und Koordination (Kompetenzzentren und Netzwerke) wäre weltweit einzigartig und auf dem Hintergrund von Qualitäts- und Kostenansprüchen zumindest fragwürdig. Im Vergleich dazu haben beispielsweise die Niederlande in den achtziger Jahren ihre rund 300 höheren Fachschulen auf 80 Fachhochschulen zusammengefasst.</p><p>1. Entspricht die sich abzeichnende Aufbauentwicklung den Vorstellungen des Bundesrates von einer integrierten und synergetischen Hochschullandschaft Schweiz (Fachhochschulen und Universitäten)?</p><p>2. Welche Steuerungsinstrumente der Gesetzgebung will der Bundesrat mit welchem Härtegrad anwenden, um den bisherigen Trend hin zu kantonseigenen (Standortwettbewerb) Lösungen mit fachlichen Rundumangeboten (Fakultäten, Departemente, Abteilungen) auf den Grundausbildungs- und Aufbaustufen zu brechen?</p><p>3. Wie steht es mit der Bereitschaft des Bundesrates, nötigenfalls die Bundesbeitragsleistungen (33 Prozent der Investitions- und Betriebsbeiträge) denjenigen Schulen und Kantonen zu verweigern, welche sich nicht an die im Bundesgesetz (FHSG) und in der Verordnung (FHSV) vorgeschriebenen Beitragsvoraussetzungen halten (Koordination, zweckmässige Organisation, Arbeitsteilung usw.)?</p><p>4. Die Eidgenössische Fachhochschulkommission hat in ihren "Zielsetzungen über die Fachhochschullandschaft Schweiz: FH 2003" das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zweiphasig ausgestaltet. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sie sich dabei ab?</p><p>5. Geht der Bundesrat von der Annahme aus, dass sich längerfristig die Pensen und Gehälter der Fachhochschuldozenten denjenigen der Universitätsdozenten angleichen werden? Sind die damit verbundenen Mehrkosten in den Kostenplänen des Bundesrates (Botschaft vom 30. Mai 1994 zum FHSG) bereits enthalten? Der Bundesrat veranschlagt die Mehrkosten für den Fachhochschulausbau im Zeitraum zwischen 1996 und 2003 auf rund 600 Millionen Franken.</p><p>6. Zur Verbesserung der Beschaffungschancen der Studienabsolventen reichern die Universitäten ihre Lehrgänge vermehrt mit Praxiskomponenten an. Gleichzeitig aber verstärken die Fachhochschulen im Rahmen ihrer Standardanhebungen den theoretischen Teil ihrer Ausbildungsprogramme. Wie beurteilt der Bundesrat diese wechselseitige Annäherung, die dazu führen könnte, dass wir bald einmal nicht mehr zwei komplementäre, sondern zwei kompetitive Ausbildungssysteme auf der Tertiärstufe nebeneinander vorfinden?</p>
- Fachhochschulaufbau. Steuerungsfunktion des Bundes
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