Sanktionsmöglichkeiten im Strafrecht. Erweiterung

ShortId
97.3532
Id
19973532
Updated
10.04.2024 15:38
Language
de
Title
Sanktionsmöglichkeiten im Strafrecht. Erweiterung
AdditionalIndexing
Inhaftierung;Strafrecht (speziell);Ersatzstrafe
1
  • L03K050102, Strafrecht (speziell)
  • L04K05010104, Ersatzstrafe
  • L04K05010106, Inhaftierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Richter bewegt sich heute in einem Spannungsfeld: Er weiss, dass bedingte Strafen von vielen Verurteilten - und von der Öffentlichkeit - als schmerzlos empfunden werden. Andererseits scheint der unbedingte Vollzug als zu hart oder nicht zweckdienlich.</p><p>Einsätze zugunsten der Allgemeinheit können diese Lücke schliessen. Für Verkehrstäter beispielsweise könnte der Richter bei bedingter Strafe zusätzlich einen unbedingten Hilfsdienst in einer Rehabilitationsklinik verfügen. Das neue Instrument soll aber keineswegs nur bei Verurteilung wegen Verkehrsdelikten anwendbar sein.</p><p>Mit dieser Erweiterung des Strafrechts können sinnvollere Strafen ausgefällt werden: Solche, welche den Verurteilten tatsächlich strafen, eine Besserung fördern und generalpräventive Wirkung haben.</p><p>Heute sind zwar unter bestimmten Umständen bereits Einsätze zugunsten der Allgemeinheit möglich. Weil diese jedoch eine Verurteilung zu unbedingten Freiheitsstrafen voraussetzen, braucht es die vorgeschlagene Neuerung.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches eine Erweiterung des Sanktionskatalogs vorzuschlagen, welche namentlich auch folgende Möglichkeiten beinhaltet: Der Richter kann zusätzlich zu bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafen Einsätze zugunsten der Allgemeinheit vorschreiben.</p>
  • Sanktionsmöglichkeiten im Strafrecht. Erweiterung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Richter bewegt sich heute in einem Spannungsfeld: Er weiss, dass bedingte Strafen von vielen Verurteilten - und von der Öffentlichkeit - als schmerzlos empfunden werden. Andererseits scheint der unbedingte Vollzug als zu hart oder nicht zweckdienlich.</p><p>Einsätze zugunsten der Allgemeinheit können diese Lücke schliessen. Für Verkehrstäter beispielsweise könnte der Richter bei bedingter Strafe zusätzlich einen unbedingten Hilfsdienst in einer Rehabilitationsklinik verfügen. Das neue Instrument soll aber keineswegs nur bei Verurteilung wegen Verkehrsdelikten anwendbar sein.</p><p>Mit dieser Erweiterung des Strafrechts können sinnvollere Strafen ausgefällt werden: Solche, welche den Verurteilten tatsächlich strafen, eine Besserung fördern und generalpräventive Wirkung haben.</p><p>Heute sind zwar unter bestimmten Umständen bereits Einsätze zugunsten der Allgemeinheit möglich. Weil diese jedoch eine Verurteilung zu unbedingten Freiheitsstrafen voraussetzen, braucht es die vorgeschlagene Neuerung.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches eine Erweiterung des Sanktionskatalogs vorzuschlagen, welche namentlich auch folgende Möglichkeiten beinhaltet: Der Richter kann zusätzlich zu bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafen Einsätze zugunsten der Allgemeinheit vorschreiben.</p>
    • Sanktionsmöglichkeiten im Strafrecht. Erweiterung

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