Raschere Gangart für eine ökologische Steuerreform

ShortId
97.3533
Id
19973533
Updated
10.04.2024 10:35
Language
de
Title
Raschere Gangart für eine ökologische Steuerreform
AdditionalIndexing
Steuersystem;Steuerpolitik;Energieabgabe;Ökologie (speziell);AHV-Beiträge;Lenkungsabgabe;spezielle Verbrauchssteuer
1
  • L03K110706, Steuersystem
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K11070105, spezielle Verbrauchssteuer
  • L04K16010302, Ökologie (speziell)
  • L04K17010105, Energieabgabe
  • L06K010401010101, AHV-Beiträge
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Frage der ökologischen Steuerreform hat in letzter Zeit politisch an Bedeutung gewonnen. Neben verschiedenen Volksinitiativen sind auch im Parlament einige Vorstösse hängig, die unter anderem eine raschere Gangart bei der ökologischen Steuerreform fordern. Auch die bisherigen Diskussionen in der Öffentlichkeit lassen vermuten, dass Einigkeit darüber besteht, dass das Steuersystem einen Beitrag zur Lösung von umweltpolitischen Problemen leisten könne. Über das grundlegende Konzept für eine ökologische Steuerreform besteht aber noch keineswegs Konsens. Insbesondere bei der Frage der Verwendung der finanziellen Mittel aus Umweltabgaben bestehen unterschiedliche und sich teilweise völlig widersprechende Vorstellungen.</p><p>Wie in der Interpellation festgehalten worden ist, hat der Bundesrat im Rahmen der Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" beschlossen, zu prüfen, inwieweit in der Finanz- und Abgabenpolitik positive Anreize für die Förderung der Beschäftigung und zur Erreichung energie- und umweltpolitischer Zielsetzungen geschaffen werden können. In seinem Bericht wird er mögliche Verschiebungen der Belastung vom Faktor Arbeit zur Energie aufzeigen und die Möglichkeiten eines umweltgerechten Verbrauchs nichterneuerbarer Ressourcen skizzieren. Dabei sollten auch die wirtschafts-, sozial- und energiepolitischen Auswirkungen dargestellt und sollte auf die internationalen Entwicklungen eingegangen werden.</p><p>1. Der Bundesrat will die Arbeiten an der ökologischen Steuerreform beschleunigen. Bereits im laufenden Jahr sollen erste Grundlagenarbeiten an die Hand genommen werden. Damit wäre es möglich, eine Vorlage zur ökologischen Steuerreform im Jahre 1999 in die Vernehmlassung zu schicken. Die Botschaft zu dieser wichtigen finanz- und steuerpolitischen Frage soll im Jahre 2001 dem Parlament unterbreitet werden. Dabei sollen diese Arbeiten mit den ohnehin notwendigen Abklärungen für die frühzeitig an die Hand zu nehmende neue Finanzordnung koordiniert werden.</p><p>Gegenüber dem vom Interpellanten erwähnten Erfordernis der Aufkommens- und Fiskalquotenneutralität muss der Bundesrat aus heutiger Sicht erhebliche Bedenken anmelden. Angesichts der sich abzeichnenden besorgniserregenden finanziellen Perspektiven, insbesondere bei den Sozialversicherungen, kommt diese Forderung einer zu starken Einschränkung für die kommenden Arbeiten gleich. Sicher ist, dass die Sozialwerke aufgrund der demographischen Entwicklung in Zukunft erheblich mehr Mittel beanspruchen werden, selbst wenn mit leistungsseitigen Massnahmen die Kostenentwicklung gedämpft werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die Besteuerung der Energie ein zentrales Element einer ökologischen Steuerreform bilden sollte. Hierfür sprechen neben den umwelt- und energiepolitischen Argumenten vor allem auch finanz- und steuerpolitische Gründe. Die Energie ist bekanntlich ein ergiebiges Steuersubstrat. Dies gilt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern mit gewissen Einschränkungen auch auf lange Sicht.</p><p>Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Schweiz bei einer noch insgesamt relativ mässigen Steuerbelastung durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aus. Unterdurchschnittlich ist hingegen der Anteil an indirekten Steuern. Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist deshalb eine Finanzierung über Verbrauchssteuern die bessere Alternative als eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten. Angesichts der bereits erwähnten grossen Finanzprobleme bei den Sozialversicherungen kann die Verwendung der Mittel aus einer Energiesteuer zur Senkung von Lohnprozenten nicht erste Priorität haben. In welchem Umfang die sich abzeichnenden Mehrbelastungen bei den Sozialversicherungen durch eine Energiebesteuerung oder andere Finanzierungsalternativen gedeckt werden können und sollen, wird der Bundesrat im Rahmen der Arbeiten an der ökologischen Steuerreform und der Finanzierung der Sozialversicherungen abklären.</p><p>3. Eine ökologische Steuerreform darf die Standortvorteile für den Werkplatz Schweiz insgesamt nicht verschlechtern. Bei seinen Überlegungen wird der Bundesrat den Auswirkungen einer Energiesteuer auf die Wettbewerbsfähigkeit sowohl in binnen- als auch in aussenwirtschaftlicher Hinsicht deshalb besondere Beachtung schenken. Mit einer relativen Verteuerung der Energie und der damit zu erwartenden erhöhten Energieeffizienz in der schweizerischen Volkswirtschaft dürften sich durchaus positive Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Arbeitsplatz Schweiz ergeben. Eine rechtzeitige Anpassung der Strukturen an energiesparende Produktionsweisen kann unserer Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz verschaffen. Der Bundesrat wird prüfen, inwieweit der Wirtschaft Übergangsfristen für den Anpassungsprozess eingeräumt werden müssen. Zudem wird er im einzelnen abklären, ob und für welche energieintensive und exportorientierte Branchen Sonderregelungen notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat in seinem Strategiepapier zur nachhaltigen Entwicklung (April 1997) einen Bericht für das Jahr 2001 über eine mögliche ökologische Steuerreform in Aussicht gestellt. Darin will er folgende Bereiche aufzeigen:</p><p>- die Verschiebung der Belastung vom Faktor Arbeit hin zur Belastung der Energien;</p><p>- die wirtschafts-, sozial- und energiepolitischen Auswirkungen, unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung.</p><p>Die Beschlüsse des Nationalrates und die zahlreichen Bekenntnisse in der ständerätlichen Debatte um das Energiegesetz haben indessen aufgezeigt, dass bereits heute ein breiter Konsens über eine ökologische Steuerreform besteht. Wir fragen den Bundesrat daher an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, seinen Bericht über eine ökologische Steuerreform bereits vor Ende der laufenden Legislaturperiode (erste Hälfte 1999) zu erstatten - namentlich weil eine solche Reform für den Bund aufkommensneutral sein muss und deshalb das für 2001 angestrebte Gleichgewicht der Bundesfinanzen keine nötige Voraussetzung ist?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass mit dieser schrittweisen ökologischen Steuerreform insbesondere die nichterneuerbaren Energien zu belasten sind und die Arbeit (Lohnnebenkosten) so zu entlasten ist, dass die AHV-Beiträge zu möglichst grossen Teilen durch Energiesteuern gedeckt werden?</p><p>3. Verspricht sich der Bundesrat von einer solchen Reform ebenfalls eine Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsplatzes Schweiz?</p>
  • Raschere Gangart für eine ökologische Steuerreform
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage der ökologischen Steuerreform hat in letzter Zeit politisch an Bedeutung gewonnen. Neben verschiedenen Volksinitiativen sind auch im Parlament einige Vorstösse hängig, die unter anderem eine raschere Gangart bei der ökologischen Steuerreform fordern. Auch die bisherigen Diskussionen in der Öffentlichkeit lassen vermuten, dass Einigkeit darüber besteht, dass das Steuersystem einen Beitrag zur Lösung von umweltpolitischen Problemen leisten könne. Über das grundlegende Konzept für eine ökologische Steuerreform besteht aber noch keineswegs Konsens. Insbesondere bei der Frage der Verwendung der finanziellen Mittel aus Umweltabgaben bestehen unterschiedliche und sich teilweise völlig widersprechende Vorstellungen.</p><p>Wie in der Interpellation festgehalten worden ist, hat der Bundesrat im Rahmen der Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" beschlossen, zu prüfen, inwieweit in der Finanz- und Abgabenpolitik positive Anreize für die Förderung der Beschäftigung und zur Erreichung energie- und umweltpolitischer Zielsetzungen geschaffen werden können. In seinem Bericht wird er mögliche Verschiebungen der Belastung vom Faktor Arbeit zur Energie aufzeigen und die Möglichkeiten eines umweltgerechten Verbrauchs nichterneuerbarer Ressourcen skizzieren. Dabei sollten auch die wirtschafts-, sozial- und energiepolitischen Auswirkungen dargestellt und sollte auf die internationalen Entwicklungen eingegangen werden.</p><p>1. Der Bundesrat will die Arbeiten an der ökologischen Steuerreform beschleunigen. Bereits im laufenden Jahr sollen erste Grundlagenarbeiten an die Hand genommen werden. Damit wäre es möglich, eine Vorlage zur ökologischen Steuerreform im Jahre 1999 in die Vernehmlassung zu schicken. Die Botschaft zu dieser wichtigen finanz- und steuerpolitischen Frage soll im Jahre 2001 dem Parlament unterbreitet werden. Dabei sollen diese Arbeiten mit den ohnehin notwendigen Abklärungen für die frühzeitig an die Hand zu nehmende neue Finanzordnung koordiniert werden.</p><p>Gegenüber dem vom Interpellanten erwähnten Erfordernis der Aufkommens- und Fiskalquotenneutralität muss der Bundesrat aus heutiger Sicht erhebliche Bedenken anmelden. Angesichts der sich abzeichnenden besorgniserregenden finanziellen Perspektiven, insbesondere bei den Sozialversicherungen, kommt diese Forderung einer zu starken Einschränkung für die kommenden Arbeiten gleich. Sicher ist, dass die Sozialwerke aufgrund der demographischen Entwicklung in Zukunft erheblich mehr Mittel beanspruchen werden, selbst wenn mit leistungsseitigen Massnahmen die Kostenentwicklung gedämpft werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die Besteuerung der Energie ein zentrales Element einer ökologischen Steuerreform bilden sollte. Hierfür sprechen neben den umwelt- und energiepolitischen Argumenten vor allem auch finanz- und steuerpolitische Gründe. Die Energie ist bekanntlich ein ergiebiges Steuersubstrat. Dies gilt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern mit gewissen Einschränkungen auch auf lange Sicht.</p><p>Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Schweiz bei einer noch insgesamt relativ mässigen Steuerbelastung durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aus. Unterdurchschnittlich ist hingegen der Anteil an indirekten Steuern. Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist deshalb eine Finanzierung über Verbrauchssteuern die bessere Alternative als eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten. Angesichts der bereits erwähnten grossen Finanzprobleme bei den Sozialversicherungen kann die Verwendung der Mittel aus einer Energiesteuer zur Senkung von Lohnprozenten nicht erste Priorität haben. In welchem Umfang die sich abzeichnenden Mehrbelastungen bei den Sozialversicherungen durch eine Energiebesteuerung oder andere Finanzierungsalternativen gedeckt werden können und sollen, wird der Bundesrat im Rahmen der Arbeiten an der ökologischen Steuerreform und der Finanzierung der Sozialversicherungen abklären.</p><p>3. Eine ökologische Steuerreform darf die Standortvorteile für den Werkplatz Schweiz insgesamt nicht verschlechtern. Bei seinen Überlegungen wird der Bundesrat den Auswirkungen einer Energiesteuer auf die Wettbewerbsfähigkeit sowohl in binnen- als auch in aussenwirtschaftlicher Hinsicht deshalb besondere Beachtung schenken. Mit einer relativen Verteuerung der Energie und der damit zu erwartenden erhöhten Energieeffizienz in der schweizerischen Volkswirtschaft dürften sich durchaus positive Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Arbeitsplatz Schweiz ergeben. Eine rechtzeitige Anpassung der Strukturen an energiesparende Produktionsweisen kann unserer Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz verschaffen. Der Bundesrat wird prüfen, inwieweit der Wirtschaft Übergangsfristen für den Anpassungsprozess eingeräumt werden müssen. Zudem wird er im einzelnen abklären, ob und für welche energieintensive und exportorientierte Branchen Sonderregelungen notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat in seinem Strategiepapier zur nachhaltigen Entwicklung (April 1997) einen Bericht für das Jahr 2001 über eine mögliche ökologische Steuerreform in Aussicht gestellt. Darin will er folgende Bereiche aufzeigen:</p><p>- die Verschiebung der Belastung vom Faktor Arbeit hin zur Belastung der Energien;</p><p>- die wirtschafts-, sozial- und energiepolitischen Auswirkungen, unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung.</p><p>Die Beschlüsse des Nationalrates und die zahlreichen Bekenntnisse in der ständerätlichen Debatte um das Energiegesetz haben indessen aufgezeigt, dass bereits heute ein breiter Konsens über eine ökologische Steuerreform besteht. Wir fragen den Bundesrat daher an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, seinen Bericht über eine ökologische Steuerreform bereits vor Ende der laufenden Legislaturperiode (erste Hälfte 1999) zu erstatten - namentlich weil eine solche Reform für den Bund aufkommensneutral sein muss und deshalb das für 2001 angestrebte Gleichgewicht der Bundesfinanzen keine nötige Voraussetzung ist?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass mit dieser schrittweisen ökologischen Steuerreform insbesondere die nichterneuerbaren Energien zu belasten sind und die Arbeit (Lohnnebenkosten) so zu entlasten ist, dass die AHV-Beiträge zu möglichst grossen Teilen durch Energiesteuern gedeckt werden?</p><p>3. Verspricht sich der Bundesrat von einer solchen Reform ebenfalls eine Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsplatzes Schweiz?</p>
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