Änderung von Gesetzesbestimmungen mit finanziellen Konsequenzen
- ShortId
-
97.3553
- Id
-
19973553
- Updated
-
25.06.2025 02:12
- Language
-
de
- Title
-
Änderung von Gesetzesbestimmungen mit finanziellen Konsequenzen
- AdditionalIndexing
-
Ausgabenbewilligung;Sparmassnahme;Haushaltsdefizit;Gesetz
- 1
-
- L04K11020502, Haushaltsdefizit
- L04K11020201, Ausgabenbewilligung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Tatsächlich umfasst das Bundesbudget einen überwiegenden Anteil gebundener Ausgaben. Seit Anfang dieses Jahrzehntes beanspruchen diese Ausgaben rund 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht 38 Milliarden Franken auf ein Total von rund 48 Milliarden Franken im Budget 1998. Ein Teil dieser Ausgaben ist gesetzlich gebunden, so die Subventionen für die Sozialversicherungen (11,6 Milliarden Franken für 1998), die Kantonsanteile an den Einnahmen des Bundes (3,1 Milliarden Franken) und die Abgeltungen für den Regionalverkehr (1,3 Milliarden Franken). Ein anderer Teil ist über Verträge zugesichert, so die Schuldzinsen (3,4 Milliarden Franken für 1998), die Zahlungen an Verpflichtungen, die im Rahmen von Investitionen im Militärbereich eingegangen wurden (2,1 Milliarden Franken), die Zahlungen an Bau und Unterhalt der Nationalstrassen (rund 1,5 Milliarden Franken) und an laufende Entwicklungshilfeprojekte (1,2 Milliarden Franken). Aber auch die nicht gebundenen Ausgaben - rund 20 Prozent oder knapp 10 Milliarden Franken des Budgets 1998 - lassen sich bei der Überprüfung des Budgets nur teilweise komprimieren: Die Funktionstüchtigkeit der Verwaltung wie auch die ordentliche Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben müssen sichergestellt werden. Damit ist es relativ schwierig, den tatsächlichen Handlungsspielraum der eidgenössischen Räte bei der Behandlung des Budgets und der entsprechenden Abstimmung zu beziffern.</p><p>Die vorliegende Motion will, dass dem Parlament im Laufe des Jahres 1998 eine Reihe von Vorschlägen zu Gesetzesänderungen unterbreitet werden, die Einsparungen von rund 2 Milliarden Franken ermöglichen sollen. Dieses Ziel entspricht im wesentlichen demjenigen des Stabilisierungsprogramms 1998, das der Bundesrat den eidgenössischen Räte im Sommer dieses Jahres vorlegen will, damit das Haushaltziel 2001 und die Zwischenziele für 1999 und 2000 erreicht werden können. Nur zur Erinnerung: Diese Ziele sehen vor, dass das Rechnungsdefizit etappenweise reduziert wird, d. h. auf einen Höchstwert von 5 Milliarden Franken im Jahr 1999, von 2,5 Milliarden Franken im Jahr 2000 und von 1 Milliarde Franken im Jahr 2001. Eine Revision der gesetzlichen Grundlagen, die in die Zuständigkeit des Parlamentes fällt und die, wie das die Motion verlangt, auf den 1. Januar 1999 in Kraft treten soll, ist allerdings wegen der hunderttägigen Referendumsfrist nicht möglich; deshalb ist auch für das Stabilisierungsprogramm ein Inkrafttreten erst auf den 1. April 1999 vorgesehen. Der Bundesrat möchte die parlamentarischen Beratungen dieses Programms nicht in die Sommer- und die Herbstsession vorziehen - was ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 1999 erlauben würde -, da er den eidgenössischen Räten ein Massnahmenpaket unterbreiten will, das bereits den Konsens der Kantone, der Regierungsparteien und der Sozialpartner erhalten hat. Um diese breite Abstützung zu erreichen, führt er mit den wichtigsten politischen Kreisen dieses Landes bis Mitte April 1998 vertrauliche Gespräche.</p> Der Bundesrat beantragt, den Auftrag abzuschreiben.
- <p>Die Prüfung des Bundesbudgets zeigt, dass die Möglichkeiten, das Defizit wirklich zu reduzieren, äusserst begrenzt sind. So lassen sich zahlreiche Ausgabenposten durch die Beratung des Budgets und die Abstimmung darüber nicht kürzen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, mit Wirkung auf den 1. Januar 1999 die Erlasse in seinem Kompetenzbereich zu ändern und im Laufe des Jahres 1998 dem Parlament Vorschläge zu Gesetzesrevisionen zu unterbreiten, die es erlauben, die Ausgaben zu senken. Die Gesamtheit dieser Massnahmen muss zu Einsparungen in der Höhe von 2 Milliarden Franken führen.</p>
- Änderung von Gesetzesbestimmungen mit finanziellen Konsequenzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Tatsächlich umfasst das Bundesbudget einen überwiegenden Anteil gebundener Ausgaben. Seit Anfang dieses Jahrzehntes beanspruchen diese Ausgaben rund 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht 38 Milliarden Franken auf ein Total von rund 48 Milliarden Franken im Budget 1998. Ein Teil dieser Ausgaben ist gesetzlich gebunden, so die Subventionen für die Sozialversicherungen (11,6 Milliarden Franken für 1998), die Kantonsanteile an den Einnahmen des Bundes (3,1 Milliarden Franken) und die Abgeltungen für den Regionalverkehr (1,3 Milliarden Franken). Ein anderer Teil ist über Verträge zugesichert, so die Schuldzinsen (3,4 Milliarden Franken für 1998), die Zahlungen an Verpflichtungen, die im Rahmen von Investitionen im Militärbereich eingegangen wurden (2,1 Milliarden Franken), die Zahlungen an Bau und Unterhalt der Nationalstrassen (rund 1,5 Milliarden Franken) und an laufende Entwicklungshilfeprojekte (1,2 Milliarden Franken). Aber auch die nicht gebundenen Ausgaben - rund 20 Prozent oder knapp 10 Milliarden Franken des Budgets 1998 - lassen sich bei der Überprüfung des Budgets nur teilweise komprimieren: Die Funktionstüchtigkeit der Verwaltung wie auch die ordentliche Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben müssen sichergestellt werden. Damit ist es relativ schwierig, den tatsächlichen Handlungsspielraum der eidgenössischen Räte bei der Behandlung des Budgets und der entsprechenden Abstimmung zu beziffern.</p><p>Die vorliegende Motion will, dass dem Parlament im Laufe des Jahres 1998 eine Reihe von Vorschlägen zu Gesetzesänderungen unterbreitet werden, die Einsparungen von rund 2 Milliarden Franken ermöglichen sollen. Dieses Ziel entspricht im wesentlichen demjenigen des Stabilisierungsprogramms 1998, das der Bundesrat den eidgenössischen Räte im Sommer dieses Jahres vorlegen will, damit das Haushaltziel 2001 und die Zwischenziele für 1999 und 2000 erreicht werden können. Nur zur Erinnerung: Diese Ziele sehen vor, dass das Rechnungsdefizit etappenweise reduziert wird, d. h. auf einen Höchstwert von 5 Milliarden Franken im Jahr 1999, von 2,5 Milliarden Franken im Jahr 2000 und von 1 Milliarde Franken im Jahr 2001. Eine Revision der gesetzlichen Grundlagen, die in die Zuständigkeit des Parlamentes fällt und die, wie das die Motion verlangt, auf den 1. Januar 1999 in Kraft treten soll, ist allerdings wegen der hunderttägigen Referendumsfrist nicht möglich; deshalb ist auch für das Stabilisierungsprogramm ein Inkrafttreten erst auf den 1. April 1999 vorgesehen. Der Bundesrat möchte die parlamentarischen Beratungen dieses Programms nicht in die Sommer- und die Herbstsession vorziehen - was ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 1999 erlauben würde -, da er den eidgenössischen Räten ein Massnahmenpaket unterbreiten will, das bereits den Konsens der Kantone, der Regierungsparteien und der Sozialpartner erhalten hat. Um diese breite Abstützung zu erreichen, führt er mit den wichtigsten politischen Kreisen dieses Landes bis Mitte April 1998 vertrauliche Gespräche.</p> Der Bundesrat beantragt, den Auftrag abzuschreiben.
- <p>Die Prüfung des Bundesbudgets zeigt, dass die Möglichkeiten, das Defizit wirklich zu reduzieren, äusserst begrenzt sind. So lassen sich zahlreiche Ausgabenposten durch die Beratung des Budgets und die Abstimmung darüber nicht kürzen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, mit Wirkung auf den 1. Januar 1999 die Erlasse in seinem Kompetenzbereich zu ändern und im Laufe des Jahres 1998 dem Parlament Vorschläge zu Gesetzesrevisionen zu unterbreiten, die es erlauben, die Ausgaben zu senken. Die Gesamtheit dieser Massnahmen muss zu Einsparungen in der Höhe von 2 Milliarden Franken führen.</p>
- Änderung von Gesetzesbestimmungen mit finanziellen Konsequenzen
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