Ausbildung der Stäbe des Bundesrates

ShortId
97.3554
Id
19973554
Updated
14.11.2025 08:54
Language
de
Title
Ausbildung der Stäbe des Bundesrates
AdditionalIndexing
beratendes Organ der Regierung;Unterrichtsprogramm;Managementausbildung;Führungskraft;Bundeskanzlei
1
  • L03K080408, Bundeskanzlei
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L04K08060202, beratendes Organ der Regierung
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L04K13020305, Managementausbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der kürzlich durchgeführten Stabsführungsübung (SFU 97) hat der Bundeskanzler als Verantwortlicher für die Ausbildung der Stäbe des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen eine jederzeit mögliche Krise zur Bewältigung präsentiert und anschliessend während mehrerer Tage in verschiedenen Ausbildungssequenzen moderne Krisenszenarien darstellen lassen. Übungsanlage und Ziel waren korrekt; die Verantwortlichen für die Übungsvorbereitung und -leitung verdienen Dank und Anerkennung.</p><p>Die einzelnen Arbeitsresultate zeigen ein unterschiedliches Bild; deutlich wurde, dass eingeübte Stäbe auf Anhieb bessere Resultate erbrachten als solche ohne derartige Erfahrungen. Allgemein zeigten sich die Testpersonen überzeugt von der Notwendigkeit, die vielfältigen Fragen derartiger ausserordentlicher Lagen interdisziplinär anzugehen und gewisse Standards für die jeweiligen Lagebeurteilungen zu erarbeiten. Als besonderes Problem erwies sich u. a. auch die Tatsache, dass die Übungsteilnahme auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruhte und man dem Übungsziel offenbar nicht überall das nötige Gewicht beimass. So war der Bundeskanzler als Stabschef der Stäbe selber Übungsleiter, kein Bundesratsmitglied war direkt in die Übung einbezogen, und auf der Stufe Generalsekretär liess man sich mehrheitlich durch Stellvertreter oder deren Stellvertreter vertreten. Nun mag es durchaus einer Krisenlage entsprechen, dass nicht zu Beginn alle Funktionsträger in der ordentlichen Besetzung erreichbar sind; vorliegend war die Übung jedoch seit Monaten angekündigt, und die Abwesenheit lässt auf eine andere Schwergewichtsbeurteilung schliessen.</p><p>Die Übung hat am praktischen Beispiel deutlich werden lassen, was längst evident ist. Auch unser Land kann jederzeit aus Distanz und nachhaltig in seiner Souveränität und Handlungsfreiheit beeinträchtigt werden. Derartige Krisenlagen sind nicht ohne interdepartementale und internationale Zusammenarbeit zu bewältigen. Allfällige Massnahmen zur Verbesserung unserer Leistungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen sind, gegliedert nach Sofortmassnahmen und kurz- und mittelfristigen Zielsetzungen, sofort an die Hand zu nehmen. Der Interpellant und die Mitunterzeichner haben als Berater der Übungsleitung an der Übung teilgenommen. Sie verzichten auf die Einreichung einer Motion oder eines Postulates in der Meinung, dass Handlungsbedarf, unabhängig von einer allfälligen Überweisung eines Vorstosses, vorhanden und sofort zu handeln ist. Mit der Interpellation sollen allerdings die zuständigen Organe zur öffentlichen Stellungnahme und auch zur Übernahme der Verantwortung angehalten werden.</p>
  • <p>1. Die Führungsstruktur des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:</p><p>- dem Stab Bundesrat (Kern der Bundeskanzlei, fallweise verstärkt mit Gremien der Zentralstelle für Gesamtverteidigung);</p><p>- den sieben departementalen Stabsorganisationen;</p><p>- zum voraus bestimmten interdepartementalen Sonderstäben (Sonderstab Geiselnahme, Soge; Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität, EOR);</p><p>- sowie - je nach Situation - zu bildenden Sonderstäben (z. B. Taske force Schweiz/Zweiter Weltkrieg).</p><p>Bei der Führung in ausserordentlichen Lagen wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit eingespielte Abläufe und Strukturen beibehalten werden können. Ziel ist es, besonders in einer ausserordentlichen Lage, situations- und lagegerechte Handlungs- und Beschlussvarianten vorzubereiten, damit die Regierung zeitgerecht entscheiden kann.</p><p>Da die in den Entscheidungsprozess in ausserordentlichen Lagen eingebundenen beteiligten Personen ihr Wissen aus ihrem angestammten Arbeitsbereich einfliessen lassen können, ist der Bundesrat überzeugt, dass die strategischen Entscheidträger für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen materiell gut vorbereitet sind.</p><p>Eine Kurzbeurteilung der am 10. November 1997 zur Durchführung gelangten Führungsübung (als Teil der Strategischen Führungsübung 1997, SFU 97) zeigt allerdings, dass im formalen Bereich, wo es um die Zusammenarbeit der einzelnen Stabsorganisationen und die Definition von Arbeitsabläufen und Prozessen geht, Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat wird sich im Rahmen der Auswertung dieser Übung eingehend mit dieser Problematik auseinandersetzen.</p><p>2. Der Bundesrat verfügt über eine recht differenzierte, auf alle Lagen anwendbare Alarmorganisation, die sich bereits wiederholt bewährt hat.</p><p>3. Die operative Bereitschaft der unter Ziffer 1 erwähnten Stäbe des Bundesrates ist in der Regel innerhalb von wenigen Stunden erstellt.</p><p>Mit dem Soge und der EOR verfügt der Bundesrat über interdepartementale Krisenverfolgungs- und Bewältigungsorganisationen, welche im Zusammenwirken mit ständig einsatzfähigen Dienststellen rasch auch eine politische Handlungsfähigkeit sicherstellen können.</p><p>4. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 25. Mai 1994 der Konzeption der strategischen Schulung 1994-2001 zugestimmt. Es ist geplant, im Jahre 1999 ein Seminar für strategische Entscheidträger und im Jahre 2001 die nächste strategische Führungsübung durchzuführen. Ob allerdings an dieser Konzeption festgehalten wird und eventuell schon vorher ein Übungsanlass, eventuell in kleinerem Rahmen als die soeben abgeschlossene Veranstaltung, zur Durchführung gelangt, entscheidet der Bundesrat, nachdem er vom Auswertungsbericht SFU 97 Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt hat.</p><p>Ob sich der Bundesrat in Zukunft selber beüben lassen wird oder sich, wie bis anhin, im Rahmen von Klausursitzungen oder Seminarien, mit spezifischen Themen auseinandersetzt, kann im Moment offengelassen werden.</p><p>5. Inwieweit Personen und Strukturen, die anlässlich der Vorbereitung und Durchführung der SFU 97 zum Einsatz kamen, in Zukunft übernommen werden, wird die Auswertung zeigen.</p><p>6. Die anlässlich der SFU 97 zur Durchführung gelangte Führungsübung hat aufgrund einer ersten summarischen Analyse der Ergebnisse gezeigt, dass im Bereich Stabsarbeit, Führungs- und Entscheidfindungsprozesse Verbesserungspotentiale liegen. Ob eventuell zum Teil militärische Führungsstrukturen angepasst auch in zivilen Stäben zur Anwendung gelangen könnten, wird die Auswertung zeigen.</p><p>7. Der Bundeskanzler hat als Übungsleiter der SFU 97 mit Schreiben vom Sommer 1996 und Frühjahr 1997 die Präsidenten des National- und Ständerates frühzeitig auf den Termin der Übung hingewiesen und gebeten, in diesem Zeitraum nach Möglichkeit keine Kommissionssitzungen mit Regierungsbeteiligung anzuberaumen. Diesem Wunsch konnte leider nicht entsprochen werden, und es kam zu einer bedauerlichen Terminkollision, indem neben der SFU 97 wichtige Sitzungen der Finanz- und Sicherheitspolitischen Kommissionen abgehalten wurden. So war es diversen Bundesräten, aber auch Generalsekretären oder Amtsdirektoren nicht möglich, an der Übung teilzunehmen.</p><p>Es kann aber festgehalten werden, dass trotzdem drei Bundesräte und viele wichtige strategische Entscheidträger aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Übung besucht haben.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Akzeptanz derartiger Übungen durch den Anlass bestätigt wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass seine Stäbe im heutigen Zeitpunkt die für ausserordentliche Lagen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse besitzen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, durch ein geeignetes Alarmierungs-, Verbindungs- und Führungssystem den Einsatz seiner persönlichen Stäbe jederzeit sicherzustellen?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Bundesrat die operative Bereitschaft seiner Stäbe bestätigen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, seine Stäbe, insbesondere diejenigen der Generalsekretäre, jährlich mindestens einmal zusammen mit dem Bundeskanzler als Stabschef und einem Teil des Bundesrates testen zu lassen?</p><p>5. Könnte nicht die jetzt eingeübte Vorbereitungsgruppe oder mindestens deren Chef weiter beauftragt werden?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die auf militärischer Seite vorhandenen Führungs- und Entscheidfindungserfahrungen für Krisenlagen in geeigneter Form für seine Stäbe nutzbar gemacht werden sollten?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Akzeptanz derartiger Übungen in allen betroffenen Teilen der Verwaltung anerkannt wird?</p>
  • Ausbildung der Stäbe des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der kürzlich durchgeführten Stabsführungsübung (SFU 97) hat der Bundeskanzler als Verantwortlicher für die Ausbildung der Stäbe des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen eine jederzeit mögliche Krise zur Bewältigung präsentiert und anschliessend während mehrerer Tage in verschiedenen Ausbildungssequenzen moderne Krisenszenarien darstellen lassen. Übungsanlage und Ziel waren korrekt; die Verantwortlichen für die Übungsvorbereitung und -leitung verdienen Dank und Anerkennung.</p><p>Die einzelnen Arbeitsresultate zeigen ein unterschiedliches Bild; deutlich wurde, dass eingeübte Stäbe auf Anhieb bessere Resultate erbrachten als solche ohne derartige Erfahrungen. Allgemein zeigten sich die Testpersonen überzeugt von der Notwendigkeit, die vielfältigen Fragen derartiger ausserordentlicher Lagen interdisziplinär anzugehen und gewisse Standards für die jeweiligen Lagebeurteilungen zu erarbeiten. Als besonderes Problem erwies sich u. a. auch die Tatsache, dass die Übungsteilnahme auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruhte und man dem Übungsziel offenbar nicht überall das nötige Gewicht beimass. So war der Bundeskanzler als Stabschef der Stäbe selber Übungsleiter, kein Bundesratsmitglied war direkt in die Übung einbezogen, und auf der Stufe Generalsekretär liess man sich mehrheitlich durch Stellvertreter oder deren Stellvertreter vertreten. Nun mag es durchaus einer Krisenlage entsprechen, dass nicht zu Beginn alle Funktionsträger in der ordentlichen Besetzung erreichbar sind; vorliegend war die Übung jedoch seit Monaten angekündigt, und die Abwesenheit lässt auf eine andere Schwergewichtsbeurteilung schliessen.</p><p>Die Übung hat am praktischen Beispiel deutlich werden lassen, was längst evident ist. Auch unser Land kann jederzeit aus Distanz und nachhaltig in seiner Souveränität und Handlungsfreiheit beeinträchtigt werden. Derartige Krisenlagen sind nicht ohne interdepartementale und internationale Zusammenarbeit zu bewältigen. Allfällige Massnahmen zur Verbesserung unserer Leistungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen sind, gegliedert nach Sofortmassnahmen und kurz- und mittelfristigen Zielsetzungen, sofort an die Hand zu nehmen. Der Interpellant und die Mitunterzeichner haben als Berater der Übungsleitung an der Übung teilgenommen. Sie verzichten auf die Einreichung einer Motion oder eines Postulates in der Meinung, dass Handlungsbedarf, unabhängig von einer allfälligen Überweisung eines Vorstosses, vorhanden und sofort zu handeln ist. Mit der Interpellation sollen allerdings die zuständigen Organe zur öffentlichen Stellungnahme und auch zur Übernahme der Verantwortung angehalten werden.</p>
    • <p>1. Die Führungsstruktur des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:</p><p>- dem Stab Bundesrat (Kern der Bundeskanzlei, fallweise verstärkt mit Gremien der Zentralstelle für Gesamtverteidigung);</p><p>- den sieben departementalen Stabsorganisationen;</p><p>- zum voraus bestimmten interdepartementalen Sonderstäben (Sonderstab Geiselnahme, Soge; Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität, EOR);</p><p>- sowie - je nach Situation - zu bildenden Sonderstäben (z. B. Taske force Schweiz/Zweiter Weltkrieg).</p><p>Bei der Führung in ausserordentlichen Lagen wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit eingespielte Abläufe und Strukturen beibehalten werden können. Ziel ist es, besonders in einer ausserordentlichen Lage, situations- und lagegerechte Handlungs- und Beschlussvarianten vorzubereiten, damit die Regierung zeitgerecht entscheiden kann.</p><p>Da die in den Entscheidungsprozess in ausserordentlichen Lagen eingebundenen beteiligten Personen ihr Wissen aus ihrem angestammten Arbeitsbereich einfliessen lassen können, ist der Bundesrat überzeugt, dass die strategischen Entscheidträger für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen materiell gut vorbereitet sind.</p><p>Eine Kurzbeurteilung der am 10. November 1997 zur Durchführung gelangten Führungsübung (als Teil der Strategischen Führungsübung 1997, SFU 97) zeigt allerdings, dass im formalen Bereich, wo es um die Zusammenarbeit der einzelnen Stabsorganisationen und die Definition von Arbeitsabläufen und Prozessen geht, Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat wird sich im Rahmen der Auswertung dieser Übung eingehend mit dieser Problematik auseinandersetzen.</p><p>2. Der Bundesrat verfügt über eine recht differenzierte, auf alle Lagen anwendbare Alarmorganisation, die sich bereits wiederholt bewährt hat.</p><p>3. Die operative Bereitschaft der unter Ziffer 1 erwähnten Stäbe des Bundesrates ist in der Regel innerhalb von wenigen Stunden erstellt.</p><p>Mit dem Soge und der EOR verfügt der Bundesrat über interdepartementale Krisenverfolgungs- und Bewältigungsorganisationen, welche im Zusammenwirken mit ständig einsatzfähigen Dienststellen rasch auch eine politische Handlungsfähigkeit sicherstellen können.</p><p>4. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 25. Mai 1994 der Konzeption der strategischen Schulung 1994-2001 zugestimmt. Es ist geplant, im Jahre 1999 ein Seminar für strategische Entscheidträger und im Jahre 2001 die nächste strategische Führungsübung durchzuführen. Ob allerdings an dieser Konzeption festgehalten wird und eventuell schon vorher ein Übungsanlass, eventuell in kleinerem Rahmen als die soeben abgeschlossene Veranstaltung, zur Durchführung gelangt, entscheidet der Bundesrat, nachdem er vom Auswertungsbericht SFU 97 Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt hat.</p><p>Ob sich der Bundesrat in Zukunft selber beüben lassen wird oder sich, wie bis anhin, im Rahmen von Klausursitzungen oder Seminarien, mit spezifischen Themen auseinandersetzt, kann im Moment offengelassen werden.</p><p>5. Inwieweit Personen und Strukturen, die anlässlich der Vorbereitung und Durchführung der SFU 97 zum Einsatz kamen, in Zukunft übernommen werden, wird die Auswertung zeigen.</p><p>6. Die anlässlich der SFU 97 zur Durchführung gelangte Führungsübung hat aufgrund einer ersten summarischen Analyse der Ergebnisse gezeigt, dass im Bereich Stabsarbeit, Führungs- und Entscheidfindungsprozesse Verbesserungspotentiale liegen. Ob eventuell zum Teil militärische Führungsstrukturen angepasst auch in zivilen Stäben zur Anwendung gelangen könnten, wird die Auswertung zeigen.</p><p>7. Der Bundeskanzler hat als Übungsleiter der SFU 97 mit Schreiben vom Sommer 1996 und Frühjahr 1997 die Präsidenten des National- und Ständerates frühzeitig auf den Termin der Übung hingewiesen und gebeten, in diesem Zeitraum nach Möglichkeit keine Kommissionssitzungen mit Regierungsbeteiligung anzuberaumen. Diesem Wunsch konnte leider nicht entsprochen werden, und es kam zu einer bedauerlichen Terminkollision, indem neben der SFU 97 wichtige Sitzungen der Finanz- und Sicherheitspolitischen Kommissionen abgehalten wurden. So war es diversen Bundesräten, aber auch Generalsekretären oder Amtsdirektoren nicht möglich, an der Übung teilzunehmen.</p><p>Es kann aber festgehalten werden, dass trotzdem drei Bundesräte und viele wichtige strategische Entscheidträger aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Übung besucht haben.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Akzeptanz derartiger Übungen durch den Anlass bestätigt wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass seine Stäbe im heutigen Zeitpunkt die für ausserordentliche Lagen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse besitzen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, durch ein geeignetes Alarmierungs-, Verbindungs- und Führungssystem den Einsatz seiner persönlichen Stäbe jederzeit sicherzustellen?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Bundesrat die operative Bereitschaft seiner Stäbe bestätigen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, seine Stäbe, insbesondere diejenigen der Generalsekretäre, jährlich mindestens einmal zusammen mit dem Bundeskanzler als Stabschef und einem Teil des Bundesrates testen zu lassen?</p><p>5. Könnte nicht die jetzt eingeübte Vorbereitungsgruppe oder mindestens deren Chef weiter beauftragt werden?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die auf militärischer Seite vorhandenen Führungs- und Entscheidfindungserfahrungen für Krisenlagen in geeigneter Form für seine Stäbe nutzbar gemacht werden sollten?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Akzeptanz derartiger Übungen in allen betroffenen Teilen der Verwaltung anerkannt wird?</p>
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