Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer
- ShortId
-
97.3556
- Id
-
19973556
- Updated
-
24.06.2025 23:09
- Language
-
de
- Title
-
Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer
- AdditionalIndexing
-
Wertpapier;Vermögenssteuer;Immobiliengesellschaft;Steuerveranlagung
- 1
-
- L04K11060101, Wertpapier
- L05K0703060204, Immobiliengesellschaft
- L03K110705, Vermögenssteuer
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, weist aber darauf hin, dass das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Konferenz staatlicher Steuerbeamter (Organ der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren) fällt, an welche er das Begehren weiterleitet.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen die Eidgenössische Steuerverwaltung zu beauftragen, die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer den gegebenen Verhältnissen anzupassen. Vor allem ist als Kapitalisierungszinsfuss für Mieterträge ein Zinssatz festzulegen, der mindestens zwei Prozentpunkte höher liegt als jener für Althypotheken im 1. Rang.</p><p>Zu überprüfen ist auch eine realistische Berücksichtigung von Art und wirtschaftlichem Alter einer Mietliegenschaft.</p>
- Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, weist aber darauf hin, dass das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Konferenz staatlicher Steuerbeamter (Organ der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren) fällt, an welche er das Begehren weiterleitet.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen die Eidgenössische Steuerverwaltung zu beauftragen, die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer den gegebenen Verhältnissen anzupassen. Vor allem ist als Kapitalisierungszinsfuss für Mieterträge ein Zinssatz festzulegen, der mindestens zwei Prozentpunkte höher liegt als jener für Althypotheken im 1. Rang.</p><p>Zu überprüfen ist auch eine realistische Berücksichtigung von Art und wirtschaftlichem Alter einer Mietliegenschaft.</p>
- Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer
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