Stopp der umweltschädlichen Wiederaufbereitung von Brennelementen

ShortId
97.3568
Id
19973568
Updated
25.06.2025 02:15
Language
de
Title
Stopp der umweltschädlichen Wiederaufbereitung von Brennelementen
AdditionalIndexing
Lagerung radioaktiver Abfälle;Atomrecht;Wiederaufbereitung des Brennstoffs;radioaktiver Abfall
1
  • L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K1701010201, Atomrecht
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jährlich erzeugen die Schweizer AKW 81 000 Kilogramm hochgiftigen Abfall aus abgebrannten Brennstäben. Wenn diese Menge auf eine Laufzeit der schweizerischen AKW von vierzig Jahren hochgerechnet wird, so ergibt sich ein Total von 3260 Tonnen. Ein Teil dieser Abfälle, für die in der Schweiz bis heute weder ein Zwischen- noch ein Endlager besteht, wird seit zwanzig Jahren nach Frankreich oder Grossbritannien "exportiert", um dort in den Anlagen in La Hague oder Sellafield aufbereitet und zwischengelagert zu werden. Was die einheimische Atomindustrie aber gerne als eine Art von sinnvollem Recycling von hochgiftigem Material verkauft, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ökologischer und ökonomischer Leerlauf, der sehr viel Schaden anrichtet. Denn einerseits kann bei der sogenannten Wiederaufarbeitung lediglich ein Prozent der Abfallmasse als wiederverwendbares Plutonium gewonnen werden (von den 3260 Tonnen also etwa 30,6 Tonnen), andererseits wird die Masse des radioaktiven Mülls durch den Prozess etwa verzehnfacht, womit das ohnehin bisher ungelöste Problem der sicheren Lagerung hochradioaktiver Abfälle noch verschärft wird. Zudem verseuchen die Aufbereitungsanlagen vor Ort die Menschen, den Boden und das Wasser mit überdurchschnittlicher Strahlenbelastung. Ein weiteres Risiko birgt die Verarbeitung des (übrigens waffenfähigen) Plutoniums zu sogenannten Uran-Plutonium-Mischoxid-Brennelementen (MOX-Brennelemente). Diese Gründe sprechen nebst der noch nicht gelösten Endlagerfrage eindeutig gegen einen weiteren Export von "nutzlosem" Atomkernbrennstoff auf Kosten der Gesundheit der Menschen und der Natur.</p>
  • <p>Auf die wesentlichen im Zusammenhang mit der Wiederaufarbeitung sich ergebenden Fragen ist der Bundesrat in der schriftlichen Stellungnahme zur Interpellation der grünen Fraktion vom 20. März 1997 (97.3132, Atomare Wiederaufarbeitung. Folgen für Mensch und Umwelt, AB 1997 N 2903) und zur Interpellation Thür vom 20. März 1997 (97.3144, Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe, AB 1997 N 2906) bereits ausführlich eingegangen. Insbesondere hat der Bundesart in seiner Stellungnahme auf die ersterwähnte Interpellation folgendes erklärt:</p><p>"Die grundsätzliche Frage, ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zulässig sein soll, ist im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung zu prüfen. Der diesbezügliche Vorentwurf wird 1998 in die Vernehmlassung gehen. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung sollen auch im Rahmen des Energiedialogs zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Diese Gespräche sind .... bis Mitte 1998 vorgesehen." (Bst. c am Ende)</p><p>Der Bundesrat ist somit bereit, das Anliegen der Motionärin zur Diskussion zu stellen. Angesichts des oben dargestellten Zeitplans erachtet er jedoch eine vorgezogene, auf den Sachverhalt der Wiederaufarbeitung beschränkte Teilrevision des Atomgesetzes als unangemessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehende Atomenergiegesetzgebung in der Weise zu überarbeiten, dass die Ausfuhr von abgebrannten Kernbrennelementen ins Ausland verunmöglicht wird.</p>
  • Stopp der umweltschädlichen Wiederaufbereitung von Brennelementen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jährlich erzeugen die Schweizer AKW 81 000 Kilogramm hochgiftigen Abfall aus abgebrannten Brennstäben. Wenn diese Menge auf eine Laufzeit der schweizerischen AKW von vierzig Jahren hochgerechnet wird, so ergibt sich ein Total von 3260 Tonnen. Ein Teil dieser Abfälle, für die in der Schweiz bis heute weder ein Zwischen- noch ein Endlager besteht, wird seit zwanzig Jahren nach Frankreich oder Grossbritannien "exportiert", um dort in den Anlagen in La Hague oder Sellafield aufbereitet und zwischengelagert zu werden. Was die einheimische Atomindustrie aber gerne als eine Art von sinnvollem Recycling von hochgiftigem Material verkauft, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ökologischer und ökonomischer Leerlauf, der sehr viel Schaden anrichtet. Denn einerseits kann bei der sogenannten Wiederaufarbeitung lediglich ein Prozent der Abfallmasse als wiederverwendbares Plutonium gewonnen werden (von den 3260 Tonnen also etwa 30,6 Tonnen), andererseits wird die Masse des radioaktiven Mülls durch den Prozess etwa verzehnfacht, womit das ohnehin bisher ungelöste Problem der sicheren Lagerung hochradioaktiver Abfälle noch verschärft wird. Zudem verseuchen die Aufbereitungsanlagen vor Ort die Menschen, den Boden und das Wasser mit überdurchschnittlicher Strahlenbelastung. Ein weiteres Risiko birgt die Verarbeitung des (übrigens waffenfähigen) Plutoniums zu sogenannten Uran-Plutonium-Mischoxid-Brennelementen (MOX-Brennelemente). Diese Gründe sprechen nebst der noch nicht gelösten Endlagerfrage eindeutig gegen einen weiteren Export von "nutzlosem" Atomkernbrennstoff auf Kosten der Gesundheit der Menschen und der Natur.</p>
    • <p>Auf die wesentlichen im Zusammenhang mit der Wiederaufarbeitung sich ergebenden Fragen ist der Bundesrat in der schriftlichen Stellungnahme zur Interpellation der grünen Fraktion vom 20. März 1997 (97.3132, Atomare Wiederaufarbeitung. Folgen für Mensch und Umwelt, AB 1997 N 2903) und zur Interpellation Thür vom 20. März 1997 (97.3144, Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe, AB 1997 N 2906) bereits ausführlich eingegangen. Insbesondere hat der Bundesart in seiner Stellungnahme auf die ersterwähnte Interpellation folgendes erklärt:</p><p>"Die grundsätzliche Frage, ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zulässig sein soll, ist im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung zu prüfen. Der diesbezügliche Vorentwurf wird 1998 in die Vernehmlassung gehen. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung sollen auch im Rahmen des Energiedialogs zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Diese Gespräche sind .... bis Mitte 1998 vorgesehen." (Bst. c am Ende)</p><p>Der Bundesrat ist somit bereit, das Anliegen der Motionärin zur Diskussion zu stellen. Angesichts des oben dargestellten Zeitplans erachtet er jedoch eine vorgezogene, auf den Sachverhalt der Wiederaufarbeitung beschränkte Teilrevision des Atomgesetzes als unangemessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehende Atomenergiegesetzgebung in der Weise zu überarbeiten, dass die Ausfuhr von abgebrannten Kernbrennelementen ins Ausland verunmöglicht wird.</p>
    • Stopp der umweltschädlichen Wiederaufbereitung von Brennelementen

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