Einsparungsmöglichkeiten durch Steuerung der Personalkosten
- ShortId
-
97.3569
- Id
-
19973569
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Einsparungsmöglichkeiten durch Steuerung der Personalkosten
- AdditionalIndexing
-
Lohnkosten;Sparmassnahme;Lohnfestsetzung;Bundespersonal
- 1
-
- L06K070302020111, Lohnkosten
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0702010304, Lohnfestsetzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes wird der Bundesrat verpflichtet, im Bundesbeschluss über den Voranschlag den jährlichen Stellenplafond für die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die Parlamentsdienste zu beantragen.</p><p>Die Kontrolle der Rechnungsabschlüsse beweist, dass von einer Eindämmung der Personalkosten über diese Stellenvorgaben keine Rede sein kann. Diese Entwicklung müsste nicht zuletzt auch die Personalseite kritisch verfolgen, führt dieser Trend doch dazu, dass nur noch über die jeweiligen Löhne, nicht aber über vertretbaren Personal- und Aufgabenverzicht gespart wird.</p><p>Das vom Eidgenössischen Finanzdepartement entwickelte Konzept der Einsparungen über Kostenvorgaben - anstelle der Stellenplafonierung - scheint erfolgversprechender. Dies sicher, wenn es gleichzeitig gelingt, selbst innerhalb dieser festen Kostenrahmen qualitativ gutes Personal zu rekrutieren. Allerdings müsste das Konzept generell in allen Departementen und rasch durchgesetzt werden, was eine Änderung von Artikel 2 des erwähnten Bundesbeschlusses nötig macht.</p>
- <p>In den letzten Jahren hat sich beim Bund kontinuierlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Personalkosten mit der reinen Stellensteuerung nicht in den Griff zu bekommen sind. Dementsprechend hat der Bundesrat 1997 einen Systemwechsel in der Personalbewirtschaftung vorgenommen: Die Ausgaben werden nicht mehr in erster Linie über die Köpfe, sondern über die Kosten gesteuert. Die finalorientierte Personalkostenbewirtschaftung wurde vom Bundesrat schon seit längerer Zeit anvisiert, und die eidgenössischen Räte haben in den Beratungen des Voranschlags 1997 der Idee grundsätzlich zugestimmt.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die per 1997 eingeführte zweiprozentige Kreditsperre zwang im Personalbereich zu lohn- und stellenseitigen Einsparungen. Dies hatte äusserst knappe Personalbudgets zur Folge und zwang zum sofortigen Wechsel auf die Kostensteuerung. Anfang 1997 hatte das Eidgenössische Personalamt in Zusammenarbeit mit dem Kassen- und Rechnungswesen ein Hochrechnungsinstrument entwickelt, welches erlaubt, den voraussichtlichen Bedarf der Personalabzüge bis Ende des laufenden Jahres zu berechnen. Auf diesem basieren auch die meisten Systeme, welche die Bundesämter und Departemente ihrerseits aufgebaut und verfeinert haben. Der Bundesrat hat ferner entschieden, das bisherige Personalinformationssystem Peribu durch die Standardsoftware SAP R/3 HR zu ersetzen. Diese soll u. a. erlauben, griffige Kennzahlen zu erarbeiten betreffend die Struktur der Mitarbeitenden und der Personalkosten. Sie sind ein Mittel, um die Führungs- und Finanzverantwortlichen auf Stufe Bundesamt und Departement kostenbewusster zu machen. Diese Kennzahlen sollen mithelfen, Entscheide in besserer Kenntnis der kostenmässigen Auswirkungen zu fällen.</p><p>2. Die kostenseitigen Vorgaben sind für die Bundeskanzlei, die Departemente und die ihnen unterstellten Dienststellen für die allgemeine Bundesverwaltung in den Weisungen für den Personalvoranschlag zum jeweiligen Budgetjahr und zu den Finanzplanjahren einheitlich vorgegeben. Diese gelten vorläufig auch noch für die Rüstungsunternehmen, nicht aber für die Unternehmen Post und SBB. Für 1999 beispielsweise hat der Bundesrat vorgegeben, dass die im Voranschlag 1998 eingestellten plafonierten Personalbezüge der Departemente und der Bundeskanzlei als höchstzulässige Richtwerte gelten und für individuelle Lohnerhöhungen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.</p><p>3. Mit den Vertreterinnen und Vertretern der Zentralen Personaldienste der Departemente und der Bundeskanzlei (ZPD) wird das Eidgenössische Personalamt im Rahmen der monatlichen ZPD-Konferenz die Entwicklung der Personalausgaben für das plafonierte Personal sowie der entsprechenden Stellenbestände beurteilen. Wird eine ungünstige Entwicklung festgestellt, wird mit den betroffenen Generalsekretariaten nach den Gründen gesucht und im Sinne eines Personalkostencontrollings einzuleitende Massnahmen erörtert. Während 1997 - im ersten Jahr der Umsteuerung - noch ein nachträglicher Kredit gewährt werden musste (s. Ziff. 5) - hat der Bundesrat bei der Zuteilung der plafonierten Personalkredite 1998 die Departemente darauf verpflichtet, diese einzuhalten. Es darf nicht mit Nachtragskrediten oder überdepartementalen Kreditumbuchungen gerechnet werden. Vorbehalten bleiben nicht beeinflussbare Komponenten wie Wechselkurs und Kaufkraftausgleich für Lohnverpflichtungen von Personal mit Dienstort im Ausland sowie beim VBS, welches bereits heute einen Mehrbedarf von 14 Millionen Franken wegen verzögertem Stellenabbau geltend macht. Ferner hat er vorgegeben, dass vom Parlament bewilligte Stellen nur soweit besetzt werden können, als die bewilligten Personalkredite zur Deckung der gesetzlichen Lohnverpflichtungen ausreichen.</p><p>4. Der Wechsel von der reinen Stellenbewirtschaftung zur Personalkostensteuerung hat im "Pilotjahr" 1997 im grossen und ganzen funktioniert. Die Berechnungen mittels Hochrechnungsinstrument erlaubten eine sehr zufriedenstellende Prognose der tatsächlichen Ausgaben. Ende Jahr resultierte dank verschiedenster Interventionen, u. a. einer teilweisen Aufhebung der Kreditsperre - siehe Ziffer 5 -, übers Jahr gesamthaft ein Kreditrest von rund 2 Millionen Franken oder ein halbes Promille der bewilligten plafonierten Personalbezüge, was einer erfreulichen Ziellandung entspricht. Dies, nachdem es am Jahresende zu Kreditverschiebungen zwischen Ämtern bzw. Departementen mit Kreditresten und solchen mit Kreditfehlbeträgen gekommen war. Diese Verschiebungen wurden nötig, weil zu Jahresbeginn die linearen Kürzungen der Kreditsperre in allen Bundesämtern ohne Berücksichtigung individueller Gegebenheiten gemacht worden waren.</p><p>5. Der Bundesrat hat schon mehrmals Vorgaben gemacht, welche die Senkung der Personalkosten zum Ziel hatten. Die Budgeteingaben 1996 wurden eingefroren, was zur Folge hatte, dass den bis anhin stetig steigenden Personalkosten Einhalt geboten wurde. Zusätzlich wurden durch die sogenannte Kreditsperre die Budgeteingaben 1997 um 96 Millionen Franken gekürzt. Diese 96 Millionen Franken konnten zwar nicht vollumfänglich eingespart werden, da bereits im Sommer 1997 - nicht zuletzt dank den Hochrechnungen - deutlich wurde, dass in gewissen Bereichen die auferlegten Kürzungen nicht erbracht werden konnten (zu tief veranschlagte Kredite in den personalintensivsten Bereichen des VBS und Zoll/EFD sowie wechselkursbedingte Zusatzbedürfnisse im EDA) Trotz der Teilaufhebung der Kreditsperre im Umfang von 30 Millionen Franken wurden die Personalausgaben für den plafonierten Personalbestand gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt. Im weiteren bleiben die bereinigten Personalausgaben auch in den folgenden Jahren eingefroren. Auch die Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR/NOVE DUE) verfolgt durch die vorgegebene Sparvorgabe von 5 Prozent das Ziel, im Personalbereich redundante Abläufe zu vermeiden, dadurch die Aufgabenerfüllung zu optimieren und ganze Bereiche neu zu strukturieren. Versucht wird auch, neue Aufgaben durch freiwerdende Kapazitäten aufzufangen und den anfallenden Mehrbedarf an Humanressourcen durch interne Verlagerungen aufzufangen.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich diesbezüglich schon in den Weisungen für den Personalvoranschlag 1999 und den Finanzplan 2000-2002 vom 18. Februar 1998 geäussert. Er ist sich bewusst, dass die parlamentarische Stellensteuerung weiterhin gilt, doch verzichtet er auf die Festlegung plafonierter Stellenbestände für die Departemente und die Bundeskanzlei. Massgebend ist die Einhaltung der bewilligten Personalbezüge. Sofern sich die Personalkostensteuerung weiterhin bewährt, ist nicht auszuschliessen, dass dem Parlament schon bald - spätestens mit der Botschaft zum Bundespersonalgesetz - beantragt werden kann, auf die "Bestimmungen über die Stellenplafonierung im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes gemäss dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974" zu verzichten. In der Tat besteht eine gewisse Gefahr der Übersteuerung, wenn die eidgenössischen Räte sowohl Vorgaben betreffend die Stellen als auch betreffend die Kosten machen. Auch die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte erwägt in ihrem Bericht vom 12. Februar 1998 zur Personalpolitik des Bundes den Verzicht auf die Stellenplafonierung.</p><p>7. Die Personalkostensteuerung bezweckt nach Ansicht des Bundesrates zwar nicht primär die Annäherung der Bundeslöhne an die Marktlöhne. Effektiv wird damit aber im Sinne eines Mentalitätsumschwungs ein ausgeprägteres Bewusstsein für eine effiziente und optimale Personalrekrutierung und -bewirtschaftung erreicht. Eine gewisse Annäherung an die Marktlöhne konnte in den letzten Jahren hingegen mit diversen Lohnmassnahmen erreicht werden. Dabei wurden u. a. auch solche Massnahmen beschlossen, welche das Bundespersonal mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belasten als dasjenige mit höheren Einkommen. So beträgt der reale Lohnrückgang in den untersten Lohnklassen seit 1992, unabhängig von der Kürzung der Anfangslöhne, zwischen 10 und 15 Prozent. Die Absicht des Bundesrates, mit einer linearen Lohnkürzung nicht nur die Kaderlöhne, sondern auch die unteren und mittleren Einkommen sozialverträglich zu kürzen, wurde vom Parlament Ende 1997 bekanntlich nicht mitgetragen. Die vom Interpellant festgestellte Diskrepanz besteht daher - wenn auch etwas gemildert - nach wie vor. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines neuen Lohnsystems, das mit dem Bundespersonalgesetz in Kraft treten wird, unterliegt die Entlöhnung des Bundespersonals einer systematischen Überprüfung.</p><p>8. Das Auslagern von ordentlichen Verwaltungsaufgaben an einen externen Gutachter oder Experten bzw. eine externe Gutachterin oder Expertin ist bedingt möglich. Nicht selten ist es allerdings, dass eine komplizierte Aufgabe eine interdisziplinäre Betrachtung durch verschiedene verwaltungsinterne Fachspezialisten bzw. Fachspezialistinnen (Betriebswirte bzw. Betriebswirtinnen, Juristen bzw. Juristinnen, Mediziner bzw. Medizinerinnen usw.) erfordert. Würden dazu externe Gutachter oder Experten bzw. externe Gutachterinnen oder Expertinnen befragt, würde sehr schnell sowohl der zeitliche als auch der finanzielle Rahmen gesprengt, welcher der Verwaltung zur Verfügung steht. Bereits heute werden aber gewisse, klar definierte Aufträge an Gutachter oder Experten bzw. Gutachterinnen oder Expertinnen vergeben und die Abwicklung der Aufträge kontrolliert. Natürlich werden die dadurch entstehenden Kosten auch in der Ausgabenplanung - seit 1997 unterliegen die entsprechenden Kredite der sogenannten Kreditsperre und somit der Ausgabenplafonierung - berücksichtigt. Allerdings werden die Kredite für Gutachter oder Experten bzw. Gutachterinnen oder Expertinnen nicht unter den "Personalausgaben" aufgeführt, da sie definitionsgemäss als Sachaufwand verbucht werden. Dadurch werden einerseits die Personalausgaben des Bundespersonals nicht belastet, und andererseits werden auch die durchschnittlichen Personalbezüge nicht verfälscht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um eine wirksame Steuerung der Personalkosten zu gewährleisten?</p><p>2. Gibt es einheitliche Vorgaben?</p><p>3. Wie wird garantiert, dass die Vorgaben eingehalten werden? Mit welchen Mitteln werden Fehlentwicklungen korrigiert und sanktioniert?</p><p>4. Kann der Bundesrat Auskunft geben über die ersten Erfahrungen mit der Personalkostensteuerung? Wenn ja: Welche Resultate sind zu erkennen? Wenn nein: Wann ist eine Auskunft möglich?</p><p>5. Hat sich der Bundesrat Zielvorgaben für die Senkung der Personalkosten gesetzt? Welche sind es, und wie will er sie erreichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass - eine wirksame Personalkostensteuerung vorausgesetzt - die jährliche Festlegung eines Stellenplafonds nicht mehr notwendig ist? Wann ist allenfalls mit einem Antrag auf Änderung des Gesetzes zu rechnen?</p><p>7. Wie die meisten öffentlichen Verwaltungen zahlt der Bund im untersten, unteren und mittleren Bereich zu hohe, im obersten Bereich eher zu tiefe Löhne. Glaubt der Bundesrat, dass mit der Personalkostensteuerung eine Annäherung der Bundeslöhne an den Markt möglich wird? Wenn nein: Mit welchen anderen Massnahmen gedenkt er, eine solche Annäherung zu erreichen?</p><p>8. Ist es möglich, die Auslagerung von ordentlichen Verwaltungsaufgaben - offen oder indirekt durch Aufträge an Gutachter und Experten - zu kontrollieren und zu begrenzen, eventuell sogar in die Personalkostensteuerung einzuschliessen?</p>
- Einsparungsmöglichkeiten durch Steuerung der Personalkosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes wird der Bundesrat verpflichtet, im Bundesbeschluss über den Voranschlag den jährlichen Stellenplafond für die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die Parlamentsdienste zu beantragen.</p><p>Die Kontrolle der Rechnungsabschlüsse beweist, dass von einer Eindämmung der Personalkosten über diese Stellenvorgaben keine Rede sein kann. Diese Entwicklung müsste nicht zuletzt auch die Personalseite kritisch verfolgen, führt dieser Trend doch dazu, dass nur noch über die jeweiligen Löhne, nicht aber über vertretbaren Personal- und Aufgabenverzicht gespart wird.</p><p>Das vom Eidgenössischen Finanzdepartement entwickelte Konzept der Einsparungen über Kostenvorgaben - anstelle der Stellenplafonierung - scheint erfolgversprechender. Dies sicher, wenn es gleichzeitig gelingt, selbst innerhalb dieser festen Kostenrahmen qualitativ gutes Personal zu rekrutieren. Allerdings müsste das Konzept generell in allen Departementen und rasch durchgesetzt werden, was eine Änderung von Artikel 2 des erwähnten Bundesbeschlusses nötig macht.</p>
- <p>In den letzten Jahren hat sich beim Bund kontinuierlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Personalkosten mit der reinen Stellensteuerung nicht in den Griff zu bekommen sind. Dementsprechend hat der Bundesrat 1997 einen Systemwechsel in der Personalbewirtschaftung vorgenommen: Die Ausgaben werden nicht mehr in erster Linie über die Köpfe, sondern über die Kosten gesteuert. Die finalorientierte Personalkostenbewirtschaftung wurde vom Bundesrat schon seit längerer Zeit anvisiert, und die eidgenössischen Räte haben in den Beratungen des Voranschlags 1997 der Idee grundsätzlich zugestimmt.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die per 1997 eingeführte zweiprozentige Kreditsperre zwang im Personalbereich zu lohn- und stellenseitigen Einsparungen. Dies hatte äusserst knappe Personalbudgets zur Folge und zwang zum sofortigen Wechsel auf die Kostensteuerung. Anfang 1997 hatte das Eidgenössische Personalamt in Zusammenarbeit mit dem Kassen- und Rechnungswesen ein Hochrechnungsinstrument entwickelt, welches erlaubt, den voraussichtlichen Bedarf der Personalabzüge bis Ende des laufenden Jahres zu berechnen. Auf diesem basieren auch die meisten Systeme, welche die Bundesämter und Departemente ihrerseits aufgebaut und verfeinert haben. Der Bundesrat hat ferner entschieden, das bisherige Personalinformationssystem Peribu durch die Standardsoftware SAP R/3 HR zu ersetzen. Diese soll u. a. erlauben, griffige Kennzahlen zu erarbeiten betreffend die Struktur der Mitarbeitenden und der Personalkosten. Sie sind ein Mittel, um die Führungs- und Finanzverantwortlichen auf Stufe Bundesamt und Departement kostenbewusster zu machen. Diese Kennzahlen sollen mithelfen, Entscheide in besserer Kenntnis der kostenmässigen Auswirkungen zu fällen.</p><p>2. Die kostenseitigen Vorgaben sind für die Bundeskanzlei, die Departemente und die ihnen unterstellten Dienststellen für die allgemeine Bundesverwaltung in den Weisungen für den Personalvoranschlag zum jeweiligen Budgetjahr und zu den Finanzplanjahren einheitlich vorgegeben. Diese gelten vorläufig auch noch für die Rüstungsunternehmen, nicht aber für die Unternehmen Post und SBB. Für 1999 beispielsweise hat der Bundesrat vorgegeben, dass die im Voranschlag 1998 eingestellten plafonierten Personalbezüge der Departemente und der Bundeskanzlei als höchstzulässige Richtwerte gelten und für individuelle Lohnerhöhungen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.</p><p>3. Mit den Vertreterinnen und Vertretern der Zentralen Personaldienste der Departemente und der Bundeskanzlei (ZPD) wird das Eidgenössische Personalamt im Rahmen der monatlichen ZPD-Konferenz die Entwicklung der Personalausgaben für das plafonierte Personal sowie der entsprechenden Stellenbestände beurteilen. Wird eine ungünstige Entwicklung festgestellt, wird mit den betroffenen Generalsekretariaten nach den Gründen gesucht und im Sinne eines Personalkostencontrollings einzuleitende Massnahmen erörtert. Während 1997 - im ersten Jahr der Umsteuerung - noch ein nachträglicher Kredit gewährt werden musste (s. Ziff. 5) - hat der Bundesrat bei der Zuteilung der plafonierten Personalkredite 1998 die Departemente darauf verpflichtet, diese einzuhalten. Es darf nicht mit Nachtragskrediten oder überdepartementalen Kreditumbuchungen gerechnet werden. Vorbehalten bleiben nicht beeinflussbare Komponenten wie Wechselkurs und Kaufkraftausgleich für Lohnverpflichtungen von Personal mit Dienstort im Ausland sowie beim VBS, welches bereits heute einen Mehrbedarf von 14 Millionen Franken wegen verzögertem Stellenabbau geltend macht. Ferner hat er vorgegeben, dass vom Parlament bewilligte Stellen nur soweit besetzt werden können, als die bewilligten Personalkredite zur Deckung der gesetzlichen Lohnverpflichtungen ausreichen.</p><p>4. Der Wechsel von der reinen Stellenbewirtschaftung zur Personalkostensteuerung hat im "Pilotjahr" 1997 im grossen und ganzen funktioniert. Die Berechnungen mittels Hochrechnungsinstrument erlaubten eine sehr zufriedenstellende Prognose der tatsächlichen Ausgaben. Ende Jahr resultierte dank verschiedenster Interventionen, u. a. einer teilweisen Aufhebung der Kreditsperre - siehe Ziffer 5 -, übers Jahr gesamthaft ein Kreditrest von rund 2 Millionen Franken oder ein halbes Promille der bewilligten plafonierten Personalbezüge, was einer erfreulichen Ziellandung entspricht. Dies, nachdem es am Jahresende zu Kreditverschiebungen zwischen Ämtern bzw. Departementen mit Kreditresten und solchen mit Kreditfehlbeträgen gekommen war. Diese Verschiebungen wurden nötig, weil zu Jahresbeginn die linearen Kürzungen der Kreditsperre in allen Bundesämtern ohne Berücksichtigung individueller Gegebenheiten gemacht worden waren.</p><p>5. Der Bundesrat hat schon mehrmals Vorgaben gemacht, welche die Senkung der Personalkosten zum Ziel hatten. Die Budgeteingaben 1996 wurden eingefroren, was zur Folge hatte, dass den bis anhin stetig steigenden Personalkosten Einhalt geboten wurde. Zusätzlich wurden durch die sogenannte Kreditsperre die Budgeteingaben 1997 um 96 Millionen Franken gekürzt. Diese 96 Millionen Franken konnten zwar nicht vollumfänglich eingespart werden, da bereits im Sommer 1997 - nicht zuletzt dank den Hochrechnungen - deutlich wurde, dass in gewissen Bereichen die auferlegten Kürzungen nicht erbracht werden konnten (zu tief veranschlagte Kredite in den personalintensivsten Bereichen des VBS und Zoll/EFD sowie wechselkursbedingte Zusatzbedürfnisse im EDA) Trotz der Teilaufhebung der Kreditsperre im Umfang von 30 Millionen Franken wurden die Personalausgaben für den plafonierten Personalbestand gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt. Im weiteren bleiben die bereinigten Personalausgaben auch in den folgenden Jahren eingefroren. Auch die Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR/NOVE DUE) verfolgt durch die vorgegebene Sparvorgabe von 5 Prozent das Ziel, im Personalbereich redundante Abläufe zu vermeiden, dadurch die Aufgabenerfüllung zu optimieren und ganze Bereiche neu zu strukturieren. Versucht wird auch, neue Aufgaben durch freiwerdende Kapazitäten aufzufangen und den anfallenden Mehrbedarf an Humanressourcen durch interne Verlagerungen aufzufangen.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich diesbezüglich schon in den Weisungen für den Personalvoranschlag 1999 und den Finanzplan 2000-2002 vom 18. Februar 1998 geäussert. Er ist sich bewusst, dass die parlamentarische Stellensteuerung weiterhin gilt, doch verzichtet er auf die Festlegung plafonierter Stellenbestände für die Departemente und die Bundeskanzlei. Massgebend ist die Einhaltung der bewilligten Personalbezüge. Sofern sich die Personalkostensteuerung weiterhin bewährt, ist nicht auszuschliessen, dass dem Parlament schon bald - spätestens mit der Botschaft zum Bundespersonalgesetz - beantragt werden kann, auf die "Bestimmungen über die Stellenplafonierung im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes gemäss dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974" zu verzichten. In der Tat besteht eine gewisse Gefahr der Übersteuerung, wenn die eidgenössischen Räte sowohl Vorgaben betreffend die Stellen als auch betreffend die Kosten machen. Auch die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte erwägt in ihrem Bericht vom 12. Februar 1998 zur Personalpolitik des Bundes den Verzicht auf die Stellenplafonierung.</p><p>7. Die Personalkostensteuerung bezweckt nach Ansicht des Bundesrates zwar nicht primär die Annäherung der Bundeslöhne an die Marktlöhne. Effektiv wird damit aber im Sinne eines Mentalitätsumschwungs ein ausgeprägteres Bewusstsein für eine effiziente und optimale Personalrekrutierung und -bewirtschaftung erreicht. Eine gewisse Annäherung an die Marktlöhne konnte in den letzten Jahren hingegen mit diversen Lohnmassnahmen erreicht werden. Dabei wurden u. a. auch solche Massnahmen beschlossen, welche das Bundespersonal mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belasten als dasjenige mit höheren Einkommen. So beträgt der reale Lohnrückgang in den untersten Lohnklassen seit 1992, unabhängig von der Kürzung der Anfangslöhne, zwischen 10 und 15 Prozent. Die Absicht des Bundesrates, mit einer linearen Lohnkürzung nicht nur die Kaderlöhne, sondern auch die unteren und mittleren Einkommen sozialverträglich zu kürzen, wurde vom Parlament Ende 1997 bekanntlich nicht mitgetragen. Die vom Interpellant festgestellte Diskrepanz besteht daher - wenn auch etwas gemildert - nach wie vor. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines neuen Lohnsystems, das mit dem Bundespersonalgesetz in Kraft treten wird, unterliegt die Entlöhnung des Bundespersonals einer systematischen Überprüfung.</p><p>8. Das Auslagern von ordentlichen Verwaltungsaufgaben an einen externen Gutachter oder Experten bzw. eine externe Gutachterin oder Expertin ist bedingt möglich. Nicht selten ist es allerdings, dass eine komplizierte Aufgabe eine interdisziplinäre Betrachtung durch verschiedene verwaltungsinterne Fachspezialisten bzw. Fachspezialistinnen (Betriebswirte bzw. Betriebswirtinnen, Juristen bzw. Juristinnen, Mediziner bzw. Medizinerinnen usw.) erfordert. Würden dazu externe Gutachter oder Experten bzw. externe Gutachterinnen oder Expertinnen befragt, würde sehr schnell sowohl der zeitliche als auch der finanzielle Rahmen gesprengt, welcher der Verwaltung zur Verfügung steht. Bereits heute werden aber gewisse, klar definierte Aufträge an Gutachter oder Experten bzw. Gutachterinnen oder Expertinnen vergeben und die Abwicklung der Aufträge kontrolliert. Natürlich werden die dadurch entstehenden Kosten auch in der Ausgabenplanung - seit 1997 unterliegen die entsprechenden Kredite der sogenannten Kreditsperre und somit der Ausgabenplafonierung - berücksichtigt. Allerdings werden die Kredite für Gutachter oder Experten bzw. Gutachterinnen oder Expertinnen nicht unter den "Personalausgaben" aufgeführt, da sie definitionsgemäss als Sachaufwand verbucht werden. Dadurch werden einerseits die Personalausgaben des Bundespersonals nicht belastet, und andererseits werden auch die durchschnittlichen Personalbezüge nicht verfälscht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um eine wirksame Steuerung der Personalkosten zu gewährleisten?</p><p>2. Gibt es einheitliche Vorgaben?</p><p>3. Wie wird garantiert, dass die Vorgaben eingehalten werden? Mit welchen Mitteln werden Fehlentwicklungen korrigiert und sanktioniert?</p><p>4. Kann der Bundesrat Auskunft geben über die ersten Erfahrungen mit der Personalkostensteuerung? Wenn ja: Welche Resultate sind zu erkennen? Wenn nein: Wann ist eine Auskunft möglich?</p><p>5. Hat sich der Bundesrat Zielvorgaben für die Senkung der Personalkosten gesetzt? Welche sind es, und wie will er sie erreichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass - eine wirksame Personalkostensteuerung vorausgesetzt - die jährliche Festlegung eines Stellenplafonds nicht mehr notwendig ist? Wann ist allenfalls mit einem Antrag auf Änderung des Gesetzes zu rechnen?</p><p>7. Wie die meisten öffentlichen Verwaltungen zahlt der Bund im untersten, unteren und mittleren Bereich zu hohe, im obersten Bereich eher zu tiefe Löhne. Glaubt der Bundesrat, dass mit der Personalkostensteuerung eine Annäherung der Bundeslöhne an den Markt möglich wird? Wenn nein: Mit welchen anderen Massnahmen gedenkt er, eine solche Annäherung zu erreichen?</p><p>8. Ist es möglich, die Auslagerung von ordentlichen Verwaltungsaufgaben - offen oder indirekt durch Aufträge an Gutachter und Experten - zu kontrollieren und zu begrenzen, eventuell sogar in die Personalkostensteuerung einzuschliessen?</p>
- Einsparungsmöglichkeiten durch Steuerung der Personalkosten
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