Ehe und Geschlechtsumwandlung
- ShortId
-
97.3570
- Id
-
19973570
- Updated
-
25.06.2025 02:14
- Language
-
de
- Title
-
Ehe und Geschlechtsumwandlung
- AdditionalIndexing
-
Gliederung nach Geschlecht;Eherecht;Gleichheit vor dem Gesetz;sexuelle Minderheit;Gesetz
- 1
-
- L05K0103010302, Eherecht
- L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
- L05K0502040802, sexuelle Minderheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die "Zeitschrift für Zivilstandswesen" (1997; deutschsprachige Ausgabe S. 161, französischsprachige Ausgabe S. 290) berichtet über die juristischen Folgen in einem Fall von Geschlechtsumwandlung nach der Eheschliessung (Entscheid des Bezirksgerichtes St. Gallen). Da die Geschlechtsumwandlung keine rückwirkenden Folgen hat und die Eheschliessung rechtmässig vollzogen wurde, kann sie laut geltendem Gesetz nicht für ungültig erklärt werden. Durch diesen Gerichtsentscheid ist es erstmals zur Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gekommen. Es steht ausser Zweifel, dass unsere Rechtsordnung diese Situation nicht duldet. Über die Frage, ob gleichgeschlechtliche Ehen zulässig sind, haben das Parlament und - bei erfolgreichem Referendum - das Volk zu entscheiden. Nur eine gesetzliche Regelung dieser Frage sichert den demokratischen Weg.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Wir bitten den Bundesrat zu prüfen, ob die juristischen Folgen einer Geschlechtsumwandlung während der Ehe durch einen Gesetzentwurf oder eine Änderung des Zivilgesetzbuches zu regeln sind.</p>
- Ehe und Geschlechtsumwandlung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die "Zeitschrift für Zivilstandswesen" (1997; deutschsprachige Ausgabe S. 161, französischsprachige Ausgabe S. 290) berichtet über die juristischen Folgen in einem Fall von Geschlechtsumwandlung nach der Eheschliessung (Entscheid des Bezirksgerichtes St. Gallen). Da die Geschlechtsumwandlung keine rückwirkenden Folgen hat und die Eheschliessung rechtmässig vollzogen wurde, kann sie laut geltendem Gesetz nicht für ungültig erklärt werden. Durch diesen Gerichtsentscheid ist es erstmals zur Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gekommen. Es steht ausser Zweifel, dass unsere Rechtsordnung diese Situation nicht duldet. Über die Frage, ob gleichgeschlechtliche Ehen zulässig sind, haben das Parlament und - bei erfolgreichem Referendum - das Volk zu entscheiden. Nur eine gesetzliche Regelung dieser Frage sichert den demokratischen Weg.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Wir bitten den Bundesrat zu prüfen, ob die juristischen Folgen einer Geschlechtsumwandlung während der Ehe durch einen Gesetzentwurf oder eine Änderung des Zivilgesetzbuches zu regeln sind.</p>
- Ehe und Geschlechtsumwandlung
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