Wie weiter in der BSE-Krise?

ShortId
97.3574
Id
19973574
Updated
10.04.2024 08:25
Language
de
Title
Wie weiter in der BSE-Krise?
AdditionalIndexing
Tiermedizin;Agrarmarkt;Fleisch;Agrarmarkt der Gemeinschaft;Rinderwahnsinn;Rindfleisch
1
  • L06K140101030103, Rinderwahnsinn
  • L04K01050215, Tiermedizin
  • L05K1402050108, Rindfleisch
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L04K14020501, Fleisch
  • L06K140103020201, Agrarmarkt der Gemeinschaft
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist in der Schweiz und in anderen betroffenen europäischen Ländern im Rückgang begriffen. Dies ist im wesentlichen auf das Verbot der Fütterung von Rindern, Schafen und Ziegen mit Tiermehlen zurückzuführen, welches zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl neu infizierter Tiere beiträgt. Wegen der langen Inkubationszeit und der nach wie vor nicht auszuschliessenden Möglichkeit von Infektionen muss noch während Jahren mit BSE-Fällen gerechnet werden.</p><p>Ungeachtet der intensiven Forschungsarbeiten in- und ausländischer Institute sind indessen noch viele Fragen über den Erreger der BSE und dessen Übertragung offen. Der Bundesrat hat dieser schwierigen Situation Rechnung getragen, indem er die tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf alle gegenwärtig erkennbaren Risiken ausgerichtet hat. Er wird auch in Zukunft die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Verhinderung der Übertragung der Seuche auf Tiere anordnen.</p><p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Für den Nachweis der BSE beim lebenden Rind fehlt vorläufig eine Untersuchungsmethode. Dagegen sind die Arbeiten verschiedener Forschergruppen, unter denen sich auch die Prionics AG befindet, zur Diagnose der BSE an Gehirn- und Rückenmarkmaterial geschlachteter Rinder weit fortgeschritten. Damit sollen Tiere erfasst werden, welche Träger des BSE-Erregers sind, obwohl die Krankheit erst in einigen Monaten ausgebrochen wäre.</p><p>2. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Test zum Nachweis der BSE beim lebenden Rind vorliegen, müsste die Bekämpfungsstrategie neu überdacht werden. Dabei würde die Empfindlichkeit des Tests eine entscheidende Rolle spielen.</p><p>3. Die Behörden der EU unternehmen, nach der Beurteilung des Bundesrates, grosse Anstrengungen zur Ausrottung der BSE. Die zuständigen Bundesämter haben bereits vor der Bekanntgabe der Beanstandung des Vollzuges einzelner Mitgliedstaaten durch die Kommission der EU die Einfuhrbedingungen für Rinder und Rinderprodukte verschärft, um sicherzustellen, dass keine Tiere und keine tierischen Erzeugnisse eingeführt werden, die Träger des BSE-Erregers sind.</p><p>4. Der Bundesrat und die zuständigen Bundesämter haben sich bei verschiedenen europäischen Ländern mit Nachdruck für eine Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen eingesetzt und unter Hinweis auf die Massnahmen des Bundes mehrere Teilerfolge erzielt. Es dürfte jedoch noch geraume Zeit bis zum Erreichen eines uneingeschränkten Marktzutritts für Fleisch und Fleischerzeugnisse in alle europäischen Länder vergehen.</p><p>5. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, welche die Einfuhr von Rindern und Rinderprodukten aus der Schweiz verbieten, sind bisher nicht aufgehoben worden.</p><p>6. Die EU-Kommission hat auf den 30. Juli 1997 einen Entscheid erlassen, wonach verschiedene Teile des Schlachttierkörpers, welche Träger des BSE-Erregers sein können, verbrannt werden müssen. Das Inkrafttreten wurde vorerst auf den 1. Januar 1998 und später auf den 1. April 1998 festgelegt. Der Bundesrat beabsichtigt, seine seit 1990 bestehenden diesbezüglichen Vorschriften mit denjenigen der EU zu harmonisieren. Da von seiten der EU keine grundlegenden Neuerungen zu erwarten sind, werden aus heutiger Sicht weder den Konsumentinnen und Konsumenten noch der Wirtschaft daraus erhebliche Nachteile erwachsen.</p><p>7. Forschungsarbeiten aus Grossbritannien haben ergeben, dass innerhalb der Wirbelsäule einige Monate vor Ausbruch der Krankheit infektiöses Material in Nervenknoten nachgewiesen werden kann. Zudem liegen vorläufige Befunde vor, dass bei erkrankten Rindern im Endstadium auch das Knochenmark infektiös sein könnte.</p><p>8. Der Bundesrat erachtet die Empfehlungen des britischen wissenschaftlichen Beratergremiums und die entsprechenden Entscheide der Behörden, unter Berücksichtigung der Seuchensituation in Grossbritannien, als gerechtfertigt. Als Sofortmassnahme hat er, mit der Änderung der Lebensmittelverordnung, die Verwendung von Wirbelsäulen zur Gewinnung von mechanisch entbeintem Fleisch und von Gelatine verboten. Der Erlass weiterer Massnahmen wird zurzeit geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Dem britischen Fachjournal "Nature" ist zu entnehmen, dass es Zürcher Wissenschaftern der Firma Prionics gelungen sei, bei der Suche nach einem BSE-Test am lebenden Tier einen entscheidenden Schritt vorwärtszukommen. Die BSE-Problematik hat in letzter Zeit innerhalb der EU zu erheblichen Turbulenzen und umstrittenen Beschlüssen geführt, die unser Land tangieren.</p><p>1. Ist beim Nachweis der BSE-Erkrankung am lebenden Tier tatsächlich ein entscheidender Durchbruch gelungen oder in Sicht? Wie sieht der Zeithorizont für einen solch möglichen Durchbruch aus?</p><p>2. Welche Vorbereitungen hat der Bundesrat bereits getroffen, um für die Gesundheits-, Aussenwirtschafts-, Landwirtschafts- und Fleischpolitik möglichst rasch Konsequenzen zu ziehen, falls ein BSE-Test am lebenden Tier tatsächlich in der Praxis bald eingeführt werden kann?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die BSE-Entwicklung in der EU? Welche Folgerungen zieht er insbesondere aus den Mahnungen der EU-Kommission an elf Mitgliedstaaten wegen der Nichteinhaltung von BSE-Bestimmungen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat immer noch, dass allein die Massnahmen des Bundes gegen BSE durch eine Anpassung an die verschärften Bestimmungen der EU genügen werden, um den EU-Fleischmarkt für Schweizer Rindvieh bald wieder zu öffnen?</p><p>5. Welche Folgen hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes von Freiburg (D) von Ende November 1997, wonach das Importverbot für Rinder aus Grossbritannien und der Schweiz zum Schutz vor der Rinderseuche BSE für nichtig erklärt wird?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat den Beschluss der EU-Kommission, per 1. Januar 1998 innerhalb der EU das totale Verwendungsverbot für BSE-gefährdete Tiergewebe zu verhängen? Wird dieser Beschluss auf diesen Zeitpunkt auch in der Schweiz umgesetzt? Welche Auswirkungen hat ein solches Verbot auf die schweizerischen Konsumenten und auf die Wirtschaft, insbesondere die Pharmaindustrie?</p><p>7. Gibt es neue Erkenntnisse über die Übertragungsgefahren der Rinderseuche BSE für den Menschen?</p><p>8. Ist das Verkaufsverbot für Rindfleisch am Knochen durch die britische Regierung gerechtfertigt? Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen des britischen BSE-Beirates? Ist in den schweizerischen Schlachthöfen und Metzgereien ein Handlungsbedarf in bezug auf die Behandlung des ganzen Rückenmarks auszumachen? Folgt die Schweiz dem britischen Verkaufsverbot für Fleischprodukte mit Wirbelsäule?</p>
  • Wie weiter in der BSE-Krise?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist in der Schweiz und in anderen betroffenen europäischen Ländern im Rückgang begriffen. Dies ist im wesentlichen auf das Verbot der Fütterung von Rindern, Schafen und Ziegen mit Tiermehlen zurückzuführen, welches zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl neu infizierter Tiere beiträgt. Wegen der langen Inkubationszeit und der nach wie vor nicht auszuschliessenden Möglichkeit von Infektionen muss noch während Jahren mit BSE-Fällen gerechnet werden.</p><p>Ungeachtet der intensiven Forschungsarbeiten in- und ausländischer Institute sind indessen noch viele Fragen über den Erreger der BSE und dessen Übertragung offen. Der Bundesrat hat dieser schwierigen Situation Rechnung getragen, indem er die tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf alle gegenwärtig erkennbaren Risiken ausgerichtet hat. Er wird auch in Zukunft die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Verhinderung der Übertragung der Seuche auf Tiere anordnen.</p><p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Für den Nachweis der BSE beim lebenden Rind fehlt vorläufig eine Untersuchungsmethode. Dagegen sind die Arbeiten verschiedener Forschergruppen, unter denen sich auch die Prionics AG befindet, zur Diagnose der BSE an Gehirn- und Rückenmarkmaterial geschlachteter Rinder weit fortgeschritten. Damit sollen Tiere erfasst werden, welche Träger des BSE-Erregers sind, obwohl die Krankheit erst in einigen Monaten ausgebrochen wäre.</p><p>2. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Test zum Nachweis der BSE beim lebenden Rind vorliegen, müsste die Bekämpfungsstrategie neu überdacht werden. Dabei würde die Empfindlichkeit des Tests eine entscheidende Rolle spielen.</p><p>3. Die Behörden der EU unternehmen, nach der Beurteilung des Bundesrates, grosse Anstrengungen zur Ausrottung der BSE. Die zuständigen Bundesämter haben bereits vor der Bekanntgabe der Beanstandung des Vollzuges einzelner Mitgliedstaaten durch die Kommission der EU die Einfuhrbedingungen für Rinder und Rinderprodukte verschärft, um sicherzustellen, dass keine Tiere und keine tierischen Erzeugnisse eingeführt werden, die Träger des BSE-Erregers sind.</p><p>4. Der Bundesrat und die zuständigen Bundesämter haben sich bei verschiedenen europäischen Ländern mit Nachdruck für eine Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen eingesetzt und unter Hinweis auf die Massnahmen des Bundes mehrere Teilerfolge erzielt. Es dürfte jedoch noch geraume Zeit bis zum Erreichen eines uneingeschränkten Marktzutritts für Fleisch und Fleischerzeugnisse in alle europäischen Länder vergehen.</p><p>5. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, welche die Einfuhr von Rindern und Rinderprodukten aus der Schweiz verbieten, sind bisher nicht aufgehoben worden.</p><p>6. Die EU-Kommission hat auf den 30. Juli 1997 einen Entscheid erlassen, wonach verschiedene Teile des Schlachttierkörpers, welche Träger des BSE-Erregers sein können, verbrannt werden müssen. Das Inkrafttreten wurde vorerst auf den 1. Januar 1998 und später auf den 1. April 1998 festgelegt. Der Bundesrat beabsichtigt, seine seit 1990 bestehenden diesbezüglichen Vorschriften mit denjenigen der EU zu harmonisieren. Da von seiten der EU keine grundlegenden Neuerungen zu erwarten sind, werden aus heutiger Sicht weder den Konsumentinnen und Konsumenten noch der Wirtschaft daraus erhebliche Nachteile erwachsen.</p><p>7. Forschungsarbeiten aus Grossbritannien haben ergeben, dass innerhalb der Wirbelsäule einige Monate vor Ausbruch der Krankheit infektiöses Material in Nervenknoten nachgewiesen werden kann. Zudem liegen vorläufige Befunde vor, dass bei erkrankten Rindern im Endstadium auch das Knochenmark infektiös sein könnte.</p><p>8. Der Bundesrat erachtet die Empfehlungen des britischen wissenschaftlichen Beratergremiums und die entsprechenden Entscheide der Behörden, unter Berücksichtigung der Seuchensituation in Grossbritannien, als gerechtfertigt. Als Sofortmassnahme hat er, mit der Änderung der Lebensmittelverordnung, die Verwendung von Wirbelsäulen zur Gewinnung von mechanisch entbeintem Fleisch und von Gelatine verboten. Der Erlass weiterer Massnahmen wird zurzeit geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Dem britischen Fachjournal "Nature" ist zu entnehmen, dass es Zürcher Wissenschaftern der Firma Prionics gelungen sei, bei der Suche nach einem BSE-Test am lebenden Tier einen entscheidenden Schritt vorwärtszukommen. Die BSE-Problematik hat in letzter Zeit innerhalb der EU zu erheblichen Turbulenzen und umstrittenen Beschlüssen geführt, die unser Land tangieren.</p><p>1. Ist beim Nachweis der BSE-Erkrankung am lebenden Tier tatsächlich ein entscheidender Durchbruch gelungen oder in Sicht? Wie sieht der Zeithorizont für einen solch möglichen Durchbruch aus?</p><p>2. Welche Vorbereitungen hat der Bundesrat bereits getroffen, um für die Gesundheits-, Aussenwirtschafts-, Landwirtschafts- und Fleischpolitik möglichst rasch Konsequenzen zu ziehen, falls ein BSE-Test am lebenden Tier tatsächlich in der Praxis bald eingeführt werden kann?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die BSE-Entwicklung in der EU? Welche Folgerungen zieht er insbesondere aus den Mahnungen der EU-Kommission an elf Mitgliedstaaten wegen der Nichteinhaltung von BSE-Bestimmungen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat immer noch, dass allein die Massnahmen des Bundes gegen BSE durch eine Anpassung an die verschärften Bestimmungen der EU genügen werden, um den EU-Fleischmarkt für Schweizer Rindvieh bald wieder zu öffnen?</p><p>5. Welche Folgen hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes von Freiburg (D) von Ende November 1997, wonach das Importverbot für Rinder aus Grossbritannien und der Schweiz zum Schutz vor der Rinderseuche BSE für nichtig erklärt wird?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat den Beschluss der EU-Kommission, per 1. Januar 1998 innerhalb der EU das totale Verwendungsverbot für BSE-gefährdete Tiergewebe zu verhängen? Wird dieser Beschluss auf diesen Zeitpunkt auch in der Schweiz umgesetzt? Welche Auswirkungen hat ein solches Verbot auf die schweizerischen Konsumenten und auf die Wirtschaft, insbesondere die Pharmaindustrie?</p><p>7. Gibt es neue Erkenntnisse über die Übertragungsgefahren der Rinderseuche BSE für den Menschen?</p><p>8. Ist das Verkaufsverbot für Rindfleisch am Knochen durch die britische Regierung gerechtfertigt? Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen des britischen BSE-Beirates? Ist in den schweizerischen Schlachthöfen und Metzgereien ein Handlungsbedarf in bezug auf die Behandlung des ganzen Rückenmarks auszumachen? Folgt die Schweiz dem britischen Verkaufsverbot für Fleischprodukte mit Wirbelsäule?</p>
    • Wie weiter in der BSE-Krise?

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