Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung. Tätigkeitsbereich

ShortId
97.3579
Id
19973579
Updated
25.06.2025 02:14
Language
de
Title
Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung. Tätigkeitsbereich
AdditionalIndexing
Opfer unter der Zivilbevölkerung;Gute Dienste;humanitäre Hilfe;konventionelle Waffe
1
  • L04K04020402, konventionelle Waffe
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L03K100107, humanitäre Hilfe
  • L03K100108, Gute Dienste
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Genfer Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung wurde eine ausgezeichnete Institution skizziert. Deren Bedeutung steigt noch durch die Unterzeichnung der Konvention von Ottawa. Es gilt, die Arbeit möglichst früh aufzunehmen, so breit wie möglich abzustützen und insbesondere die Bedürfnisse der Feldarbeit vor Ort konkret zu berücksichtigen:</p><p>1. Das neue Zentrum wird erst ab 1999 den Betrieb wirklich aufnehmen können und erst im Jahre 2001 den Vollausbau erreicht haben. Es erscheint - angesichts der Dringlichkeit des Problems - angezeigt, diesen Zeitplan neu zu überdenken und zu straffen. Ein Betriebsbeginn noch im kommenden Jahr 1998 ist anzustreben.</p><p>2. Es erscheint wichtig, dass das neue Zentrum in der Lage ist und über die notwendigen Ressourcen verfügt, um mit allen zuständigen Stellen der Vereinten Nationen, die konkret vor Ort in der Feldarbeit tätig sind, möglichst eng zusammenzuarbeiten. Das schliesst auch das UNDP ein.</p><p>3. Das neue Zentrum sollte bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Vertrages von Ottawa, der ein umfassendes Verbot der Antipersonenminen vorsieht, einen wesentlichen Beitrag leisten können.</p><p>4. Eine enge Zusammenarbeit mit dem IKRK, den kompetenten privaten Hilfsorganisationen und Anbietern von Minenräumdiensten ist wesentlich. Der Gefahr, dass der Bereich der Minenräumung zu einem Markt für dubiose Geschäftemacher und utopische Technologien wird, muss gegengesteuert werden.</p><p>5. Leitgedanke der Tätigkeit des Zentrums muss schliesslich der enge Kontakt mit den Feldoperationen vor Ort sein. Es gilt, die Zahl der Minenopfer weltweit so schnell wie möglich drastisch zu senken.</p><p>6. Die Schaffung des Genfer Minenräumzentrums ist durch flankierende Massnahmen, insbesondere die finanzielle und personelle Unterstützung von Minenräumoperationen vor Ort, zu ergänzen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine schnellere Inbetriebnahme und eine Ausweitung der Tätigkeiten des neuen Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung zu prüfen. Insbesondere sollte geprüft werden, wie das neue Zentrum nicht nur die Arbeit der Vereinten Nationen im Bereich der humanitären Minenräumung unterstützen, sondern auch der möglichst raschen Umsetzung des Vertrages von Ottawa sowie der konkreten Feldarbeiten vor Ort dienen kann.</p>
  • Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung. Tätigkeitsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Genfer Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung wurde eine ausgezeichnete Institution skizziert. Deren Bedeutung steigt noch durch die Unterzeichnung der Konvention von Ottawa. Es gilt, die Arbeit möglichst früh aufzunehmen, so breit wie möglich abzustützen und insbesondere die Bedürfnisse der Feldarbeit vor Ort konkret zu berücksichtigen:</p><p>1. Das neue Zentrum wird erst ab 1999 den Betrieb wirklich aufnehmen können und erst im Jahre 2001 den Vollausbau erreicht haben. Es erscheint - angesichts der Dringlichkeit des Problems - angezeigt, diesen Zeitplan neu zu überdenken und zu straffen. Ein Betriebsbeginn noch im kommenden Jahr 1998 ist anzustreben.</p><p>2. Es erscheint wichtig, dass das neue Zentrum in der Lage ist und über die notwendigen Ressourcen verfügt, um mit allen zuständigen Stellen der Vereinten Nationen, die konkret vor Ort in der Feldarbeit tätig sind, möglichst eng zusammenzuarbeiten. Das schliesst auch das UNDP ein.</p><p>3. Das neue Zentrum sollte bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Vertrages von Ottawa, der ein umfassendes Verbot der Antipersonenminen vorsieht, einen wesentlichen Beitrag leisten können.</p><p>4. Eine enge Zusammenarbeit mit dem IKRK, den kompetenten privaten Hilfsorganisationen und Anbietern von Minenräumdiensten ist wesentlich. Der Gefahr, dass der Bereich der Minenräumung zu einem Markt für dubiose Geschäftemacher und utopische Technologien wird, muss gegengesteuert werden.</p><p>5. Leitgedanke der Tätigkeit des Zentrums muss schliesslich der enge Kontakt mit den Feldoperationen vor Ort sein. Es gilt, die Zahl der Minenopfer weltweit so schnell wie möglich drastisch zu senken.</p><p>6. Die Schaffung des Genfer Minenräumzentrums ist durch flankierende Massnahmen, insbesondere die finanzielle und personelle Unterstützung von Minenräumoperationen vor Ort, zu ergänzen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine schnellere Inbetriebnahme und eine Ausweitung der Tätigkeiten des neuen Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung zu prüfen. Insbesondere sollte geprüft werden, wie das neue Zentrum nicht nur die Arbeit der Vereinten Nationen im Bereich der humanitären Minenräumung unterstützen, sondern auch der möglichst raschen Umsetzung des Vertrages von Ottawa sowie der konkreten Feldarbeiten vor Ort dienen kann.</p>
    • Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung. Tätigkeitsbereich

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