Schiesspflicht. Schuss für Schuss zum Kostenüberschuss
- ShortId
-
97.3582
- Id
-
19973582
- Updated
-
10.04.2024 09:51
- Language
-
de
- Title
-
Schiesspflicht. Schuss für Schuss zum Kostenüberschuss
- AdditionalIndexing
-
Sparmassnahme;ausserdienstliche Schiesspflicht
- 1
-
- L05K0402030701, ausserdienstliche Schiesspflicht
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor "Armee 95" und vor der Einführung des Sturmgewehrs 90 hatten die Obligatorischen Schiessübungen ihre bestimmte Funktion: Nämlich die Kontrolle der Waffe und das Training der Schützen im gezielten Einzelschuss. Mittlerweile finden Wiederholungskurse mindestens alle zwei Jahre statt; dadurch ist gewährleistet, dass die Waffe regelmässig kontrolliert wird. Zudem ist das Sturmgewehr 90 derart präzise, dass es praktisch unmöglich ist, das Ziel damit zu verfehlen. Nach Meinung zahlreicher Benützer erübrigt sich somit ein regelmässiges Schiesstraining.</p><p>Das Argument, dass in den Wiederholungskursen die Bestände teilweise derart gross sind, dass nicht alle Wehrmänner zum Üben kommen, kann ganz einfach widerlegt werden: Durch effizientere Organisation könnten die legendären Wartezeiten vermieden werden und die Überprüfung der Schiesstauglichkeit wäre in jedem Wiederholungskurs gewährleistet.</p><p>Mit einem Verzicht auf das "Obligatorische" können beträchtliche Einsparungen gemacht werden: 1990 haben 340 000 Soldaten ihre Schiesspflicht erfüllt und dabei pro Mann 20 Schuss abgefeuert. Bei einem Preis von 38 Rappen pro Patrone ergibt dies die Summe von 2,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch 1,9 Millionen Franken für Nichtschiesspflichtige, die Bundesübungen absolvieren.</p><p>Zudem könnten auch die 6,2 Millionen Franken eingespart werden, die den Schützenvereinen alljährlich für die Durchführung der Obligatorischen Schiessübungen bezahlt werden.</p><p>Insgessamt könnte die Eidgenossenschaft so über 10 Millionen Franken sparen. Darin sind die 7 Millionen Franken noch nicht enthalten, die sich auf Kantons- und Gemeindeebene einsparen liessen.</p><p>Wegfallen würde ebenso die enorme administrative Überlastung, die Mahnungen und Strafverfolgung säumiger Schiesspflichtiger mit sich ziehen. Und die BeamtInnen, die in diesem Bereich tätig sind, könnten sich sinnvolleren Aufgaben zuwenden.</p>
- <p>Die obligatorische Schiesspflicht ist wie folgt in Artikel 63 des Militärgesetzes verankert:</p><p></p><p>1. "Während der Dauer der Militärdienstpflicht müssen die folgenden Angehörigen der Armee jährlich ausserdienstliche Schiessübungen bestehen:</p><p></p><p>a) Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind;</p><p>b) Subalternoffiziere, die einer Truppengattung oder einem Dienstzweig angehören, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind.</p><p></p><p>2. Diese Schiessübungen werden von Schiessvereinen organisiert und sind für die Schützen kostenlos.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat kann vorsehen, dass Subalternoffiziere die Schiesspflicht mit der Pistole statt mit dem Sturmgewehr erfüllen.</p><p></p><p>4. Er kann die Dauer der Schiesspflicht anders regeln und Ausnahmen von der Schiesspflicht vorsehen.</p><p></p><p>5. Wer der Schiesspflicht nicht nachkommt, muss einen Nachschiesskurs ohne Sold bestehen. Wer die vorgeschriebenen Mindestleistungen nicht erreicht, muss einen besoldeten Schiesskurs absolvieren.</p><p></p><p>6. Der Bund entschädigt die anerkannten Verbände und Verein für die Organisation und die Durchführung der Bundesübungen."</p><p></p><p>Im Rahmen der Armeereform 95 wurde die obligatorische Schiesspflicht einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen. Bei den seinerzeitigen Beratungen zum Militärgesetz hatte sich das Parlament mit grossem Mehr für die Beibehaltung der ausserdienstlichen Schiesspflicht ausgesprochen.</p><p></p><p>1. Der Präzisionsschuss ist im Hinblick auf Gefechtsschiessen wegen der Treffsicherheit und den allgemeinen Sicherheitsvorschriften unabdingbar.</p><p></p><p>In der verkürzten Ausbildungszeit der Armee 95 muss sich die Truppe auf die Gefechtsausbildung konzentrieren. Für die Schulung des präzisen Einzelschusses steht keine Zeit mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist der Präzisionsschuss und die Schulung zur optimalen Schiessfertigkeit nicht nur im Zwischenjahr, sondern auch im Jahr des Fortbildungsdienstes der Truppe notwendig. Die heutige Regelung mit der obligatorischen Schiesspflicht trägt diesem Bedürfnis Rechnung. Zudem wurde zur Entlastung der Fortbildungsdienste der Truppe auch auf die Durchführung von Wettschiessen verzichtet und diese Wettbewerbe in den ausserdienstlichen Bereich integriert.</p><p></p><p>2. Da die meisten Angehörigen der Armee auf das Sturmgewehr 90 umgeschult worden sind, ist die fehlerfreie Handhabung der Waffe nur genügend. Mit dem Zweijahresrhythmus ist das Repetieren der einzelnen Manipulationen ein absolutes "Muss". Mit der obligatorischen Schiesspflicht wird die Handhabung jährlich mindestens einmal unter Aufsicht wiederholt und nötigenfalls geschult.</p><p></p><p>3. Mit der Erfüllung der Schiesspflicht erfolgt automatisch eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Waffe. Durch den Wegfall der Inspektionen ist damit der einwandfreie Zustand der Waffe auf eine einfache und günstige Art und Weise sichergestellt.</p><p></p><p>4. Die Wichtigkeit des Obligatoriums steht sicher ausser Diskussion. Die Landesschützenverbände und die einzelnen Schützenvereine führen diese Übungen pflichtbewusst und seriös durch. Betrachtet man nun das Kosten-Nutzen-Verhältnis, so erhält der Staat mit der Durchführung der obligatorischen Übungen durch die Schützenvereine eine hohe Leistung zu günstigen Konditionen.</p><p></p><p>Um die Kosten für die Munition zu reduzieren, hat man im letzten Jahr das Bundesprogramm von 24 auf nunmehr 20 Schüsse festgelegt.</p><p></p><p>5. Die Untergruppe Ausbildungsführung, Sektion ausserdienstliche Ausbildung und Militärsport (SAAM), führt im Heer das ausserdienstliche Schiesswesen. Die SAAM ist zusammen mit den Eidgenössischen Schiessoffizieren für die Sicherheiten der Anlagen und die Durchführung der obligatorischen Bundesübungen zuständig.</p><p></p><p>Den Kantonen obliegt die Kontrolle der schiesspflichtigen Angehörigen der Armee. Die Nachschiesskurse werden für säumige Schützen von der SAAM durchgeführt. Es handelt sich nur um rund 1 Prozent der schiesspflichtigen Armeeangehörigen.</p><p></p><p>Im Rahmen der Planung der neuen Armee 200X wird unter anderem auch die Frage der obligatorischen Schiesspflicht nochmals grundsätzlich überprüft. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Motion abgelehnt werden muss.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Parlament eine Änderung der Militärgesetzgebung zu unterbreiten, die die Aufhebung der obligatorischen Schiesspflicht vorsieht, oder zumindest Militärdienstpflichtige in den Jahren vom Bestehen der obligatorischen Schiessübungen befreit, in denen sie einen Wiederholungskurs absolvieren.</p>
- Schiesspflicht. Schuss für Schuss zum Kostenüberschuss
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vor "Armee 95" und vor der Einführung des Sturmgewehrs 90 hatten die Obligatorischen Schiessübungen ihre bestimmte Funktion: Nämlich die Kontrolle der Waffe und das Training der Schützen im gezielten Einzelschuss. Mittlerweile finden Wiederholungskurse mindestens alle zwei Jahre statt; dadurch ist gewährleistet, dass die Waffe regelmässig kontrolliert wird. Zudem ist das Sturmgewehr 90 derart präzise, dass es praktisch unmöglich ist, das Ziel damit zu verfehlen. Nach Meinung zahlreicher Benützer erübrigt sich somit ein regelmässiges Schiesstraining.</p><p>Das Argument, dass in den Wiederholungskursen die Bestände teilweise derart gross sind, dass nicht alle Wehrmänner zum Üben kommen, kann ganz einfach widerlegt werden: Durch effizientere Organisation könnten die legendären Wartezeiten vermieden werden und die Überprüfung der Schiesstauglichkeit wäre in jedem Wiederholungskurs gewährleistet.</p><p>Mit einem Verzicht auf das "Obligatorische" können beträchtliche Einsparungen gemacht werden: 1990 haben 340 000 Soldaten ihre Schiesspflicht erfüllt und dabei pro Mann 20 Schuss abgefeuert. Bei einem Preis von 38 Rappen pro Patrone ergibt dies die Summe von 2,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch 1,9 Millionen Franken für Nichtschiesspflichtige, die Bundesübungen absolvieren.</p><p>Zudem könnten auch die 6,2 Millionen Franken eingespart werden, die den Schützenvereinen alljährlich für die Durchführung der Obligatorischen Schiessübungen bezahlt werden.</p><p>Insgessamt könnte die Eidgenossenschaft so über 10 Millionen Franken sparen. Darin sind die 7 Millionen Franken noch nicht enthalten, die sich auf Kantons- und Gemeindeebene einsparen liessen.</p><p>Wegfallen würde ebenso die enorme administrative Überlastung, die Mahnungen und Strafverfolgung säumiger Schiesspflichtiger mit sich ziehen. Und die BeamtInnen, die in diesem Bereich tätig sind, könnten sich sinnvolleren Aufgaben zuwenden.</p>
- <p>Die obligatorische Schiesspflicht ist wie folgt in Artikel 63 des Militärgesetzes verankert:</p><p></p><p>1. "Während der Dauer der Militärdienstpflicht müssen die folgenden Angehörigen der Armee jährlich ausserdienstliche Schiessübungen bestehen:</p><p></p><p>a) Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind;</p><p>b) Subalternoffiziere, die einer Truppengattung oder einem Dienstzweig angehören, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind.</p><p></p><p>2. Diese Schiessübungen werden von Schiessvereinen organisiert und sind für die Schützen kostenlos.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat kann vorsehen, dass Subalternoffiziere die Schiesspflicht mit der Pistole statt mit dem Sturmgewehr erfüllen.</p><p></p><p>4. Er kann die Dauer der Schiesspflicht anders regeln und Ausnahmen von der Schiesspflicht vorsehen.</p><p></p><p>5. Wer der Schiesspflicht nicht nachkommt, muss einen Nachschiesskurs ohne Sold bestehen. Wer die vorgeschriebenen Mindestleistungen nicht erreicht, muss einen besoldeten Schiesskurs absolvieren.</p><p></p><p>6. Der Bund entschädigt die anerkannten Verbände und Verein für die Organisation und die Durchführung der Bundesübungen."</p><p></p><p>Im Rahmen der Armeereform 95 wurde die obligatorische Schiesspflicht einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen. Bei den seinerzeitigen Beratungen zum Militärgesetz hatte sich das Parlament mit grossem Mehr für die Beibehaltung der ausserdienstlichen Schiesspflicht ausgesprochen.</p><p></p><p>1. Der Präzisionsschuss ist im Hinblick auf Gefechtsschiessen wegen der Treffsicherheit und den allgemeinen Sicherheitsvorschriften unabdingbar.</p><p></p><p>In der verkürzten Ausbildungszeit der Armee 95 muss sich die Truppe auf die Gefechtsausbildung konzentrieren. Für die Schulung des präzisen Einzelschusses steht keine Zeit mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist der Präzisionsschuss und die Schulung zur optimalen Schiessfertigkeit nicht nur im Zwischenjahr, sondern auch im Jahr des Fortbildungsdienstes der Truppe notwendig. Die heutige Regelung mit der obligatorischen Schiesspflicht trägt diesem Bedürfnis Rechnung. Zudem wurde zur Entlastung der Fortbildungsdienste der Truppe auch auf die Durchführung von Wettschiessen verzichtet und diese Wettbewerbe in den ausserdienstlichen Bereich integriert.</p><p></p><p>2. Da die meisten Angehörigen der Armee auf das Sturmgewehr 90 umgeschult worden sind, ist die fehlerfreie Handhabung der Waffe nur genügend. Mit dem Zweijahresrhythmus ist das Repetieren der einzelnen Manipulationen ein absolutes "Muss". Mit der obligatorischen Schiesspflicht wird die Handhabung jährlich mindestens einmal unter Aufsicht wiederholt und nötigenfalls geschult.</p><p></p><p>3. Mit der Erfüllung der Schiesspflicht erfolgt automatisch eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Waffe. Durch den Wegfall der Inspektionen ist damit der einwandfreie Zustand der Waffe auf eine einfache und günstige Art und Weise sichergestellt.</p><p></p><p>4. Die Wichtigkeit des Obligatoriums steht sicher ausser Diskussion. Die Landesschützenverbände und die einzelnen Schützenvereine führen diese Übungen pflichtbewusst und seriös durch. Betrachtet man nun das Kosten-Nutzen-Verhältnis, so erhält der Staat mit der Durchführung der obligatorischen Übungen durch die Schützenvereine eine hohe Leistung zu günstigen Konditionen.</p><p></p><p>Um die Kosten für die Munition zu reduzieren, hat man im letzten Jahr das Bundesprogramm von 24 auf nunmehr 20 Schüsse festgelegt.</p><p></p><p>5. Die Untergruppe Ausbildungsführung, Sektion ausserdienstliche Ausbildung und Militärsport (SAAM), führt im Heer das ausserdienstliche Schiesswesen. Die SAAM ist zusammen mit den Eidgenössischen Schiessoffizieren für die Sicherheiten der Anlagen und die Durchführung der obligatorischen Bundesübungen zuständig.</p><p></p><p>Den Kantonen obliegt die Kontrolle der schiesspflichtigen Angehörigen der Armee. Die Nachschiesskurse werden für säumige Schützen von der SAAM durchgeführt. Es handelt sich nur um rund 1 Prozent der schiesspflichtigen Armeeangehörigen.</p><p></p><p>Im Rahmen der Planung der neuen Armee 200X wird unter anderem auch die Frage der obligatorischen Schiesspflicht nochmals grundsätzlich überprüft. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Motion abgelehnt werden muss.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Parlament eine Änderung der Militärgesetzgebung zu unterbreiten, die die Aufhebung der obligatorischen Schiesspflicht vorsieht, oder zumindest Militärdienstpflichtige in den Jahren vom Bestehen der obligatorischen Schiessübungen befreit, in denen sie einen Wiederholungskurs absolvieren.</p>
- Schiesspflicht. Schuss für Schuss zum Kostenüberschuss
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