Europakonferenz der EU-Beitrittskandidaten. Teilnahme der Schweiz
- ShortId
-
97.3588
- Id
-
19973588
- Updated
-
10.04.2024 07:44
- Language
-
de
- Title
-
Europakonferenz der EU-Beitrittskandidaten. Teilnahme der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Konferenz;Erweiterung der Gemeinschaft;Beitritt zur Gemeinschaft
- 1
-
- L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L05K1201010301, Konferenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Europäische Rat hat an seinem Treffen vom 12. und 13. Dezember 1997 beschlossen, mittels einer Europa-Konferenz eine institutionelle Dialogstruktur für die fünfzehn EU-Mitgliedstaaten, die zehn Mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL), Zypern und die Türkei zu schaffen. Die EU hat den Teilnehmerkreis folgendermassen definiert: Alle europäischen Staaten, die für einen Beitritt in Frage kommen, die internen und externen Ziele der Union teilen sowie sich zu allen Grundsätzen des Völkerrechts bekennen. Eine Teilnahme der Schweiz wurde vom Europäischen Rat nicht erwogen. Die konstituierende Sitzung ist am 12. März 1998 abgehalten worden. Im übrigen hat die Türkei entschieden, die Einladung der EU zur Europa-Konferenz vorläufig nicht anzunehmen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten: Eine Teilnahme würde die institutionelle und politische Isolierung der Schweiz mildern und auch ein klares Zeichen setzen, dass wir uns durch die zukünftige Gestaltung Europas mitbetroffen fühlen. Eine Teilnahme an der Europa-Konferenz würde allerdings in keiner Weise eine Alternative zu konkreten schweizerischen Integrationsschritten darstellen. Auch ist der Bundesrat der Meinung, dass die bilateralen sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU unabhängig von einer allfälligen schweizerischen Teilnahme an der Europa-Konferenz zu einem baldigen befriedigenden Abschluss geführt werden müssen.</p><p>Der Bundesrat hat die schweizerischen Vertretungen im Ausland angewiesen, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, das Interesse der Schweiz an einer Teilnahme aktiv kundzutun und zu gegebenem Zeitpunkt auf eine Einladung der EU an die Schweiz zur Teilnahme an der Europa-Konferenz hinzuarbeiten. Die Erweiterung des Teilnehmerkreises über die erwähnte Ländergruppe hinaus wird von der EU in einer ersten Phase allerdings nicht ins Auge gefasst. Eine Erweiterung in einer zweiten Phase erscheint dagegen als möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Prozess der Osterweiterung der Europäischen Union und die Schaffung einer Einheitswährung auf den 1. Januar 1999 werden die politische und wirtschaftliche Isolierung der Schweiz weiter verstärken. In der Sorge um einen Integrationsprozess, der sowohl die Interessen der Gemeinschaft als auch diejenigen der verschiedenen Beitrittskandidaten vereint und beachtet, hat die Europäische Union eine ständige Konferenz ins Leben gerufen, in der ihre künftigen Partner vertreten sind. Diese Konferenz soll vorgängig zu den eigentlichen Beitrittsverhandlungen den Dialog ermöglichen.</p><p>Da der EU-Beitritt das langfristige strategische Ziel des Bundesrates darstellt, würde sich eine Teilnahme der Schweiz an dieser Konferenz rechtfertigen lassen. Dadurch könnte sie aktiver einen kontinuierlichen Kontakt pflegen und stärker Einfluss nehmen als einzig durch die ständige Vertretung in Brüssel. Auch der Abschluss der bilateralen Verhandlungen könnte davon profitieren, auch wenn es sich dabei lediglich um sektorielle Verträge handelt, die einem eigentlichen Integrationsprozess nicht gleichgesetzt werden dürfen.</p><p>Teilt der Bundesrat diese Auffassung, und gedenkt er, rasch Schritte in diese Richtung zu unternehmen?</p>
- Europakonferenz der EU-Beitrittskandidaten. Teilnahme der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Europäische Rat hat an seinem Treffen vom 12. und 13. Dezember 1997 beschlossen, mittels einer Europa-Konferenz eine institutionelle Dialogstruktur für die fünfzehn EU-Mitgliedstaaten, die zehn Mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL), Zypern und die Türkei zu schaffen. Die EU hat den Teilnehmerkreis folgendermassen definiert: Alle europäischen Staaten, die für einen Beitritt in Frage kommen, die internen und externen Ziele der Union teilen sowie sich zu allen Grundsätzen des Völkerrechts bekennen. Eine Teilnahme der Schweiz wurde vom Europäischen Rat nicht erwogen. Die konstituierende Sitzung ist am 12. März 1998 abgehalten worden. Im übrigen hat die Türkei entschieden, die Einladung der EU zur Europa-Konferenz vorläufig nicht anzunehmen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten: Eine Teilnahme würde die institutionelle und politische Isolierung der Schweiz mildern und auch ein klares Zeichen setzen, dass wir uns durch die zukünftige Gestaltung Europas mitbetroffen fühlen. Eine Teilnahme an der Europa-Konferenz würde allerdings in keiner Weise eine Alternative zu konkreten schweizerischen Integrationsschritten darstellen. Auch ist der Bundesrat der Meinung, dass die bilateralen sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU unabhängig von einer allfälligen schweizerischen Teilnahme an der Europa-Konferenz zu einem baldigen befriedigenden Abschluss geführt werden müssen.</p><p>Der Bundesrat hat die schweizerischen Vertretungen im Ausland angewiesen, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, das Interesse der Schweiz an einer Teilnahme aktiv kundzutun und zu gegebenem Zeitpunkt auf eine Einladung der EU an die Schweiz zur Teilnahme an der Europa-Konferenz hinzuarbeiten. Die Erweiterung des Teilnehmerkreises über die erwähnte Ländergruppe hinaus wird von der EU in einer ersten Phase allerdings nicht ins Auge gefasst. Eine Erweiterung in einer zweiten Phase erscheint dagegen als möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Prozess der Osterweiterung der Europäischen Union und die Schaffung einer Einheitswährung auf den 1. Januar 1999 werden die politische und wirtschaftliche Isolierung der Schweiz weiter verstärken. In der Sorge um einen Integrationsprozess, der sowohl die Interessen der Gemeinschaft als auch diejenigen der verschiedenen Beitrittskandidaten vereint und beachtet, hat die Europäische Union eine ständige Konferenz ins Leben gerufen, in der ihre künftigen Partner vertreten sind. Diese Konferenz soll vorgängig zu den eigentlichen Beitrittsverhandlungen den Dialog ermöglichen.</p><p>Da der EU-Beitritt das langfristige strategische Ziel des Bundesrates darstellt, würde sich eine Teilnahme der Schweiz an dieser Konferenz rechtfertigen lassen. Dadurch könnte sie aktiver einen kontinuierlichen Kontakt pflegen und stärker Einfluss nehmen als einzig durch die ständige Vertretung in Brüssel. Auch der Abschluss der bilateralen Verhandlungen könnte davon profitieren, auch wenn es sich dabei lediglich um sektorielle Verträge handelt, die einem eigentlichen Integrationsprozess nicht gleichgesetzt werden dürfen.</p><p>Teilt der Bundesrat diese Auffassung, und gedenkt er, rasch Schritte in diese Richtung zu unternehmen?</p>
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