Fusion UBS/SBV

ShortId
97.3591
Id
19973591
Updated
10.04.2024 10:31
Language
de
Title
Fusion UBS/SBV
AdditionalIndexing
Gemeinkosten;Grossbank;Fusion von Unternehmen;Arbeitslosenversicherung
1
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K070302020105, Gemeinkosten
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Fusion der UBS mit dem SBV hat die Restrukturierung im Schweizer Bankenwesen einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Grossfusion ist aus der Sicht der beteiligten Unternehmen nachvollziehbar. Sie eröffnet dem neuen Unternehmen eine starke und zukunftsträchtige Stellung auf den internationalen Märkten. Davon wird längerfristig auch unser Land profitieren.</p><p>Kurzfristig wird der Bund durch die Grossfusion belastet. So muss wegen der hohen Restrukturierungskosten mit grösseren Steuerausfällen gerechnet werden. Infolge des Stellenabbaus und den offenbar unvermeidlichen Kündigungen werden zudem beim Staat und insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung hohe Folgekosten anfallen. Allein bei der Arbeitslosenversicherung dürften es weit über 100 Millionen Franken sein! Damit wird einmal mehr die Diskussion in Gang kommen, wonach bei Fusionen in der Regel die privaten Unternehmen und ihre Aktionäre profitieren, der Staat aber die sozialen Folgekosten tragen muss.</p><p>Erfreulicherweise sind von seiten der UBS/SBV freiwillig beträchtliche Beträge für Sozialpläne und die Abfederung der Folgen der Fusion in Aussicht gestellt worden. Auch der Bund ist damit aufgerufen, die bei ihm anfallenden Folgekosten aufzuzeigen und sie gegenüber den fusionierenden Unternehmen anhängig zu machen. Auch wenn rechtlich die Basis für die Durchsetzung von Forderungen fehlt, ist eine einvernehmliche Lösung zur Minimalisierung der Folgekosten für den Bund, insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung, anzustreben.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es nicht von vornherein möglich ist, die Kosten der Restrukturierung von UBS und SBV für die öffentlichen Finanzen abzuschätzen. Es können dazu höchstens die folgenden Überlegungen angestellt werden:</p><p>Die durch eine Verringerung des Gewinns der neuen Bank aufgrund der Restrukturierungskosten für den Bund entstehenden Steuerausfälle lassen sich nicht schätzen. Vorerst ist festzuhalten, dass sich die Restrukturierungskosten auf mehrere Jahre verteilen dürften. Ferner gilt es zu bedenken, dass die Restrukturierungskosten teilweise im Ausland anfallen und in diesem Ausmass die schweizerischen Fiskaleinnahmen grundsätzlich nicht vermindern werden. Geschäftsmässig begründete Aufwendungen einer Unternehmung müssen vom Fiskus akzeptiert werden. Dabei ist zu bedenken, dass insbesondere Restrukturierungskosten für die Empfänger der entsprechenden Leistungen grundsätzlich steuerbare Einkünfte darstellen. Im übrigen darf festgehalten werden, dass die Restrukturierung nach Darstellung der UBS/SBV letztlich gesamthaft zu einer Gewinnsteigerung der fusionierten Unternehmung führen wird. Davon wird der Fiskus gegebenenfalls profitieren können.</p><p>Was die Arbeitslosenversicherung anbelangt, beziffern sich die zusätzlichen Kosten im Minimum auf 25 Millionen Franken und im Maximum auf 40 Millionen Franken. Dieser Betrag basiert auf der Annahme von 1800 Entlassungen sowie auf dem Betrag der aktuellen, pro arbeitslose Person durchschnittlich ausgerichteten Entschädigungen. Es könnte allerdings sein, dass er eine Revision gegen oben erfährt, sofern die durchschnittliche Entlöhnung im Bankensektor über der durchschnittlichen Entlöhnung der gesamten Wirtschaft liegt; ausserdem muss angesichts der Anzahl der gleichzeitig in derselben Branche betroffenen Personen unter Umständen mit einer erhöhten Entschädigungsdauer gerechnet werden. Denkbar wäre aber auch eine Revision gegen unten, wenn davon ausgegangen wird, dass die 1800 Entlassungen eine Obergrenze bilden. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Kosten der Restrukturierung von UBS und SBV in Höhe von ungefähr 7 Milliarden Franken teilweise Investitionen darstellen, die ihrerseits wiederum Arbeitsplätze und Steuereinkommen zur Folge haben werden.</p><p>Eine Abgeltung der Folgekosten, insbesondere im Bereich der Arbeitslosenversicherung, ist im heutigen Gesetz nicht vorgesehen. Bei den ersten Gesprächen zwischen dem Bund und den Bankenvertretern sind die Einschätzung der Höhe der möglichen Folgekosten und die Möglichkeiten der Verminderung dieser Folgekosten bereits besprochen worden. Aufgrund dieser Gespräche können folgende Punkte festgehalten werden:</p><p>An der Aufhebung von Arbeitsplätzen wird festgehalten. Die 1800 angekündigten Entlassungen bilden jedoch eine Obergrenze. Die Zahl der tatsächlichen Entlassungen kann dank besserer Ausnützung der natürlichen Fluktuationsrate noch deutlich gesenkt werden. Deshalb sind die Banken auch bereit, die ihnen bereits zur Verfügung stehenden Instrumente zur Förderung der Mobilität innerhalb des Unternehmens bestmöglich zu entwickeln und einzusetzen. Die in die gleiche Richtung zielenden Umschulungsmassnahmen sind durch die vorhandenen finanziellen Mittel abgedeckt. Garantien wurden auch in bezug auf die Aufrechterhaltung von Lehrstellen abgegeben.</p><p>Auf Ersuchen des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit gaben die Bankenvertreter auch die der Bank zur Verfügung stehenden Instrumente bekannt, um dort, wo sich Entlassungen als unumgänglich erweisen, finanzielle Härtefälle zu vermeiden. Die Banken brachten mit aller Deutlichkeit ihre Absichten zum Ausdruck, einen Sozialplan auszuarbeiten, welcher erheblich über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern sind im Gang und sollten bis Ende Januar beendet sein. Dank den zusätzlichen Leistungen aus dem Sozialplan dürften von Entlassungen betroffene Personen genügend Zeit haben, mit Hilfe der Berater der Bank und des RAV eine Stelle zu suchen, ohne während dieser Zeit die Arbeitslosenversicherung beanspruchen zu müssen.</p><p>Weiter versicherten die Bankenvertreter, dass auch allfällige Ausgaben für Umschulungen und Weiterbildung, die für eine Weiterbeschäftigung oder eine Beschäftigung ausserhalb der Bank notwendig wären, durch Leistungen aus dem Sozialplan gedeckt würden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>- die mutmasslichen finanziellen Folgen der Grossfusion UBS/SBV für den Bund aufzuzeigen;</p><p>- mit der UBS/SBV Verhandlungen über eine ganze oder teilweise Abgeltung der Folgekosten, insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung, aufzunehmen.</p>
  • Fusion UBS/SBV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Fusion der UBS mit dem SBV hat die Restrukturierung im Schweizer Bankenwesen einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Grossfusion ist aus der Sicht der beteiligten Unternehmen nachvollziehbar. Sie eröffnet dem neuen Unternehmen eine starke und zukunftsträchtige Stellung auf den internationalen Märkten. Davon wird längerfristig auch unser Land profitieren.</p><p>Kurzfristig wird der Bund durch die Grossfusion belastet. So muss wegen der hohen Restrukturierungskosten mit grösseren Steuerausfällen gerechnet werden. Infolge des Stellenabbaus und den offenbar unvermeidlichen Kündigungen werden zudem beim Staat und insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung hohe Folgekosten anfallen. Allein bei der Arbeitslosenversicherung dürften es weit über 100 Millionen Franken sein! Damit wird einmal mehr die Diskussion in Gang kommen, wonach bei Fusionen in der Regel die privaten Unternehmen und ihre Aktionäre profitieren, der Staat aber die sozialen Folgekosten tragen muss.</p><p>Erfreulicherweise sind von seiten der UBS/SBV freiwillig beträchtliche Beträge für Sozialpläne und die Abfederung der Folgen der Fusion in Aussicht gestellt worden. Auch der Bund ist damit aufgerufen, die bei ihm anfallenden Folgekosten aufzuzeigen und sie gegenüber den fusionierenden Unternehmen anhängig zu machen. Auch wenn rechtlich die Basis für die Durchsetzung von Forderungen fehlt, ist eine einvernehmliche Lösung zur Minimalisierung der Folgekosten für den Bund, insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung, anzustreben.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es nicht von vornherein möglich ist, die Kosten der Restrukturierung von UBS und SBV für die öffentlichen Finanzen abzuschätzen. Es können dazu höchstens die folgenden Überlegungen angestellt werden:</p><p>Die durch eine Verringerung des Gewinns der neuen Bank aufgrund der Restrukturierungskosten für den Bund entstehenden Steuerausfälle lassen sich nicht schätzen. Vorerst ist festzuhalten, dass sich die Restrukturierungskosten auf mehrere Jahre verteilen dürften. Ferner gilt es zu bedenken, dass die Restrukturierungskosten teilweise im Ausland anfallen und in diesem Ausmass die schweizerischen Fiskaleinnahmen grundsätzlich nicht vermindern werden. Geschäftsmässig begründete Aufwendungen einer Unternehmung müssen vom Fiskus akzeptiert werden. Dabei ist zu bedenken, dass insbesondere Restrukturierungskosten für die Empfänger der entsprechenden Leistungen grundsätzlich steuerbare Einkünfte darstellen. Im übrigen darf festgehalten werden, dass die Restrukturierung nach Darstellung der UBS/SBV letztlich gesamthaft zu einer Gewinnsteigerung der fusionierten Unternehmung führen wird. Davon wird der Fiskus gegebenenfalls profitieren können.</p><p>Was die Arbeitslosenversicherung anbelangt, beziffern sich die zusätzlichen Kosten im Minimum auf 25 Millionen Franken und im Maximum auf 40 Millionen Franken. Dieser Betrag basiert auf der Annahme von 1800 Entlassungen sowie auf dem Betrag der aktuellen, pro arbeitslose Person durchschnittlich ausgerichteten Entschädigungen. Es könnte allerdings sein, dass er eine Revision gegen oben erfährt, sofern die durchschnittliche Entlöhnung im Bankensektor über der durchschnittlichen Entlöhnung der gesamten Wirtschaft liegt; ausserdem muss angesichts der Anzahl der gleichzeitig in derselben Branche betroffenen Personen unter Umständen mit einer erhöhten Entschädigungsdauer gerechnet werden. Denkbar wäre aber auch eine Revision gegen unten, wenn davon ausgegangen wird, dass die 1800 Entlassungen eine Obergrenze bilden. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Kosten der Restrukturierung von UBS und SBV in Höhe von ungefähr 7 Milliarden Franken teilweise Investitionen darstellen, die ihrerseits wiederum Arbeitsplätze und Steuereinkommen zur Folge haben werden.</p><p>Eine Abgeltung der Folgekosten, insbesondere im Bereich der Arbeitslosenversicherung, ist im heutigen Gesetz nicht vorgesehen. Bei den ersten Gesprächen zwischen dem Bund und den Bankenvertretern sind die Einschätzung der Höhe der möglichen Folgekosten und die Möglichkeiten der Verminderung dieser Folgekosten bereits besprochen worden. Aufgrund dieser Gespräche können folgende Punkte festgehalten werden:</p><p>An der Aufhebung von Arbeitsplätzen wird festgehalten. Die 1800 angekündigten Entlassungen bilden jedoch eine Obergrenze. Die Zahl der tatsächlichen Entlassungen kann dank besserer Ausnützung der natürlichen Fluktuationsrate noch deutlich gesenkt werden. Deshalb sind die Banken auch bereit, die ihnen bereits zur Verfügung stehenden Instrumente zur Förderung der Mobilität innerhalb des Unternehmens bestmöglich zu entwickeln und einzusetzen. Die in die gleiche Richtung zielenden Umschulungsmassnahmen sind durch die vorhandenen finanziellen Mittel abgedeckt. Garantien wurden auch in bezug auf die Aufrechterhaltung von Lehrstellen abgegeben.</p><p>Auf Ersuchen des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit gaben die Bankenvertreter auch die der Bank zur Verfügung stehenden Instrumente bekannt, um dort, wo sich Entlassungen als unumgänglich erweisen, finanzielle Härtefälle zu vermeiden. Die Banken brachten mit aller Deutlichkeit ihre Absichten zum Ausdruck, einen Sozialplan auszuarbeiten, welcher erheblich über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern sind im Gang und sollten bis Ende Januar beendet sein. Dank den zusätzlichen Leistungen aus dem Sozialplan dürften von Entlassungen betroffene Personen genügend Zeit haben, mit Hilfe der Berater der Bank und des RAV eine Stelle zu suchen, ohne während dieser Zeit die Arbeitslosenversicherung beanspruchen zu müssen.</p><p>Weiter versicherten die Bankenvertreter, dass auch allfällige Ausgaben für Umschulungen und Weiterbildung, die für eine Weiterbeschäftigung oder eine Beschäftigung ausserhalb der Bank notwendig wären, durch Leistungen aus dem Sozialplan gedeckt würden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>- die mutmasslichen finanziellen Folgen der Grossfusion UBS/SBV für den Bund aufzuzeigen;</p><p>- mit der UBS/SBV Verhandlungen über eine ganze oder teilweise Abgeltung der Folgekosten, insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung, aufzunehmen.</p>
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