Zusammenarbeit mit dem Ausland
- ShortId
-
97.3606
- Id
-
19973606
- Updated
-
10.04.2024 14:58
- Language
-
de
- Title
-
Zusammenarbeit mit dem Ausland
- AdditionalIndexing
-
Deutschland;Deutsche Demokratische Republik;Präsenz der Schweiz im Ausland;Russland;politische Zusammenarbeit;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Nachrichtendienst;USA;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L04K10010212, politische Zusammenarbeit
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L05K0301040201, Russland
- L04K03010105, Deutschland
- L04K03050305, USA
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L05K0301010501, Deutsche Demokratische Republik
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. In Vorwegnahme der formellen Antwort hat das EDA die Frage des Zugangs zu den Stasi- und Koko-Akten durch die schweizerische Botschaft in Deutschland (Aussenstelle Berlin) sowie durch die Vertretungen in Moskau und Washington abklären lassen. Dabei hat sich Folgendes ergeben:</p><p>1. Aktenlage in Deutschland:</p><p>Die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, welche nach dem Zusammenbruch des ostdeutschen Staates sichergestellt werden konnten, werden von der so genannten Gauck-Behörde in Berlin verwaltet. Das Gesetz vom 20. Dezember 1991 über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR regelt die Verwendung dieser Akten. Für die Schweiz kommt im Rahmen dieses Gesetzes eine Akteneinsicht nur zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung in Frage.</p><p>Mit Schreiben vom 13. August 1997 hat Professor Christoph Graf, Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs, die Gauck-Behörde um Einsicht in besagte Akten zwecks wissenschaftlicher Forschung ersucht. In ihrer Antwort vom 19. September 1997 hat die Gauck-Behörde diesem Forschungsantrag stattgegeben. Daraus ist abzuleiten, dass auch der Zugang für einen unabhängigen Schweizer Experten, der sich als Forscher betätigt, im Rahmen des erwähnten Gesetzes vom 20. Dezember 1991 gesichert ist.</p><p>2. Aktenlage in Moskau und in Washington:</p><p>In Moskau und in den Vereinigten Staaten erweist sich die Suche nach Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäss Abklärung der jeweiligen Botschaft als wenig erfolgversprechend. Die zuständigen Behörden stehen dem Begehren nach Einblick in sensitive Bereiche ihrer Archive grundsätzlich negativ gegenüber. Nach heutigem Kenntnisstand kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sich nur ein kleiner Teil besagter Akten tatsächlich in Moskau und in Washington befindet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, alle notwendigen diplomatischen Schritte zu unternehmen, damit unser Land Zugang zu den Dokumenten erhält, die sich in Deutschland, in Moskau, in den Vereinigten Staaten befinden und die Aktivitäten der Stasi und der Koko in der Schweiz betreffen, und dem Parlament über den Stand der unternommenen Schritte bis Ende 1998 Bericht zu erstatten.</p>
- Zusammenarbeit mit dem Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. In Vorwegnahme der formellen Antwort hat das EDA die Frage des Zugangs zu den Stasi- und Koko-Akten durch die schweizerische Botschaft in Deutschland (Aussenstelle Berlin) sowie durch die Vertretungen in Moskau und Washington abklären lassen. Dabei hat sich Folgendes ergeben:</p><p>1. Aktenlage in Deutschland:</p><p>Die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, welche nach dem Zusammenbruch des ostdeutschen Staates sichergestellt werden konnten, werden von der so genannten Gauck-Behörde in Berlin verwaltet. Das Gesetz vom 20. Dezember 1991 über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR regelt die Verwendung dieser Akten. Für die Schweiz kommt im Rahmen dieses Gesetzes eine Akteneinsicht nur zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung in Frage.</p><p>Mit Schreiben vom 13. August 1997 hat Professor Christoph Graf, Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs, die Gauck-Behörde um Einsicht in besagte Akten zwecks wissenschaftlicher Forschung ersucht. In ihrer Antwort vom 19. September 1997 hat die Gauck-Behörde diesem Forschungsantrag stattgegeben. Daraus ist abzuleiten, dass auch der Zugang für einen unabhängigen Schweizer Experten, der sich als Forscher betätigt, im Rahmen des erwähnten Gesetzes vom 20. Dezember 1991 gesichert ist.</p><p>2. Aktenlage in Moskau und in Washington:</p><p>In Moskau und in den Vereinigten Staaten erweist sich die Suche nach Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäss Abklärung der jeweiligen Botschaft als wenig erfolgversprechend. Die zuständigen Behörden stehen dem Begehren nach Einblick in sensitive Bereiche ihrer Archive grundsätzlich negativ gegenüber. Nach heutigem Kenntnisstand kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sich nur ein kleiner Teil besagter Akten tatsächlich in Moskau und in Washington befindet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, alle notwendigen diplomatischen Schritte zu unternehmen, damit unser Land Zugang zu den Dokumenten erhält, die sich in Deutschland, in Moskau, in den Vereinigten Staaten befinden und die Aktivitäten der Stasi und der Koko in der Schweiz betreffen, und dem Parlament über den Stand der unternommenen Schritte bis Ende 1998 Bericht zu erstatten.</p>
- Zusammenarbeit mit dem Ausland
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