Zivildienst. Zulassungsbedingungen

ShortId
97.3608
Id
19973608
Updated
10.04.2024 08:55
Language
de
Title
Zivildienst. Zulassungsbedingungen
AdditionalIndexing
Dezentralisierung;italienisch-sprachige Schweiz;Zivildienst;Prüfung
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L06K010601020301, italienisch-sprachige Schweiz
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L04K13010103, Prüfung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Zivildienstes sind erste Angaben über die Zahl der Gesuchsteller und den Prozentsatz der bewilligten resp. abgelehnten Gesuche bekannt. Insgesamt wurden landesweit 2191 Gesuche eingereicht. Davon wurden bis jetzt erst 833 beantwortet. Der Prozentsatz der abgelehnten Gesuche lag zu Beginn bei 8 Prozent und erreichte im Juli 36 Prozent. Der Jahresdurchschnitt liegt somit bei 25 Prozent.</p><p>Die Zulassungsquote für die Gesuchsteller aus der italienischen Schweiz lag aber lediglich bei 58 Prozent, gegenüber dem schweizerischen Mittel von 78 Prozent. Dies obwohl die Zahl der italienischsprachigen Gesuchsteller pro tausend Einwohner unter dem landesweiten Durchschnitt liegt.</p><p>Die angeführten Zahlen werfen Fragen auf zu den Bedingungen und Art und Weise der Prüfung der Zulassungsgesuche. Es entsteht der Eindruck, dass im Laufe der Monate die Gesetzesbestimmungen zu restriktiv und teilweise willkürlich angewandt wurden. Zudem scheinen das zentralisierte Zulassungsverfahren in Bern und die Pflicht der Gesuchsteller, für die Reisekosten selber aufzukommen, nicht sehr sinnvoll. Jedenfalls werden dadurch Gesuchsteller aus Regionen wie z.B. der italienischen Schweiz benachteiligt. Die aufgeführten Fragen sind es Wert, behandelt zu werden auch im Hinblick auf eine mögliche Neuorganisation der Zulassungsverfahren im Zivildienst.</p>
  • <p>Das Zivildienstgesetz wurde durch die Eidgenössischen Räte am 6. Oktober 1995 verabschiedet und trat am 1. Oktober 1996 in Kraft. Die Vollzugsorgane des Zivildienstes mussten von Grund auf neu aufgebaut werden. Die Aufbauarbeiten sind auch heute noch nicht abgeschlossen. Bis Ende September 1997 wurden 2191 Gesuche um Zulassung zum Zivildienst eingereicht, wovon in erster Instanz im gleichen Zeitraum 883 erledigt wurden. Bis Ende 1997 wurden 2497 Gesuche eingereicht, wovon am 31.12.1997 1352 in erster Instanz erledigt waren. Die Herkunft der Gesuche verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Sprachregionen:</p><p>Herkunft der Gesuche-Stand Ende September 1997-Stand Ende Dezember 1997</p><p>Deutschschweiz-----------1569/71,6 Prozent----------------1779/71,2%</p><p>Romandie------------------535/24,4 Prozent-----------------614/24,6%</p><p>Tessin---------------------87/4,0 Prozent------------------104/4,2%</p><p></p><p>Folgende Erledigungsarten können unterschieden werden:</p><p></p><p>Erledigungsart-----------------Ende Sept. 1997--Ende Dez. 1997</p><p>---------------------------------absolut--in Prozent----absolut--in %</p><p>Positive Entscheide----------------670----74 Prozent------1056-----78,1%</p><p>Negative Entscheide total----------213----26 Prozent------296-----21,9 %</p><p>* materielle Ablehnung des Gesuchs-129----17 Prozent------170-----12,6 %</p><p>* Nichteintretensentscheid----------49-----5 Prozent-------72-----5,3 %</p><p>* Rückzug des Gesuchs---------------30-----4 Prozent-------54-----4,0 %</p><p>* (Rückweisung an die Militärjustiz)(5)--------------------------</p><p></p><p>Die Aufstellung dieser Zahlen gibt die gesamtschweizerischen Werte wieder. Die Aufteilung der Erledigungsarten nach Sprachregionen ergibt folgendes Bild:</p><p></p><p>---------------------Positiver Entscheid---Materielle Ablehnung---Nichteintretensentscheid----Rückzug des Gesuchs </p><p>Stand Ende ... 1997--Sept./Dez.--Sept./Dez.---Sept./Dez.-----Sept./Dez.</p><p>Deutschschweiz--------78 Prozent--84,9 Prozent--15 Prozent--9,6 Prozent----4 Prozent--3,7 Prozent-------3 Prozent--1,8%</p><p>Romandie--------------68 Prozent--62,1 Prozent--23 Prozent-24,2 Prozent----7 Prozent-9,2 Prozent-------2 Prozent--4,5%</p><p>Tessin----------------58 Prozent--64,3 Prozent--28 Prozent-21,4 Prozent---10 Prozent-8,6 Prozent-------4 Prozent--5,7%</p><p>Diese Zahlen zeigen zweierlei: Der Beobachtungszeitraum ist noch zu kurz, als dass diesen Zahlen bereits eine repräsentative Aussagekraft zugute kommen könnte. Sie ändern von Quartal zu Quartal. In der Tat gibt es jedoch von einer Sprachregion zur andern deutliche Unterschiede betreffend den Anteil der einzelnen Erledigungsarten.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie ein Gesuch erledigt wird, entscheidet sich allein aufgrund von dessen Inhalt. Alle Gesuche werden strikte nach denselben Kriterien beurteilt und alle Entscheide unterliegen derselben Qualitätskontrolle. </p><p>Romanischsprachige Gesuche erscheinen der zuständigen Stelle tendenziell eher unvollständig als Gesuche aus der Deutschschweiz. Dies erklärt den vergleichsweise höheren Anteil an Nichteintretensentscheiden und Gesuchsrückzügen auch italienischsprachiger Gesuche. Es sei jedoch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Amt, bevor es eine Nichteintretensverfügung erlässt, mit dem Gesuchsteller Kontakt aufnimmt und ihn auffordert, sein Gesuch zu ergänzen.</p><p>Aufgrund der verfügbaren Unterlagen gibt es keine Erklärung für die im Vergleich zur Deutschschweiz höhere Ablehnungsquote italienischsprachiger Gesuche. Dies kann allenfalls mit einem schlechteren Informationsstand erklärt werden. Dieses Problem hängt zweifellos nicht direkt mit der Informationspolitik der Bundesbehörden zusammen. Diese ist nämlich in allen Landesteilen dieselbe. Konkret erhält jeder Stellungspflichtige vor der Aushebung die Broschüre "Mitmachen" des VBS, die auf einer Seite Informationen über den Zivildienst enthält. Interessierte Personen erfahren darin u.a., wo sie weiterführende Informationen erhalten. Aufgrund der besonderen Stellung des Zivildienstes kann es nicht Aufgabe des Bundes sein, eine aktivere oder speziell auf eine Sprachregion ausgerichtete Informationspolitik zu betreiben.</p><p>2. Weder der Bundesrat noch die Rekurskommission EVD, welche Beschwerden gegen negative Entscheide der Zivildienstbehörden beurteilt, haben bisher eine aus-serordentlich restriktive Auslegung der entsprechenden Gesetzestexte oder gar Willkür im Vollzug des Zivildienstes feststellen können. Die Rekurskommission EVD hat bisher (Stand 17.2.1998) lediglich einen Rekurs gutgeheissen.</p><p>3. Alle Gesuchsteller, gleich woher sie kommen, sind denselben Verfahrensbestimmungen ausgesetzt. Vergleicht man die Resultate verschiedener Gesuchsteller, die alle aus vom Anhörungsort weit entfernten Landesteilen (z.B. Tessin, Genf, Ajoie, Ostschweiz) kommen, zeigt sich, dass kein Zusammenhang zwischen der Länge des Anreisewegs und der Erfolgschance eines Gesuchs feststellbar ist.</p><p>4. Eine Übernahme der Reisekosten der Gesuchsteller wurde im Gesetzgebungsverfahren geprüft und einerseits angesichts der Finanzlage des Bundes verworfen, anderseits, weil im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit - als Beispiel sei das Baubewilligungsverfahren genannt - der Gesuchsteller grundsätzlich die mit seinem Gesuch verbundenen Kosten selbst tragen muss. Daher wurde davon abgesehen, im Zivildienstgesetz eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das Zivildienstgesetz schliesst die Überwälzung der Verfahrenskosten auf den Gesuchsteller sowie das Ausrichten von Parteientschädigungen ausdrücklich aus.</p><p>5. Seit Einführung des Zivildienstes hat man darauf verzichtet, dezentrale Anhörungsbüros einzurichten. Angesichts der Neuartigkeit der Aufgabe und der erst zu schaffenden Verwaltungsstrukturen ging es darum, eine einheitliche Behandlungspraxis zu garantieren. In Anbetracht der speziellen geographischen Lage des Tessins und im Rahmen eines Versuchs wird das EVD bis Ende 1998 ein Pilotprojekt für Anhörungen in dieser Region starten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus den neuen Angaben über die Gesuche um Zulassung zum Zivildienst geht hervor, dass lediglich 58 Prozent der Gesuche aus der italienischen Schweiz gutgeheissen wurden. Der landesweite Durchschnitt liegt aber bei 78 Prozent.</p><p>Der Unterzeichnende hat folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat diesen Unterschied, der um so deutlicher ist, als die Zahl der italienischsprachigen Gesuche pro 1000 Einwohner unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt?</p><p>2. Ist der hohe Prozentsatz der abgelehnten Gesuche nicht auch auf eine äusserst restriktive Anwendung der Gesetzesbestimmungen über die Zulassung zum Zivildienst zurückzuführen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der wichtigste Grund für diese negativen Ergebnisse im zentralisierten Prüfungssystem für die Zulassungsgesuche liegt?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat als gerecht, dass die italienischsprachigen Gesuchsteller wesentlich höhere Kosten für die Anhörung auf sich nehmen müssen als diejenigen aus den übrigen Landesteilen, da die Reisespesen zu Lasten der Gesuchsteller gehen?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, die Möglichkeit einer dezentralisierten Organisation der Anhörungen für den Zivildienst zu prüfen?</p>
  • Zivildienst. Zulassungsbedingungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Zivildienstes sind erste Angaben über die Zahl der Gesuchsteller und den Prozentsatz der bewilligten resp. abgelehnten Gesuche bekannt. Insgesamt wurden landesweit 2191 Gesuche eingereicht. Davon wurden bis jetzt erst 833 beantwortet. Der Prozentsatz der abgelehnten Gesuche lag zu Beginn bei 8 Prozent und erreichte im Juli 36 Prozent. Der Jahresdurchschnitt liegt somit bei 25 Prozent.</p><p>Die Zulassungsquote für die Gesuchsteller aus der italienischen Schweiz lag aber lediglich bei 58 Prozent, gegenüber dem schweizerischen Mittel von 78 Prozent. Dies obwohl die Zahl der italienischsprachigen Gesuchsteller pro tausend Einwohner unter dem landesweiten Durchschnitt liegt.</p><p>Die angeführten Zahlen werfen Fragen auf zu den Bedingungen und Art und Weise der Prüfung der Zulassungsgesuche. Es entsteht der Eindruck, dass im Laufe der Monate die Gesetzesbestimmungen zu restriktiv und teilweise willkürlich angewandt wurden. Zudem scheinen das zentralisierte Zulassungsverfahren in Bern und die Pflicht der Gesuchsteller, für die Reisekosten selber aufzukommen, nicht sehr sinnvoll. Jedenfalls werden dadurch Gesuchsteller aus Regionen wie z.B. der italienischen Schweiz benachteiligt. Die aufgeführten Fragen sind es Wert, behandelt zu werden auch im Hinblick auf eine mögliche Neuorganisation der Zulassungsverfahren im Zivildienst.</p>
    • <p>Das Zivildienstgesetz wurde durch die Eidgenössischen Räte am 6. Oktober 1995 verabschiedet und trat am 1. Oktober 1996 in Kraft. Die Vollzugsorgane des Zivildienstes mussten von Grund auf neu aufgebaut werden. Die Aufbauarbeiten sind auch heute noch nicht abgeschlossen. Bis Ende September 1997 wurden 2191 Gesuche um Zulassung zum Zivildienst eingereicht, wovon in erster Instanz im gleichen Zeitraum 883 erledigt wurden. Bis Ende 1997 wurden 2497 Gesuche eingereicht, wovon am 31.12.1997 1352 in erster Instanz erledigt waren. Die Herkunft der Gesuche verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Sprachregionen:</p><p>Herkunft der Gesuche-Stand Ende September 1997-Stand Ende Dezember 1997</p><p>Deutschschweiz-----------1569/71,6 Prozent----------------1779/71,2%</p><p>Romandie------------------535/24,4 Prozent-----------------614/24,6%</p><p>Tessin---------------------87/4,0 Prozent------------------104/4,2%</p><p></p><p>Folgende Erledigungsarten können unterschieden werden:</p><p></p><p>Erledigungsart-----------------Ende Sept. 1997--Ende Dez. 1997</p><p>---------------------------------absolut--in Prozent----absolut--in %</p><p>Positive Entscheide----------------670----74 Prozent------1056-----78,1%</p><p>Negative Entscheide total----------213----26 Prozent------296-----21,9 %</p><p>* materielle Ablehnung des Gesuchs-129----17 Prozent------170-----12,6 %</p><p>* Nichteintretensentscheid----------49-----5 Prozent-------72-----5,3 %</p><p>* Rückzug des Gesuchs---------------30-----4 Prozent-------54-----4,0 %</p><p>* (Rückweisung an die Militärjustiz)(5)--------------------------</p><p></p><p>Die Aufstellung dieser Zahlen gibt die gesamtschweizerischen Werte wieder. Die Aufteilung der Erledigungsarten nach Sprachregionen ergibt folgendes Bild:</p><p></p><p>---------------------Positiver Entscheid---Materielle Ablehnung---Nichteintretensentscheid----Rückzug des Gesuchs </p><p>Stand Ende ... 1997--Sept./Dez.--Sept./Dez.---Sept./Dez.-----Sept./Dez.</p><p>Deutschschweiz--------78 Prozent--84,9 Prozent--15 Prozent--9,6 Prozent----4 Prozent--3,7 Prozent-------3 Prozent--1,8%</p><p>Romandie--------------68 Prozent--62,1 Prozent--23 Prozent-24,2 Prozent----7 Prozent-9,2 Prozent-------2 Prozent--4,5%</p><p>Tessin----------------58 Prozent--64,3 Prozent--28 Prozent-21,4 Prozent---10 Prozent-8,6 Prozent-------4 Prozent--5,7%</p><p>Diese Zahlen zeigen zweierlei: Der Beobachtungszeitraum ist noch zu kurz, als dass diesen Zahlen bereits eine repräsentative Aussagekraft zugute kommen könnte. Sie ändern von Quartal zu Quartal. In der Tat gibt es jedoch von einer Sprachregion zur andern deutliche Unterschiede betreffend den Anteil der einzelnen Erledigungsarten.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie ein Gesuch erledigt wird, entscheidet sich allein aufgrund von dessen Inhalt. Alle Gesuche werden strikte nach denselben Kriterien beurteilt und alle Entscheide unterliegen derselben Qualitätskontrolle. </p><p>Romanischsprachige Gesuche erscheinen der zuständigen Stelle tendenziell eher unvollständig als Gesuche aus der Deutschschweiz. Dies erklärt den vergleichsweise höheren Anteil an Nichteintretensentscheiden und Gesuchsrückzügen auch italienischsprachiger Gesuche. Es sei jedoch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Amt, bevor es eine Nichteintretensverfügung erlässt, mit dem Gesuchsteller Kontakt aufnimmt und ihn auffordert, sein Gesuch zu ergänzen.</p><p>Aufgrund der verfügbaren Unterlagen gibt es keine Erklärung für die im Vergleich zur Deutschschweiz höhere Ablehnungsquote italienischsprachiger Gesuche. Dies kann allenfalls mit einem schlechteren Informationsstand erklärt werden. Dieses Problem hängt zweifellos nicht direkt mit der Informationspolitik der Bundesbehörden zusammen. Diese ist nämlich in allen Landesteilen dieselbe. Konkret erhält jeder Stellungspflichtige vor der Aushebung die Broschüre "Mitmachen" des VBS, die auf einer Seite Informationen über den Zivildienst enthält. Interessierte Personen erfahren darin u.a., wo sie weiterführende Informationen erhalten. Aufgrund der besonderen Stellung des Zivildienstes kann es nicht Aufgabe des Bundes sein, eine aktivere oder speziell auf eine Sprachregion ausgerichtete Informationspolitik zu betreiben.</p><p>2. Weder der Bundesrat noch die Rekurskommission EVD, welche Beschwerden gegen negative Entscheide der Zivildienstbehörden beurteilt, haben bisher eine aus-serordentlich restriktive Auslegung der entsprechenden Gesetzestexte oder gar Willkür im Vollzug des Zivildienstes feststellen können. Die Rekurskommission EVD hat bisher (Stand 17.2.1998) lediglich einen Rekurs gutgeheissen.</p><p>3. Alle Gesuchsteller, gleich woher sie kommen, sind denselben Verfahrensbestimmungen ausgesetzt. Vergleicht man die Resultate verschiedener Gesuchsteller, die alle aus vom Anhörungsort weit entfernten Landesteilen (z.B. Tessin, Genf, Ajoie, Ostschweiz) kommen, zeigt sich, dass kein Zusammenhang zwischen der Länge des Anreisewegs und der Erfolgschance eines Gesuchs feststellbar ist.</p><p>4. Eine Übernahme der Reisekosten der Gesuchsteller wurde im Gesetzgebungsverfahren geprüft und einerseits angesichts der Finanzlage des Bundes verworfen, anderseits, weil im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit - als Beispiel sei das Baubewilligungsverfahren genannt - der Gesuchsteller grundsätzlich die mit seinem Gesuch verbundenen Kosten selbst tragen muss. Daher wurde davon abgesehen, im Zivildienstgesetz eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das Zivildienstgesetz schliesst die Überwälzung der Verfahrenskosten auf den Gesuchsteller sowie das Ausrichten von Parteientschädigungen ausdrücklich aus.</p><p>5. Seit Einführung des Zivildienstes hat man darauf verzichtet, dezentrale Anhörungsbüros einzurichten. Angesichts der Neuartigkeit der Aufgabe und der erst zu schaffenden Verwaltungsstrukturen ging es darum, eine einheitliche Behandlungspraxis zu garantieren. In Anbetracht der speziellen geographischen Lage des Tessins und im Rahmen eines Versuchs wird das EVD bis Ende 1998 ein Pilotprojekt für Anhörungen in dieser Region starten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus den neuen Angaben über die Gesuche um Zulassung zum Zivildienst geht hervor, dass lediglich 58 Prozent der Gesuche aus der italienischen Schweiz gutgeheissen wurden. Der landesweite Durchschnitt liegt aber bei 78 Prozent.</p><p>Der Unterzeichnende hat folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat diesen Unterschied, der um so deutlicher ist, als die Zahl der italienischsprachigen Gesuche pro 1000 Einwohner unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt?</p><p>2. Ist der hohe Prozentsatz der abgelehnten Gesuche nicht auch auf eine äusserst restriktive Anwendung der Gesetzesbestimmungen über die Zulassung zum Zivildienst zurückzuführen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der wichtigste Grund für diese negativen Ergebnisse im zentralisierten Prüfungssystem für die Zulassungsgesuche liegt?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat als gerecht, dass die italienischsprachigen Gesuchsteller wesentlich höhere Kosten für die Anhörung auf sich nehmen müssen als diejenigen aus den übrigen Landesteilen, da die Reisespesen zu Lasten der Gesuchsteller gehen?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, die Möglichkeit einer dezentralisierten Organisation der Anhörungen für den Zivildienst zu prüfen?</p>
    • Zivildienst. Zulassungsbedingungen

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