Kindsmisshandlung und Öffentlichkeitsarbeit

ShortId
97.3610
Id
19973610
Updated
25.06.2025 02:14
Language
de
Title
Kindsmisshandlung und Öffentlichkeitsarbeit
AdditionalIndexing
Prävention;Jugendschutz;Public Relations;Informationsverbreitung;Gewalt
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K12010203, Public Relations
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlung in der Schweiz" vom 27. Juni 1995 erklärte sich der Bundesrat bereit, seine Mitwirkung an einer Präventions- und Betreuungspolitik im Bereich der Kindesmisshandlung zu überprüfen. Grundlage einer Präventions- und Betreuungspolitik bildet eine umfassende Information. Informations- und Sensibilisierungskampagnen bringen die Öffentlichkeit dazu, sich mit einer zwar alltäglichen, aber noch immer tabuisierten und wenig diskutierten Realität auseinanderzusetzen. Beim Thema Kindesmisshandlung besteht heute grosser Informations- und Handlungsbedarf. Auch bei Meldungen über Kindermorde und Kindesmisshandlungen unterschätzen breite Kreise die Tragweite und die Dringlichkeit des Problems, wie das Beispiel aus Belgien zeigt. Die Konsequenzen der Kindesmisshandlung sind beinahe unabsehbar; Folgeschäden wie psychische Störungen, Delinquenz, Alkoholismus, Toxikomanie und andere Formen sozialer Randständigkeit sind bekannt. Dazu kommt, dass ein Kind, dessen Erziehung von Gewalt geprägt gewesen ist, als erwachsene Person nur schwer zu einem gewaltfreien Erziehungsstil finden wird. Die langfristigen enormen sozialen Kosten der Kindesmisshandlung können durch Prävention gesenkt werden.</p><p>Die Kinderschutzkommission des Kantons Zürich, die sich sehr in der Präventionsarbeit engagiert, vertritt die Ansicht, dass auf diesem Gebiet seitens öffentlicher Institutionen und auf verschiedenen Ebenen grosser Handlungsbedarf besteht. Dem Bund komme hier eine zentrale Rolle zu, wie er sie in der Drogenpolitik oder in der Aids-Bekämpfung innehabe.</p><p>Seit 1996 beträgt das Budget des Bundes für den Bereich Kindesmisshandlung 150 000 Franken. Mehrere Aktionen und Präventionsprojekte in Zusammenarbeit mit externen Experten sind damit realisiert worden. Dieser Betrag ist jedoch für weitergehende Massnahmen, beispielsweise eine nationale Kampagne, ungenügend. Der Bund muss die diesbezüglichen Aktivitäten in den kommenden Jahren verstärken - vor allem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit - und mit privaten Kinderschutzorganisationen und Informationsstellen zusammenarbeiten. Eine Informationskampagne kann von verschiedenen Medien und Kanälen getragen werden: Werbeplakaten, Zeitungsinseraten, TV- und Kinospots, Radiosendungen, Broschüren, Faltprospekten, Veranstaltungen, Ausstellungen usw. Es ist klar, dass eine solche Kampagne nicht als einmaliges und kurzfristiges Projekt zu planen ist, sondern langfristige und nachhaltige Strategien verfolgen muss.</p><p>Der Nationalrat hat das Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (96.3180) vom 24. April 1996 überwiesen, das die Lancierung einer nationalen Kampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum fordert. Ziel der Kampagne ist es, Öffentlichkeit in diesem tabuisierten Bereich als Voraussetzung für eine wirksame Prävention zu schaffen.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass das Problem der Kindesmisshandlung ein Thema von nationaler Tragweite ist. Das Phänomen berührt sowohl das Gesundheitswesen als auch die Sozialpolitik und betrifft die Kinder und Jugendlichen im ganzen Land. In seiner Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlungen in der Schweiz" vom 27. Juni 1995 erklärte sich der Bundesrat bereit, seine Mitarbeit an Aktionen und Projekten für Kampagnen zu prüfen, die auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden (Punkt 233 der Stellungnahme).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Öffentlichkeitsarbeit, wie sie von der Motionärin verlangt wird, in der Tat notwendig ist, um die Bevölkerung vermehrt auf die Gewalt an Kindern aufmerksam zu machen. Er erinnert an die letzten gesamtschweizerischen Aktionen zur Prävention von sexueller Ausbeutung von Mädchen und von Gewalt gegen Frauen (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann).</p><p>Der Bundesrat hat im übrigen von der Überweisung des Postulates 96.3180 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Kenntnis genommen, in dem die Durchführung einer Informationskampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum verlangt wird.</p><p>Der Bundesrat ist sich zudem der mit der Ratifizierung der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes einhergehenden Pflichten bewusst. Die Unterzeichnerstaaten sind gehalten, Schutzmassnahmen und Programme zur Prävention von Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Pornographie aufzustellen und sowohl Erwachsene als auch Kinder über die Grundsätze der Konvention zu informieren.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Experten, dass Informationskampagnen dazu beitragen, das Tabu zu brechen und auf die schwerwiegenden Konsequenzen der verschiedenen Formen von Kindesmisshandlungen und sexueller Ausbeutung hinzuweisen. Sie ermöglichen ein besseres Aufdecken der Fälle und sind integraler Bestandteil einer Präventionspolitik. Die Kosten solcher Kampagnen indes sind sehr hoch.</p><p>Das Budget "Kindesmisshandlung" von 150 000 Franken, das der Zentralstelle für Familienfragen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zusteht, ist - wie die Motionärin betont - tatsächlich sehr beschränkt. Mit diesem Betrag finanziert die Zentralstelle seit 1996 konkrete Projekte und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Experten, Expertinnen oder privaten Organisationen. Eine dieser Forschungsarbeiten erfasste verschiedene Präventionsprojekte in der Schweiz und im Ausland und evaluierte Möglichkeiten, diese Erfahrungen für eine breit angelegte Kampagne zu nutzen. Dabei handelte es sich um einen ersten Schritt, mit dem vor allem die Bedürfnisse aufgezeigt werden konnten. Eine weitere Forschungsarbeit mit dem Ziel, ein Gesamtpräventionskonzept vorzuschlagen (Postulat 96.3178 der RK-N), bestätigte unter anderem den Bedarf nach einer Kampagne.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, dass nicht nur eine effiziente Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch die gegenwärtige Finanzlage des Bundes eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern verlangt (Kantone, Gemeinden, Institutionen, NGO, Medien, usw.), insbesondere in materieller und finanzieller Hinsicht. Vor diesem Hintergrund ist das BSV zu beauftragen, die Bedürfnisse zu evaluieren, konkrete Partner zu suchen und die Vorarbeit für eine Kampagne 1999/2000 zu leisten. Die knappen Finanzen des Bundes erlauben es indes nicht, die in Voranschlag und Finanzplanung vorgesehenen Mittel zu erhöhen. Der Bundesrat ist aber bereit, Möglichkeiten zur Verlagerung von Prioritäten zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Über Kindesmisshandlungen wird zwar viel gesprochen, allerdings fehlt es an Mitteln für eine nachhaltige Prävention. Im Budget sind dafür nur gerade 150 000 Franken eingestellt, was viel zu wenig ist, um die Öffentlichkeit auf die dramatische Gewaltsituation aufmerksam zu machen, der viele Kinder immer wieder ausgesetzt sind.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, 1 Million Franken zur Verfügung zu stellen, die dazu verwendet wird, die Öffentlichkeit mittels Informationskampagnen auf das Problem "Kindesmisshandlung" aufmerksam zu machen.</p>
  • Kindsmisshandlung und Öffentlichkeitsarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlung in der Schweiz" vom 27. Juni 1995 erklärte sich der Bundesrat bereit, seine Mitwirkung an einer Präventions- und Betreuungspolitik im Bereich der Kindesmisshandlung zu überprüfen. Grundlage einer Präventions- und Betreuungspolitik bildet eine umfassende Information. Informations- und Sensibilisierungskampagnen bringen die Öffentlichkeit dazu, sich mit einer zwar alltäglichen, aber noch immer tabuisierten und wenig diskutierten Realität auseinanderzusetzen. Beim Thema Kindesmisshandlung besteht heute grosser Informations- und Handlungsbedarf. Auch bei Meldungen über Kindermorde und Kindesmisshandlungen unterschätzen breite Kreise die Tragweite und die Dringlichkeit des Problems, wie das Beispiel aus Belgien zeigt. Die Konsequenzen der Kindesmisshandlung sind beinahe unabsehbar; Folgeschäden wie psychische Störungen, Delinquenz, Alkoholismus, Toxikomanie und andere Formen sozialer Randständigkeit sind bekannt. Dazu kommt, dass ein Kind, dessen Erziehung von Gewalt geprägt gewesen ist, als erwachsene Person nur schwer zu einem gewaltfreien Erziehungsstil finden wird. Die langfristigen enormen sozialen Kosten der Kindesmisshandlung können durch Prävention gesenkt werden.</p><p>Die Kinderschutzkommission des Kantons Zürich, die sich sehr in der Präventionsarbeit engagiert, vertritt die Ansicht, dass auf diesem Gebiet seitens öffentlicher Institutionen und auf verschiedenen Ebenen grosser Handlungsbedarf besteht. Dem Bund komme hier eine zentrale Rolle zu, wie er sie in der Drogenpolitik oder in der Aids-Bekämpfung innehabe.</p><p>Seit 1996 beträgt das Budget des Bundes für den Bereich Kindesmisshandlung 150 000 Franken. Mehrere Aktionen und Präventionsprojekte in Zusammenarbeit mit externen Experten sind damit realisiert worden. Dieser Betrag ist jedoch für weitergehende Massnahmen, beispielsweise eine nationale Kampagne, ungenügend. Der Bund muss die diesbezüglichen Aktivitäten in den kommenden Jahren verstärken - vor allem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit - und mit privaten Kinderschutzorganisationen und Informationsstellen zusammenarbeiten. Eine Informationskampagne kann von verschiedenen Medien und Kanälen getragen werden: Werbeplakaten, Zeitungsinseraten, TV- und Kinospots, Radiosendungen, Broschüren, Faltprospekten, Veranstaltungen, Ausstellungen usw. Es ist klar, dass eine solche Kampagne nicht als einmaliges und kurzfristiges Projekt zu planen ist, sondern langfristige und nachhaltige Strategien verfolgen muss.</p><p>Der Nationalrat hat das Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (96.3180) vom 24. April 1996 überwiesen, das die Lancierung einer nationalen Kampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum fordert. Ziel der Kampagne ist es, Öffentlichkeit in diesem tabuisierten Bereich als Voraussetzung für eine wirksame Prävention zu schaffen.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass das Problem der Kindesmisshandlung ein Thema von nationaler Tragweite ist. Das Phänomen berührt sowohl das Gesundheitswesen als auch die Sozialpolitik und betrifft die Kinder und Jugendlichen im ganzen Land. In seiner Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlungen in der Schweiz" vom 27. Juni 1995 erklärte sich der Bundesrat bereit, seine Mitarbeit an Aktionen und Projekten für Kampagnen zu prüfen, die auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden (Punkt 233 der Stellungnahme).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Öffentlichkeitsarbeit, wie sie von der Motionärin verlangt wird, in der Tat notwendig ist, um die Bevölkerung vermehrt auf die Gewalt an Kindern aufmerksam zu machen. Er erinnert an die letzten gesamtschweizerischen Aktionen zur Prävention von sexueller Ausbeutung von Mädchen und von Gewalt gegen Frauen (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann).</p><p>Der Bundesrat hat im übrigen von der Überweisung des Postulates 96.3180 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Kenntnis genommen, in dem die Durchführung einer Informationskampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum verlangt wird.</p><p>Der Bundesrat ist sich zudem der mit der Ratifizierung der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes einhergehenden Pflichten bewusst. Die Unterzeichnerstaaten sind gehalten, Schutzmassnahmen und Programme zur Prävention von Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Pornographie aufzustellen und sowohl Erwachsene als auch Kinder über die Grundsätze der Konvention zu informieren.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Experten, dass Informationskampagnen dazu beitragen, das Tabu zu brechen und auf die schwerwiegenden Konsequenzen der verschiedenen Formen von Kindesmisshandlungen und sexueller Ausbeutung hinzuweisen. Sie ermöglichen ein besseres Aufdecken der Fälle und sind integraler Bestandteil einer Präventionspolitik. Die Kosten solcher Kampagnen indes sind sehr hoch.</p><p>Das Budget "Kindesmisshandlung" von 150 000 Franken, das der Zentralstelle für Familienfragen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zusteht, ist - wie die Motionärin betont - tatsächlich sehr beschränkt. Mit diesem Betrag finanziert die Zentralstelle seit 1996 konkrete Projekte und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Experten, Expertinnen oder privaten Organisationen. Eine dieser Forschungsarbeiten erfasste verschiedene Präventionsprojekte in der Schweiz und im Ausland und evaluierte Möglichkeiten, diese Erfahrungen für eine breit angelegte Kampagne zu nutzen. Dabei handelte es sich um einen ersten Schritt, mit dem vor allem die Bedürfnisse aufgezeigt werden konnten. Eine weitere Forschungsarbeit mit dem Ziel, ein Gesamtpräventionskonzept vorzuschlagen (Postulat 96.3178 der RK-N), bestätigte unter anderem den Bedarf nach einer Kampagne.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, dass nicht nur eine effiziente Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch die gegenwärtige Finanzlage des Bundes eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern verlangt (Kantone, Gemeinden, Institutionen, NGO, Medien, usw.), insbesondere in materieller und finanzieller Hinsicht. Vor diesem Hintergrund ist das BSV zu beauftragen, die Bedürfnisse zu evaluieren, konkrete Partner zu suchen und die Vorarbeit für eine Kampagne 1999/2000 zu leisten. Die knappen Finanzen des Bundes erlauben es indes nicht, die in Voranschlag und Finanzplanung vorgesehenen Mittel zu erhöhen. Der Bundesrat ist aber bereit, Möglichkeiten zur Verlagerung von Prioritäten zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Über Kindesmisshandlungen wird zwar viel gesprochen, allerdings fehlt es an Mitteln für eine nachhaltige Prävention. Im Budget sind dafür nur gerade 150 000 Franken eingestellt, was viel zu wenig ist, um die Öffentlichkeit auf die dramatische Gewaltsituation aufmerksam zu machen, der viele Kinder immer wieder ausgesetzt sind.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, 1 Million Franken zur Verfügung zu stellen, die dazu verwendet wird, die Öffentlichkeit mittels Informationskampagnen auf das Problem "Kindesmisshandlung" aufmerksam zu machen.</p>
    • Kindsmisshandlung und Öffentlichkeitsarbeit

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