Unterlassung von umweltbelastenden unnötigen Flugschauen

ShortId
97.3611
Id
19973611
Updated
10.04.2024 14:42
Language
de
Title
Unterlassung von umweltbelastenden unnötigen Flugschauen
AdditionalIndexing
Lärmbelästigung;Luftverunreinigung;Lärmschutz;Flugzeug
1
  • L05K1804010301, Flugzeug
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
  • L04K06010410, Lärmschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Durchführung eines Flugmeetings ist aufgrund der heutigen Rechtslage grundsätzlich erlaubt. Es bedarf dazu einer sogenannten Polizeibewilligung. Auf diese Bewilligung hat der Gesuchsteller einen Anspruch, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Im Bewilligungsverfahren werden insbesondere die Fragen des Umweltschutzes und der Sicherheit der Besucher geprüft.</p><p>Ein generelles, gesetzliches Verbot von Flugmeetings hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 31. August 1994 auf eine Motion der grünen Fraktion als unverhältnismässig erachtet.</p><p>Zu den Fragen im einzelnen:</p><p>1. Nein, eine Bewilligung für eine Flugveranstaltung 1998 auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein ist nicht erteilt. Zuständig für die Beurteilung des Gesuches ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).</p><p>Die zu erwartende Fluglärmbelastung ist im einzelnen von den eingesetzten Luftfahrzeugtypen, den Flugprogrammen und natürlich vom Standort des Betrachters abhängig. Sie wird während der Zeit der Flugvorführungen und zusätzlich an einem oder zwei Trainingstagen sporadisch auftreten und ist damit zeitlich begrenzt. Wie bei allen Grossveranstaltungen entstehen insbesondere auch Immissionen aus dem Besucherverkehr. In Form von Auflagen in der Bewilligung werden Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Besucherverkehrs getroffen.</p><p>Eine prozentuale Quantifizierung der Überschreitung des zulässigen Tagesgrenzwertes ist nicht möglich.</p><p>2. Nein, die Lärmvorschriften für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein wurden nicht generell ausser Kraft gesetzt. Die Vereinbarung zwischen dem schweizerischen und dem österreichischen Verkehrsminister betrifft nur die temporäre Suspendierung derjenigen Bestimmungen im Staatsvertrag, die die Durchführung einer Flugveranstaltung zum vornherein verhindert hätten. Es handelt sich dabei namentlich um die im österreichischen Flugbeschränkungsgebiet geltende Tageslärmlimite. Die für diesen Flugplatz normalerweise geltenden Einschränkungen sind ausserordentlich streng. Ausser für die bereits durchgeführte und für die im Jahr 1998 vorgesehene sind den Behörden keine Pläne für Flugmeetings in St. Gallen-Altenrhein bekannt.</p><p>3. Die Bewilligungsbehörde würde für viele Besucher eines der Hauptinteressen an der Veranstaltung wegnehmen, wenn sie die üblicherweise technisch und betrieblich eindrücklichsten Vorführungen mit militärischen Luftfahrzeugen verbieten würde. Mit Auflagen in der Veranstaltungsbewilligung wird die Sicherheit der Besucher gewährleistet.</p><p>4. Dem Bazl sind zurzeit für das Jahr 1998 Pläne für Flugtage in St. Gallen-Altenrhein, Bex, Ambri, Raron, Neuenburg und Fricktal-Schupfart, für das Jahr 1999 in Payerne bekannt. Der Umfang der Veranstaltung ist meist noch offen. Grossveranstaltungen wie z. B. in Altenrhein finden in der Schweiz nur eine bis zwei pro Jahr statt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die grosse Bedeutung einer intakten Atmosphäre und des natürlichen Klimahaushaltes beginnt sich langsam im Bewusstsein der Menschen festzusetzen. Flugschauen stehen dem konträr entgegen und üben eine geradezu negative Vorbildwirkung aus. An der Flugschau in Altenrhein vom August 1997 z. B. gingen Klagen ein über enorme Lärmbelastungen in einer sonst ruhigen Region. Auch die Tierwelt war durch die übermässigen Lärmimmissionen betroffen.</p><p>Für den Juni 1998 ist in Altenrhein ein noch grösseres Flugspektakel mit internationaler Beteiligung angesagt. In Anbetracht des grossen Widerstandes aus der Bevölkerung gegen die geplante Airshow und der unsinnigen Umweltbelastung stellen sich einige Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Bewilligung für die Airshow 1998 schon erteilt? Wenn nicht, ist der Bundesrat bereit, aufgrund der unbestrittenen negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt die Flugschaubewilligung zu verweigern? Wenn die Bewilligung schon erteilt ist, welche Rahmenbedingungen werden vorgegeben, um die Luft- und Lärmimmissionen möglichst auf ein erträgliches Mass zu reduzieren? Mit wie hohen Lärmbelastung hätte die Bevölkerung zu rechnen? Um wieviel Prozent würde der zulässige Tageslärmwert am vorgesehenen Flugschautag überschritten werden?</p><p>2. Stimmt es, dass Bundesrat Leuenberger für den im August 1997 durchgeführten Flugtag Altenrhein, in Absprache mit den österreichischen Behörden, die Lärmvorschriften für den Flugplatz Altenrhein ausser Kraft gesetzt hat? Gedenkt er, dieses Vorgehen bei künftigen Flugtagen zu wiederholen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft an zivilen Flugschauen zumindest keine Bewilligungen für in- und ausländische Militärflugstaffeln, Militärhelikopter und Kampfflugzeuge mehr zu erteilen?</p><p>4. Wo sind in den nächsten Monaten und Jahren Flugtage vorgesehen? Erachtet der Bundesrat eine Limitierung dieser Art unnötiger Umweltbelastungen nicht auch als sinnvoll? Wann gedenkt er, die nötigen Massnahmen einzuleiten?</p>
  • Unterlassung von umweltbelastenden unnötigen Flugschauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Durchführung eines Flugmeetings ist aufgrund der heutigen Rechtslage grundsätzlich erlaubt. Es bedarf dazu einer sogenannten Polizeibewilligung. Auf diese Bewilligung hat der Gesuchsteller einen Anspruch, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Im Bewilligungsverfahren werden insbesondere die Fragen des Umweltschutzes und der Sicherheit der Besucher geprüft.</p><p>Ein generelles, gesetzliches Verbot von Flugmeetings hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 31. August 1994 auf eine Motion der grünen Fraktion als unverhältnismässig erachtet.</p><p>Zu den Fragen im einzelnen:</p><p>1. Nein, eine Bewilligung für eine Flugveranstaltung 1998 auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein ist nicht erteilt. Zuständig für die Beurteilung des Gesuches ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).</p><p>Die zu erwartende Fluglärmbelastung ist im einzelnen von den eingesetzten Luftfahrzeugtypen, den Flugprogrammen und natürlich vom Standort des Betrachters abhängig. Sie wird während der Zeit der Flugvorführungen und zusätzlich an einem oder zwei Trainingstagen sporadisch auftreten und ist damit zeitlich begrenzt. Wie bei allen Grossveranstaltungen entstehen insbesondere auch Immissionen aus dem Besucherverkehr. In Form von Auflagen in der Bewilligung werden Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Besucherverkehrs getroffen.</p><p>Eine prozentuale Quantifizierung der Überschreitung des zulässigen Tagesgrenzwertes ist nicht möglich.</p><p>2. Nein, die Lärmvorschriften für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein wurden nicht generell ausser Kraft gesetzt. Die Vereinbarung zwischen dem schweizerischen und dem österreichischen Verkehrsminister betrifft nur die temporäre Suspendierung derjenigen Bestimmungen im Staatsvertrag, die die Durchführung einer Flugveranstaltung zum vornherein verhindert hätten. Es handelt sich dabei namentlich um die im österreichischen Flugbeschränkungsgebiet geltende Tageslärmlimite. Die für diesen Flugplatz normalerweise geltenden Einschränkungen sind ausserordentlich streng. Ausser für die bereits durchgeführte und für die im Jahr 1998 vorgesehene sind den Behörden keine Pläne für Flugmeetings in St. Gallen-Altenrhein bekannt.</p><p>3. Die Bewilligungsbehörde würde für viele Besucher eines der Hauptinteressen an der Veranstaltung wegnehmen, wenn sie die üblicherweise technisch und betrieblich eindrücklichsten Vorführungen mit militärischen Luftfahrzeugen verbieten würde. Mit Auflagen in der Veranstaltungsbewilligung wird die Sicherheit der Besucher gewährleistet.</p><p>4. Dem Bazl sind zurzeit für das Jahr 1998 Pläne für Flugtage in St. Gallen-Altenrhein, Bex, Ambri, Raron, Neuenburg und Fricktal-Schupfart, für das Jahr 1999 in Payerne bekannt. Der Umfang der Veranstaltung ist meist noch offen. Grossveranstaltungen wie z. B. in Altenrhein finden in der Schweiz nur eine bis zwei pro Jahr statt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die grosse Bedeutung einer intakten Atmosphäre und des natürlichen Klimahaushaltes beginnt sich langsam im Bewusstsein der Menschen festzusetzen. Flugschauen stehen dem konträr entgegen und üben eine geradezu negative Vorbildwirkung aus. An der Flugschau in Altenrhein vom August 1997 z. B. gingen Klagen ein über enorme Lärmbelastungen in einer sonst ruhigen Region. Auch die Tierwelt war durch die übermässigen Lärmimmissionen betroffen.</p><p>Für den Juni 1998 ist in Altenrhein ein noch grösseres Flugspektakel mit internationaler Beteiligung angesagt. In Anbetracht des grossen Widerstandes aus der Bevölkerung gegen die geplante Airshow und der unsinnigen Umweltbelastung stellen sich einige Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Bewilligung für die Airshow 1998 schon erteilt? Wenn nicht, ist der Bundesrat bereit, aufgrund der unbestrittenen negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt die Flugschaubewilligung zu verweigern? Wenn die Bewilligung schon erteilt ist, welche Rahmenbedingungen werden vorgegeben, um die Luft- und Lärmimmissionen möglichst auf ein erträgliches Mass zu reduzieren? Mit wie hohen Lärmbelastung hätte die Bevölkerung zu rechnen? Um wieviel Prozent würde der zulässige Tageslärmwert am vorgesehenen Flugschautag überschritten werden?</p><p>2. Stimmt es, dass Bundesrat Leuenberger für den im August 1997 durchgeführten Flugtag Altenrhein, in Absprache mit den österreichischen Behörden, die Lärmvorschriften für den Flugplatz Altenrhein ausser Kraft gesetzt hat? Gedenkt er, dieses Vorgehen bei künftigen Flugtagen zu wiederholen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft an zivilen Flugschauen zumindest keine Bewilligungen für in- und ausländische Militärflugstaffeln, Militärhelikopter und Kampfflugzeuge mehr zu erteilen?</p><p>4. Wo sind in den nächsten Monaten und Jahren Flugtage vorgesehen? Erachtet der Bundesrat eine Limitierung dieser Art unnötiger Umweltbelastungen nicht auch als sinnvoll? Wann gedenkt er, die nötigen Massnahmen einzuleiten?</p>
    • Unterlassung von umweltbelastenden unnötigen Flugschauen

Back to List