Post und Swisscom. Wahl der Verwaltungsräte
- ShortId
-
97.3612
- Id
-
19973612
- Updated
-
10.04.2024 13:31
- Language
-
de
- Title
-
Post und Swisscom. Wahl der Verwaltungsräte
- AdditionalIndexing
-
Post;Verwaltungsrat;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
- 1
-
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L04K12020202, Post
- L05K0702020204, Führungskraft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Monaten hat der Bundesrat zum Abschluss der Neuausrichtung der beiden Bundesbetriebe die Mitglieder der Verwaltungsräte von Post und Swisscom gewählt. Den neugewählten Personen wird zusammen mit den Direktionen die verantwortungsvolle Aufgabe zufallen, die beiden Unternehmen in Marktsituationen zu führen, die sich von denjenigen der vergangenen Jahre grundlegend unterscheiden. Deshalb war die Wahl äusserst wichtig und heikel. Mindestens ebenso heikel wird für den Bundesrat die Wahl sein, die er nach dem Inkrafttreten der SBB-Reform wird vornehmen müssen. </p><p>Sowohl die Kriterien, für die Wahl, wie auch das Wahlverfahren waren alles andere als transparent und nachvollziehbar. Es ist darum durchaus gerechtfertigt, dazu nähere Auskünfte zu verlangen. Wie sich feststellen liess, wurde bei der Wahl einmal auf regionale Vertretung geachtet. Im übrigen scheint es, dass der Wahl in erster Linie zwei negative Kriterien zugrundegelegt wurden: Ausschluss sämtlicher ehemaliger Verwaltungsratsmitglieder und aller Politiker.</p>
- <p>Einleitend ist festzuhalten, dass der Bundesrat für die Wahl der Verwaltungsräte der Post und der Swisscom, die am 29. September 1997 erfolgte, vorgängig Anforderungsprofile festgelegt hatte. Sie wurden am 26. Februar 1997 veröffentlicht und waren somit einer breiten Öffentlichkeit bekannt. In den Anforderungsprofilen wurden im Detail die Kriterien festgelegt, denen die einzelnen Mitglieder der beiden Verwaltungsräte, die Kollegien als Ganzes und die Präsidien im speziellen zu genügen haben. Bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten waren diese Kriterien massgebend.</p><p></p><p>Im weiteren ist zu präzisieren, dass gemäss Postorganisations- (POG) und Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) für die Wahl der Geschäftsleitungen der Post und der Swisscom nicht mehr der Bundesrat, sondern die Verwaltungsräte der Unternehmen zuständig sind.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Bezüglich der Auswahlkriterien:</p><p></p><p>1.1 Den Verwaltungsräten von Post und Swisscom wird die Unternehmensführung übertragen. Dies ist bei der Bedeutung der Unternehmen eine sehr verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe. Ziel des Bundesrates war es deshalb, fachlich kompetente Gremien zu bestellen.</p><p></p><p>1.2 An die einzelnen Mitglieder wurden folgende Anforderungen gestellt: fundierte Kenntnisse der Wirtschaft, Fähigkeit zu prospektivem, innovativem und strategischem Denken, Analysefähigkeit und kritisches Urteilsvermögen, Belastbarkeit und Bereitschaft, für schwierige Entscheide die Verantwortung zu übernehmen, Teamfähigkeit, keine Interessenbindung, die eine unabhängige Meinungsbildung verhindert sowie genügende zeitliche Verfügbarkeit. Vom Kollegium als Ganzes wurde verlangt: anerkannte Fachkompetenz und Kenntnis der Märkte, Kompetenz zur strategischen Führung von Grossunternehmen, internationale Erfahrung und soziale Kompetenz. Bei der Post wurde ausserdem Gewicht auf Erfahrung in der Führung von öffentlichen Unternehmen sowie Verständnis für die Probleme des Service public gelegt. Im Falle der Swisscom wurden Kompetenzen im Bereich der internationalen Finanzmärkte sowie Erfahrungen aus der Informationsbranche als unabdingbar erachtet.</p><p></p><p>1.3 Der Bundesrat hat in den Anforderungsprofilen verlangt, dass die Sprachregionen der Schweiz in den Verwaltungsräten angemessen vertreten sein müssen: Im weiteren hat er - gestützt auf die entsprechenden Regelungen im POG und TUG - festgelegt, dass das Personal in beiden Gremien mit zwei Mitgliedern vertreten ist. Auch diese Kriterien wurden mit der Wahl erfüllt.</p><p></p><p>1.4 PTT-Verwaltungsräte wurden von der Wahl nicht ausgeschlossen. Der Bundesrat hat drei von ihnen in die neuen Gremien gewählt.</p><p></p><p>1.5 Ein wichtiges Ziel der PTT-Reform war es, künftig die politische von der unternehmerischen Verantwortung eindeutig zu trennen. Das Parlament hat sich mit der Verabschiedung von POG und TUG klar für diese Trennung entschieden. Konsequenterweise hat der Bundesrat deshalb darauf verzichtet, Träger von öffentlichen Mandaten in die Leitungsgremien von Post und Swisscom zu wählen.</p><p></p><p>2. Bezüglich des Verfahrens:</p><p></p><p>2.1 Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanz- (EFD) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Vorbereitung dieser Wahlgeschäfte beauftragt.</p><p></p><p>2.2 Es trifft zu, dass die beiden zuständigen Departemente für die Suche von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten einen aussenstehenden Berater beigezogen haben. Dazu wurden vorgängig bei einer Reihe von ausgewiesenen Beratungsfirmen Offerten eingeholt. Die Kandidatensuche wurde von einer kleinen Arbeitsgruppe, welcher der externe Berater angehörte, in einem mehrstufigen Prozess vorgenommen.</p><p></p><p>2.3 Die Vorsteher des EFD und des UVEK wurden von der Arbeitsgruppe über die einzelnen Arbeitsschritte laufend informiert und haben die in einem solchen Verfahren notwendigen Zwischenentscheide gefällt. Dazu gehörte auch, dass mögliche Kandidatinnen und Kandidaten nur mit ihrem Einverständnis verbindlich kontaktiert wurden. Der Bundesrat hat vor dem eigentlichen Wahlentscheid verschiedene Aussprachen durchgeführt.</p><p></p><p>2.4 Dem Bundesrat wurden, wie dies in solchen Fällen üblich ist, von den zuständigen Departementen die entsprechenden Wahlanträge zum Entscheid vorgelegt. Dabei wurde er im Detail über das Auswahlprozedere, die getroffene Auswahl und die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Meiner Meinung nach sind die Verwaltungsräte von Post und Swisscom nach einseitigen Kriterien ausgewählt worden. Persönlich missbillige ich diese Kriterien, könnten sie doch dazu führen, dass auch die ehemaligen Bundesbetriebe zu Körperschaften werden, die sich allein am Profit orientieren.</p><p>Die Kriterien wurden im übrigen nicht ganz konsequent angewandt: Politiker sind zwar aus den Verwaltungsräten, nicht aber aus den Direktionen verschwunden, denen nach wie vor frühere Mitarbeiter des Bundesrates und/oder einzelne Bundesratsmitglieder angehören.</p><p>Ich ersuche darum den Bundesrat um einige zusätzliche Auskünfte:</p><p>1. Bezüglich der Auswahlkriterien:</p><p>1.1 Welche Ziele verfolgte der Bundesrat mit dem Auswahlverfahren für die Ernennung der Mitglieder der beiden Verwaltungsräte?</p><p>1.2 Welche persönlichen und beruflichen Qualifikationen wurden von den Kandidatinnen und Kandidaten verlangt?</p><p>1.3 Wurden bei der Zusammensetzung der Verwaltungsräte auch politische Kriterien (regionale Verteilung, Gewerkschaftsvertretung usw.) berücksichtigt?</p><p>1.4 Weshalb wurden sämtliche bisherigen Verwaltungsratsmitglieder von der Wahl ausgeschlossen?</p><p>1.5 Weshalb wurden auch Politiker ausgeschlossen?</p><p>2. Bezüglich des Verfahrens:</p><p>2.1 Wie ist der Bundesrat konkret vorgegangen? Hat er die Frage dem zuständigen Departement abgetreten?</p><p>2.2 Trifft es zu, dass ein "headhunter" eingesetzt wurde? Nach welchen Kriterien ist er ausgesucht worden, und welche Stellung wurde ihm innerhalb des Verfahrens eingeräumt? Über wen liefen die Kontakte zu ihm?</p><p>2.3 Hatte der Bundesrat die Gelegenheit, über die Personen, die vom "headhunter" bzw. vom Departement vorgeschlagen wurden, zu diskutieren, bevor sie kontaktiert wurden? Sind dem Bundesrat mehr Namen als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Mandate vorgelegt worden? Konnte der Bundesrat Varianten prüfen?</p><p>2.4 Oder sah sich der Bundesrat vor vollendete Tatsachen gestellt, so dass er sich darauf beschränken musste, die Vorschläge des "headhunters" bzw. des Departementes abzusegnen?</p>
- Post und Swisscom. Wahl der Verwaltungsräte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Monaten hat der Bundesrat zum Abschluss der Neuausrichtung der beiden Bundesbetriebe die Mitglieder der Verwaltungsräte von Post und Swisscom gewählt. Den neugewählten Personen wird zusammen mit den Direktionen die verantwortungsvolle Aufgabe zufallen, die beiden Unternehmen in Marktsituationen zu führen, die sich von denjenigen der vergangenen Jahre grundlegend unterscheiden. Deshalb war die Wahl äusserst wichtig und heikel. Mindestens ebenso heikel wird für den Bundesrat die Wahl sein, die er nach dem Inkrafttreten der SBB-Reform wird vornehmen müssen. </p><p>Sowohl die Kriterien, für die Wahl, wie auch das Wahlverfahren waren alles andere als transparent und nachvollziehbar. Es ist darum durchaus gerechtfertigt, dazu nähere Auskünfte zu verlangen. Wie sich feststellen liess, wurde bei der Wahl einmal auf regionale Vertretung geachtet. Im übrigen scheint es, dass der Wahl in erster Linie zwei negative Kriterien zugrundegelegt wurden: Ausschluss sämtlicher ehemaliger Verwaltungsratsmitglieder und aller Politiker.</p>
- <p>Einleitend ist festzuhalten, dass der Bundesrat für die Wahl der Verwaltungsräte der Post und der Swisscom, die am 29. September 1997 erfolgte, vorgängig Anforderungsprofile festgelegt hatte. Sie wurden am 26. Februar 1997 veröffentlicht und waren somit einer breiten Öffentlichkeit bekannt. In den Anforderungsprofilen wurden im Detail die Kriterien festgelegt, denen die einzelnen Mitglieder der beiden Verwaltungsräte, die Kollegien als Ganzes und die Präsidien im speziellen zu genügen haben. Bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten waren diese Kriterien massgebend.</p><p></p><p>Im weiteren ist zu präzisieren, dass gemäss Postorganisations- (POG) und Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) für die Wahl der Geschäftsleitungen der Post und der Swisscom nicht mehr der Bundesrat, sondern die Verwaltungsräte der Unternehmen zuständig sind.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Bezüglich der Auswahlkriterien:</p><p></p><p>1.1 Den Verwaltungsräten von Post und Swisscom wird die Unternehmensführung übertragen. Dies ist bei der Bedeutung der Unternehmen eine sehr verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe. Ziel des Bundesrates war es deshalb, fachlich kompetente Gremien zu bestellen.</p><p></p><p>1.2 An die einzelnen Mitglieder wurden folgende Anforderungen gestellt: fundierte Kenntnisse der Wirtschaft, Fähigkeit zu prospektivem, innovativem und strategischem Denken, Analysefähigkeit und kritisches Urteilsvermögen, Belastbarkeit und Bereitschaft, für schwierige Entscheide die Verantwortung zu übernehmen, Teamfähigkeit, keine Interessenbindung, die eine unabhängige Meinungsbildung verhindert sowie genügende zeitliche Verfügbarkeit. Vom Kollegium als Ganzes wurde verlangt: anerkannte Fachkompetenz und Kenntnis der Märkte, Kompetenz zur strategischen Führung von Grossunternehmen, internationale Erfahrung und soziale Kompetenz. Bei der Post wurde ausserdem Gewicht auf Erfahrung in der Führung von öffentlichen Unternehmen sowie Verständnis für die Probleme des Service public gelegt. Im Falle der Swisscom wurden Kompetenzen im Bereich der internationalen Finanzmärkte sowie Erfahrungen aus der Informationsbranche als unabdingbar erachtet.</p><p></p><p>1.3 Der Bundesrat hat in den Anforderungsprofilen verlangt, dass die Sprachregionen der Schweiz in den Verwaltungsräten angemessen vertreten sein müssen: Im weiteren hat er - gestützt auf die entsprechenden Regelungen im POG und TUG - festgelegt, dass das Personal in beiden Gremien mit zwei Mitgliedern vertreten ist. Auch diese Kriterien wurden mit der Wahl erfüllt.</p><p></p><p>1.4 PTT-Verwaltungsräte wurden von der Wahl nicht ausgeschlossen. Der Bundesrat hat drei von ihnen in die neuen Gremien gewählt.</p><p></p><p>1.5 Ein wichtiges Ziel der PTT-Reform war es, künftig die politische von der unternehmerischen Verantwortung eindeutig zu trennen. Das Parlament hat sich mit der Verabschiedung von POG und TUG klar für diese Trennung entschieden. Konsequenterweise hat der Bundesrat deshalb darauf verzichtet, Träger von öffentlichen Mandaten in die Leitungsgremien von Post und Swisscom zu wählen.</p><p></p><p>2. Bezüglich des Verfahrens:</p><p></p><p>2.1 Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanz- (EFD) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Vorbereitung dieser Wahlgeschäfte beauftragt.</p><p></p><p>2.2 Es trifft zu, dass die beiden zuständigen Departemente für die Suche von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten einen aussenstehenden Berater beigezogen haben. Dazu wurden vorgängig bei einer Reihe von ausgewiesenen Beratungsfirmen Offerten eingeholt. Die Kandidatensuche wurde von einer kleinen Arbeitsgruppe, welcher der externe Berater angehörte, in einem mehrstufigen Prozess vorgenommen.</p><p></p><p>2.3 Die Vorsteher des EFD und des UVEK wurden von der Arbeitsgruppe über die einzelnen Arbeitsschritte laufend informiert und haben die in einem solchen Verfahren notwendigen Zwischenentscheide gefällt. Dazu gehörte auch, dass mögliche Kandidatinnen und Kandidaten nur mit ihrem Einverständnis verbindlich kontaktiert wurden. Der Bundesrat hat vor dem eigentlichen Wahlentscheid verschiedene Aussprachen durchgeführt.</p><p></p><p>2.4 Dem Bundesrat wurden, wie dies in solchen Fällen üblich ist, von den zuständigen Departementen die entsprechenden Wahlanträge zum Entscheid vorgelegt. Dabei wurde er im Detail über das Auswahlprozedere, die getroffene Auswahl und die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Meiner Meinung nach sind die Verwaltungsräte von Post und Swisscom nach einseitigen Kriterien ausgewählt worden. Persönlich missbillige ich diese Kriterien, könnten sie doch dazu führen, dass auch die ehemaligen Bundesbetriebe zu Körperschaften werden, die sich allein am Profit orientieren.</p><p>Die Kriterien wurden im übrigen nicht ganz konsequent angewandt: Politiker sind zwar aus den Verwaltungsräten, nicht aber aus den Direktionen verschwunden, denen nach wie vor frühere Mitarbeiter des Bundesrates und/oder einzelne Bundesratsmitglieder angehören.</p><p>Ich ersuche darum den Bundesrat um einige zusätzliche Auskünfte:</p><p>1. Bezüglich der Auswahlkriterien:</p><p>1.1 Welche Ziele verfolgte der Bundesrat mit dem Auswahlverfahren für die Ernennung der Mitglieder der beiden Verwaltungsräte?</p><p>1.2 Welche persönlichen und beruflichen Qualifikationen wurden von den Kandidatinnen und Kandidaten verlangt?</p><p>1.3 Wurden bei der Zusammensetzung der Verwaltungsräte auch politische Kriterien (regionale Verteilung, Gewerkschaftsvertretung usw.) berücksichtigt?</p><p>1.4 Weshalb wurden sämtliche bisherigen Verwaltungsratsmitglieder von der Wahl ausgeschlossen?</p><p>1.5 Weshalb wurden auch Politiker ausgeschlossen?</p><p>2. Bezüglich des Verfahrens:</p><p>2.1 Wie ist der Bundesrat konkret vorgegangen? Hat er die Frage dem zuständigen Departement abgetreten?</p><p>2.2 Trifft es zu, dass ein "headhunter" eingesetzt wurde? Nach welchen Kriterien ist er ausgesucht worden, und welche Stellung wurde ihm innerhalb des Verfahrens eingeräumt? Über wen liefen die Kontakte zu ihm?</p><p>2.3 Hatte der Bundesrat die Gelegenheit, über die Personen, die vom "headhunter" bzw. vom Departement vorgeschlagen wurden, zu diskutieren, bevor sie kontaktiert wurden? Sind dem Bundesrat mehr Namen als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Mandate vorgelegt worden? Konnte der Bundesrat Varianten prüfen?</p><p>2.4 Oder sah sich der Bundesrat vor vollendete Tatsachen gestellt, so dass er sich darauf beschränken musste, die Vorschläge des "headhunters" bzw. des Departementes abzusegnen?</p>
- Post und Swisscom. Wahl der Verwaltungsräte
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