Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen. Aufhebung der Altersbegrenzung

ShortId
97.3614
Id
19973614
Updated
25.06.2025 02:13
Language
de
Title
Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen. Aufhebung der Altersbegrenzung
AdditionalIndexing
passives Wahlrecht;Gleichbehandlung;ausserparlamentarische Kommission;älterer Mensch
1
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L06K050201010102, passives Wahlrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Festlegung einer Altersgrenze, für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen, ist aus folgenden Gründen unangemessen:</p><p>Eine solche Begrenzung widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 4 BV </p><p>Auch wenn ein Vergleich kein schlüssiges Argument ist, so scheint es doch widersprüchlich, dass es eine Altersgrenze für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionengibt, nicht aber für Parlamentarierinnen und Parlamentarier.</p><p>Für die offenbar angestrebte "natürliche" Erneuerung der Zusammensetzung der Kommissionen wäre es effizienter und vernünftiger, die Mandate von Kommissionsmitgliedern zeitlich und/oder in ihrer Anzahl zu begrenzen, sofern dies nicht bereits vorgesehen ist.</p><p>Personen, die älter als 70 Jahre sind, können wie jedes andere Mitglied auch einen wichtigen Beitrag an die Arbeit einer Kommission leisten. In einer Zeit, in der die Zahl der Siebzig-, Achtzigjährigen und noch älteren in der Bevölkerung, ständig zunimmt, ist es falsch, diese von der aktiven Mitwirkung auszuschliessen, namentlich in Bereichen wie demjenigen der AHV-Kommission.</p><p>Die Aufhebung der Altersgrenze ist durchaus kompatibel mit den Bemühungen um ein flexibles Pensionsalter. Mehr noch, sie gibt allen Betroffenen die Möglichkeit, das eigene Mitwirkungspotential zugunsten der Gesellschaft umzusetzen. Dies entspricht auch unserer Überzeugung, dass das Leben nicht mit der Erwerbstätigkeit aufhört.</p>
  • Obwohl der Bundesrat beim Erlass der neuen Verordnung vor anderthalb Jahren die Altersgrenze aufgrund sorgfältiger Erwägungen bei 70 Jahren belassen hat, ist er bereit, das Postulat im Sinne eines Prüfungsantrages entgegenzunehmen.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die Altersgrenze für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, die heute auf siebzig Jahre festgesetzt ist, aufzuheben.</p>
  • Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen. Aufhebung der Altersbegrenzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Festlegung einer Altersgrenze, für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen, ist aus folgenden Gründen unangemessen:</p><p>Eine solche Begrenzung widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 4 BV </p><p>Auch wenn ein Vergleich kein schlüssiges Argument ist, so scheint es doch widersprüchlich, dass es eine Altersgrenze für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionengibt, nicht aber für Parlamentarierinnen und Parlamentarier.</p><p>Für die offenbar angestrebte "natürliche" Erneuerung der Zusammensetzung der Kommissionen wäre es effizienter und vernünftiger, die Mandate von Kommissionsmitgliedern zeitlich und/oder in ihrer Anzahl zu begrenzen, sofern dies nicht bereits vorgesehen ist.</p><p>Personen, die älter als 70 Jahre sind, können wie jedes andere Mitglied auch einen wichtigen Beitrag an die Arbeit einer Kommission leisten. In einer Zeit, in der die Zahl der Siebzig-, Achtzigjährigen und noch älteren in der Bevölkerung, ständig zunimmt, ist es falsch, diese von der aktiven Mitwirkung auszuschliessen, namentlich in Bereichen wie demjenigen der AHV-Kommission.</p><p>Die Aufhebung der Altersgrenze ist durchaus kompatibel mit den Bemühungen um ein flexibles Pensionsalter. Mehr noch, sie gibt allen Betroffenen die Möglichkeit, das eigene Mitwirkungspotential zugunsten der Gesellschaft umzusetzen. Dies entspricht auch unserer Überzeugung, dass das Leben nicht mit der Erwerbstätigkeit aufhört.</p>
    • Obwohl der Bundesrat beim Erlass der neuen Verordnung vor anderthalb Jahren die Altersgrenze aufgrund sorgfältiger Erwägungen bei 70 Jahren belassen hat, ist er bereit, das Postulat im Sinne eines Prüfungsantrages entgegenzunehmen.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die Altersgrenze für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, die heute auf siebzig Jahre festgesetzt ist, aufzuheben.</p>
    • Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen. Aufhebung der Altersbegrenzung

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