Weitere Einschränkungen von Besetzungszeiten an Grenzübergängen
- ShortId
-
97.3617
- Id
-
19973617
- Updated
-
10.04.2024 08:28
- Language
-
de
- Title
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Weitere Einschränkungen von Besetzungszeiten an Grenzübergängen
- AdditionalIndexing
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polizeiliche Zusammenarbeit;betrügerisches Handelsgeschäft;Eindämmung der Kriminalität;Grenzkontrolle;illegale Zuwanderung;Personalabbau beim Bund
- 1
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- L05K0701040402, Grenzkontrolle
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Die Nachbarländer haben ihre Grenzkontrollen zur Schweiz nicht bzw. nur zeitweise verstärkt. Dass Österreich und Italien nach ihrer Umsetzung des Schengener Übereinkommens auch an der Grenze zur Schweiz zum Teil etwas intensivere Kontrollen durchführen, ist einerseits gewissen Anlaufschwierigkeiten zuzuschreiben; andererseits ist ein Schengener Staat gehalten, an den Aussengrenzen gründliche Kontrollen durchzuführen.</p><p>Mit den Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten, über die zurzeit verhandelt wird, soll u. a. erreicht werden, dass die Nachbarländer keine Veranlassung erhalten, ihre Grenzkontrollen an unserer gemeinsamen Grenze zu verstärken.</p><p>Für eine schlüssige Beurteilung der Lage fehlen derzeit die notwendigen Erfahrungswerte. Dies trifft auch für eine allfällige Zunahme von Unregelmässigkeiten bei der Einreise in die Schweiz durch den Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zwischen Italien und Österreich sowie Österreich und Deutschland zu. Ebenfalls fehlen im jetzigen Zeitpunkt Erkenntnisse über die Auswirkungen der durch die deutschen und österreichischen Grenzbehörden eingeführten Schleierfahndung im Grenzraum.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die Grenzkontrollen gegenüber unseren Nachbarstaaten zu verstärken. Die Entwicklung der Migration sowie die grenzüberschreitende Kriminalität werden jedoch weiterhin aufmerksam verfolgt. Sollte es die Lage erfordern, wären Verstärkungsmassnahmen zu prüfen.</p><p>2. Sowohl mit Deutschland als auch mit Österreich wurden im Rahmen des Projekts "Zusammenlegung der Grenzabfertigung" Verhandlungen geführt. In den meisten Fällen konnte hinsichtlich der Abfertigungs- und Besetzungszeiten eine Übereinstimmung erzielt werden, jedoch nicht überall.</p><p>In beiden Staaten haben die Behörden die Einschränkungen bedauert. Sie zeigen jedoch Verständnis für die schwierige personelle Situation im Grenzwachtkorps und trugen zu einvernehmlichen Lösungen bei.</p><p>Das durch die Einschränkung der Abfertigungszeiten gewonnene Personal wird in den gleichen Grenzräumen vollumfänglich im beweglichen Einsatz dort wirken, wo besondere Risiken erkannt oder vermutet werden. Die bereits vorliegenden Resultate zeigen ermutigende Ergebnisse.</p><p>3. Beim deutschen Zoll in Neuhaus bestehen keine Weisungen über das Vorgehen, wenn der Grenzübergang Bargen nicht besetzt ist. Grundsätzlich erfolgen auf deutscher Seite weiterhin Abfertigungen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten bezüglich der grenzüberschreitenden Kriminalität, der Erfolgsbilanz sowie der personellen Ressourcen des Grenzwachtkorps.</p><p>Angesichts der nun schon nahezu ein Jahr dauernden Ausnahmesituation an der Südgrenze, die seit Juli 1997 zu einer Verstärkung durch zwanzig Festungswächter führte, prüfen das EFD, das EJPD und das VBS zurzeit gemeinsam weitergehende Massnahmen, um die Grenzbewachung zu verstärken und das Provisorium in eine definitive Lösung überzuführen.</p><p>Moderne Mittel werden im Rahmen des Budgets bereitgestellt. Zusätzlich läuft zurzeit ein Versuch, um vor allem optronische Beobachtungsmittel der Armee leihweise im Grenzwachtkorps einzusetzen. Für die Identifizierung unerwünschter Personen oder von Asylbewerbern mittels des automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems Afis fehlt dem Grenzwachtkorps die gesetzliche Grundlage für dessen Einsatz an der Grenze.</p><p>5. Es trifft zu, dass die Schweiz seit einiger Zeit mit ihren Nachbarstaaten Gespräche über Abkommen betreffend die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit führt.</p><p>In keinem Abkommen mit unseren Nachbarstaaten ist vorgesehen, dass die Schweiz ein Zugriffsrecht auf das Schengener Informationssystem (SIS) haben wird. Ein solcher Zugriff ist allein den Staaten vorbehalten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Ein solcher Schritt ist aber für die Schweiz infolge ihrer Nichtmitgliedschaft in der EU unmöglich. Die Frage, ob andere Beteiligungsmöglichkeiten unseres Landes am Schengener Regelwerk möglich sind (Assoziation, partielle Kooperation), wird geprüft. Dass die Schweiz dabei Zugang zu den Daten des SIS erhält, ist eher unwahrscheinlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Beschluss der Oberzolldirektion und in Absprache mit den Zollkreisen werden auf den 1. Januar 1998 weitere Grenzübergänge nicht mehr durch Zollorgane besetzt sein. Selbst an wichtigen Übergängen wie Bargen/SH (CH) werden die Besetzungszeiten nachts reduziert, obwohl diese Strecke von Schaffhausen nach Stuttgart als Hauptstrasse signalisiert ist. Das Strassenstück Schaffhausen-Bargen/SH ist als A 4 sogar ein Teil des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Die deutschen Behörden planen zudem den Ausbau Richtung Stuttgart auf drei Spuren. Auf deutscher Seite besteht keine Absicht, am Zollamt Neuhaus die Dienstleistungen und -pflichten zu reduzieren. Der 24-Stunden-Betrieb bleibt weiterhin aufrechterhalten.</p><p>Die Behörden und Bewohner der von den neuesten Reduktionsmassnahmen betroffenen Grenzgemeinden sind verunsichert und befürchten, dass diese nicht mehr besetzten Übergänge vermehrt durch alle möglichen Kriminaltouristen und Schmuggler benutzt werden. Das Versprechen der Zollbehörden, hinter der Grenze mit beweglichen Einsätzen Kontrollen einzusetzen, trägt kaum zur Beruhigung der Grenzbevölkerung bei.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Nachdem sich nun alle unsere Nachbarländer - als letztes Österreich - dem Schengener Abkommen unterstellt haben, bedeutet das, dass wir als Aussengrenze der EU intensiveren Kontrollen seitens der ausländischen Grenzorgane unterworfen sind? Müsste da die Schweiz nicht auch mit verstärkter Kontrolle reagieren, statt weiterhin die Zollkontrollen abzubauen?</p><p>2. Sind die Einschränkungen und Aufhebungen von Besetzungszeiten mit den Nachbarstaaten abgesprochen worden? Wie reagieren diese auf unsere Massnahmen?</p><p>3. Im Fall von Bargen/SH (CH) und Neuhaus (D) wird ab dem 1. Januar 1998 das Schweizer Zollamt nachts während acht Stunden nicht mehr besetzt sein. Wird dann das deutsche Zollamt, z. B. im Falle von Warentransporten, die über den Toleranzen liegen, entsprechende Massnahmen wie Zurückweisung oder Umleitung an andere Zollämter übernehmen?</p><p>4. Grenzbewohnern ist bekannt, dass die Zollorgane in der Abwehr illegaler Einwanderer, im Kampf gegen Schmuggel und internationale Verbrecherbanden erfolgreich sind. Es ist auch bekannt, dass die Zollorgane personell und materiell unterdotiert sind. Was sieht der Bundesrat vor, um die Arbeit der Zollorgane weiterhin erfolgreich zu gestalten? Beispielsweise den Einsatz von Festungswächtern und modernen Gerätschaften zur Identifizierung von unerwünschten Elementen?</p><p>5. Bekanntlich ist die Schweiz daran, mit den Nachbarländern besondere Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit zu treffen. Bedeutet das z. B. auch, dass die Schweizer Behörden künftig Informationen des Schengener Abkommens betreffend gesuchte Personen u. a. m. erhalten werden?</p>
- Weitere Einschränkungen von Besetzungszeiten an Grenzübergängen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Nachbarländer haben ihre Grenzkontrollen zur Schweiz nicht bzw. nur zeitweise verstärkt. Dass Österreich und Italien nach ihrer Umsetzung des Schengener Übereinkommens auch an der Grenze zur Schweiz zum Teil etwas intensivere Kontrollen durchführen, ist einerseits gewissen Anlaufschwierigkeiten zuzuschreiben; andererseits ist ein Schengener Staat gehalten, an den Aussengrenzen gründliche Kontrollen durchzuführen.</p><p>Mit den Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten, über die zurzeit verhandelt wird, soll u. a. erreicht werden, dass die Nachbarländer keine Veranlassung erhalten, ihre Grenzkontrollen an unserer gemeinsamen Grenze zu verstärken.</p><p>Für eine schlüssige Beurteilung der Lage fehlen derzeit die notwendigen Erfahrungswerte. Dies trifft auch für eine allfällige Zunahme von Unregelmässigkeiten bei der Einreise in die Schweiz durch den Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zwischen Italien und Österreich sowie Österreich und Deutschland zu. Ebenfalls fehlen im jetzigen Zeitpunkt Erkenntnisse über die Auswirkungen der durch die deutschen und österreichischen Grenzbehörden eingeführten Schleierfahndung im Grenzraum.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die Grenzkontrollen gegenüber unseren Nachbarstaaten zu verstärken. Die Entwicklung der Migration sowie die grenzüberschreitende Kriminalität werden jedoch weiterhin aufmerksam verfolgt. Sollte es die Lage erfordern, wären Verstärkungsmassnahmen zu prüfen.</p><p>2. Sowohl mit Deutschland als auch mit Österreich wurden im Rahmen des Projekts "Zusammenlegung der Grenzabfertigung" Verhandlungen geführt. In den meisten Fällen konnte hinsichtlich der Abfertigungs- und Besetzungszeiten eine Übereinstimmung erzielt werden, jedoch nicht überall.</p><p>In beiden Staaten haben die Behörden die Einschränkungen bedauert. Sie zeigen jedoch Verständnis für die schwierige personelle Situation im Grenzwachtkorps und trugen zu einvernehmlichen Lösungen bei.</p><p>Das durch die Einschränkung der Abfertigungszeiten gewonnene Personal wird in den gleichen Grenzräumen vollumfänglich im beweglichen Einsatz dort wirken, wo besondere Risiken erkannt oder vermutet werden. Die bereits vorliegenden Resultate zeigen ermutigende Ergebnisse.</p><p>3. Beim deutschen Zoll in Neuhaus bestehen keine Weisungen über das Vorgehen, wenn der Grenzübergang Bargen nicht besetzt ist. Grundsätzlich erfolgen auf deutscher Seite weiterhin Abfertigungen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten bezüglich der grenzüberschreitenden Kriminalität, der Erfolgsbilanz sowie der personellen Ressourcen des Grenzwachtkorps.</p><p>Angesichts der nun schon nahezu ein Jahr dauernden Ausnahmesituation an der Südgrenze, die seit Juli 1997 zu einer Verstärkung durch zwanzig Festungswächter führte, prüfen das EFD, das EJPD und das VBS zurzeit gemeinsam weitergehende Massnahmen, um die Grenzbewachung zu verstärken und das Provisorium in eine definitive Lösung überzuführen.</p><p>Moderne Mittel werden im Rahmen des Budgets bereitgestellt. Zusätzlich läuft zurzeit ein Versuch, um vor allem optronische Beobachtungsmittel der Armee leihweise im Grenzwachtkorps einzusetzen. Für die Identifizierung unerwünschter Personen oder von Asylbewerbern mittels des automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems Afis fehlt dem Grenzwachtkorps die gesetzliche Grundlage für dessen Einsatz an der Grenze.</p><p>5. Es trifft zu, dass die Schweiz seit einiger Zeit mit ihren Nachbarstaaten Gespräche über Abkommen betreffend die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit führt.</p><p>In keinem Abkommen mit unseren Nachbarstaaten ist vorgesehen, dass die Schweiz ein Zugriffsrecht auf das Schengener Informationssystem (SIS) haben wird. Ein solcher Zugriff ist allein den Staaten vorbehalten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Ein solcher Schritt ist aber für die Schweiz infolge ihrer Nichtmitgliedschaft in der EU unmöglich. Die Frage, ob andere Beteiligungsmöglichkeiten unseres Landes am Schengener Regelwerk möglich sind (Assoziation, partielle Kooperation), wird geprüft. Dass die Schweiz dabei Zugang zu den Daten des SIS erhält, ist eher unwahrscheinlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Beschluss der Oberzolldirektion und in Absprache mit den Zollkreisen werden auf den 1. Januar 1998 weitere Grenzübergänge nicht mehr durch Zollorgane besetzt sein. Selbst an wichtigen Übergängen wie Bargen/SH (CH) werden die Besetzungszeiten nachts reduziert, obwohl diese Strecke von Schaffhausen nach Stuttgart als Hauptstrasse signalisiert ist. Das Strassenstück Schaffhausen-Bargen/SH ist als A 4 sogar ein Teil des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Die deutschen Behörden planen zudem den Ausbau Richtung Stuttgart auf drei Spuren. Auf deutscher Seite besteht keine Absicht, am Zollamt Neuhaus die Dienstleistungen und -pflichten zu reduzieren. Der 24-Stunden-Betrieb bleibt weiterhin aufrechterhalten.</p><p>Die Behörden und Bewohner der von den neuesten Reduktionsmassnahmen betroffenen Grenzgemeinden sind verunsichert und befürchten, dass diese nicht mehr besetzten Übergänge vermehrt durch alle möglichen Kriminaltouristen und Schmuggler benutzt werden. Das Versprechen der Zollbehörden, hinter der Grenze mit beweglichen Einsätzen Kontrollen einzusetzen, trägt kaum zur Beruhigung der Grenzbevölkerung bei.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Nachdem sich nun alle unsere Nachbarländer - als letztes Österreich - dem Schengener Abkommen unterstellt haben, bedeutet das, dass wir als Aussengrenze der EU intensiveren Kontrollen seitens der ausländischen Grenzorgane unterworfen sind? Müsste da die Schweiz nicht auch mit verstärkter Kontrolle reagieren, statt weiterhin die Zollkontrollen abzubauen?</p><p>2. Sind die Einschränkungen und Aufhebungen von Besetzungszeiten mit den Nachbarstaaten abgesprochen worden? Wie reagieren diese auf unsere Massnahmen?</p><p>3. Im Fall von Bargen/SH (CH) und Neuhaus (D) wird ab dem 1. Januar 1998 das Schweizer Zollamt nachts während acht Stunden nicht mehr besetzt sein. Wird dann das deutsche Zollamt, z. B. im Falle von Warentransporten, die über den Toleranzen liegen, entsprechende Massnahmen wie Zurückweisung oder Umleitung an andere Zollämter übernehmen?</p><p>4. Grenzbewohnern ist bekannt, dass die Zollorgane in der Abwehr illegaler Einwanderer, im Kampf gegen Schmuggel und internationale Verbrecherbanden erfolgreich sind. Es ist auch bekannt, dass die Zollorgane personell und materiell unterdotiert sind. Was sieht der Bundesrat vor, um die Arbeit der Zollorgane weiterhin erfolgreich zu gestalten? Beispielsweise den Einsatz von Festungswächtern und modernen Gerätschaften zur Identifizierung von unerwünschten Elementen?</p><p>5. Bekanntlich ist die Schweiz daran, mit den Nachbarländern besondere Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit zu treffen. Bedeutet das z. B. auch, dass die Schweizer Behörden künftig Informationen des Schengener Abkommens betreffend gesuchte Personen u. a. m. erhalten werden?</p>
- Weitere Einschränkungen von Besetzungszeiten an Grenzübergängen
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