Kohärenz-Bericht

ShortId
97.3621
Id
19973621
Updated
25.06.2025 02:13
Language
de
Title
Kohärenz-Bericht
AdditionalIndexing
internationale Politik (allgemein);Bericht;Aussenwirtschaft;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte
1
  • L01K10, internationale Politik (allgemein)
  • L05K0704010203, Aussenwirtschaft
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahren stossen wir in der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik, im Vollzug der Entwicklungszusammenarbeit und beim immer bedeutender werdenden Pfeiler der Aussenpolitik, der Menschenrechtspolitik, auf Inkompatibilitäten, Ziel- und Interessenkonflikte: sprich Kohärenzprobleme.</p><p>Vor sechs Jahren reichte ich eine parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung eines eigenen Menschenrechtsgesetzes ein, in welchem</p><p>1. Gegenstand, Grundsätze, Ziele und Formen der Schweizer Menschenrechtspolitik umschrieben werden sollten,</p><p>2. ihre Finanzierung geregelt, und</p><p>3. die Kompetenzordnung ihres Vollzugs geordnet worden wäre.</p><p>Ein Hauptanliegen war damals, dass Menschenrechtspolitik mindestens vermehrt Parlamentspolitik würde. Die bundesrätliche Menschenrechtspolitik hätte regelmässig diskutiert und legislativ beeinflusst werden können, nämlich bei der Festsetzung eines Rahmenkredites sowie bereits beim Erlass einer gesetzlichen Grundlage. Es gab schon früher APK-Vorstösse dazu, welche mit dem Verweis auf die Revision der Bundesverfassung schlicht auf später verschoben wurden.</p><p>Ausgangspunkt war der Menschenrechtspolitik-Bericht, welcher von Frau Nationalrätin Nanchen ausgelöst und 1982 erstattet wurde. Er hält die diskrete Menschenrechtspolitik noch für die beste und einzig richtige, und diese extreme Zurückhaltung wurde vom Bundesrat während langen Jahren durchgezogen, was ich schon damals als für eine kohärente, letztlich friedensorientierte internationale Politik schädlich bezeichnete.</p><p>Ich wies auch schon damals - in der vorberatenden Kommission - auf die prozessuale Entwicklung der Menschenrechtspolitik über die EMRK und - damals noch - KSZE hin sowie in diesem Zusammenhang auf die Frage der Minderheiten und den damit zusammenhängenden Paradigmenwechsel von den Individual- zu ethnisch-kulturellen Rechten hin, die oft sehr quer in der nationalen Staatenordnung stehen. Weil damit aber drängende Probleme wie z. B. dasjenige der Gewaltflüchtlinge zusammenhängen würden, begrüsste ich es sehr, dass der Bundesrat die Minderheitenfrage anfangs der neunziger Jahre in die KSZE eingebracht hat.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat erstattet einen Kohärenz-Bericht als Ergänzung des Berichtes zur Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, zum Menschenrechtsbericht von 1982, zu den OSZE-Aktivitäten der Schweiz (insbesondere im Bereich Minderheitenschutz), unter Einbezug aussenwirtschaftspolitischer und entwicklungspolitischer Aktivitäten (insbesondere unter dem Aspekt bilateraler und multilateraler "good governance guidelines").</p><p>Die verschiedenen involvierten Departemente und Bundesämter sind in die Berichterstellung so einzubeziehen, dass Divergenzen offengelegt und alsdann überwunden werden können. Die Federführung liegt beim EDA, namentlich bei der Politischen Abteilung.</p>
  • Kohärenz-Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahren stossen wir in der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik, im Vollzug der Entwicklungszusammenarbeit und beim immer bedeutender werdenden Pfeiler der Aussenpolitik, der Menschenrechtspolitik, auf Inkompatibilitäten, Ziel- und Interessenkonflikte: sprich Kohärenzprobleme.</p><p>Vor sechs Jahren reichte ich eine parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung eines eigenen Menschenrechtsgesetzes ein, in welchem</p><p>1. Gegenstand, Grundsätze, Ziele und Formen der Schweizer Menschenrechtspolitik umschrieben werden sollten,</p><p>2. ihre Finanzierung geregelt, und</p><p>3. die Kompetenzordnung ihres Vollzugs geordnet worden wäre.</p><p>Ein Hauptanliegen war damals, dass Menschenrechtspolitik mindestens vermehrt Parlamentspolitik würde. Die bundesrätliche Menschenrechtspolitik hätte regelmässig diskutiert und legislativ beeinflusst werden können, nämlich bei der Festsetzung eines Rahmenkredites sowie bereits beim Erlass einer gesetzlichen Grundlage. Es gab schon früher APK-Vorstösse dazu, welche mit dem Verweis auf die Revision der Bundesverfassung schlicht auf später verschoben wurden.</p><p>Ausgangspunkt war der Menschenrechtspolitik-Bericht, welcher von Frau Nationalrätin Nanchen ausgelöst und 1982 erstattet wurde. Er hält die diskrete Menschenrechtspolitik noch für die beste und einzig richtige, und diese extreme Zurückhaltung wurde vom Bundesrat während langen Jahren durchgezogen, was ich schon damals als für eine kohärente, letztlich friedensorientierte internationale Politik schädlich bezeichnete.</p><p>Ich wies auch schon damals - in der vorberatenden Kommission - auf die prozessuale Entwicklung der Menschenrechtspolitik über die EMRK und - damals noch - KSZE hin sowie in diesem Zusammenhang auf die Frage der Minderheiten und den damit zusammenhängenden Paradigmenwechsel von den Individual- zu ethnisch-kulturellen Rechten hin, die oft sehr quer in der nationalen Staatenordnung stehen. Weil damit aber drängende Probleme wie z. B. dasjenige der Gewaltflüchtlinge zusammenhängen würden, begrüsste ich es sehr, dass der Bundesrat die Minderheitenfrage anfangs der neunziger Jahre in die KSZE eingebracht hat.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat erstattet einen Kohärenz-Bericht als Ergänzung des Berichtes zur Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, zum Menschenrechtsbericht von 1982, zu den OSZE-Aktivitäten der Schweiz (insbesondere im Bereich Minderheitenschutz), unter Einbezug aussenwirtschaftspolitischer und entwicklungspolitischer Aktivitäten (insbesondere unter dem Aspekt bilateraler und multilateraler "good governance guidelines").</p><p>Die verschiedenen involvierten Departemente und Bundesämter sind in die Berichterstellung so einzubeziehen, dass Divergenzen offengelegt und alsdann überwunden werden können. Die Federführung liegt beim EDA, namentlich bei der Politischen Abteilung.</p>
    • Kohärenz-Bericht

Back to List