Fusion UBS/SBV

ShortId
97.3628
Id
19973628
Updated
10.04.2024 17:24
Language
de
Title
Fusion UBS/SBV
AdditionalIndexing
Stellenangebot;Stellenabbau;Steuerausweichung;Mobbing;Entlassung;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Lehre;Arbeitszeitmodell;Grossbank;Fusion von Unternehmen
1
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L05K0702030103, Entlassung
  • L07K07020502010103, Mobbing
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L04K13020204, Lehre
  • L04K11070601, Steuerausweichung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hat sich am 10. Dezember 1997, zwei Tage nach Bekanntgabe des Fusionsentscheides, mit den Vertretern der neuen Bank getroffen. Die 1800 in der Schweiz angekündigten Entlassungen bilden eine Obergrenze. Die Zahl der tatsächlichen Entlassungen kann dank besserer Ausnützung der natürlichen Fluktuationsrate noch deutlich gesenkt werden. Anlässlich dieses ersten Treffens haben sich die Bankenvertreter bereit erklärt, alles zu tun, um Entlassungen zu vermeiden. Die beiden Parteien sind an der Fortsetzung dieser Kontakte interessiert. Das Datum der nächsten Sitzung wurde auf den 13. Februar 1998 festgesetzt, d. h. auf einen Zeitpunkt nach den beiden Generalversammlungen, welche einberufen werden, um über die Bankenfusion zu befinden, sowie nach dem erwarteten Ende der Treffen zwischen den Banken und den Gewerkschaften. Zwischenzeitlich wird das BWA durch die Bankenvertreter über den Fortschritt in den Gesprächen unter den Sozialpartnern auf dem laufenden gehalten.</p><p>2. Das BWA hat 1991 eine erste Studie mit dem Titel "Arbeitsbedingungen und Gesundheitszustand" veröffentlicht. Diese Untersuchung erstreckte sich auch auf die psychosozialen Bedingungen, namentlich im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Mehrheit der Wissenschafter erachtete das Mobbing als eine besonders ausgeprägte Form von sozialem Stress. Dies ist der Grund, warum das BWA beschlossen hat, eine neue, dem Problem Stress und der Bewertung seiner wirtschaftlichen Folgen im schweizerischen Umfeld gewidmete umfassende Studie zu lancieren. Der Bundesrat schätzt, dass er dadurch in die Lage versetzt wird, die Bedeutung aller Stressfaktoren (darunter auch das Mobbing) in der Gesamtheit der betroffenen Parameter zu bewerten. Schliesslich ist zu betonen, dass die schweizerische Gesetzgebung in diesem Bereich keine Lücken aufweist. Im Bereich des Arbeitsvertragsrechtes umfasst der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers auch den Schutz gegen das Mobbing, wofür spezifisch der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Der Arbeitgeber ist gehalten, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten und zu verbessern sowie die körperliche und seelische Integrität des Arbeitnehmers zu wahren. Der Kommentar der Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes erwähnt übrigens das Problem des Mobbings auf spezifische Weise.</p><p>3. Der Bundesrat bedauert den Abbau von Arbeitsplätzen in der Schweiz und ist der Überzeugung, dass sich dieser Abbau durch geeignete Massnahmen im Bereich der Arbeitszeit kurzfristig abfedern lässt. Das Treffen zwischen dem BWA und den Banken brachte ebenfalls Klarheit über den Willen der Banken, die Teilzeitarbeit zu fördern und weiterzuentwickeln; diesbezüglich wurden insbesondere die Einführung von Jahresarbeitszeitmodellen sowie die Entwicklung anderer Arbeitszeitmodelle ins Auge gefasst. Was die Überstunden anbelangt, so sind die bezahlten Überstunden nach einer kürzlich durchgeführten Umfrage nicht derart hoch, als dass sich damit grosse Kompensationen machen liessen. Die Frage einer Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ist grundsätzlich eine Verhandlungsfrage zwischen den Sozialpartnern.</p><p>4. Das BWA erhielt die Zusicherung, dass die zurzeit beschäftigten Lehrlinge ihre Ausbildung im Unternehmen der neuen Bank zu Ende führen können. Was die bereits für 1998 abgeschlossenen Lehrverträge anbelangt, bleiben sie unverändert. Die Zahl der künftigen Lehrverträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, doch sollte die Fusion diesbezüglich keine nachteiligen Auswirkungen haben. Die Bankenvertreter zeigten sich optimistisch: Die Konzentration der kleinen Filialen sollte auf die berufliche Ausbildung in qualitativer und quantitativer Hinsicht günstige Auswirkungen haben. Eine positive quantitative Wirkung könnte sich dadurch ergeben, dass zu kleine Filialen vielfach nicht mehr in der Lage sind, überhaupt Lehrlinge auszubilden, während grössere Filialen dies eher und auch qualitativ besser tun können. Die Banken sehen die Lehre weiterhin als einen wichtigen Pfeiler der Ausbildung im Bankenbereich an. Die Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) wird im 1. Quartal 1998 mit der United Bank of Switzerland Kontakt aufnehmen, um darauf einzuwirken, dass auch in Zukunft möglichst viele Lehrstellen angeboten werden. Gegenwärtig werden die Ausbildungsvorschriften für die kaufmännischen Angestellten revidiert. Dabei achtet das dafür verantwortliche BBT nicht nur darauf, dass die Ausbildung den veränderten Qualifikationsanforderungen zu genügen vermag, sondern es berücksichtigt bei seinen Arbeiten auch die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. An den Pilotversuchen für die neue Ausbildung beteiligen sich die Banken mit grossem Interesse. Wie bisher soll aber die kaufmännische Grundausbildung so breit angelegt sein, dass die gelernten Berufsleute nach ihrer Lehre einer kaufmännischen Tätigkeit in verschiedensten Wirtschaftszweigen nachgehen können; ebenso soll sie eine solide Grundlage für die berufliche Weiterbildung darstellen, welche gerade im Bankensektor eine sehr wichtige Rolle spielt.</p><p>Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) führt gegenwärtig eine breite Konsultation zu möglichen Anreizsystemen für Lehrstellen durch. Deren Ergebnisse und die Erfahrungen mit dem Lehrstellenbeschluss vom 30. April 1997 finden Eingang in eine allfällige, vorgezogene Revision des Berufsbildungsgesetzes und in den Entwurf für ein revidiertes Berufsbildungsgesetz, welchen der Bundesrat den eidgenössischen Räten bis Ende 1998 unterbreiten wird.</p><p>5. Die durch eine Verringerung des Gewinns der neuen Bank aufgrund der Restrukturierungskosten für den Bund entstehenden Steuerausfälle lassen sich praktisch nicht schätzen. Vorerst ist festzuhalten, dass sich die Restrukturierungskosten auf mehrere Jahre verteilen dürften. Ferner gilt es zu beachten, dass die Restrukturierungskosten teilweise im Ausland anfallen und in diesem Ausmass die schweizerischen Fiskaleinnahmen grundsätzlich nicht vermindern werden. Geschäftsmässig begründete Aufwendungen einer Unternehmung müssen vom Fiskus akzeptiert werden. Dabei ist zu bedenken, dass insbesondere Restrukturierungskosten für die Empfänger der entsprechenden Leistungen grundsätzlich steuerbare Einkünfte darstellen. Im übrigen darf festgehalten werden, dass die Restrukturierung nach Darstellung der UBS/SBV letztlich gesamthaft zu einer Gewinnsteigerung der fusionierten Unternehmung führen wird. Davon wird der Fiskus gegebenenfalls profitieren können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zuge der Fusion UBS/SBV wurde für die Schweiz ein Stellenabbau von rund 7000 Stellen angekündigt. In etwa 1800 Fällen soll es zu Kündigungen kommen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Banken von Kündigungen, welche fusionsbedingt sind, abzuhalten? Wird das Biga diesbezüglich über das Anbieten von guten Diensten hinaus tätig werden?</p><p>2. Die Ankündigung von Entlassungen hat unter dem Personal Angst und Verunsicherung ausgelöst. Mobbing am Arbeitsplatz wird in dieser Atmosphäre stark zunehmen. In welcher Form gedenkt der Bundesrat das Phänomen des Mobbings und des damit verbundenen gewaltigen volkswirtschaftlichen Schadens grundsätzlich anzugehen? Ist er bereit, darüber eine Untersuchung in Auftrag zu geben, welche sich auch über mögliche Massnahmen äussert?</p><p>3. Der angekündigte Stellenabbau von rund 7000 Stellen verschärft die Situation auf dem Arbeitsmarkt und erhöht das Risiko zusätzlicher Arbeitslosigkeit beträchtlich. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass über neue Arbeitszeitmodelle, den Abbau von Überstunden und die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden bei Banken mindestens ein Teil dieser Arbeitsplatzvernichtung verhindert werden kann? In welcher Form kann er hier tätig werden?</p><p>4. Der Lehrstellenmarkt ist seit einigen Jahren stark unter Druck geraten. Der angekündigte Arbeitsplatzabbau birgt die Gefahr in sich, dass auch das Lehrstellenangebot verkleinert wird. Wie will sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die Anzahl der Lehrstellen auch nach der Fusion nicht abnimmt, vor allem aber, dass in der dualen Berufsbildung der breiten Grundausbildung noch mehr Gewicht beigemessen wird? Ist er bereit, ein Anreizsystem für Lehrstellen auch nach dem Auslaufen des Lehrstellenbeschlusses vom 30. April 1997 weiterzuführen?</p><p>5. Trifft es zu, dass die gesamten Restrukturierungskosten dieser Fusion 1997 von der Rechnung abgesetzt werden und so gigantische Steuerausfälle entstehen? Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p>
  • Fusion UBS/SBV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hat sich am 10. Dezember 1997, zwei Tage nach Bekanntgabe des Fusionsentscheides, mit den Vertretern der neuen Bank getroffen. Die 1800 in der Schweiz angekündigten Entlassungen bilden eine Obergrenze. Die Zahl der tatsächlichen Entlassungen kann dank besserer Ausnützung der natürlichen Fluktuationsrate noch deutlich gesenkt werden. Anlässlich dieses ersten Treffens haben sich die Bankenvertreter bereit erklärt, alles zu tun, um Entlassungen zu vermeiden. Die beiden Parteien sind an der Fortsetzung dieser Kontakte interessiert. Das Datum der nächsten Sitzung wurde auf den 13. Februar 1998 festgesetzt, d. h. auf einen Zeitpunkt nach den beiden Generalversammlungen, welche einberufen werden, um über die Bankenfusion zu befinden, sowie nach dem erwarteten Ende der Treffen zwischen den Banken und den Gewerkschaften. Zwischenzeitlich wird das BWA durch die Bankenvertreter über den Fortschritt in den Gesprächen unter den Sozialpartnern auf dem laufenden gehalten.</p><p>2. Das BWA hat 1991 eine erste Studie mit dem Titel "Arbeitsbedingungen und Gesundheitszustand" veröffentlicht. Diese Untersuchung erstreckte sich auch auf die psychosozialen Bedingungen, namentlich im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Mehrheit der Wissenschafter erachtete das Mobbing als eine besonders ausgeprägte Form von sozialem Stress. Dies ist der Grund, warum das BWA beschlossen hat, eine neue, dem Problem Stress und der Bewertung seiner wirtschaftlichen Folgen im schweizerischen Umfeld gewidmete umfassende Studie zu lancieren. Der Bundesrat schätzt, dass er dadurch in die Lage versetzt wird, die Bedeutung aller Stressfaktoren (darunter auch das Mobbing) in der Gesamtheit der betroffenen Parameter zu bewerten. Schliesslich ist zu betonen, dass die schweizerische Gesetzgebung in diesem Bereich keine Lücken aufweist. Im Bereich des Arbeitsvertragsrechtes umfasst der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers auch den Schutz gegen das Mobbing, wofür spezifisch der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Der Arbeitgeber ist gehalten, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten und zu verbessern sowie die körperliche und seelische Integrität des Arbeitnehmers zu wahren. Der Kommentar der Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes erwähnt übrigens das Problem des Mobbings auf spezifische Weise.</p><p>3. Der Bundesrat bedauert den Abbau von Arbeitsplätzen in der Schweiz und ist der Überzeugung, dass sich dieser Abbau durch geeignete Massnahmen im Bereich der Arbeitszeit kurzfristig abfedern lässt. Das Treffen zwischen dem BWA und den Banken brachte ebenfalls Klarheit über den Willen der Banken, die Teilzeitarbeit zu fördern und weiterzuentwickeln; diesbezüglich wurden insbesondere die Einführung von Jahresarbeitszeitmodellen sowie die Entwicklung anderer Arbeitszeitmodelle ins Auge gefasst. Was die Überstunden anbelangt, so sind die bezahlten Überstunden nach einer kürzlich durchgeführten Umfrage nicht derart hoch, als dass sich damit grosse Kompensationen machen liessen. Die Frage einer Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ist grundsätzlich eine Verhandlungsfrage zwischen den Sozialpartnern.</p><p>4. Das BWA erhielt die Zusicherung, dass die zurzeit beschäftigten Lehrlinge ihre Ausbildung im Unternehmen der neuen Bank zu Ende führen können. Was die bereits für 1998 abgeschlossenen Lehrverträge anbelangt, bleiben sie unverändert. Die Zahl der künftigen Lehrverträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, doch sollte die Fusion diesbezüglich keine nachteiligen Auswirkungen haben. Die Bankenvertreter zeigten sich optimistisch: Die Konzentration der kleinen Filialen sollte auf die berufliche Ausbildung in qualitativer und quantitativer Hinsicht günstige Auswirkungen haben. Eine positive quantitative Wirkung könnte sich dadurch ergeben, dass zu kleine Filialen vielfach nicht mehr in der Lage sind, überhaupt Lehrlinge auszubilden, während grössere Filialen dies eher und auch qualitativ besser tun können. Die Banken sehen die Lehre weiterhin als einen wichtigen Pfeiler der Ausbildung im Bankenbereich an. Die Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) wird im 1. Quartal 1998 mit der United Bank of Switzerland Kontakt aufnehmen, um darauf einzuwirken, dass auch in Zukunft möglichst viele Lehrstellen angeboten werden. Gegenwärtig werden die Ausbildungsvorschriften für die kaufmännischen Angestellten revidiert. Dabei achtet das dafür verantwortliche BBT nicht nur darauf, dass die Ausbildung den veränderten Qualifikationsanforderungen zu genügen vermag, sondern es berücksichtigt bei seinen Arbeiten auch die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. An den Pilotversuchen für die neue Ausbildung beteiligen sich die Banken mit grossem Interesse. Wie bisher soll aber die kaufmännische Grundausbildung so breit angelegt sein, dass die gelernten Berufsleute nach ihrer Lehre einer kaufmännischen Tätigkeit in verschiedensten Wirtschaftszweigen nachgehen können; ebenso soll sie eine solide Grundlage für die berufliche Weiterbildung darstellen, welche gerade im Bankensektor eine sehr wichtige Rolle spielt.</p><p>Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) führt gegenwärtig eine breite Konsultation zu möglichen Anreizsystemen für Lehrstellen durch. Deren Ergebnisse und die Erfahrungen mit dem Lehrstellenbeschluss vom 30. April 1997 finden Eingang in eine allfällige, vorgezogene Revision des Berufsbildungsgesetzes und in den Entwurf für ein revidiertes Berufsbildungsgesetz, welchen der Bundesrat den eidgenössischen Räten bis Ende 1998 unterbreiten wird.</p><p>5. Die durch eine Verringerung des Gewinns der neuen Bank aufgrund der Restrukturierungskosten für den Bund entstehenden Steuerausfälle lassen sich praktisch nicht schätzen. Vorerst ist festzuhalten, dass sich die Restrukturierungskosten auf mehrere Jahre verteilen dürften. Ferner gilt es zu beachten, dass die Restrukturierungskosten teilweise im Ausland anfallen und in diesem Ausmass die schweizerischen Fiskaleinnahmen grundsätzlich nicht vermindern werden. Geschäftsmässig begründete Aufwendungen einer Unternehmung müssen vom Fiskus akzeptiert werden. Dabei ist zu bedenken, dass insbesondere Restrukturierungskosten für die Empfänger der entsprechenden Leistungen grundsätzlich steuerbare Einkünfte darstellen. Im übrigen darf festgehalten werden, dass die Restrukturierung nach Darstellung der UBS/SBV letztlich gesamthaft zu einer Gewinnsteigerung der fusionierten Unternehmung führen wird. Davon wird der Fiskus gegebenenfalls profitieren können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zuge der Fusion UBS/SBV wurde für die Schweiz ein Stellenabbau von rund 7000 Stellen angekündigt. In etwa 1800 Fällen soll es zu Kündigungen kommen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Banken von Kündigungen, welche fusionsbedingt sind, abzuhalten? Wird das Biga diesbezüglich über das Anbieten von guten Diensten hinaus tätig werden?</p><p>2. Die Ankündigung von Entlassungen hat unter dem Personal Angst und Verunsicherung ausgelöst. Mobbing am Arbeitsplatz wird in dieser Atmosphäre stark zunehmen. In welcher Form gedenkt der Bundesrat das Phänomen des Mobbings und des damit verbundenen gewaltigen volkswirtschaftlichen Schadens grundsätzlich anzugehen? Ist er bereit, darüber eine Untersuchung in Auftrag zu geben, welche sich auch über mögliche Massnahmen äussert?</p><p>3. Der angekündigte Stellenabbau von rund 7000 Stellen verschärft die Situation auf dem Arbeitsmarkt und erhöht das Risiko zusätzlicher Arbeitslosigkeit beträchtlich. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass über neue Arbeitszeitmodelle, den Abbau von Überstunden und die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden bei Banken mindestens ein Teil dieser Arbeitsplatzvernichtung verhindert werden kann? In welcher Form kann er hier tätig werden?</p><p>4. Der Lehrstellenmarkt ist seit einigen Jahren stark unter Druck geraten. Der angekündigte Arbeitsplatzabbau birgt die Gefahr in sich, dass auch das Lehrstellenangebot verkleinert wird. Wie will sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die Anzahl der Lehrstellen auch nach der Fusion nicht abnimmt, vor allem aber, dass in der dualen Berufsbildung der breiten Grundausbildung noch mehr Gewicht beigemessen wird? Ist er bereit, ein Anreizsystem für Lehrstellen auch nach dem Auslaufen des Lehrstellenbeschlusses vom 30. April 1997 weiterzuführen?</p><p>5. Trifft es zu, dass die gesamten Restrukturierungskosten dieser Fusion 1997 von der Rechnung abgesetzt werden und so gigantische Steuerausfälle entstehen? Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p>
    • Fusion UBS/SBV

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