Benennung und Kürzel der Departemente
- ShortId
-
97.3631
- Id
-
19973631
- Updated
-
10.04.2024 19:18
- Language
-
de
- Title
-
Benennung und Kürzel der Departemente
- AdditionalIndexing
-
Verwaltungsreform;Departement;Abkürzungswörterbuch
- 1
-
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L04K02020101, Abkürzungswörterbuch
- L05K0806010302, Departement
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat legt grossen Wert auf die eindeutige Bundesbezogenheit und Einheitlichkeit in der Bezeichnung der Departemente. In der Benennung aller sieben Departemente in allen vier Landessprachen sind denn auch die Bezeichnungen "eidgenössisch" und "Departement" enthalten. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.</p><p>In den entsprechenden Kürzeln ist dies hingegen nicht der Fall. Aus Gründen der Lesbarkeit und Sprechbarkeit wurde bei den neuen Departementsbezeichnungen für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation auf allzu lange Kürzel verzichtet (VBS/DDPS/DDPS statt EDVBS/DFDPS/DFDPS sowie UVEK/DETEC/DATEC statt EDUVEK/DFETEC/DFATEC). Dabei wurde bei der Wahl der Kürzel der Umschreibung der Hauptaufgaben mehr Gewicht beigemessen als den Bezeichnungen "eidgenössisch" und "Departement". Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auch die neuen Kürzel dank ihrer leichten Einprägsamkeit in der Öffentlichkeit rasch den jeweiligen Departementen zugeordnet werden können.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Meinung. Gleichzeitig möchte er aber darauf hinweisen, dass es immer wieder grössere Neuverteilungen von Aufgaben zwischen Departementen gegeben hat und weiterhin geben kann. In solchen Fällen sollte es auch in Zukunft möglich sein, bei Bedarf - aber nicht leichtfertig - die Departementsbezeichnungen den Hauptaufgaben der Departemente anzupassen.</p><p>3. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die angelaufene Verwaltungsreorganisation und die sich ändernden Gewichtungen des Stellenwertes der verschiedenen Bundesaufgaben sowie die sich wandelnden gesellschafts-, wirtschafts- und staatspolitischen Bedürfnisse führten und führen zu anderen Zuteilungen und Neuschaffungen von Bundesämtern und Kompetenzen innerhalb der sieben Departemente. Mit Umbenennungen der Departemente und entsprechenden Kürzeln soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden. Dies darf aber nicht zu Verunsicherungen und Unklarheiten in der Öffentlichkeit führen und muss verschiedenen Mindestkriterien genügen. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Die bisherigen Departementsbenennungen gründen auf einer einheitlichen und auf den Bund bezogenen Aussage, indem die Bezeichnungen "eidgenössisch" und "Departement" durchwegs enthalten sind. Sollen die beiden darin berücksichtigten Kriterien, eindeutige Bundesbezogenheit und Einheitlichkeit der Benennungen, auch weiterhin generell in den Departementsbezeichnungen und in den entsprechenden Kürzeln zum Ausdruck kommen?</p><p>2. Die eingangs erwähnten Veränderungen werden wohl einen längeren Zeitraum beanspruchen und die Neuzu- bzw. Umteilungen in Schritten erfolgen. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Departementsbezeichnungen nicht innerhalb von wenigen Jahren ständig wechseln bzw. den Veränderungen angepasst werden sollten und dass dem Kriterium Konstanz in der Departementsbenennung und im Kürzel im Interesse der Transparenz und administrativer Kosteneinsparung eine vorrangige Bedeutung zugemessen werden muss?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass bei der Umbenennung von Departementen nach einer gesamtheitlichen, alle Departemente umfassenden Sicht vorgegangen wird?</p>
- Benennung und Kürzel der Departemente
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat legt grossen Wert auf die eindeutige Bundesbezogenheit und Einheitlichkeit in der Bezeichnung der Departemente. In der Benennung aller sieben Departemente in allen vier Landessprachen sind denn auch die Bezeichnungen "eidgenössisch" und "Departement" enthalten. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.</p><p>In den entsprechenden Kürzeln ist dies hingegen nicht der Fall. Aus Gründen der Lesbarkeit und Sprechbarkeit wurde bei den neuen Departementsbezeichnungen für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation auf allzu lange Kürzel verzichtet (VBS/DDPS/DDPS statt EDVBS/DFDPS/DFDPS sowie UVEK/DETEC/DATEC statt EDUVEK/DFETEC/DFATEC). Dabei wurde bei der Wahl der Kürzel der Umschreibung der Hauptaufgaben mehr Gewicht beigemessen als den Bezeichnungen "eidgenössisch" und "Departement". Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auch die neuen Kürzel dank ihrer leichten Einprägsamkeit in der Öffentlichkeit rasch den jeweiligen Departementen zugeordnet werden können.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Meinung. Gleichzeitig möchte er aber darauf hinweisen, dass es immer wieder grössere Neuverteilungen von Aufgaben zwischen Departementen gegeben hat und weiterhin geben kann. In solchen Fällen sollte es auch in Zukunft möglich sein, bei Bedarf - aber nicht leichtfertig - die Departementsbezeichnungen den Hauptaufgaben der Departemente anzupassen.</p><p>3. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die angelaufene Verwaltungsreorganisation und die sich ändernden Gewichtungen des Stellenwertes der verschiedenen Bundesaufgaben sowie die sich wandelnden gesellschafts-, wirtschafts- und staatspolitischen Bedürfnisse führten und führen zu anderen Zuteilungen und Neuschaffungen von Bundesämtern und Kompetenzen innerhalb der sieben Departemente. Mit Umbenennungen der Departemente und entsprechenden Kürzeln soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden. Dies darf aber nicht zu Verunsicherungen und Unklarheiten in der Öffentlichkeit führen und muss verschiedenen Mindestkriterien genügen. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Die bisherigen Departementsbenennungen gründen auf einer einheitlichen und auf den Bund bezogenen Aussage, indem die Bezeichnungen "eidgenössisch" und "Departement" durchwegs enthalten sind. Sollen die beiden darin berücksichtigten Kriterien, eindeutige Bundesbezogenheit und Einheitlichkeit der Benennungen, auch weiterhin generell in den Departementsbezeichnungen und in den entsprechenden Kürzeln zum Ausdruck kommen?</p><p>2. Die eingangs erwähnten Veränderungen werden wohl einen längeren Zeitraum beanspruchen und die Neuzu- bzw. Umteilungen in Schritten erfolgen. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Departementsbezeichnungen nicht innerhalb von wenigen Jahren ständig wechseln bzw. den Veränderungen angepasst werden sollten und dass dem Kriterium Konstanz in der Departementsbenennung und im Kürzel im Interesse der Transparenz und administrativer Kosteneinsparung eine vorrangige Bedeutung zugemessen werden muss?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass bei der Umbenennung von Departementen nach einer gesamtheitlichen, alle Departemente umfassenden Sicht vorgegangen wird?</p>
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