Aufhebung von Steuerlücken
- ShortId
-
97.3647
- Id
-
19973647
- Updated
-
25.06.2025 02:18
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung von Steuerlücken
- AdditionalIndexing
-
Steuerausweichung;Kapitalgewinnsteuer;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Einleitend sei daran erinnert, dass der Bundesrat den eidg. Räten im Jahre 1983 eine Botschaft über eine umfassende formelle Steuerharmonisierung vorlegte. Namentlich behandelte der Bundesrat in dieser Botschaft auch die Frage nach einer Kapitalgewinnsteuer auf dem beweglichen Privatvermögen. Im Einklang mit der Finanzdirektorenkonferenz schlug er die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer (für Bund, Kantone und Gemeinden) vor. Demgemäss wären Kapitalgewinne aus Beteiligungsverkäufen besteuert worden. Bei Beteiligungen dachte man an Anteile von mindestens 20 Prozent. Dahinter stand die Idee, sich auf massgebende Beteiligungen zu beschränken und damit den Erhebungsaufwand zu begrenzen.</p><p></p><p>Die Idee einer Bundessteuer auf Wertschriftendepots wird seit einiger Zeit wieder diskutiert. Aus der Sicht des Bundesrates könnte sich eine Depotsteuer allenfalls im Sinne einer Kompensationsmassnahme bei einer Reduktion oder bei einem Wegfall der Umsatzabgabe stellen. Dabei wären die Auswirkungen einer solchen Steuer genau abzuklären.</p><p></p><p>Die im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne stehenden Probleme sind seitens der Exekutive schon seit einiger Zeit wiederum angepackt worden. Ende 1996 beauftragte nämlich das Eidg. Finanzdepartement (EFD) eine Expertenkommission, das System der direkten Steuern auf Lücken zu überprüfen und aufzuzeigen, wie diese beseitigt oder zumindest verringert werden könnten. Untersuchungsgegenstand der Kommission ist - neben dem steuerlich unbeschränkten Schuldzinsenabzug - vorab die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen sowie die Steuerfreiheit gewisser Vermögenserträge, insbesondere der Erträge aus Kapitalversicherungen mit Einmalprämie. Die Kommission hat ihren Bericht dem EFD bis Ende April 1998 vorzulegen. Der Bundesrat wird den Bericht, aber auch Lösungsansätze, wie sie in parlamentarischen Vorstössen angeregt wurden, prüfen und sodann über das weitere Vorgehen entscheiden. </p><p></p><p>Vor der allfälligen Einführung einer neuen Steuer sind die langfristigen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz sorgfältig zu prüfen. Entsprechend werden Vor- und Nachteile der Kapitalgewinnsteuer unter den Aspekten der Steuergerechtigkeit, der Ergiebigkeit, des Erhebungsaufwandes sowie der Folgen für die Risikokapitalbildung eingehend zu analysieren sein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine eidgenössische Steuergesetzgebung auszuarbeiten, die auf folgenden Fakten beruht:</p><p>1. einer mit der Revision der Umsatzabgabe koordinierten Bundessteuer auf Wertschriftendepots;</p><p>2. einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen; die Besteuerung erfolgt entweder über das ordentliche Einkommen oder in Form einer einmaligen und getrennten Steuer oder aufgrund des periodischen Zuwachses des beweglichen Vermögens;</p><p>3. der Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, insofern diese nicht mit Eigenkapital finanziert wird.</p>
- Aufhebung von Steuerlücken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Einleitend sei daran erinnert, dass der Bundesrat den eidg. Räten im Jahre 1983 eine Botschaft über eine umfassende formelle Steuerharmonisierung vorlegte. Namentlich behandelte der Bundesrat in dieser Botschaft auch die Frage nach einer Kapitalgewinnsteuer auf dem beweglichen Privatvermögen. Im Einklang mit der Finanzdirektorenkonferenz schlug er die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer (für Bund, Kantone und Gemeinden) vor. Demgemäss wären Kapitalgewinne aus Beteiligungsverkäufen besteuert worden. Bei Beteiligungen dachte man an Anteile von mindestens 20 Prozent. Dahinter stand die Idee, sich auf massgebende Beteiligungen zu beschränken und damit den Erhebungsaufwand zu begrenzen.</p><p></p><p>Die Idee einer Bundessteuer auf Wertschriftendepots wird seit einiger Zeit wieder diskutiert. Aus der Sicht des Bundesrates könnte sich eine Depotsteuer allenfalls im Sinne einer Kompensationsmassnahme bei einer Reduktion oder bei einem Wegfall der Umsatzabgabe stellen. Dabei wären die Auswirkungen einer solchen Steuer genau abzuklären.</p><p></p><p>Die im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne stehenden Probleme sind seitens der Exekutive schon seit einiger Zeit wiederum angepackt worden. Ende 1996 beauftragte nämlich das Eidg. Finanzdepartement (EFD) eine Expertenkommission, das System der direkten Steuern auf Lücken zu überprüfen und aufzuzeigen, wie diese beseitigt oder zumindest verringert werden könnten. Untersuchungsgegenstand der Kommission ist - neben dem steuerlich unbeschränkten Schuldzinsenabzug - vorab die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen sowie die Steuerfreiheit gewisser Vermögenserträge, insbesondere der Erträge aus Kapitalversicherungen mit Einmalprämie. Die Kommission hat ihren Bericht dem EFD bis Ende April 1998 vorzulegen. Der Bundesrat wird den Bericht, aber auch Lösungsansätze, wie sie in parlamentarischen Vorstössen angeregt wurden, prüfen und sodann über das weitere Vorgehen entscheiden. </p><p></p><p>Vor der allfälligen Einführung einer neuen Steuer sind die langfristigen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz sorgfältig zu prüfen. Entsprechend werden Vor- und Nachteile der Kapitalgewinnsteuer unter den Aspekten der Steuergerechtigkeit, der Ergiebigkeit, des Erhebungsaufwandes sowie der Folgen für die Risikokapitalbildung eingehend zu analysieren sein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine eidgenössische Steuergesetzgebung auszuarbeiten, die auf folgenden Fakten beruht:</p><p>1. einer mit der Revision der Umsatzabgabe koordinierten Bundessteuer auf Wertschriftendepots;</p><p>2. einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen; die Besteuerung erfolgt entweder über das ordentliche Einkommen oder in Form einer einmaligen und getrennten Steuer oder aufgrund des periodischen Zuwachses des beweglichen Vermögens;</p><p>3. der Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, insofern diese nicht mit Eigenkapital finanziert wird.</p>
- Aufhebung von Steuerlücken
Back to List