Einführung eines Bonus-Malus-Systems für die Schaffung von Teilzeitstellen
- ShortId
-
97.3651
- Id
-
19973651
- Updated
-
10.04.2024 13:37
- Language
-
de
- Title
-
Einführung eines Bonus-Malus-Systems für die Schaffung von Teilzeitstellen
- AdditionalIndexing
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Schaffung von Arbeitsplätzen;Interventionspolitik;Entlassung;Sozialabgabe;Teilzeitarbeit
- 1
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- L05K0702030213, Teilzeitarbeit
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L05K0704010208, Interventionspolitik
- L05K0702030103, Entlassung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Durch die Fusion der UBS mit dem SBV ist ein massiver Arbeitsplatzabbau in noch nie dagewesener Höhe (7000 Stellen allein in der Schweiz) angekündigt worden. Dieses Beispiel ist nicht das einzige Ergebnis dieser Art in den letzten Jahren, es ist lediglich in seiner Dimension bis jetzt unerreicht. Die Massenentlassung ist dabei das unmittelbare Instrument zur Steigerung der Rentabilität. Dieser fatale Teufelskreis muss unbedingt durchbrochen werden, denn der soziale Frieden steht auf dem Spiel.</p><p>Heute privatisiert eine Firma mit ihren Entlassungen die gesamten Rationalisierungsgewinne. Die sozialen Kosten hingegen werden in Form von Arbeitslosenentschädigung, Fürsorge und Spätfolgen wie Krankheit und Sucht der Allgemeinheit aufgebürdet. Deshalb müssen marktwirtschaftliche Anreize geschaffen werden, um den Arbeitsplatzabbau zu stoppen. Analog zur Energielenkungsabgabe soll belohnt werden, wer für viele Leute Arbeit schafft, und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen, wer wenig Leuten Arbeit anbietet. Bei einer Reduktion des Gesamtarbeitsvolumens, wie das auch bei der neuesten Bankenfusion der Fall ist, soll die verbleibende Arbeit durch die Schaffung von Teilzeitstellen auf mehr Hände verteilt werden, statt dass ein grosser Teil der Leute auf die Strasse gestellt wird und die Verbleibenden mit 100-Prozent-Stellen angestellt bleiben. Das Bonus-Malus-System ist ein Anreizsystem in diese Richtung. Es vergünstigt die Sozialabgaben für Teilzeitbeschäftigte und verteuert sie für Vollzeitbeschäftigte. Bei der Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass es eine untere Grenze (z. B. 21 Wochenstunden) gibt, unter der es nicht mehr weitere Vergünstigungen gibt. Damit soll der unerwünschte Nebeneffekt verhindert werden, dass zuviel Billigjobs geschaffen werden.</p>
- <p>Die Motionäre möchten gleichzeitig die Wochenarbeitszeit (es wird die 38-Stunden-Woche erwähnt) verkürzen und die Teilzeitarbeit fördern.</p><p>Der Bundesrat kann der ersten unterstellten Zielsetzung, welche einer Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von ungefähr 10 Prozent gleichkommt, nicht zustimmen; eine solche Strategie ist nicht geeignet, das Problem der Arbeitslosigkeit generell zu lösen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass neue Arbeitszeitmodelle sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber in vielen Fällen entgegenkommen. Als Lösung für das momentan bestehende Problem der Arbeitslosigkeit ist er jedoch fest der Meinung - und handelt auch in dieser Richtung -, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze prioritär ist und eine Neuverteilung der Arbeit nur eine beschränkte Möglichkeit darstellt.</p><p>Was die zweite unterstellte Zielsetzung anbelangt, so steht der Bundesrat der Förderung der Teilzeitarbeit positiv gegenüber. In bezug auf das vorgeschlagene Instrument, das Bonus-Malus-System, sind jedoch Vorbehalte anzubringen. Erstens ist, ganz allgemein, die Arbeitspolitik grundsätzlich Sache der Sozialpartner; es ist allerdings akzeptabel, über die Durchführung von Marktanreizen nachzudenken. Zweitens besteht die erhebliche Gefahr, dass dieses Instrument im Hinblick auf die Entwicklung des Phänomens des "portfolio worker" nicht für das angestrebte Ziel eingesetzt wird. Es besteht die Gefahr, dass damit bloss eine Aufsplitterung der Arbeitszeit erreicht wird, d. h., dass die meisten Arbeitnehmer immer noch im Umfang von 100 Prozent erwerbstätig wären, aber verteilt auf verschiedene Arbeitsstellen. Drittens würde dies schliesslich wohl zu einem Ungleichgewicht zwischen den höheren Verwaltungskosten dieses Instrumentes und der Höhe der bezogenen Vergütungen führen.</p><p>Wo dies möglich ist, unterstützt der Bundesrat neue Strategien, welche helfen, die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu entschärfen. Dazu trägt er insbesondere auch mit seiner Personalpolitik in der Bundesverwaltung bei. Er ermutigt weiter die Sozialpartner, ihren grossen, schon bestehenden Spielraum bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit besser und vermehrt zu nützen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Wir fordern den Bundesrat auf, als soziale Lenkungsmassnahme ein Bonus-Malus-System einzuführen, welches die Schaffung von Teilzeitstellen mit finanziellen Anreizen im Bereich der Lohnnebenkosten fördert. Das Bonus-Malus-System soll Unternehmen für Arbeitsplätze mit reduzierter Stundenzahl mittels einer Reduktion der Lohnnebenkosten entlasten und entsprechende Stellen über einer bestimmten Stundenzahl belasten.</p><p>Ausgegangen werden soll dabei von einer Referenzstundenzahl (z. B. 38 Stunden), bei der im Vergleich zu heute weder Be- noch Entlastungen erfolgen. Darüber bzw. darunter kommt es zu Be- bzw. Entlastungen. Die Beträge werden von den heutigen Lohnprozenten abgezogen bzw. hinzuaddiert. Die Lösung soll administrativ einfach handhabbar sein. Die Summe der Beitragsreduktionen entspricht dabei der Summe aller Mehreinnahmen bei den Stellen mit hohen Arbeitszeitvolumina, womit das System kostenneutral ist. Berechnungsgrundlage ist die Jahresstundenzahl.</p>
- Einführung eines Bonus-Malus-Systems für die Schaffung von Teilzeitstellen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Durch die Fusion der UBS mit dem SBV ist ein massiver Arbeitsplatzabbau in noch nie dagewesener Höhe (7000 Stellen allein in der Schweiz) angekündigt worden. Dieses Beispiel ist nicht das einzige Ergebnis dieser Art in den letzten Jahren, es ist lediglich in seiner Dimension bis jetzt unerreicht. Die Massenentlassung ist dabei das unmittelbare Instrument zur Steigerung der Rentabilität. Dieser fatale Teufelskreis muss unbedingt durchbrochen werden, denn der soziale Frieden steht auf dem Spiel.</p><p>Heute privatisiert eine Firma mit ihren Entlassungen die gesamten Rationalisierungsgewinne. Die sozialen Kosten hingegen werden in Form von Arbeitslosenentschädigung, Fürsorge und Spätfolgen wie Krankheit und Sucht der Allgemeinheit aufgebürdet. Deshalb müssen marktwirtschaftliche Anreize geschaffen werden, um den Arbeitsplatzabbau zu stoppen. Analog zur Energielenkungsabgabe soll belohnt werden, wer für viele Leute Arbeit schafft, und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen, wer wenig Leuten Arbeit anbietet. Bei einer Reduktion des Gesamtarbeitsvolumens, wie das auch bei der neuesten Bankenfusion der Fall ist, soll die verbleibende Arbeit durch die Schaffung von Teilzeitstellen auf mehr Hände verteilt werden, statt dass ein grosser Teil der Leute auf die Strasse gestellt wird und die Verbleibenden mit 100-Prozent-Stellen angestellt bleiben. Das Bonus-Malus-System ist ein Anreizsystem in diese Richtung. Es vergünstigt die Sozialabgaben für Teilzeitbeschäftigte und verteuert sie für Vollzeitbeschäftigte. Bei der Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass es eine untere Grenze (z. B. 21 Wochenstunden) gibt, unter der es nicht mehr weitere Vergünstigungen gibt. Damit soll der unerwünschte Nebeneffekt verhindert werden, dass zuviel Billigjobs geschaffen werden.</p>
- <p>Die Motionäre möchten gleichzeitig die Wochenarbeitszeit (es wird die 38-Stunden-Woche erwähnt) verkürzen und die Teilzeitarbeit fördern.</p><p>Der Bundesrat kann der ersten unterstellten Zielsetzung, welche einer Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von ungefähr 10 Prozent gleichkommt, nicht zustimmen; eine solche Strategie ist nicht geeignet, das Problem der Arbeitslosigkeit generell zu lösen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass neue Arbeitszeitmodelle sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber in vielen Fällen entgegenkommen. Als Lösung für das momentan bestehende Problem der Arbeitslosigkeit ist er jedoch fest der Meinung - und handelt auch in dieser Richtung -, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze prioritär ist und eine Neuverteilung der Arbeit nur eine beschränkte Möglichkeit darstellt.</p><p>Was die zweite unterstellte Zielsetzung anbelangt, so steht der Bundesrat der Förderung der Teilzeitarbeit positiv gegenüber. In bezug auf das vorgeschlagene Instrument, das Bonus-Malus-System, sind jedoch Vorbehalte anzubringen. Erstens ist, ganz allgemein, die Arbeitspolitik grundsätzlich Sache der Sozialpartner; es ist allerdings akzeptabel, über die Durchführung von Marktanreizen nachzudenken. Zweitens besteht die erhebliche Gefahr, dass dieses Instrument im Hinblick auf die Entwicklung des Phänomens des "portfolio worker" nicht für das angestrebte Ziel eingesetzt wird. Es besteht die Gefahr, dass damit bloss eine Aufsplitterung der Arbeitszeit erreicht wird, d. h., dass die meisten Arbeitnehmer immer noch im Umfang von 100 Prozent erwerbstätig wären, aber verteilt auf verschiedene Arbeitsstellen. Drittens würde dies schliesslich wohl zu einem Ungleichgewicht zwischen den höheren Verwaltungskosten dieses Instrumentes und der Höhe der bezogenen Vergütungen führen.</p><p>Wo dies möglich ist, unterstützt der Bundesrat neue Strategien, welche helfen, die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu entschärfen. Dazu trägt er insbesondere auch mit seiner Personalpolitik in der Bundesverwaltung bei. Er ermutigt weiter die Sozialpartner, ihren grossen, schon bestehenden Spielraum bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit besser und vermehrt zu nützen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Wir fordern den Bundesrat auf, als soziale Lenkungsmassnahme ein Bonus-Malus-System einzuführen, welches die Schaffung von Teilzeitstellen mit finanziellen Anreizen im Bereich der Lohnnebenkosten fördert. Das Bonus-Malus-System soll Unternehmen für Arbeitsplätze mit reduzierter Stundenzahl mittels einer Reduktion der Lohnnebenkosten entlasten und entsprechende Stellen über einer bestimmten Stundenzahl belasten.</p><p>Ausgegangen werden soll dabei von einer Referenzstundenzahl (z. B. 38 Stunden), bei der im Vergleich zu heute weder Be- noch Entlastungen erfolgen. Darüber bzw. darunter kommt es zu Be- bzw. Entlastungen. Die Beträge werden von den heutigen Lohnprozenten abgezogen bzw. hinzuaddiert. Die Lösung soll administrativ einfach handhabbar sein. Die Summe der Beitragsreduktionen entspricht dabei der Summe aller Mehreinnahmen bei den Stellen mit hohen Arbeitszeitvolumina, womit das System kostenneutral ist. Berechnungsgrundlage ist die Jahresstundenzahl.</p>
- Einführung eines Bonus-Malus-Systems für die Schaffung von Teilzeitstellen
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