Menschenrecht auf angemessene Ernährung

ShortId
97.3653
Id
19973653
Updated
10.04.2024 10:07
Language
de
Title
Menschenrecht auf angemessene Ernährung
AdditionalIndexing
Hunger;menschliche Ernährung;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte
1
  • L04K01050607, menschliche Ernährung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L05K0105060501, Hunger
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist ein Skandal:</p><p>- Gemäss neuestem Unicef-Bericht sterben in den Entwicklungsländern jährlich 7 Millionen Kinder an Unterernährung.</p><p>- Wo der Hunger nicht tödlich wirkt, bleiben bei den Überlebenden dauerhafte schwere Schädigungen zurück.</p><p>- Insgesamt leiden 800 Millionen Menschen weltweit an Hunger.</p><p>Zu den universellen Menschenrechten, die 1998 50 Jahre alt werden, zählen auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wie das Menschenrecht auf angemessene Ernährung.</p><p>Der Römer Aktionsplan des Welternährungsgipfels 1996 hat diesen Missstand erkannt. Artikel 7.4 des Aktionsplanes verlangt eine "inhaltliche Klärung des Rechtes auf angemessene Ernährung und des Grundrechtes eines jeden Menschen, frei von Hunger zu sein, wie im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in anderen einschlägigen internationalen und regionalen Instrumenten festgelegt; besondere Aufmerksamkeit gilt der Umsetzung und vollen und fortschreitenden Realisierung dieses Rechtes als Mittel zur Erreichung von Ernährungssicherheit für alle".</p><p>Der Bundesrat und der Nationalrat haben mein Postulat 96.3609 vom 9. Dezember 1996 "Aktionsplan zum Welternährungsgipfel von Rom" akzeptiert.</p><p>Chronik eines vergessenen Rechtes</p><p>Das Recht aus Nahrung ist enthalten in folgenden internationalen Vereinbarungen:</p><p>- Universelle Menschenrechte, 1947;</p><p>- Universal Declaration on the Eradication of Hunger and Malnutrition, 1974;</p><p>- Declaration on the Rights of Disabled Persons, 1975;</p><p>- Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination aginst Women, 1979;</p><p>- Declaration of Principles and Programme of Action of the World Conference on Agrarian Reform and Rural Development, 1979;</p><p>- Vienna Declaration and Programme of Action of the World Conference on Human Rights, 1993;</p><p>- Copenhagen Declaration and Programme of Action of the World Summit for Social Development, 1995;</p><p>- Declaration on the Right to Development, 1986;</p><p>- Declaration of the Rights of the Child, 1959;</p><p>- Convention on the Rights of the Child, 1989;</p><p>- ILO Convention No 169;</p><p>- Plan of Action of the World Food Summit, 1996.</p><p>Das Recht auf Nahrung wurde an folgenden internationalen Konferenzen bekräftigt:</p><p>- World Food Conference, 1974;</p><p>- World Conference on Agrarian Reform and Rural Development, 1979;</p><p>- World Summit on Children, 1990;</p><p>- International Conference on Nutrition, 1992;</p><p>- World Conference on Human Rights, Vienna, 1993;</p><p>- World Summit for Social Development, Copenhagen, 1995;</p><p>- Conference on Women, Bejing, 1995;</p><p>- World Food Summit, Rome, 1996.</p><p>Und was haben diese Beteuerungen den 800 Millionen Hungernden erbracht?</p>
  • <p>Für den Bundesrat kommt der Bekämpfung des weltweiten Hungers und seiner Ursachen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz höchste Priorität zu; die Tatsache, dass heute trotz Fortschritten im Ernährungsbereich nach wie vor über 800 Millionen Menschen unterernährt sind, ist inakzeptabel. Die am Welternährungsgipfel in Rom (13.-17. November 1996) beschlossene Zielsetzung, die heutige Anzahl hungernder Menschen bis spätestens zum Jahre 2015 um mindestens die Hälfte zu reduzieren, kann daher nur ein Minimalziel darstellen. Die Schweiz hat vor und während des Welternährungsgipfels eine aktive Rolle gespielt und den Aktionsplan von Rom beeinflusst; sie wird diese aktive Rolle weiterhin spielen und sich für eine konsequente Umsetzung des Aktionsplans und ein effizientes Monitoring einsetzen. Dabei misst der Bundesrat konkreter bilateraler und multilateraler Programmtätigkeit zur Armutsbekämpfung und Ernährungssicherung ebenso grosse Bedeutung bei wie der Ausarbeitung von internationalen Konventionen und Verhaltenskodizes, deren universelle Durchsetzung noch nicht gewährleistet ist. Allerdings dürfen die Rolle und der Einfluss der Schweiz im weltweiten Kontext als einer unter vielen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit nicht überschätzt werden.</p><p>1. Zum Stand der Abklärungen zu den einzelnen von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen (Postulat 96.3609 vom 9. Dezember 1996 "Aktionsplan zum Welternährungsgipfel von Rom") kann folgendes festgehalten werden.</p><p>- Verantwortliches Gremium: Auf internationaler Ebene ist das Komitee für Welternährungssicherheit der FAO (CFS) für die Koordination der Umsetzung der Ergebnisse des Welternährungsgipfels zuständig; in der Schweiz wird diese Aufgabe vom interdepartementalen Komitee für die FAO (CIC-FAO) wahrgenommen, das vom Bundesamt für Landwirtschaft präsidiert wird.</p><p>- Einbezug der Nichtregierungsorganisationen (NGO): Die NGO sind im schweizerischen FAO-Komitee, welches den Bundesrat und die Bundesverwaltung in FAO-Angelegenheiten berät, vertreten; alle von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen werden primär in diesem Organ diskutiert.</p><p>- Zur Notwendigkeit von Gesetzesanpassungen: Mit dem Bundesgesetz vom 19. März 1976 über Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) verfügt die Schweiz über eine nach wie vor adäquate Gesetzesgrundlage für Massnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern (vgl. insbesondere Art. 5 Abs. 2 Bst. a und b).</p><p>- Einsatz der finanziellen Mittel: Der Kampf gegen den Hunger und seine Ursachen ist seit jeher eine der wichtigsten Aufgaben der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. So wendet die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit rund einen Viertel ihres Budgets von 1060 Millionen Franken (Voranschlag 1998) für Landwirtschafts- und Ernährungsprogramme auf.</p><p>- Stärkere Berücksichtigung der Frauen: Die gleichberechtigte Entwicklung von Frauen und Männern ist ein hoch priorisiertes Anliegen der Deza. So wird der Beteiligung und Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung und vor allem auch der Frauen in der konkreten Programmtätigkeit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit seit einigen Jahren stärkeres Gewicht beigemessen.</p><p>2. Die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Erzeugung von Grundnahrungsmitteln, sind nach wie vor Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahre 1998, dem 50-Jahr-Jubiläum der allgemeinen Menschenrechtserklärung, wird der verstärkten Armutsbekämpfung (und damit einer Einwirkung auf die wesentlichen Ursachen von Hunger und Unterernährung) in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gemäss Verpflichtung 2 des Aktionsplans von Rom eine besonders hohe Priorität beigemessen. So wird gegenwärtig eine Deza-Strategie für soziale Entwicklung erarbeitet, die Mitte 1998 in Kraft gesetzt und in die Länderprogramme der Deza eingebracht werden soll. Dadurch werden die heutigen Bemühungen auf diesem Gebiet noch verstärkt.</p><p>3. Die Weltbank, die WTO sowie der Internationale Währungsfonds verfolgen - mit verschiedenen Mitteln - dasselbe Ziel: die Steigerung des Lebensstandards in allen Mitgliedländern durch eine langfristig angelegte, marktwirtschaftlich ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Damit sollen auch die Voraussetzungen für eine Bekämpfung der Armut und des Hungers verbessert werden. Kurzfristig können strukturelle Anpassungsprogramme allerdings zu einer Erhöhung der Nahrungsmittelpreise in städtischen Gegenden führen und sind deshalb von adäquaten sozialen Sicherheitsnetzen für die ärmsten Bevölkerungsschichten zu begleiten. Im Rahmen internationaler Zahlungsbilanzhilfen, an denen sich auch die Schweiz beteiligt, werden den betroffenen Ländern die Finanzmittel für solche Sicherheitsnetze bereitgestellt. Inwiefern Armut und Hunger wirksam bekämpft werden können, ist jedoch auch eine Frage des politischen Willens, der internen Machtverhältnisse und insbesondere der guten Regierungsführung ("good governance") im betreffenden Land.</p><p>Neben ihrer allgemeinen Tätigkeit hat namentlich die Weltbank ihre Aktivitäten zur Ernährungssicherung verstärkt. So hat sie nach dem Welternährungsgipfel einen eigenen Aktionsplan zur Förderung der ländlichen Entwicklung verabschiedet. Weitere wichtige multilaterale Organisationen wie die FAO, der IFAD (Fonds für internationale landwirtschaftliche Entwicklung), die CGIAR (Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung), das UNDP (Uno-Entwicklungsprogramm) und die Unicef (Kinderhilfsfonds) leisten ebenfalls substantielle Beiträge im Kampf gegen den Hunger und seine Ursachen. Die Schweiz misst der Ernährungssicherheit sehr hohe Priorität bei und setzt sich in allen internationalen Organisationen seit Jahren für eine vermehrte Berücksichtigung der Armutsbekämpfung ein; dieses Engagement wird die Schweiz unvermindert weiterführen.</p><p>4. In Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird die Bedeutung der Massnahmen und der konkreten Länderprogramme sowie der internationalen Zusammenarbeit auf das Recht aller Menschen auf Nahrung hervorgehoben. Die Schweiz beteiligt sich an diesen Anstrengungen durch ihre bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit. Mit den neuen Richtlinien "Förderung der Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit" der Deza gibt sich die Schweiz die Möglichkeit, einen konkreten Beitrag zu leisten zu einem dieser wichtigen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit und der schweizerischen Aussenpolitik auf dem Gebiet der Förderung der Menschenrechte, das Recht auf angemessene Ernährung inbegriffen. Die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den Ländern, die von unserer Zusammenarbeit profitieren, hängt in erster Linie von der Verbesserung entwicklungsfördernder Rahmenbedingungen ab. Somit tragen alle von der schweizerischen Zusammenarbeit vorgesehenen Massnahmen im Bereich der Förderung dieser Rechte, vor allem die Unterstützung konkreter Aktionen und des politischen Dialoges, zur Schaffung von günstigeren Bedingungen zur Armutsbekämpfung bei. Dies bleibt eines der höchsten Ziele unserer Bemühungen auf dem Gebiete der Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>5. Der Bundesrat begrüsst die Initiativen der Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung des Hungers und seiner Ursachen. Um die Ziele des Welternährungsgipfels zu erreichen, braucht es das Zusammenspiel aller Akteure auf internationaler und nationaler, öffentlicher und privater Ebene. Wie einleitend dargelegt, misst der Bundesrat der konkreten bilateralen und multilateralen Programmtätigkeit ebenso grosse Bedeutung bei wie der Ausarbeitung von internationalen Konventionen und Verhaltenskodizes. Er ist jedoch bereit, den Verhaltenskodex wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, und einverstanden, dieses Dokument im Nachfolgeprozess des Welternährungsgipfels auf nationaler und internationaler Ebene zu thematisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das oben erwähnte Postulat 96.3609 enthält fünf konkrete Punkte. Was haben die Abklärungen zu den einzelnen Punkten ergeben, und wo sind bereits Aktionspläne erarbeitet worden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, auch gestützt auf die neuesten Unicef-Zahlen, im Bereich "Menschenrecht auf Ernährung" einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu setzen, dies ganz besonders auch aus Anlass der universellen Menschenrechte, die 1998 50 Jahre alt werden?</p><p>3. Die Umsetzung und Realisierung dieses Menschenrechtes wird von den Politiken multinationaler Abkommen und Institutionen wie Gatt/WTO, Weltbank, Internationaler Währungsfonds partiell blockiert und verletzt. Ist die Schweiz als Mitglied dieser Institutionen bereit, diese Widersprüche aufzuarbeiten, Konsequenzen zu ziehen und sich für die entsprechenden Änderungen in den multinationalen Abkommen einzusetzen?</p><p>4. Welches ist der Beitrag der Schweiz zur Schaffung der im Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Artikel 11 verlangten nationalen und regionalen Instrumente zur Umsetzung und Realisierung dieses Menschenrechtes?</p><p>5. In Artikel 7.4 des Römer Aktionsplans sind als "notwendige Mittel zur Erreichung der Ziele des Welternährungsgipfels" auch "freiwillige Richtlinien für die Ernährungssicherheit für alle" eingefordert. Internationale NGO haben diese Aufgabe wahrgenommen und den Verhaltenskodex für das Recht auf angemessene Ernährung ausgearbeitet. Der Verhaltenskodex wird auch von den Schweizer NGO unterstützt. Ist der Bundesrat bereit, diese Vorleistung der NGO zur Umsetzung von Artikel 7.4 Buchstabe e wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, auch mitzutragen und sich dafür einzusetzen, dass dieser Verhaltenskodex im Nachfolgeprozess des Welternährungsgipfels auch auf internationaler Ebene wie dem CFS-FAO eingebracht wird?</p>
  • Menschenrecht auf angemessene Ernährung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist ein Skandal:</p><p>- Gemäss neuestem Unicef-Bericht sterben in den Entwicklungsländern jährlich 7 Millionen Kinder an Unterernährung.</p><p>- Wo der Hunger nicht tödlich wirkt, bleiben bei den Überlebenden dauerhafte schwere Schädigungen zurück.</p><p>- Insgesamt leiden 800 Millionen Menschen weltweit an Hunger.</p><p>Zu den universellen Menschenrechten, die 1998 50 Jahre alt werden, zählen auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wie das Menschenrecht auf angemessene Ernährung.</p><p>Der Römer Aktionsplan des Welternährungsgipfels 1996 hat diesen Missstand erkannt. Artikel 7.4 des Aktionsplanes verlangt eine "inhaltliche Klärung des Rechtes auf angemessene Ernährung und des Grundrechtes eines jeden Menschen, frei von Hunger zu sein, wie im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in anderen einschlägigen internationalen und regionalen Instrumenten festgelegt; besondere Aufmerksamkeit gilt der Umsetzung und vollen und fortschreitenden Realisierung dieses Rechtes als Mittel zur Erreichung von Ernährungssicherheit für alle".</p><p>Der Bundesrat und der Nationalrat haben mein Postulat 96.3609 vom 9. Dezember 1996 "Aktionsplan zum Welternährungsgipfel von Rom" akzeptiert.</p><p>Chronik eines vergessenen Rechtes</p><p>Das Recht aus Nahrung ist enthalten in folgenden internationalen Vereinbarungen:</p><p>- Universelle Menschenrechte, 1947;</p><p>- Universal Declaration on the Eradication of Hunger and Malnutrition, 1974;</p><p>- Declaration on the Rights of Disabled Persons, 1975;</p><p>- Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination aginst Women, 1979;</p><p>- Declaration of Principles and Programme of Action of the World Conference on Agrarian Reform and Rural Development, 1979;</p><p>- Vienna Declaration and Programme of Action of the World Conference on Human Rights, 1993;</p><p>- Copenhagen Declaration and Programme of Action of the World Summit for Social Development, 1995;</p><p>- Declaration on the Right to Development, 1986;</p><p>- Declaration of the Rights of the Child, 1959;</p><p>- Convention on the Rights of the Child, 1989;</p><p>- ILO Convention No 169;</p><p>- Plan of Action of the World Food Summit, 1996.</p><p>Das Recht auf Nahrung wurde an folgenden internationalen Konferenzen bekräftigt:</p><p>- World Food Conference, 1974;</p><p>- World Conference on Agrarian Reform and Rural Development, 1979;</p><p>- World Summit on Children, 1990;</p><p>- International Conference on Nutrition, 1992;</p><p>- World Conference on Human Rights, Vienna, 1993;</p><p>- World Summit for Social Development, Copenhagen, 1995;</p><p>- Conference on Women, Bejing, 1995;</p><p>- World Food Summit, Rome, 1996.</p><p>Und was haben diese Beteuerungen den 800 Millionen Hungernden erbracht?</p>
    • <p>Für den Bundesrat kommt der Bekämpfung des weltweiten Hungers und seiner Ursachen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz höchste Priorität zu; die Tatsache, dass heute trotz Fortschritten im Ernährungsbereich nach wie vor über 800 Millionen Menschen unterernährt sind, ist inakzeptabel. Die am Welternährungsgipfel in Rom (13.-17. November 1996) beschlossene Zielsetzung, die heutige Anzahl hungernder Menschen bis spätestens zum Jahre 2015 um mindestens die Hälfte zu reduzieren, kann daher nur ein Minimalziel darstellen. Die Schweiz hat vor und während des Welternährungsgipfels eine aktive Rolle gespielt und den Aktionsplan von Rom beeinflusst; sie wird diese aktive Rolle weiterhin spielen und sich für eine konsequente Umsetzung des Aktionsplans und ein effizientes Monitoring einsetzen. Dabei misst der Bundesrat konkreter bilateraler und multilateraler Programmtätigkeit zur Armutsbekämpfung und Ernährungssicherung ebenso grosse Bedeutung bei wie der Ausarbeitung von internationalen Konventionen und Verhaltenskodizes, deren universelle Durchsetzung noch nicht gewährleistet ist. Allerdings dürfen die Rolle und der Einfluss der Schweiz im weltweiten Kontext als einer unter vielen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit nicht überschätzt werden.</p><p>1. Zum Stand der Abklärungen zu den einzelnen von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen (Postulat 96.3609 vom 9. Dezember 1996 "Aktionsplan zum Welternährungsgipfel von Rom") kann folgendes festgehalten werden.</p><p>- Verantwortliches Gremium: Auf internationaler Ebene ist das Komitee für Welternährungssicherheit der FAO (CFS) für die Koordination der Umsetzung der Ergebnisse des Welternährungsgipfels zuständig; in der Schweiz wird diese Aufgabe vom interdepartementalen Komitee für die FAO (CIC-FAO) wahrgenommen, das vom Bundesamt für Landwirtschaft präsidiert wird.</p><p>- Einbezug der Nichtregierungsorganisationen (NGO): Die NGO sind im schweizerischen FAO-Komitee, welches den Bundesrat und die Bundesverwaltung in FAO-Angelegenheiten berät, vertreten; alle von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen werden primär in diesem Organ diskutiert.</p><p>- Zur Notwendigkeit von Gesetzesanpassungen: Mit dem Bundesgesetz vom 19. März 1976 über Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) verfügt die Schweiz über eine nach wie vor adäquate Gesetzesgrundlage für Massnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern (vgl. insbesondere Art. 5 Abs. 2 Bst. a und b).</p><p>- Einsatz der finanziellen Mittel: Der Kampf gegen den Hunger und seine Ursachen ist seit jeher eine der wichtigsten Aufgaben der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. So wendet die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit rund einen Viertel ihres Budgets von 1060 Millionen Franken (Voranschlag 1998) für Landwirtschafts- und Ernährungsprogramme auf.</p><p>- Stärkere Berücksichtigung der Frauen: Die gleichberechtigte Entwicklung von Frauen und Männern ist ein hoch priorisiertes Anliegen der Deza. So wird der Beteiligung und Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung und vor allem auch der Frauen in der konkreten Programmtätigkeit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit seit einigen Jahren stärkeres Gewicht beigemessen.</p><p>2. Die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Erzeugung von Grundnahrungsmitteln, sind nach wie vor Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahre 1998, dem 50-Jahr-Jubiläum der allgemeinen Menschenrechtserklärung, wird der verstärkten Armutsbekämpfung (und damit einer Einwirkung auf die wesentlichen Ursachen von Hunger und Unterernährung) in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gemäss Verpflichtung 2 des Aktionsplans von Rom eine besonders hohe Priorität beigemessen. So wird gegenwärtig eine Deza-Strategie für soziale Entwicklung erarbeitet, die Mitte 1998 in Kraft gesetzt und in die Länderprogramme der Deza eingebracht werden soll. Dadurch werden die heutigen Bemühungen auf diesem Gebiet noch verstärkt.</p><p>3. Die Weltbank, die WTO sowie der Internationale Währungsfonds verfolgen - mit verschiedenen Mitteln - dasselbe Ziel: die Steigerung des Lebensstandards in allen Mitgliedländern durch eine langfristig angelegte, marktwirtschaftlich ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Damit sollen auch die Voraussetzungen für eine Bekämpfung der Armut und des Hungers verbessert werden. Kurzfristig können strukturelle Anpassungsprogramme allerdings zu einer Erhöhung der Nahrungsmittelpreise in städtischen Gegenden führen und sind deshalb von adäquaten sozialen Sicherheitsnetzen für die ärmsten Bevölkerungsschichten zu begleiten. Im Rahmen internationaler Zahlungsbilanzhilfen, an denen sich auch die Schweiz beteiligt, werden den betroffenen Ländern die Finanzmittel für solche Sicherheitsnetze bereitgestellt. Inwiefern Armut und Hunger wirksam bekämpft werden können, ist jedoch auch eine Frage des politischen Willens, der internen Machtverhältnisse und insbesondere der guten Regierungsführung ("good governance") im betreffenden Land.</p><p>Neben ihrer allgemeinen Tätigkeit hat namentlich die Weltbank ihre Aktivitäten zur Ernährungssicherung verstärkt. So hat sie nach dem Welternährungsgipfel einen eigenen Aktionsplan zur Förderung der ländlichen Entwicklung verabschiedet. Weitere wichtige multilaterale Organisationen wie die FAO, der IFAD (Fonds für internationale landwirtschaftliche Entwicklung), die CGIAR (Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung), das UNDP (Uno-Entwicklungsprogramm) und die Unicef (Kinderhilfsfonds) leisten ebenfalls substantielle Beiträge im Kampf gegen den Hunger und seine Ursachen. Die Schweiz misst der Ernährungssicherheit sehr hohe Priorität bei und setzt sich in allen internationalen Organisationen seit Jahren für eine vermehrte Berücksichtigung der Armutsbekämpfung ein; dieses Engagement wird die Schweiz unvermindert weiterführen.</p><p>4. In Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird die Bedeutung der Massnahmen und der konkreten Länderprogramme sowie der internationalen Zusammenarbeit auf das Recht aller Menschen auf Nahrung hervorgehoben. Die Schweiz beteiligt sich an diesen Anstrengungen durch ihre bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit. Mit den neuen Richtlinien "Förderung der Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit" der Deza gibt sich die Schweiz die Möglichkeit, einen konkreten Beitrag zu leisten zu einem dieser wichtigen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit und der schweizerischen Aussenpolitik auf dem Gebiet der Förderung der Menschenrechte, das Recht auf angemessene Ernährung inbegriffen. Die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den Ländern, die von unserer Zusammenarbeit profitieren, hängt in erster Linie von der Verbesserung entwicklungsfördernder Rahmenbedingungen ab. Somit tragen alle von der schweizerischen Zusammenarbeit vorgesehenen Massnahmen im Bereich der Förderung dieser Rechte, vor allem die Unterstützung konkreter Aktionen und des politischen Dialoges, zur Schaffung von günstigeren Bedingungen zur Armutsbekämpfung bei. Dies bleibt eines der höchsten Ziele unserer Bemühungen auf dem Gebiete der Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>5. Der Bundesrat begrüsst die Initiativen der Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung des Hungers und seiner Ursachen. Um die Ziele des Welternährungsgipfels zu erreichen, braucht es das Zusammenspiel aller Akteure auf internationaler und nationaler, öffentlicher und privater Ebene. Wie einleitend dargelegt, misst der Bundesrat der konkreten bilateralen und multilateralen Programmtätigkeit ebenso grosse Bedeutung bei wie der Ausarbeitung von internationalen Konventionen und Verhaltenskodizes. Er ist jedoch bereit, den Verhaltenskodex wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, und einverstanden, dieses Dokument im Nachfolgeprozess des Welternährungsgipfels auf nationaler und internationaler Ebene zu thematisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das oben erwähnte Postulat 96.3609 enthält fünf konkrete Punkte. Was haben die Abklärungen zu den einzelnen Punkten ergeben, und wo sind bereits Aktionspläne erarbeitet worden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, auch gestützt auf die neuesten Unicef-Zahlen, im Bereich "Menschenrecht auf Ernährung" einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu setzen, dies ganz besonders auch aus Anlass der universellen Menschenrechte, die 1998 50 Jahre alt werden?</p><p>3. Die Umsetzung und Realisierung dieses Menschenrechtes wird von den Politiken multinationaler Abkommen und Institutionen wie Gatt/WTO, Weltbank, Internationaler Währungsfonds partiell blockiert und verletzt. Ist die Schweiz als Mitglied dieser Institutionen bereit, diese Widersprüche aufzuarbeiten, Konsequenzen zu ziehen und sich für die entsprechenden Änderungen in den multinationalen Abkommen einzusetzen?</p><p>4. Welches ist der Beitrag der Schweiz zur Schaffung der im Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Artikel 11 verlangten nationalen und regionalen Instrumente zur Umsetzung und Realisierung dieses Menschenrechtes?</p><p>5. In Artikel 7.4 des Römer Aktionsplans sind als "notwendige Mittel zur Erreichung der Ziele des Welternährungsgipfels" auch "freiwillige Richtlinien für die Ernährungssicherheit für alle" eingefordert. Internationale NGO haben diese Aufgabe wahrgenommen und den Verhaltenskodex für das Recht auf angemessene Ernährung ausgearbeitet. Der Verhaltenskodex wird auch von den Schweizer NGO unterstützt. Ist der Bundesrat bereit, diese Vorleistung der NGO zur Umsetzung von Artikel 7.4 Buchstabe e wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, auch mitzutragen und sich dafür einzusetzen, dass dieser Verhaltenskodex im Nachfolgeprozess des Welternährungsgipfels auch auf internationaler Ebene wie dem CFS-FAO eingebracht wird?</p>
    • Menschenrecht auf angemessene Ernährung

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