Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz
- ShortId
-
97.3655
- Id
-
19973655
- Updated
-
10.04.2024 11:39
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Klein- und mittleres Unternehmen;Steuerpolitik;Grossbank;Fusion von Unternehmen;internationale Wirtschaft;Wirtschaftsstandort Schweiz
- 1
-
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- L05K1104010104, Grossbank
- L05K0704060204, internationale Wirtschaft
- L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
- L03K110703, Steuerpolitik
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Produktionsfaktor Kapital ist heute anerkanntermassen mobiler als in der Vergangenheit. Die Folgerung, dass bereits kleine Änderungen der Rahmenbedingungen genügen, um Verschiebungen auszulösen, dürfte jedoch zu pauschal sein. Denn erfahrungsgemäss bedarf es in aller Regel mehr als bloss kleiner Veränderungen der Rahmenbedingungen, um einen Standort gegenüber einem anderen vorteilhafter werden zu lassen. Es gilt nämlich zu beachten, dass im Rahmen des Standortwettbewerbs immer eine ganze Reihe von Standortfaktoren eine Rolle spielen. Allerdings ist durchaus einzuräumen, dass den steuerlichen Rahmenbedingungen beachtliche Bedeutung zukommt.</p><p>2. Nicht alle aufgelisteten Massnahmen dürften zwingend eine klare Verschlechterung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bedeuten: Richtig ist indessen, dass vor der allfälligen Einführung einer neuen Steuer die langfristigen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes sorgfältig geprüft werden müssen.</p><p>Für die Beurteilung der Auswirkungen einer einzelnen Massnahme hängt vieles von deren konkreten Ausgestaltung ab. Dies trifft namentlich auf eine allfällige Kapitalgewinnsteuer zu. Eine Depotsteuer dürfte nur als Kompensationsmassnahme für heute bestehende Steuern in Frage kommen. Für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer und ebenso für eine materielle Steuerharmonisierung schliesslich fehlt es nach Auffassung des Bundesrates an einer Verfassungsgrundlage.</p><p>3. Die Abwanderung grosser Unternehmen, soweit sie zugleich wichtige Steuerzahler waren, ist für die betroffenen Gemeinwesen nicht nur mit Arbeitsplatzverlusten, sondern auch mit Steuerausfällen verbunden. Um diese aufzufangen, können die zuständigen Entscheidträger mitunter vor der Wahl stehen, die Ausgaben zu kürzen, die Steuerbelastung zu erhöhen oder beide Massnahmen miteinander zu kombinieren. Zudem kann sich eine solche Abwanderung auch negativ auf bisherige Zulieferbetriebe auswirken. Sie kann also auch insoweit arbeitsplatzrelevant sein.</p><p>4. Die Zukunft ist stets mit Unsicherheit behaftet. Zuverlässige Angaben sind höchstens für die Vergangenheit möglich. Insgesamt ist das Steuerniveau in der Schweiz im internationalen Vergleich immer noch moderat. Damit ist eine wichtige Vorbedingung für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung nach wie vor erfüllt. Bei der gegenwärtig bestehenden Steuerbelastung würde eine Senkung der Steuersätze in der Schweiz zu geringeren Steuereinnahmen führen; es ist nicht davon auszugehen, dass der sogenannte Laffer-Effekt spielen würde. Im übrigen zahlt es sich für eine Volkswirtschaft gesamthaft nicht aus, wenn dem Staat die unentbehrlichen Einnahmen vorenthalten werden. Denn auch gesunde Staatsfinanzen sind ein Standortfaktor, dem vor allem mittel- und längerfristig grosse Bedeutung zukommt. Eine massvolle Steuerquote ist aber auch aus der Sicht des Bundesrates eine notwendige Bedingung für die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>5. In unserer unvollkommenen Welt sind Verbesserungen in der Tat fast immer möglich. Das Steuersystem macht da sicher keine Ausnahme. Allerdings sind gerade in den zwei in der Interpellation beispielhaft genannten Bereichen in jüngster Zeit ins Gewicht fallende Entlastungen beschlossen worden. So brachte die Unternehmenssteuerreform 1997 just für Holdinggesellschaften weitreichende steuerliche Entlastungen, wird doch ab dem 1. Januar 1998 der Beteiligungsabzug auch auf Beteiligungsgewinne ausgedehnt. Die sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung von Gesellschaft und Aktionär kann bei näherer Betrachtung kaum als Standortnachteil bezeichnet werden. Massgeblich ist die gesamte Steuerbelastung, und diese ist in der Schweiz nach wie vor moderat. Es gilt nämlich zu berücksichtigen, dass in der Schweiz die Steuersätze vor allem für juristische Personen im internationalen Vergleich tief sind. Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass die Abgabenbelastung der Körperschaft, einschliesslich Beteiligte, nicht höher ist als diejenige einer vergleichbaren Personenunternehmung.</p><p>Schliesslich bringt die Unternehmenssteuerreform 1997, vorab der gänzliche Wegfall der Kapitalsteuer auf den 1. Januar 1998 sowie die deutliche Reduktion der Emissionsabgabe, weitere nicht zu unterschätzende Entlastungen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.</p><p>6. Mit den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung wurden in den letzten Jahren massgebende Schritte zur Belebung des Wettbewerbs und der wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz beschlossen. Viele dieser Massnahmen erweiterten das Betätigungsfeld für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU). Die bedeutende Stellung dieser Unternehmen für die Wirtschaft in der Schweiz begründet die Fortführung der Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU in dieser Legislatur. Ein Schwergewicht soll dabei auf dem Abbau der administrativen Umtriebe liegen (vgl. Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Januar 1997, BBl 1997 II 283). Zu den bereits eingeleiteten Massnahmen werden zusätzliche Vorkehren treten, die namentlich aus einer Evaluation der bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren hervorgehen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Grossbankenfusion und die Folgen der Globalisierung haben eine heftige wirtschaftspolitische Grundsatzdebatte ausgelöst. Verschiedene Konzepte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stehen sich dabei gegenüber. Beispiele in anderen Ländern haben gezeigt, dass Regulierungen und ausufernder Sozialstaat nicht zum Ziel führen. Selbst sozialdemokratische Regierungen haben dies erkannt und setzen nunmehr auf marktwirtschaftliche Strategien und Anreize. Länder mit grösserem Wirtschaftswachstum haben Steuerreduktionen eingeführt und damit zusätzliche Investitionen und neues Steuersubstrat angezogen. Damit konnten auch erfolgreich neue Arbeitsplätze geschaffen werden.</p><p>In diesem Zusammenhang fragen wir den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Produktionsfaktor Kapital eine höchst mobile Grösse geworden ist und damit bereits auf kleine Veränderungen der Rahmenbedingungen mit einer Verschiebung zu vorteilhafteren Standorten reagiert?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass folgende, insbesondere von linker Seite vorgeschlagene Massnahmen eine klare Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes Schweiz bedeuten und eine Abwanderung von grossen Steuerzahlern sowie weitere Arbeitsplatzverluste zur Folge hätten:</p><p>- Einführung einer Kapitalgewinnsteuer;</p><p>- Einführung einer Depotabgabe;</p><p>- Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer;</p><p>- materielle Steuerharmonisierung mit einer Nivellierung nach oben?</p><p>3. Trifft es nach Ansicht des Bundesrates zu, dass eine Abwanderung von grossen Unternehmen direkte und negative Auswirkungen auf die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger und der regional verankerten kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) hat und für diese zu einer höheren Steuerbelastung führt?</p><p>4. Die SVP ist hingegen der Auffassung, dass sich die Steigerung der steuerlichen Attraktivität für Private und Unternehmungen langfristig auch für die gesamte Volkswirtschaft auszahlen wird, da das Volumen des Steuersubstrats zunehmen wird. Von einer rein statistischen Sichtweise ist zugunsten von dynamischen Überlegungen abzukommen. Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass in diesem Sinn noch Verbesserungen des schweizerischen Steuersystems möglich sind (z. B. Problem Doppelbesteuerung Gesellschaft/Aktionäre, Holdingbesteuerung usw.)?</p><p>6. Ergänzend zu diesen Massnahmen ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU unabdingbar. Ist der Bundesrat bereit, weitere Schritte zur Reduktion der Auflagen und Regulierungen für KMU zu unternehmen?</p>
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Produktionsfaktor Kapital ist heute anerkanntermassen mobiler als in der Vergangenheit. Die Folgerung, dass bereits kleine Änderungen der Rahmenbedingungen genügen, um Verschiebungen auszulösen, dürfte jedoch zu pauschal sein. Denn erfahrungsgemäss bedarf es in aller Regel mehr als bloss kleiner Veränderungen der Rahmenbedingungen, um einen Standort gegenüber einem anderen vorteilhafter werden zu lassen. Es gilt nämlich zu beachten, dass im Rahmen des Standortwettbewerbs immer eine ganze Reihe von Standortfaktoren eine Rolle spielen. Allerdings ist durchaus einzuräumen, dass den steuerlichen Rahmenbedingungen beachtliche Bedeutung zukommt.</p><p>2. Nicht alle aufgelisteten Massnahmen dürften zwingend eine klare Verschlechterung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bedeuten: Richtig ist indessen, dass vor der allfälligen Einführung einer neuen Steuer die langfristigen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes sorgfältig geprüft werden müssen.</p><p>Für die Beurteilung der Auswirkungen einer einzelnen Massnahme hängt vieles von deren konkreten Ausgestaltung ab. Dies trifft namentlich auf eine allfällige Kapitalgewinnsteuer zu. Eine Depotsteuer dürfte nur als Kompensationsmassnahme für heute bestehende Steuern in Frage kommen. Für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer und ebenso für eine materielle Steuerharmonisierung schliesslich fehlt es nach Auffassung des Bundesrates an einer Verfassungsgrundlage.</p><p>3. Die Abwanderung grosser Unternehmen, soweit sie zugleich wichtige Steuerzahler waren, ist für die betroffenen Gemeinwesen nicht nur mit Arbeitsplatzverlusten, sondern auch mit Steuerausfällen verbunden. Um diese aufzufangen, können die zuständigen Entscheidträger mitunter vor der Wahl stehen, die Ausgaben zu kürzen, die Steuerbelastung zu erhöhen oder beide Massnahmen miteinander zu kombinieren. Zudem kann sich eine solche Abwanderung auch negativ auf bisherige Zulieferbetriebe auswirken. Sie kann also auch insoweit arbeitsplatzrelevant sein.</p><p>4. Die Zukunft ist stets mit Unsicherheit behaftet. Zuverlässige Angaben sind höchstens für die Vergangenheit möglich. Insgesamt ist das Steuerniveau in der Schweiz im internationalen Vergleich immer noch moderat. Damit ist eine wichtige Vorbedingung für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung nach wie vor erfüllt. Bei der gegenwärtig bestehenden Steuerbelastung würde eine Senkung der Steuersätze in der Schweiz zu geringeren Steuereinnahmen führen; es ist nicht davon auszugehen, dass der sogenannte Laffer-Effekt spielen würde. Im übrigen zahlt es sich für eine Volkswirtschaft gesamthaft nicht aus, wenn dem Staat die unentbehrlichen Einnahmen vorenthalten werden. Denn auch gesunde Staatsfinanzen sind ein Standortfaktor, dem vor allem mittel- und längerfristig grosse Bedeutung zukommt. Eine massvolle Steuerquote ist aber auch aus der Sicht des Bundesrates eine notwendige Bedingung für die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>5. In unserer unvollkommenen Welt sind Verbesserungen in der Tat fast immer möglich. Das Steuersystem macht da sicher keine Ausnahme. Allerdings sind gerade in den zwei in der Interpellation beispielhaft genannten Bereichen in jüngster Zeit ins Gewicht fallende Entlastungen beschlossen worden. So brachte die Unternehmenssteuerreform 1997 just für Holdinggesellschaften weitreichende steuerliche Entlastungen, wird doch ab dem 1. Januar 1998 der Beteiligungsabzug auch auf Beteiligungsgewinne ausgedehnt. Die sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung von Gesellschaft und Aktionär kann bei näherer Betrachtung kaum als Standortnachteil bezeichnet werden. Massgeblich ist die gesamte Steuerbelastung, und diese ist in der Schweiz nach wie vor moderat. Es gilt nämlich zu berücksichtigen, dass in der Schweiz die Steuersätze vor allem für juristische Personen im internationalen Vergleich tief sind. Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass die Abgabenbelastung der Körperschaft, einschliesslich Beteiligte, nicht höher ist als diejenige einer vergleichbaren Personenunternehmung.</p><p>Schliesslich bringt die Unternehmenssteuerreform 1997, vorab der gänzliche Wegfall der Kapitalsteuer auf den 1. Januar 1998 sowie die deutliche Reduktion der Emissionsabgabe, weitere nicht zu unterschätzende Entlastungen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.</p><p>6. Mit den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung wurden in den letzten Jahren massgebende Schritte zur Belebung des Wettbewerbs und der wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz beschlossen. Viele dieser Massnahmen erweiterten das Betätigungsfeld für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU). Die bedeutende Stellung dieser Unternehmen für die Wirtschaft in der Schweiz begründet die Fortführung der Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU in dieser Legislatur. Ein Schwergewicht soll dabei auf dem Abbau der administrativen Umtriebe liegen (vgl. Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Januar 1997, BBl 1997 II 283). Zu den bereits eingeleiteten Massnahmen werden zusätzliche Vorkehren treten, die namentlich aus einer Evaluation der bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren hervorgehen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Grossbankenfusion und die Folgen der Globalisierung haben eine heftige wirtschaftspolitische Grundsatzdebatte ausgelöst. Verschiedene Konzepte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stehen sich dabei gegenüber. Beispiele in anderen Ländern haben gezeigt, dass Regulierungen und ausufernder Sozialstaat nicht zum Ziel führen. Selbst sozialdemokratische Regierungen haben dies erkannt und setzen nunmehr auf marktwirtschaftliche Strategien und Anreize. Länder mit grösserem Wirtschaftswachstum haben Steuerreduktionen eingeführt und damit zusätzliche Investitionen und neues Steuersubstrat angezogen. Damit konnten auch erfolgreich neue Arbeitsplätze geschaffen werden.</p><p>In diesem Zusammenhang fragen wir den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Produktionsfaktor Kapital eine höchst mobile Grösse geworden ist und damit bereits auf kleine Veränderungen der Rahmenbedingungen mit einer Verschiebung zu vorteilhafteren Standorten reagiert?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass folgende, insbesondere von linker Seite vorgeschlagene Massnahmen eine klare Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes Schweiz bedeuten und eine Abwanderung von grossen Steuerzahlern sowie weitere Arbeitsplatzverluste zur Folge hätten:</p><p>- Einführung einer Kapitalgewinnsteuer;</p><p>- Einführung einer Depotabgabe;</p><p>- Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer;</p><p>- materielle Steuerharmonisierung mit einer Nivellierung nach oben?</p><p>3. Trifft es nach Ansicht des Bundesrates zu, dass eine Abwanderung von grossen Unternehmen direkte und negative Auswirkungen auf die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger und der regional verankerten kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) hat und für diese zu einer höheren Steuerbelastung führt?</p><p>4. Die SVP ist hingegen der Auffassung, dass sich die Steigerung der steuerlichen Attraktivität für Private und Unternehmungen langfristig auch für die gesamte Volkswirtschaft auszahlen wird, da das Volumen des Steuersubstrats zunehmen wird. Von einer rein statistischen Sichtweise ist zugunsten von dynamischen Überlegungen abzukommen. Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass in diesem Sinn noch Verbesserungen des schweizerischen Steuersystems möglich sind (z. B. Problem Doppelbesteuerung Gesellschaft/Aktionäre, Holdingbesteuerung usw.)?</p><p>6. Ergänzend zu diesen Massnahmen ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU unabdingbar. Ist der Bundesrat bereit, weitere Schritte zur Reduktion der Auflagen und Regulierungen für KMU zu unternehmen?</p>
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz
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