Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften
- ShortId
-
98.402
- Id
-
19980402
- Updated
-
10.04.2024 18:54
- Language
-
de
- Title
-
Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften
- AdditionalIndexing
-
aussergewöhnliche Abgabe;Steuer;Fusion von Unternehmen
- 1
-
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- L03K110702, Steuer
- L04K11070201, aussergewöhnliche Abgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist offensichtlich: Fusionen von meist schon vorher blühenden Unternehmen verursachen wahrhaftige sozioökonomische Erdbeben. Sie werden einzig im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre der beteiligten Unternehmen beschlossen.</p><p>Deshalb ist es notwendig, Mechanismen einzuführen, die sowohl abschrecken als auch die beteiligten Unternehmen zur Verantwortung ziehen. Mit einer einmaligen Abgabe mit variablem Satz je nach Umständen lässt sich dieses Ziel erreichen. Eine völlige Befreiung von dieser Abgabe ist in begründeten Fällen möglich.</p><p>Wenn dagegen die Umstrukturierung zur Erhöhung von bereits grossen Gewinnen (Cash-flow) führt, dann kann die neu entstandene juristische Person auch für die sozialen Kosten, die sie verursacht, aufkommen. So für die bedeutenden Steuerausfälle, die entstehen, weil sie die Möglichkeit hat, die gesamten auf die Fusion zurückgehenden Umstrukturierungskosten abzuziehen.</p>
- <p>Das Parlament verabschiedet einen dringlichen Bundesbeschluss, der eine einmalige Abgabe auf Fusionsvorgängen von Aktiengesellschaften vorsieht.</p><p>Der Abgabensatz kann zwischen 0,1 und 1 Prozent der Bilanz der durch die Fusion entstandenen neuen juristischen Person betragen. Er wird festgelegt namentlich nach dem Gewinn, den die Aktionärinnen und Aktionäre der fusionierten Unternehmen erzielen, und nach Anzahl Arbeitsplätze, die in der Folge der Fusion voraussichtlich abgebaut werden.</p><p>In den Fällen, in denen es erwiesen ist, dass die Fusion für die Erhaltung der Arbeitsplätze unerlässlich ist, könnte das Unternehmen, das durch den Zusammenschluss entsteht, von der Abgabe befreit werden.</p>
- Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist offensichtlich: Fusionen von meist schon vorher blühenden Unternehmen verursachen wahrhaftige sozioökonomische Erdbeben. Sie werden einzig im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre der beteiligten Unternehmen beschlossen.</p><p>Deshalb ist es notwendig, Mechanismen einzuführen, die sowohl abschrecken als auch die beteiligten Unternehmen zur Verantwortung ziehen. Mit einer einmaligen Abgabe mit variablem Satz je nach Umständen lässt sich dieses Ziel erreichen. Eine völlige Befreiung von dieser Abgabe ist in begründeten Fällen möglich.</p><p>Wenn dagegen die Umstrukturierung zur Erhöhung von bereits grossen Gewinnen (Cash-flow) führt, dann kann die neu entstandene juristische Person auch für die sozialen Kosten, die sie verursacht, aufkommen. So für die bedeutenden Steuerausfälle, die entstehen, weil sie die Möglichkeit hat, die gesamten auf die Fusion zurückgehenden Umstrukturierungskosten abzuziehen.</p>
- <p>Das Parlament verabschiedet einen dringlichen Bundesbeschluss, der eine einmalige Abgabe auf Fusionsvorgängen von Aktiengesellschaften vorsieht.</p><p>Der Abgabensatz kann zwischen 0,1 und 1 Prozent der Bilanz der durch die Fusion entstandenen neuen juristischen Person betragen. Er wird festgelegt namentlich nach dem Gewinn, den die Aktionärinnen und Aktionäre der fusionierten Unternehmen erzielen, und nach Anzahl Arbeitsplätze, die in der Folge der Fusion voraussichtlich abgebaut werden.</p><p>In den Fällen, in denen es erwiesen ist, dass die Fusion für die Erhaltung der Arbeitsplätze unerlässlich ist, könnte das Unternehmen, das durch den Zusammenschluss entsteht, von der Abgabe befreit werden.</p>
- Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften
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