Wahl der Präsidentschaft und der Vizepräsidentschaft der Gerichte
- ShortId
-
98.405
- Id
-
19980405
- Updated
-
10.02.2026 21:16
- Language
-
de
- Title
-
Wahl der Präsidentschaft und der Vizepräsidentschaft der Gerichte
- AdditionalIndexing
-
Bundesrichter/in;Wahlsystem;parlamentarisches Verfahren;Wahl
- 1
-
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L05K0505020101, Bundesrichter/in
- L03K080103, Wahl
- L04K08010303, Wahlsystem
- PriorityCouncil1
-
Vereinigte Bundesversammlung
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21quater, Absatz 3, des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet das Büro der Vereinigten Bundesversammlung einen ausgearbeiteten Entwurf zur Revision von Artikel 9 des Reglementes der Vereinigten Bundesversammlung mit folgendem Wortlaut:</p><p>Reglement der Vereinigten Bundesversammlung</p><p>Aenderung vom</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht des Büros der Vereinigten Bundesversammlung vom 2. März 1998 (BBl 1998 ...) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 1998 (BBl 1998 ...),</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Das Reglement der Vereinigten Bundesversammlung (SR 171.12) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 9 Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten der Gerichte</p><p>Präsident und Vizepräsident eines Gerichtes werden gleichzeitig auf zwei besonderen Wahlzetteln gewählt.</p><p>II</p><p>Inkrafttreten</p><p>Dieser Beschluss tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft.</p>
- Wahl der Präsidentschaft und der Vizepräsidentschaft der Gerichte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21quater, Absatz 3, des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet das Büro der Vereinigten Bundesversammlung einen ausgearbeiteten Entwurf zur Revision von Artikel 9 des Reglementes der Vereinigten Bundesversammlung mit folgendem Wortlaut:</p><p>Reglement der Vereinigten Bundesversammlung</p><p>Aenderung vom</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht des Büros der Vereinigten Bundesversammlung vom 2. März 1998 (BBl 1998 ...) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 1998 (BBl 1998 ...),</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Das Reglement der Vereinigten Bundesversammlung (SR 171.12) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 9 Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten der Gerichte</p><p>Präsident und Vizepräsident eines Gerichtes werden gleichzeitig auf zwei besonderen Wahlzetteln gewählt.</p><p>II</p><p>Inkrafttreten</p><p>Dieser Beschluss tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft.</p>
- Wahl der Präsidentschaft und der Vizepräsidentschaft der Gerichte
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21quater, Absatz 3, des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet das Büro der Vereinigten Bundesversammlung einen ausgearbeiteten Entwurf zur Revision von Artikel 9 des Reglementes der Vereinigten Bundesversammlung mit folgendem Wortlaut:</p><p>Reglement der Vereinigten Bundesversammlung</p><p>Aenderung vom</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht des Büros der Vereinigten Bundesversammlung vom 2. März 1998 (BBl 1998 ...) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 1998 (BBl 1998 ...),</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Das Reglement der Vereinigten Bundesversammlung (SR 171.12) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 9 Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten der Gerichte</p><p>Präsident und Vizepräsident eines Gerichtes werden gleichzeitig auf zwei besonderen Wahlzetteln gewählt.</p><p>II</p><p>Inkrafttreten</p><p>Dieser Beschluss tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft.</p>
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