Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen
- ShortId
-
98.406
- Id
-
19980406
- Updated
-
14.11.2025 07:03
- Language
-
de
- Title
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Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: VVG;Gleichstellung von Mann und Frau;Krankenversicherung;Versicherungsprämie;Stellung der Frau;Versicherungsrecht
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K11100119, Versicherungsrecht
- L05K1110011305, Versicherungsprämie
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Was vor dem Inkrafttreten des neuen KVG und den entsprechenden Änderungen des VVG befürchtet wurde, nämlich eine unterschiedliche Prämiengestaltung für Männer und Frauen bei den Zusatzversicherungen, ist leider in äusserst stossender Form eingetroffen: Mit unterschiedlich hohen Gesundheitskosten für Frauen und Männer begründen verschiedene Krankenkassen zum Teil massive Prämienunterschiede für Frauen und Männer. Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Verfassungsauftrag gemäss Artikel 4 der Bundesverfassung, wonach der Gesetzgeber verpflichtet ist, geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen in allen Rechtsgebieten und Lebensbereichen zu beseitigen. Es lässt auch wichtige Tatsachen zur Begründung der Kostendifferenz zwischen Männern und Frauen ausser Acht:</p><p>1. Die aufgeführten Mehrkosten bei den Frauen aufgrund von Mutterschaft dürfen nicht den Frauen angelastet werden, sondern müssen zu gleichen Teilen Frauen und Männern angerechnet werden, da sie ja auch zu gleichen Teilen von Frauen und Männern "verursacht" werden.</p><p>2. Eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat klar aufgezeigt, dass die Frauen der Allgemeinheit durch ihre unentgeltliche Betreuungsarbeit bedeutende Gesundheitskosten abnehmen. Effektiv werden viele pflegebedürftige Männer von ihren Frauen gratis gepflegt, wodurch die Gesundheitskosten der Männer tiefer ausfallen. Im Gegenzug ist die Pflege von pflegebedürftigen Frauen durch ihre Männer vergleichsweise selten, sodass hier die entsprechenden Kosteneinsparungen bei den Frauen nicht auftreten.</p><p>3. Krankheit ist oft die Folge von schlechter sozialer und finanzieller Stellung. Frauen leben erwiesenermassen häufiger in Armut als Männer.</p><p>4. Die durch geschlechtsspezifische Gesundheitsprobleme (z. B. Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Menopausenprobleme) verursachten Mehrkosten in höhere Prämien umzurechnen widerspricht dem Verursacherprinzip. Die Frauen können sich diesen Gesundheitsproblemen auf keine Art und Weise entziehen und so mit ihrem Verhalten keine Kosten vermeiden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag wird so geändert, dass jegliche unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechtes untersagt ist, insbesondere in Bezug auf die Prämiengestaltung.</p>
- Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Was vor dem Inkrafttreten des neuen KVG und den entsprechenden Änderungen des VVG befürchtet wurde, nämlich eine unterschiedliche Prämiengestaltung für Männer und Frauen bei den Zusatzversicherungen, ist leider in äusserst stossender Form eingetroffen: Mit unterschiedlich hohen Gesundheitskosten für Frauen und Männer begründen verschiedene Krankenkassen zum Teil massive Prämienunterschiede für Frauen und Männer. Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Verfassungsauftrag gemäss Artikel 4 der Bundesverfassung, wonach der Gesetzgeber verpflichtet ist, geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen in allen Rechtsgebieten und Lebensbereichen zu beseitigen. Es lässt auch wichtige Tatsachen zur Begründung der Kostendifferenz zwischen Männern und Frauen ausser Acht:</p><p>1. Die aufgeführten Mehrkosten bei den Frauen aufgrund von Mutterschaft dürfen nicht den Frauen angelastet werden, sondern müssen zu gleichen Teilen Frauen und Männern angerechnet werden, da sie ja auch zu gleichen Teilen von Frauen und Männern "verursacht" werden.</p><p>2. Eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat klar aufgezeigt, dass die Frauen der Allgemeinheit durch ihre unentgeltliche Betreuungsarbeit bedeutende Gesundheitskosten abnehmen. Effektiv werden viele pflegebedürftige Männer von ihren Frauen gratis gepflegt, wodurch die Gesundheitskosten der Männer tiefer ausfallen. Im Gegenzug ist die Pflege von pflegebedürftigen Frauen durch ihre Männer vergleichsweise selten, sodass hier die entsprechenden Kosteneinsparungen bei den Frauen nicht auftreten.</p><p>3. Krankheit ist oft die Folge von schlechter sozialer und finanzieller Stellung. Frauen leben erwiesenermassen häufiger in Armut als Männer.</p><p>4. Die durch geschlechtsspezifische Gesundheitsprobleme (z. B. Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Menopausenprobleme) verursachten Mehrkosten in höhere Prämien umzurechnen widerspricht dem Verursacherprinzip. Die Frauen können sich diesen Gesundheitsproblemen auf keine Art und Weise entziehen und so mit ihrem Verhalten keine Kosten vermeiden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag wird so geändert, dass jegliche unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechtes untersagt ist, insbesondere in Bezug auf die Prämiengestaltung.</p>
- Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen
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