Kleinkriminelle. Schnelles Verfahren
- ShortId
-
98.409
- Id
-
19980409
- Updated
-
10.04.2024 17:17
- Language
-
de
- Title
-
Kleinkriminelle. Schnelles Verfahren
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Schnellgerichtsverfahren;Verbrechen gegen Sachen;Strafverfahren;Eindämmung der Kriminalität;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L05K0501020102, Verbrechen gegen Sachen
- L04K05040402, Strafverfahren
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schutz des Eigentums und der persönlichen Unversehrheit ist in der Schweiz leider nicht mehr in ausreichendem Mass gewährleistet.</p><p>Besonders die Kleinkriminalität nimmt in der Schweiz in beängstigendem Ausmass zu. In den Zentren verlieren die Detailgeschäfte bis zu 5 Prozent des Umsatzes durch Ladendiebstähle. Das Schwarzfahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu einer Art Volkssport geworden. Vandalen treiben ihr Unwesen und richten an öffentlichen und privaten Einrichtungen mutwillig Schäden in Millionenhöhe an. Besonders augenfällig sind die Sprayer und Tagger, welche sich böswillig fremden Eigentums bemächtigen, um ihre "Kunstwerke" anzubringen. Hauseigentümer, welche mit Sorgfalt und hohem finanziellen Aufwand die Fassaden ihrer Liegenschaft renoviert haben, sehen sich oft nach kurzer Zeit mit dem sinnlosen und zerstörerischen Werk der Sprayer und Tagger an ihrem Eigentum konfrontiert.</p><p>Angesichts dieser Entwicklung mach sich im Volk Resignation breit. So wird in vielen Fällen, wo durch die Kleinkriminalität ein Schaden entstanden ist, nicht einmal mehr eine Strafanzeige eingereicht, selbst wenn die Täterschaft bekannt ist. Erstens werden Straftäter durch die Justiz vielfach mit Samthandschuhen angefasst, besonders wenn es sich um Jugendliche unter 18 Jahren handelt. Zweitens dauern die Gerichtsverfahren infolge der permanenten Überlastung unserer Gerichte viel zu lange. Werden Täter nicht innert angemessener Frist verurteilt, ist einerseits jegliche Präventionsabsicht nutzlos, zum anderen fehlt in der Bevölkerung und bei den Betroffenen begreiflicherweise die Einsicht für diese Verschleppung der Straffälle. In verschiedenen Kantonen ist zudem die Tendenz zu beobachten, Fälle von Kleinkriminalität derart zu bagatellisieren, dass schon fast von Straffreiheit gesprochen werden kann.</p><p>Kleinkriminelle werden also geradezu ermuntert, ihre Tat mehrfach zu wiederholen. Dieser gefährlichen Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Nach dem Vorbild der USA, besonders der Stadt New York, soll in der Schweiz die Institution der Schnellgerichte geschaffen werden. Wird ein Täter auf frischer Tat ertappt, ist er unverzüglich in Polizeigewahrsam zu nehmen und möglichst rasch einem Schnellrichter vorzuführen, welcher das Urteil fällt. Aufgrund der Tatsache, dass der Täter direkt beim Begehen der Straftat erwischt wurde, erübrigt sich ein aufwendiges Beweisverfahren und eine Rekursmöglichkeit gegen das Urteil.</p><p>Die Erfahrungen in New York zeigen, dass durch die konsequente Bekämpfung der Kleinkriminalität auch die schweren Delikte markant abnehmen. Besonders in dieser Hinsicht ist rasches Handeln angezeigt.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sei die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Kleindelinquenten wie z.B. Ladendiebe, Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Urheber von Sachbeschädigungen, wie Sprayer, Tagger und Vandalen, in einem Schnellgerichtsverfahren abgeurteilt werden können.</p>
- Kleinkriminelle. Schnelles Verfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Schutz des Eigentums und der persönlichen Unversehrheit ist in der Schweiz leider nicht mehr in ausreichendem Mass gewährleistet.</p><p>Besonders die Kleinkriminalität nimmt in der Schweiz in beängstigendem Ausmass zu. In den Zentren verlieren die Detailgeschäfte bis zu 5 Prozent des Umsatzes durch Ladendiebstähle. Das Schwarzfahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu einer Art Volkssport geworden. Vandalen treiben ihr Unwesen und richten an öffentlichen und privaten Einrichtungen mutwillig Schäden in Millionenhöhe an. Besonders augenfällig sind die Sprayer und Tagger, welche sich böswillig fremden Eigentums bemächtigen, um ihre "Kunstwerke" anzubringen. Hauseigentümer, welche mit Sorgfalt und hohem finanziellen Aufwand die Fassaden ihrer Liegenschaft renoviert haben, sehen sich oft nach kurzer Zeit mit dem sinnlosen und zerstörerischen Werk der Sprayer und Tagger an ihrem Eigentum konfrontiert.</p><p>Angesichts dieser Entwicklung mach sich im Volk Resignation breit. So wird in vielen Fällen, wo durch die Kleinkriminalität ein Schaden entstanden ist, nicht einmal mehr eine Strafanzeige eingereicht, selbst wenn die Täterschaft bekannt ist. Erstens werden Straftäter durch die Justiz vielfach mit Samthandschuhen angefasst, besonders wenn es sich um Jugendliche unter 18 Jahren handelt. Zweitens dauern die Gerichtsverfahren infolge der permanenten Überlastung unserer Gerichte viel zu lange. Werden Täter nicht innert angemessener Frist verurteilt, ist einerseits jegliche Präventionsabsicht nutzlos, zum anderen fehlt in der Bevölkerung und bei den Betroffenen begreiflicherweise die Einsicht für diese Verschleppung der Straffälle. In verschiedenen Kantonen ist zudem die Tendenz zu beobachten, Fälle von Kleinkriminalität derart zu bagatellisieren, dass schon fast von Straffreiheit gesprochen werden kann.</p><p>Kleinkriminelle werden also geradezu ermuntert, ihre Tat mehrfach zu wiederholen. Dieser gefährlichen Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Nach dem Vorbild der USA, besonders der Stadt New York, soll in der Schweiz die Institution der Schnellgerichte geschaffen werden. Wird ein Täter auf frischer Tat ertappt, ist er unverzüglich in Polizeigewahrsam zu nehmen und möglichst rasch einem Schnellrichter vorzuführen, welcher das Urteil fällt. Aufgrund der Tatsache, dass der Täter direkt beim Begehen der Straftat erwischt wurde, erübrigt sich ein aufwendiges Beweisverfahren und eine Rekursmöglichkeit gegen das Urteil.</p><p>Die Erfahrungen in New York zeigen, dass durch die konsequente Bekämpfung der Kleinkriminalität auch die schweren Delikte markant abnehmen. Besonders in dieser Hinsicht ist rasches Handeln angezeigt.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sei die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Kleindelinquenten wie z.B. Ladendiebe, Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Urheber von Sachbeschädigungen, wie Sprayer, Tagger und Vandalen, in einem Schnellgerichtsverfahren abgeurteilt werden können.</p>
- Kleinkriminelle. Schnelles Verfahren
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