Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
- ShortId
-
98.418
- Id
-
19980418
- Updated
-
10.02.2026 20:30
- Language
-
de
- Title
-
Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
- AdditionalIndexing
-
Aufgaben des Parlaments;IWF;Kapitalerhöhung
- 1
-
- L05K1101010104, IWF
- L07K07030402040101, Kapitalerhöhung
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods ermächtigt den Bundesrat zum Abschluss von Verträgen über Kapitalaufstockungen unter vorgängiger Information der Bundesversammlung.</p><p>Diese Kompetenzregelung ist im Hinblick auf die globale wirtschaftspolitische Bedeutung des IWF höchst unbefriedigend. Sie weicht auch von den Regelungen ab, wie sie für Kapitalaufstockungen bei der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken gelten. Kapitalerhöhungen werden beim IWF von der Nationalbank finanziert und bedürfen nicht der Bewilligung von Budgetmitteln. In den meisten andern Demokratien, z. B. in Frankreich, Grossbritannien oder den USA, ist der Entscheid über die Aufstockungen ebenfalls dem Parlament vorbehalten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods soll so revidiert werden, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament zu genehmigen sind.</p>
- Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods ermächtigt den Bundesrat zum Abschluss von Verträgen über Kapitalaufstockungen unter vorgängiger Information der Bundesversammlung.</p><p>Diese Kompetenzregelung ist im Hinblick auf die globale wirtschaftspolitische Bedeutung des IWF höchst unbefriedigend. Sie weicht auch von den Regelungen ab, wie sie für Kapitalaufstockungen bei der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken gelten. Kapitalerhöhungen werden beim IWF von der Nationalbank finanziert und bedürfen nicht der Bewilligung von Budgetmitteln. In den meisten andern Demokratien, z. B. in Frankreich, Grossbritannien oder den USA, ist der Entscheid über die Aufstockungen ebenfalls dem Parlament vorbehalten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods soll so revidiert werden, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament zu genehmigen sind.</p>
- Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods ermächtigt den Bundesrat zum Abschluss von Verträgen über Kapitalaufstockungen unter vorgängiger Information der Bundesversammlung.</p><p>Diese Kompetenzregelung ist im Hinblick auf die globale wirtschaftspolitische Bedeutung des IWF höchst unbefriedigend. Sie weicht auch von den Regelungen ab, wie sie für Kapitalaufstockungen bei der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken gelten. Kapitalerhöhungen werden beim IWF von der Nationalbank finanziert und bedürfen nicht der Bewilligung von Budgetmitteln. In den meisten andern Demokratien, z. B. in Frankreich, Grossbritannien oder den USA, ist der Entscheid über die Aufstockungen ebenfalls dem Parlament vorbehalten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods soll so revidiert werden, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament zu genehmigen sind.</p>
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