Arbeitsrecht. Kündigungsschutz

ShortId
98.419
Id
19980419
Updated
10.04.2024 18:46
Language
de
Title
Arbeitsrecht. Kündigungsschutz
AdditionalIndexing
Arbeitnehmerschutz;Entlassungsgeld;Arbeitsrecht
1
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L06K070203010302, Entlassungsgeld
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bestimmung (Art. 336b OR), wonach die Partei, die eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend macht, bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben muss, hat sich in der Praxis als äusserst prohibitiv erwiesen. Viele Arbeitnehmer erkundigen sich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist über ihre Rechte und Möglichkeiten und verpassen somit die vorerwähnte Frist, was eine Verwirkung ihrer Ansprüche zur Folge hat.</p><p>Das Einspracheerfordernis stellt zweifelsohne eine unnötige Rechtswegbarriere dar. Kommt dazu, dass der Zweck der Bestimmung, allenfalls eine Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen, in der Praxis äusserst selten erreicht wurde.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Bestimmungen den Zehnten Titels des Obligationenrechtes sind dahingehend zu ändern</p><p>- dass zur Geltendmachung einer Entschädigung wegen einer missbräuchlichen Kündigung keine Einsprache beim Kündigenden während der Kündigungsfrist erhoben werden muss.</p>
  • Arbeitsrecht. Kündigungsschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bestimmung (Art. 336b OR), wonach die Partei, die eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend macht, bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben muss, hat sich in der Praxis als äusserst prohibitiv erwiesen. Viele Arbeitnehmer erkundigen sich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist über ihre Rechte und Möglichkeiten und verpassen somit die vorerwähnte Frist, was eine Verwirkung ihrer Ansprüche zur Folge hat.</p><p>Das Einspracheerfordernis stellt zweifelsohne eine unnötige Rechtswegbarriere dar. Kommt dazu, dass der Zweck der Bestimmung, allenfalls eine Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen, in der Praxis äusserst selten erreicht wurde.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Bestimmungen den Zehnten Titels des Obligationenrechtes sind dahingehend zu ändern</p><p>- dass zur Geltendmachung einer Entschädigung wegen einer missbräuchlichen Kündigung keine Einsprache beim Kündigenden während der Kündigungsfrist erhoben werden muss.</p>
    • Arbeitsrecht. Kündigungsschutz

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