PUK zur Überwachung und Kontrolle der Atomenergie
- ShortId
-
98.420
- Id
-
19980420
- Updated
-
10.04.2024 18:41
- Language
-
de
- Title
-
PUK zur Überwachung und Kontrolle der Atomenergie
- AdditionalIndexing
-
parlamentarische Untersuchungskommission;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk;Gesundheitsüberwachung;radioaktiver Abfall;Beförderung gefährlicher Güter
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Wiederaufbereitung von Atommüll ist mit radioaktiver Belastung der Umwelt verbunden. Trotzdem hält die Schweiz an der Wiederaufbereitung fest. Seit 1990 wussten Stromerzeuger und Atomwiederaufbereiter, dass Transporte mit Atommüll eine radioaktive Verstrahlung nach sich ziehen. Die Behörden in der Schweiz ignorierten diesen Befund, um die Transporte weiterhin durchführen zu können. Dank dem Entscheid der grünen Umweltministerin in Frankreich, die Atommülltransporte zu stoppen, ist dieser Skandal öffentlich bekannt geworden. Inzwischen hat sich gezeigt, dass nicht nur die Transportbehälter für radioaktive Abfälle nach La Hague in Frankreich, sondern auch diejenigen nach Sellafield in Grossbritannien radioaktiv verseucht waren. Die vom UVEK eingeleiteten Untersuchungen und Massnahmen werden begrüsst. Sie allein genügen aber nicht, da die Unabhängigkeit der Gremien nicht gewährleistet ist.</p><p>Die Behörden in der Schweiz haben ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflichten bei den Atommülltransporten verletzt. Vertreter der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) selber mussten zugeben, dass in diesem Fall eine zu grosse Nähe zwischen Mitarbeitern der HSK und den Atomkraftwerkbetreibern bestand. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass auch in anderen Fällen die Neutralität der Überwachung nicht gewährleistet war. Daher sollen auch die Bewilligungsverfahren, welche nach 1990 abgeschlossen wurden bzw. welche noch am laufen sind, durch eine PUK untersucht werden. Ebenfalls muss untersucht werden, ob die Fragen im Zusammenhang mit den Rissen in den Kernmänteln von Mühleberg und Beznau seriös geprüft wurden.</p><p>Insbesondere sind folgende Fragen abzuklären:</p><p>- Über welche Informationen verfügten und verfügen die Betreiber von AKW? Welche Anstrengungen haben sie unternommen, Menschen und Umwelt vor radioaktiver Strahlung zu schützen? Welche Informationen haben sie zurückbehalten, welche Handlungen unterlassen?</p><p>- Über welche Informationen verfügte und verfügt die HSK? Welche Anstrengungen hat sie unternommen, Menschen und Umwelt vor radioaktiver Strahlung zu schützen? Welche Informationen hat sie zurückbehalten, welche Handlungen unterlassen?</p><p>- Welche Verflechtungen gab und gibt es zwischen der HSK und den AKW-Betreibern?</p><p>- Warum hat die Schweiz noch dieses Jahr Atommüll zur Wiederaufbereitung nach Frankreich geschickt, obwohl die HSK keine sachlichen Gründe mehr sieht, welche für die Fortführung der heutigen Wiederaufbereitung sprechen?</p><p>- Wurden und werden die Bewilligungsverfahren seit 1990 wirklich unabhängig von den Betreibern der Atomkraftwerke und neutral durchgeführt?</p><p>- Wie nahm und nimmt die Eidg. Kommission für Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ihre Aufsichtspflicht wahr?</p><p>- Wie nahmen die früheren Departementsvorsteher und wie nimmt der gegenwärtige Departementsvorsteher sowie das Bundesamt für Energiewirtschaft ihre politische Verantwortung wahr?</p>
- <p>Gestützt auf Art. 55 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes beantragen wir, unverzüglich eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen, welche folgende Bereiche untersucht:</p><p>- Die Atommülltransporte der Schweiz.</p><p>- Die atomrechtlichen Bewilligungsverfahren, die nach 1990 abgeschlossen wurden bzw. am Laufen sind (u.a. Verlängerung der Betriebsbewilligungen für die AKW, Bewilligung für ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle).</p><p>- Die allgemeine Überwachung der schweizerischen Atomanlagen.</p>
- PUK zur Überwachung und Kontrolle der Atomenergie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Wiederaufbereitung von Atommüll ist mit radioaktiver Belastung der Umwelt verbunden. Trotzdem hält die Schweiz an der Wiederaufbereitung fest. Seit 1990 wussten Stromerzeuger und Atomwiederaufbereiter, dass Transporte mit Atommüll eine radioaktive Verstrahlung nach sich ziehen. Die Behörden in der Schweiz ignorierten diesen Befund, um die Transporte weiterhin durchführen zu können. Dank dem Entscheid der grünen Umweltministerin in Frankreich, die Atommülltransporte zu stoppen, ist dieser Skandal öffentlich bekannt geworden. Inzwischen hat sich gezeigt, dass nicht nur die Transportbehälter für radioaktive Abfälle nach La Hague in Frankreich, sondern auch diejenigen nach Sellafield in Grossbritannien radioaktiv verseucht waren. Die vom UVEK eingeleiteten Untersuchungen und Massnahmen werden begrüsst. Sie allein genügen aber nicht, da die Unabhängigkeit der Gremien nicht gewährleistet ist.</p><p>Die Behörden in der Schweiz haben ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflichten bei den Atommülltransporten verletzt. Vertreter der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) selber mussten zugeben, dass in diesem Fall eine zu grosse Nähe zwischen Mitarbeitern der HSK und den Atomkraftwerkbetreibern bestand. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass auch in anderen Fällen die Neutralität der Überwachung nicht gewährleistet war. Daher sollen auch die Bewilligungsverfahren, welche nach 1990 abgeschlossen wurden bzw. welche noch am laufen sind, durch eine PUK untersucht werden. Ebenfalls muss untersucht werden, ob die Fragen im Zusammenhang mit den Rissen in den Kernmänteln von Mühleberg und Beznau seriös geprüft wurden.</p><p>Insbesondere sind folgende Fragen abzuklären:</p><p>- Über welche Informationen verfügten und verfügen die Betreiber von AKW? Welche Anstrengungen haben sie unternommen, Menschen und Umwelt vor radioaktiver Strahlung zu schützen? Welche Informationen haben sie zurückbehalten, welche Handlungen unterlassen?</p><p>- Über welche Informationen verfügte und verfügt die HSK? Welche Anstrengungen hat sie unternommen, Menschen und Umwelt vor radioaktiver Strahlung zu schützen? Welche Informationen hat sie zurückbehalten, welche Handlungen unterlassen?</p><p>- Welche Verflechtungen gab und gibt es zwischen der HSK und den AKW-Betreibern?</p><p>- Warum hat die Schweiz noch dieses Jahr Atommüll zur Wiederaufbereitung nach Frankreich geschickt, obwohl die HSK keine sachlichen Gründe mehr sieht, welche für die Fortführung der heutigen Wiederaufbereitung sprechen?</p><p>- Wurden und werden die Bewilligungsverfahren seit 1990 wirklich unabhängig von den Betreibern der Atomkraftwerke und neutral durchgeführt?</p><p>- Wie nahm und nimmt die Eidg. Kommission für Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ihre Aufsichtspflicht wahr?</p><p>- Wie nahmen die früheren Departementsvorsteher und wie nimmt der gegenwärtige Departementsvorsteher sowie das Bundesamt für Energiewirtschaft ihre politische Verantwortung wahr?</p>
- <p>Gestützt auf Art. 55 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes beantragen wir, unverzüglich eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen, welche folgende Bereiche untersucht:</p><p>- Die Atommülltransporte der Schweiz.</p><p>- Die atomrechtlichen Bewilligungsverfahren, die nach 1990 abgeschlossen wurden bzw. am Laufen sind (u.a. Verlängerung der Betriebsbewilligungen für die AKW, Bewilligung für ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle).</p><p>- Die allgemeine Überwachung der schweizerischen Atomanlagen.</p>
- PUK zur Überwachung und Kontrolle der Atomenergie
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