Schaffung einer unabhängigen Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen
- ShortId
-
98.421
- Id
-
19980421
- Updated
-
10.04.2024 18:53
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung einer unabhängigen Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen
- AdditionalIndexing
-
Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Kernenergie;nukleare Sicherheit;parlamentarische Kontrolle;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anlässlich der anhaltenden Proteste gegen die Atommülltransporte schrieb der Direktor des BFE am 06.12.1996 an Greenpeace, mit Kopie an betroffene Kantonsregierungen:</p><p>"..aus den umfangreichen Akten des erwähnten, Ihnen bekannten Beschwerdeverfahrens geht hervor, dass wir den Sicherheitsanforderungen bei Transporten radioaktiver Abfälle durch die Schweiz grösstmögliche Aufmerksamkeit schenken".</p><p>Die inzwischen festgestellten Grenzwertverletzungen, die ungemeldet in Frankreich seit 1988 und in der Schweiz seit einer unbekannten Anzahl von Jahren registriert werden, zeigen, dass das BFE der Gefährdung der Bevölkerung durch Atomtransporte in Wirklichkeit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Um das eigene Geschäft zu retten, war man bereit, zum Nachteil der Bevölkerung wichtige Tatbestände zu verschweigen.</p><p>Im Leitbild der HSK (Internetseite) heisst es: "Unser Verhalten ist geprägt von Offenheit und Sachlichkeit ... Wir achten den Anspruch der Öffentlichkeit auf rasche, korrekte und verständliche Information". Die Nichtveröffentlichung von Überschreitungen durch die Betreiber von Atomanlagen und die sie deckende Bundesverwaltung widerspricht dem eigenen Leitbild diametral und kann nicht hingenommen werden.</p><p>Die Atomenergie ist keine fehlerfreundliche Technik. Bei einem Unfall muss mit irreversiblen Schäden grössten Ausmasses gerechnet werden. Dies zeigt sich schon daran, dass Privatversicherungen nicht bereit sind, die unbeschränkte Haftung für atomare Schäden zu übernehmen. Um so dringender ist eine funktionierende, unabhängige Aufsicht, die in der Lage ist, bei Verletzungen von Grenzwerten und Richtlinien die nötigen Massnahmen zu veranlassen. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass dies nur mit einer grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Neugestaltung der Aufsichtsbehörde möglich ist. Dabei soll eine zweistufige Organisation zum Zuge kommen, die dem "sechs-Augen-Prinzip" Rechnung trägt, das in der Finanzwirtschaft vielfach Anwendung findet.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eine Änderung des Atomrechtes vor, wonach unverzüglich die gesetzlichen Grundlagen für eine von der Energiewirtschaft und den Betriebsbewilligungsinstanzen des BFE unabhängige Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen (UVK) geschaffen werden. Die UVK soll die Bewilligungsbehörden des Bundes und die Betreiber von Atomanlagen umfassend beaufsichtigen. Sie soll mittels Inspektionen und unabhängigen Studien über die Arbeitsweise und Methodik aller mit Atomanlagen zusammenhängenden Prozessschritte der Berichterstattung dienen und zur Meinungsbildung des Bundesrates, der HSK, des Parlaments und des Schweizer Volkes beitragen. Als Leitgedanken bei der Modifikation des Atomrechtes seien dazu genannt:</p><p>- die UVK soll wie die Finanzkontrolle von der Bundesverwaltung und den Bewilligungsinstanzen der HSK unabhängig sein;</p><p>- ihre Untersuchungen und Berichte sollen umfänglich der Öffentlichkeit zur Einsicht freistehen;</p><p>- alle Messwerte sind unmittelbar und rückhaltlos, d.h. ohne Verzug und ohne Zurückbehalten von Untersuchungsergebnissen, zu publizieren (z.B. via Internet);</p><p>- als Wahlbehörde der mehrköpfigen UVK-Direktion sollen die eidg. Räte fungieren. Die Fraktionen sollen ein Vorschlagsrecht entsprechend ihrer proportionalen Stärke erhalten;</p><p>- die Kosten der UVK sind den Betreibern von Atomanlagen anzulasten;</p><p>- die UVK ersetzt die HSK nicht, sondern sie soll vielmehr deren Tätigkeit und allfällige Untätigkeiten überwachen (sechs-Augen-Prinzip);</p><p>- der UVK ist ein Beirat beizugeben, in dem auch atomkritische Kreise und Vertreter der Medizin angemessen vertreten sind. Der Beirat soll die Untersuchungsergebnisse und die Methodik der UVK prüfen, ihre Unabhängigkeit stärken.</p>
- Schaffung einer unabhängigen Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Anlässlich der anhaltenden Proteste gegen die Atommülltransporte schrieb der Direktor des BFE am 06.12.1996 an Greenpeace, mit Kopie an betroffene Kantonsregierungen:</p><p>"..aus den umfangreichen Akten des erwähnten, Ihnen bekannten Beschwerdeverfahrens geht hervor, dass wir den Sicherheitsanforderungen bei Transporten radioaktiver Abfälle durch die Schweiz grösstmögliche Aufmerksamkeit schenken".</p><p>Die inzwischen festgestellten Grenzwertverletzungen, die ungemeldet in Frankreich seit 1988 und in der Schweiz seit einer unbekannten Anzahl von Jahren registriert werden, zeigen, dass das BFE der Gefährdung der Bevölkerung durch Atomtransporte in Wirklichkeit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Um das eigene Geschäft zu retten, war man bereit, zum Nachteil der Bevölkerung wichtige Tatbestände zu verschweigen.</p><p>Im Leitbild der HSK (Internetseite) heisst es: "Unser Verhalten ist geprägt von Offenheit und Sachlichkeit ... Wir achten den Anspruch der Öffentlichkeit auf rasche, korrekte und verständliche Information". Die Nichtveröffentlichung von Überschreitungen durch die Betreiber von Atomanlagen und die sie deckende Bundesverwaltung widerspricht dem eigenen Leitbild diametral und kann nicht hingenommen werden.</p><p>Die Atomenergie ist keine fehlerfreundliche Technik. Bei einem Unfall muss mit irreversiblen Schäden grössten Ausmasses gerechnet werden. Dies zeigt sich schon daran, dass Privatversicherungen nicht bereit sind, die unbeschränkte Haftung für atomare Schäden zu übernehmen. Um so dringender ist eine funktionierende, unabhängige Aufsicht, die in der Lage ist, bei Verletzungen von Grenzwerten und Richtlinien die nötigen Massnahmen zu veranlassen. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass dies nur mit einer grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Neugestaltung der Aufsichtsbehörde möglich ist. Dabei soll eine zweistufige Organisation zum Zuge kommen, die dem "sechs-Augen-Prinzip" Rechnung trägt, das in der Finanzwirtschaft vielfach Anwendung findet.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eine Änderung des Atomrechtes vor, wonach unverzüglich die gesetzlichen Grundlagen für eine von der Energiewirtschaft und den Betriebsbewilligungsinstanzen des BFE unabhängige Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen (UVK) geschaffen werden. Die UVK soll die Bewilligungsbehörden des Bundes und die Betreiber von Atomanlagen umfassend beaufsichtigen. Sie soll mittels Inspektionen und unabhängigen Studien über die Arbeitsweise und Methodik aller mit Atomanlagen zusammenhängenden Prozessschritte der Berichterstattung dienen und zur Meinungsbildung des Bundesrates, der HSK, des Parlaments und des Schweizer Volkes beitragen. Als Leitgedanken bei der Modifikation des Atomrechtes seien dazu genannt:</p><p>- die UVK soll wie die Finanzkontrolle von der Bundesverwaltung und den Bewilligungsinstanzen der HSK unabhängig sein;</p><p>- ihre Untersuchungen und Berichte sollen umfänglich der Öffentlichkeit zur Einsicht freistehen;</p><p>- alle Messwerte sind unmittelbar und rückhaltlos, d.h. ohne Verzug und ohne Zurückbehalten von Untersuchungsergebnissen, zu publizieren (z.B. via Internet);</p><p>- als Wahlbehörde der mehrköpfigen UVK-Direktion sollen die eidg. Räte fungieren. Die Fraktionen sollen ein Vorschlagsrecht entsprechend ihrer proportionalen Stärke erhalten;</p><p>- die Kosten der UVK sind den Betreibern von Atomanlagen anzulasten;</p><p>- die UVK ersetzt die HSK nicht, sondern sie soll vielmehr deren Tätigkeit und allfällige Untätigkeiten überwachen (sechs-Augen-Prinzip);</p><p>- der UVK ist ein Beirat beizugeben, in dem auch atomkritische Kreise und Vertreter der Medizin angemessen vertreten sind. Der Beirat soll die Untersuchungsergebnisse und die Methodik der UVK prüfen, ihre Unabhängigkeit stärken.</p>
- Schaffung einer unabhängigen Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen
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