Keine transgenen Tiere in der Landwirtschaft

ShortId
98.423
Id
19980423
Updated
10.04.2024 18:13
Language
de
Title
Keine transgenen Tiere in der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
Viehbestand;landwirtschaftliches Nutztier;Gentechnologie
1
  • L06K070601050104, Gentechnologie
  • L05K1401010304, landwirtschaftliches Nutztier
  • L04K14010801, Viehbestand
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einer der Hauptgründe für die Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative war das darin vorgesehene Verbot der transgenen Tiere für die bio-medizinische Forschung. Der Abstimmungskampf machte jedoch deutlich, dass eine - wohl deutliche - Mehrheit der Bevölkerung, den Einsatz transgener Tiere für die bio-medizinische Forschung, nicht aber für Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft akzeptiert.</p><p>Gentechnisch erzielte Produktionssteigerungen in der Fleischproduktion widersprechen sowohl dem seit einigen Jahren in der Schweiz deutlich rückläufigen Fleischkonsum, als auch der zunehmenden Konsumentennachfrage nach biologischen Landwirtschaftsprodukten sowie nach artgerechter Tierhaltung.</p><p>Aus diesen Gründen ist das im ehemaligen Gegenvorschlag der SP-Fraktion zur Gen-Schutz-Initiative vorgesehene Teilverbot des Einsatzes transgener Tiere in der Landwirtschaft wieder aufzunehmen und in der Bundesverfassung zu verankern.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p>Art. 24novies Abs. 3 Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Gentechnische Eingriffe an Tieren, einschliesslich Erzeugung, Haltung und Verwendung transgener Tiere, sind im Bereich der Landwirtschaft verboten.</p>
  • Keine transgenen Tiere in der Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einer der Hauptgründe für die Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative war das darin vorgesehene Verbot der transgenen Tiere für die bio-medizinische Forschung. Der Abstimmungskampf machte jedoch deutlich, dass eine - wohl deutliche - Mehrheit der Bevölkerung, den Einsatz transgener Tiere für die bio-medizinische Forschung, nicht aber für Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft akzeptiert.</p><p>Gentechnisch erzielte Produktionssteigerungen in der Fleischproduktion widersprechen sowohl dem seit einigen Jahren in der Schweiz deutlich rückläufigen Fleischkonsum, als auch der zunehmenden Konsumentennachfrage nach biologischen Landwirtschaftsprodukten sowie nach artgerechter Tierhaltung.</p><p>Aus diesen Gründen ist das im ehemaligen Gegenvorschlag der SP-Fraktion zur Gen-Schutz-Initiative vorgesehene Teilverbot des Einsatzes transgener Tiere in der Landwirtschaft wieder aufzunehmen und in der Bundesverfassung zu verankern.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p>Art. 24novies Abs. 3 Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Gentechnische Eingriffe an Tieren, einschliesslich Erzeugung, Haltung und Verwendung transgener Tiere, sind im Bereich der Landwirtschaft verboten.</p>
    • Keine transgenen Tiere in der Landwirtschaft

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