Materielle Steuerharmonisierung. Verfassungsgrundlage

ShortId
98.426
Id
19980426
Updated
10.04.2024 18:31
Language
de
Title
Materielle Steuerharmonisierung. Verfassungsgrundlage
AdditionalIndexing
Staatssteuer;Verfassungsartikel;Steuerharmonisierung
1
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der verschärfte Wettbewerb im Zeichen der Globalisierung und die verstärkte Mobilität der Steuerzahler (Firmen, Sitzgesellschaften, reiche natürliche Personen) führt zu einer wachsenden Steuerdisparität unter den Kantonen und Landesteilen der Schweiz. Diese zunehmende Kluft des Reichtums und der Steuerbelastung zerstört den nationalen Zusammenhalt und verschlechtert die Steuermoral in der Bevölkerung.</p><p>Bei den natürlichen Personen zahlt heute ein Steuerpflichtiger mit mittlerem Einkommen (60000 Franken Bruttoeinkommen, verheiratet) in Neuenburg 2,6 mal mehr direkte Kantons- und Gemeindesteuern als in Zug.</p><p>Bei den juristischen Personen ist der Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbesteuerung von Aktiengesellschaften in den Kantonen Glarus oder Graubünden rund 2,5 mal höher als im Kanton Zug.</p><p>Die Kluft zwischen den Kantonen bei der Steuerbelastung ist seit 10 Jahren im Steigen begriffen. Unter den Kantonen ist ein ungesunder Steuerwettbewerb ausgebrochen. Dieser ist besonders ausgeprägt und stossend bei benachbarten Kantonen mit unterschiedlichen Infrastrukturlasten, zum Beispiel zwischen Schwyz und Zürich. </p><p>Im Rahmen des Programms für einen neuen Finanzausgleich und für die Aufgabenentflechtung wurde eine harmonisierende Wirkung bei den Steuern in Aussicht gestellt. Nun stellt sich heraus, dass diese gar nicht eintritt und schon gar nicht in der Lage ist, die wachsenden Steuerbelastungsdisparitäten zu kompensieren. Die Verminderung der Nettofinanzströme vom Bund zu den Kantonen hat zur Folge, dass auch das Harmonisierungspotential zurückgeht. Der Anspruch einer materiellen Harmonisierung der Steuerbelastungen mittels Finanzausgleich allein ist eine Illusion.</p><p>Nachdem der Bundesrat in der Beantwortung verschiedener Vorstösse aus dem Parlament (David, Leemann, Marti) den Willen bekundet hat, momentan keine materielle Harmonisierung anzustreben, ist der parlamentarische Weg zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage nun angezeigt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und mit dem Ziel, den nationalen Zusammenhalt zu wahren, schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Schaffung einer Verfassungsgrundlage vor, mit welcher die Steuern (direkte Steuern, ev. auch Erbschafts- und Schenkungssteuern) in den Kantonen materiell harmonisiert werden können. </p><p>Die materielle Harmonisierung der Steuersätze, -tarife und -freigrenzen soll nicht zu einem Einheitssteuersatz führen, sondern in Kombination mit dem Finanzausgleich eine Eingrenzung der Steuerbelastungen zwischen den Kantonen und Regionen innerhalb einer bestimmten Bandbreite anstreben und die Abgeltung der Zentrumslasten der Kernstädte ermöglichen.</p>
  • Materielle Steuerharmonisierung. Verfassungsgrundlage
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der verschärfte Wettbewerb im Zeichen der Globalisierung und die verstärkte Mobilität der Steuerzahler (Firmen, Sitzgesellschaften, reiche natürliche Personen) führt zu einer wachsenden Steuerdisparität unter den Kantonen und Landesteilen der Schweiz. Diese zunehmende Kluft des Reichtums und der Steuerbelastung zerstört den nationalen Zusammenhalt und verschlechtert die Steuermoral in der Bevölkerung.</p><p>Bei den natürlichen Personen zahlt heute ein Steuerpflichtiger mit mittlerem Einkommen (60000 Franken Bruttoeinkommen, verheiratet) in Neuenburg 2,6 mal mehr direkte Kantons- und Gemeindesteuern als in Zug.</p><p>Bei den juristischen Personen ist der Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbesteuerung von Aktiengesellschaften in den Kantonen Glarus oder Graubünden rund 2,5 mal höher als im Kanton Zug.</p><p>Die Kluft zwischen den Kantonen bei der Steuerbelastung ist seit 10 Jahren im Steigen begriffen. Unter den Kantonen ist ein ungesunder Steuerwettbewerb ausgebrochen. Dieser ist besonders ausgeprägt und stossend bei benachbarten Kantonen mit unterschiedlichen Infrastrukturlasten, zum Beispiel zwischen Schwyz und Zürich. </p><p>Im Rahmen des Programms für einen neuen Finanzausgleich und für die Aufgabenentflechtung wurde eine harmonisierende Wirkung bei den Steuern in Aussicht gestellt. Nun stellt sich heraus, dass diese gar nicht eintritt und schon gar nicht in der Lage ist, die wachsenden Steuerbelastungsdisparitäten zu kompensieren. Die Verminderung der Nettofinanzströme vom Bund zu den Kantonen hat zur Folge, dass auch das Harmonisierungspotential zurückgeht. Der Anspruch einer materiellen Harmonisierung der Steuerbelastungen mittels Finanzausgleich allein ist eine Illusion.</p><p>Nachdem der Bundesrat in der Beantwortung verschiedener Vorstösse aus dem Parlament (David, Leemann, Marti) den Willen bekundet hat, momentan keine materielle Harmonisierung anzustreben, ist der parlamentarische Weg zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage nun angezeigt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und mit dem Ziel, den nationalen Zusammenhalt zu wahren, schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Schaffung einer Verfassungsgrundlage vor, mit welcher die Steuern (direkte Steuern, ev. auch Erbschafts- und Schenkungssteuern) in den Kantonen materiell harmonisiert werden können. </p><p>Die materielle Harmonisierung der Steuersätze, -tarife und -freigrenzen soll nicht zu einem Einheitssteuersatz führen, sondern in Kombination mit dem Finanzausgleich eine Eingrenzung der Steuerbelastungen zwischen den Kantonen und Regionen innerhalb einer bestimmten Bandbreite anstreben und die Abgeltung der Zentrumslasten der Kernstädte ermöglichen.</p>
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