Alpentransitabgabe (ATA) für den Schwerverkehr durch die Schweiz
- ShortId
-
98.427
- Id
-
19980427
- Updated
-
10.04.2024 09:29
- Language
-
de
- Title
-
Alpentransitabgabe (ATA) für den Schwerverkehr durch die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Durchgangsverkehr;Pauschalsteuer;Schwerverkehrsabgabe
- 1
-
- L04K18010101, Durchgangsverkehr
- L04K11070207, Pauschalsteuer
- L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den EU-Staaten Oesterreich und Frankreich wird der Transitschwerverkehr über die Alpen ebenfalls pauschal besteuert (z.B. in Oesterreich mit der sogenannten Maut am Brenner). Die EU muss demzufolge eine schweizerische ATA akzeptieren, da es sich um dasselbe Erhebungssystem handelt, wie es mit EU-Einverständnis in den erwähnten Mitgliedstaaten seit längerem erfolgreich praktiziert wird. </p><p>Die pauschale ATA entspricht der Forderung des Alpenschutzartikels. Dieser verlangt, dass der Schwerverkehr von Grenze zu Grenze, insbesondere von Norden nach Süden und umgekehrt, auf die Schiene verlagert werden soll. </p><p>Die Höhe der ATA korrespondiert mit der im Abkommen von Bundesrat Leuenberger und EU-Kommissär Neil Kinnock in Kloten ausgehandelten Abgabe. </p><p>Mit der ATA wird der Binnenschwerverkehr nicht diskriminiert, da die Abgabe im Gegensatz zur LSVA nicht flächendeckend ist. Der Werkplatz Schweiz wird nicht geschwächt.</p><p>Mit der LSVA resultiert für die einheimischen Fuhrhalter gegenüber den ausländischen ein klarer Wettbewerbsnachteil: sie müssen zusätzlich zur LSVA noch den Treibstoffzoll berappen, während die ausländischen Fuhrhalter die Schweiz vermutlich ohne einmal zu tanken durchqueren. Mit der ATA wird diese Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft.</p><p>Mit der ATA wird gezielt jener Schwerverkehr zur Kasse gebeten, der unser Land durch die Alpen passiert. Nichts anderes hat der Souverän mit der Annahme des Alpenschutzartikels gewollt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Für den Schwerverkehr, welcher die Schweiz von Norden nach Süden oder umgekehrt durchquert, wird eine pauschale Alpentransitabgabe (ATA) von Fr. 325.-- erhoben.</p><p>Diese ATA ersetzt allenfalls die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).</p>
- Alpentransitabgabe (ATA) für den Schwerverkehr durch die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den EU-Staaten Oesterreich und Frankreich wird der Transitschwerverkehr über die Alpen ebenfalls pauschal besteuert (z.B. in Oesterreich mit der sogenannten Maut am Brenner). Die EU muss demzufolge eine schweizerische ATA akzeptieren, da es sich um dasselbe Erhebungssystem handelt, wie es mit EU-Einverständnis in den erwähnten Mitgliedstaaten seit längerem erfolgreich praktiziert wird. </p><p>Die pauschale ATA entspricht der Forderung des Alpenschutzartikels. Dieser verlangt, dass der Schwerverkehr von Grenze zu Grenze, insbesondere von Norden nach Süden und umgekehrt, auf die Schiene verlagert werden soll. </p><p>Die Höhe der ATA korrespondiert mit der im Abkommen von Bundesrat Leuenberger und EU-Kommissär Neil Kinnock in Kloten ausgehandelten Abgabe. </p><p>Mit der ATA wird der Binnenschwerverkehr nicht diskriminiert, da die Abgabe im Gegensatz zur LSVA nicht flächendeckend ist. Der Werkplatz Schweiz wird nicht geschwächt.</p><p>Mit der LSVA resultiert für die einheimischen Fuhrhalter gegenüber den ausländischen ein klarer Wettbewerbsnachteil: sie müssen zusätzlich zur LSVA noch den Treibstoffzoll berappen, während die ausländischen Fuhrhalter die Schweiz vermutlich ohne einmal zu tanken durchqueren. Mit der ATA wird diese Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft.</p><p>Mit der ATA wird gezielt jener Schwerverkehr zur Kasse gebeten, der unser Land durch die Alpen passiert. Nichts anderes hat der Souverän mit der Annahme des Alpenschutzartikels gewollt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Für den Schwerverkehr, welcher die Schweiz von Norden nach Süden oder umgekehrt durchquert, wird eine pauschale Alpentransitabgabe (ATA) von Fr. 325.-- erhoben.</p><p>Diese ATA ersetzt allenfalls die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).</p>
- Alpentransitabgabe (ATA) für den Schwerverkehr durch die Schweiz
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