Eine einzige Krankenkasse für alle

ShortId
98.442
Id
19980442
Updated
10.04.2024 18:32
Language
de
Title
Eine einzige Krankenkasse für alle
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Einheitskasse;Staatsmonopol;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Krankenkasse;Monopol;Gesetz
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0703010103, Monopol
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das KVG vom 18.03.1994 hat mit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen wichtigen sozialpolitischen Fortschritt gebracht. Das KVG hat jedoch auch Schwachstellen. Die grösste Schwäche: Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Obligatorium der versicherungspflichtigen Personen einerseits und der Freiwilligkeit der Versicherungsanbieter andererseits. Wenn sich die Krankenversicherer beliebig aus der obligatorischen Versicherung zurückziehen können, wird damit die Durchführung des Obligatoriums in Frage gestellt. Der vom EDI kürzlich erlaubte Teilrückzug der Krankenkasse Visana macht diese Widersprüchlichkeit deutlich. Die gegenwärtige Situation zeigt, dass sich ein Anbieter gezielt aus bestimmten Marktsegmenten zurückziehen kann. Wenn in einzelnen Gebieten jedoch nur noch zwei bis drei Versicherer auftreten, sind kartellistische Absprachen unvermeidlich. Der Fall Visana zeigt klar, dass im Bereich der Grundversicherung der Wettbewerb zwischen den Kassen nicht funktionieren kann, wenn die eine Kasse ihre schlechten Risiken den anderen Kassen zuschieben kann.</p><p>Ich schlage deshalb die Schaffung einer einzigen, gesamtschweizerischen Krankenkasse vor, welche anstelle der heute zugelassenen Grundversicherer die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführt. Eine solche Kasse hätte eine stärkere Verhandlungsposition bei den Tarifverhandlungen, weil sie mit konzentrierter Marktmacht den Anbietern gegenübertreten und somit günstigere Preise bewirken kann.</p><p>Eine solche Kasse ist auch Versicherten freundlicher. Indem sie von den Leistungserbringern die Rechnungstellung nach einheitlichen Regeln verlangt, schafft sie Kostentransparenz. Erst dies ermöglicht die Vergleichbarkeit der Leistungen und damit den Wettbewerb unter den Leistungserbringern. Eine klare Transparenz der Kosten ist auch eine wesentliche Massnahme, um gegen die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vorzugehen.</p><p>Für die konkrete Umsetzung ist es nicht notwendig, eine neue Krankenversicherungsorganisation zu gründen. Vielmehr kann ein transparentes, öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, bei dem sich die bestehenden Krankenversicherer im freien Wettbewerb um den Leistungsauftrag bewerben können.</p><p>Der Versicherer, der den Leistungsauftrag zur Durchführung erhält, hat nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie sie bereits heute in Art. 13 KVG umschrieben sind zu garantieren, sondern er hat auch eine qualitativ hochstehende und effiziente Durchführung zu gewährleisten.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18.03.1994 ist so abzuändern, dass die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einem einzigen gesamtschweizerischen Versicherer übertragen wird.</p><p>Der vom Bundesrat an diesen Versicherer zu vergebende Leistungsauftrag umfasst insbesondere die folgende Punkte. Der Versicherer muss</p><p>1. die soziale Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit durchführen;</p><p>2. die Gleichbehandlung der Versicherten gewährleisten;</p><p>3. jederzeit in der Lage sein, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen;</p><p>4. über eine Organisation und Geschäftsführung verfügen, welche sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften als auch Transparenz gewährleisten;</p><p>5. die Leistungen der Leistungserbringer nach vergleichbaren Rechnungsmodellen abrechnen;</p><p>6. über einen breit abgestützten Verwaltungsrat verfügen.</p>
  • Eine einzige Krankenkasse für alle
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19993009
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das KVG vom 18.03.1994 hat mit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen wichtigen sozialpolitischen Fortschritt gebracht. Das KVG hat jedoch auch Schwachstellen. Die grösste Schwäche: Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Obligatorium der versicherungspflichtigen Personen einerseits und der Freiwilligkeit der Versicherungsanbieter andererseits. Wenn sich die Krankenversicherer beliebig aus der obligatorischen Versicherung zurückziehen können, wird damit die Durchführung des Obligatoriums in Frage gestellt. Der vom EDI kürzlich erlaubte Teilrückzug der Krankenkasse Visana macht diese Widersprüchlichkeit deutlich. Die gegenwärtige Situation zeigt, dass sich ein Anbieter gezielt aus bestimmten Marktsegmenten zurückziehen kann. Wenn in einzelnen Gebieten jedoch nur noch zwei bis drei Versicherer auftreten, sind kartellistische Absprachen unvermeidlich. Der Fall Visana zeigt klar, dass im Bereich der Grundversicherung der Wettbewerb zwischen den Kassen nicht funktionieren kann, wenn die eine Kasse ihre schlechten Risiken den anderen Kassen zuschieben kann.</p><p>Ich schlage deshalb die Schaffung einer einzigen, gesamtschweizerischen Krankenkasse vor, welche anstelle der heute zugelassenen Grundversicherer die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführt. Eine solche Kasse hätte eine stärkere Verhandlungsposition bei den Tarifverhandlungen, weil sie mit konzentrierter Marktmacht den Anbietern gegenübertreten und somit günstigere Preise bewirken kann.</p><p>Eine solche Kasse ist auch Versicherten freundlicher. Indem sie von den Leistungserbringern die Rechnungstellung nach einheitlichen Regeln verlangt, schafft sie Kostentransparenz. Erst dies ermöglicht die Vergleichbarkeit der Leistungen und damit den Wettbewerb unter den Leistungserbringern. Eine klare Transparenz der Kosten ist auch eine wesentliche Massnahme, um gegen die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vorzugehen.</p><p>Für die konkrete Umsetzung ist es nicht notwendig, eine neue Krankenversicherungsorganisation zu gründen. Vielmehr kann ein transparentes, öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, bei dem sich die bestehenden Krankenversicherer im freien Wettbewerb um den Leistungsauftrag bewerben können.</p><p>Der Versicherer, der den Leistungsauftrag zur Durchführung erhält, hat nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie sie bereits heute in Art. 13 KVG umschrieben sind zu garantieren, sondern er hat auch eine qualitativ hochstehende und effiziente Durchführung zu gewährleisten.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18.03.1994 ist so abzuändern, dass die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einem einzigen gesamtschweizerischen Versicherer übertragen wird.</p><p>Der vom Bundesrat an diesen Versicherer zu vergebende Leistungsauftrag umfasst insbesondere die folgende Punkte. Der Versicherer muss</p><p>1. die soziale Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit durchführen;</p><p>2. die Gleichbehandlung der Versicherten gewährleisten;</p><p>3. jederzeit in der Lage sein, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen;</p><p>4. über eine Organisation und Geschäftsführung verfügen, welche sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften als auch Transparenz gewährleisten;</p><p>5. die Leistungen der Leistungserbringer nach vergleichbaren Rechnungsmodellen abrechnen;</p><p>6. über einen breit abgestützten Verwaltungsrat verfügen.</p>
    • Eine einzige Krankenkasse für alle

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