Registrierung der zusammenlebenden Paare

ShortId
98.443
Id
19980443
Updated
10.04.2024 18:50
Language
de
Title
Registrierung der zusammenlebenden Paare
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: PACS (Frankreich);Konkubinat;Eherecht;sexuelle Minderheit
1
  • L04K01030504, Konkubinat
  • L05K0103010302, Eherecht
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist unbestreitbar, dass die Anzahl ausserehelich zusammenlebender Paare stetig steigt. Dies gilt sowohl für Europa als auch für die Schweiz, wobei einzuräumen ist, dass die Erstellung entsprechender Statistiken schwierig ist. Einige entscheiden sich freiwillig für diese Lebensform (heterosexuelle Paare), andere haben hingegen keine Wahl (homosexuelle Paare).</p><p>Diese parlamentarische Initiative soll zur Lösung der Probleme beitragen, mit denen solche Paare konfrontiert sind. Die Erfahrung zeigt, dass die aktuelle Gesetzgebung (oder vielmehr das Fehlen einer Gesetzgebung) insbesondere beim Tod eines Partners zu unhaltbaren Situationen führen kann. Einige Länder haben bereits gesetzliche Massnahmen eingeführt, um das Leben dieser Menschen zu vereinfachen, andere werden es bald tun. Auch kantonale Gesetzentwürfe sind in Vorbereitung. Es scheint, als müsste die Schweiz ebenfalls eine Revision ihrer Gesetzgebung vornehmen, um die Situation unverheirateter Paare erträglich zu machen.</p><p>Ich habe für die parlamentarische Initiative die Form der allgemeinen Anregung gewählt, damit das Parlament selber bestimmen kann, welche Paare in den Genuss solcher Gesetzesänderungen kommen sollen. Das Problem stellt sich vor allem für gleichgeschlechtliche Paare (die nicht heiraten können). Die meisten europäischen Staaten, die das "registrierte partnerschaftliche Zusammenleben" eingeführt haben, beschränken dieses denn auch auf solche Paare. Das Parlament könnte den Geltungsbereich auf homosexuelle Paare beschränken und auf diese Weise mögliche Befürchtungen in bezug auf die Schaffung einer für alle zugänglichen "Ersatzehe" zerstreuen.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes lege ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor: Die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen sollen es zwei Personen, die ein dauerhaftes Zusammenleben beabsichtigen, ermöglichen, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen. Die erwähnten Massnahmen sollen insbesondere folgendes ermöglichen:</p><p>1. durch eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches:</p><p>- die Registrierung des von zwei Partnern ausgedrückten Willens durch einen Zivilstandsbeamten;</p><p>- die Ausdehnung der für die Ehe geltenden Nichtigkeitsgründe auf das partnerschaftliche Zusammenleben;</p><p>- die Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht und der im Eherecht vorgesehenen Solidarhaftung für Haushaltschulden auf die Partner;</p><p>- die Unterstellung der Partner unter den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung;</p><p>- die Regelung der Auflösung des partnerschaftlichen Zusammenlebens;</p><p>2. durch eine Revision des Steuerrechtes (DBG und StHG):</p><p>- die gemeinsame Besteuerung der Partner;</p><p>- die kantonale Gleichbehandlung von Eheleuten und Partnern;</p><p>3. durch eine Revision des Erbrechtes:</p><p>- die Anerkennung des überlebenden Partners als gesetzlichen Erben;</p><p>4. durch eine Revision des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer:</p><p>- die Möglichkeit für den ausländischen Partner, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, die erst ein echtes partnerschaftliches Zusammenleben ermöglicht;</p><p>5. durch eine Revision der Sozialversicherungsgesetzgebung (AHVG und BVG):</p><p>- die Regelung der Voraussetzungen für Rentenbezüge vor bzw. nach dem Tod eines Partners;</p><p>6. durch eine Anpassung des Mietrechtes:</p><p>- gleiche Rechte für Eheleute und Partner.</p><p>Die Adoption und die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sollen für Partner allerdings nicht zugänglich gemacht werden.</p>
  • Registrierung der zusammenlebenden Paare
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist unbestreitbar, dass die Anzahl ausserehelich zusammenlebender Paare stetig steigt. Dies gilt sowohl für Europa als auch für die Schweiz, wobei einzuräumen ist, dass die Erstellung entsprechender Statistiken schwierig ist. Einige entscheiden sich freiwillig für diese Lebensform (heterosexuelle Paare), andere haben hingegen keine Wahl (homosexuelle Paare).</p><p>Diese parlamentarische Initiative soll zur Lösung der Probleme beitragen, mit denen solche Paare konfrontiert sind. Die Erfahrung zeigt, dass die aktuelle Gesetzgebung (oder vielmehr das Fehlen einer Gesetzgebung) insbesondere beim Tod eines Partners zu unhaltbaren Situationen führen kann. Einige Länder haben bereits gesetzliche Massnahmen eingeführt, um das Leben dieser Menschen zu vereinfachen, andere werden es bald tun. Auch kantonale Gesetzentwürfe sind in Vorbereitung. Es scheint, als müsste die Schweiz ebenfalls eine Revision ihrer Gesetzgebung vornehmen, um die Situation unverheirateter Paare erträglich zu machen.</p><p>Ich habe für die parlamentarische Initiative die Form der allgemeinen Anregung gewählt, damit das Parlament selber bestimmen kann, welche Paare in den Genuss solcher Gesetzesänderungen kommen sollen. Das Problem stellt sich vor allem für gleichgeschlechtliche Paare (die nicht heiraten können). Die meisten europäischen Staaten, die das "registrierte partnerschaftliche Zusammenleben" eingeführt haben, beschränken dieses denn auch auf solche Paare. Das Parlament könnte den Geltungsbereich auf homosexuelle Paare beschränken und auf diese Weise mögliche Befürchtungen in bezug auf die Schaffung einer für alle zugänglichen "Ersatzehe" zerstreuen.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes lege ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor: Die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen sollen es zwei Personen, die ein dauerhaftes Zusammenleben beabsichtigen, ermöglichen, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen. Die erwähnten Massnahmen sollen insbesondere folgendes ermöglichen:</p><p>1. durch eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches:</p><p>- die Registrierung des von zwei Partnern ausgedrückten Willens durch einen Zivilstandsbeamten;</p><p>- die Ausdehnung der für die Ehe geltenden Nichtigkeitsgründe auf das partnerschaftliche Zusammenleben;</p><p>- die Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht und der im Eherecht vorgesehenen Solidarhaftung für Haushaltschulden auf die Partner;</p><p>- die Unterstellung der Partner unter den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung;</p><p>- die Regelung der Auflösung des partnerschaftlichen Zusammenlebens;</p><p>2. durch eine Revision des Steuerrechtes (DBG und StHG):</p><p>- die gemeinsame Besteuerung der Partner;</p><p>- die kantonale Gleichbehandlung von Eheleuten und Partnern;</p><p>3. durch eine Revision des Erbrechtes:</p><p>- die Anerkennung des überlebenden Partners als gesetzlichen Erben;</p><p>4. durch eine Revision des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer:</p><p>- die Möglichkeit für den ausländischen Partner, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, die erst ein echtes partnerschaftliches Zusammenleben ermöglicht;</p><p>5. durch eine Revision der Sozialversicherungsgesetzgebung (AHVG und BVG):</p><p>- die Regelung der Voraussetzungen für Rentenbezüge vor bzw. nach dem Tod eines Partners;</p><p>6. durch eine Anpassung des Mietrechtes:</p><p>- gleiche Rechte für Eheleute und Partner.</p><p>Die Adoption und die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sollen für Partner allerdings nicht zugänglich gemacht werden.</p>
    • Registrierung der zusammenlebenden Paare

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