Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte

ShortId
98.445
Id
19980445
Updated
10.04.2024 18:49
Language
de
Title
Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte
AdditionalIndexing
Ombudsstelle;Menschenrechte
1
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K08060109, Ombudsstelle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen seiner Menschenrechtsarbeit veranstaltete der Europarat seit 1985 verschiedene Rundtischgespräche mit Ombudspersonen aus Europa. Vom 25. bis 28. Mai 1998 führte die OSZE, in Zusammenarbeit mit dem Europarat und der UNDP (UN Development Programme), ein "Human Dimension Seminar on Ombudsman and National Human Rights Protection Istitutions" in Warschau durch. An diesem Seminar waren 43 Staaten, Vertreter von 11 internationalen Organisationen und von 29 NGO vertreten. Die abschliessenden Empfehlungen des Seminars lauteten:</p><p>- Schaffung von unabhängigen, finanziell ausreichend ausgestatteten Ombudsstellen;</p><p>- Entwicklung von entsprechenden Ausbildungen;</p><p>- Vorbereitung von nationalen Menschenrechts-Bildungsprogrammen;</p><p>- enge Zusammenarbeit zwischen Ombudsstellen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, NGO und Medien.</p><p>In der Schweiz gibt es sechs von den Parlamenten gewählte Ombudsstellen: in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie in den Städten Zürich, Bern und Winterthur. Sie vermitteln bei Konflikten zwischen Einwohnern und Verwaltung und leisten eigentliche Menschenrechtsarbeit. Ihre Dienste sind sehr gefragt. Sie vermögen Lösungen herbeizuführen und bauen damit wesentliche Frustrationen, Ohnmachtsgefühle und Staatsverdrossenheit ab. Aufgrund der guten Erfahrungen mit den sechs Ombudsstellen äusserten verschiedene NGO (wie beispielsweise die NGO-Koordination Post Beijing Schweiz) den Wunsch nach mehr Ombudsstellen, vor allem auch in den Kantonen und auf nationaler Ebene. Beratungsstellen sind bei Konflikten zwischen Administration und Privatpersonen, bei konkreten rassistischen Übergriffen in der Regel überfordert, und die Hilfesuchenden werden vergeblich von einer Stelle zur anderen geschickt. Um menschenrechtliche Konflikte zu lösen, braucht es kompetente Personen, die zwischen Konfliktparteien vermitteln können. Dank dieser Vermittlungstätigkeit können kostspielige Rechtsverfahren eingespart werden. Die Ombudspersonen vermitteln zudem Wissen über Rechte und Pflichten im Menschenrechtsbereich.</p><p>Nicht alle Fragen von menschenrechtlichem Belang sind auf lokaler Ebene angesiedelt. Gerade für jene Menschen mit eingeschränkten Rechten, wie Gefängnisinsassen, Minderheitsangehörige, Patienten von psychiatrischen Kliniken, stellen sich Fragen, die auf der bundesrechtlichen Ebene angesiedelt sind. Auch verschiedene Ausländer sind auf eine Möglichkeit des Zugangs zum Recht angewiesen. Die Vermittlungstätigkeit einer Ombudsstelle könnte dazu beitragen, manche Fälle ohne allzu grossen Aufwand befriedigend zu lösen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kann diese Vermittlungstätigkeit in konkreten Einzelfällen auf Bundesebene nicht wahrnehmen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es wird eine eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte eingerichtet.</p>
  • Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen seiner Menschenrechtsarbeit veranstaltete der Europarat seit 1985 verschiedene Rundtischgespräche mit Ombudspersonen aus Europa. Vom 25. bis 28. Mai 1998 führte die OSZE, in Zusammenarbeit mit dem Europarat und der UNDP (UN Development Programme), ein "Human Dimension Seminar on Ombudsman and National Human Rights Protection Istitutions" in Warschau durch. An diesem Seminar waren 43 Staaten, Vertreter von 11 internationalen Organisationen und von 29 NGO vertreten. Die abschliessenden Empfehlungen des Seminars lauteten:</p><p>- Schaffung von unabhängigen, finanziell ausreichend ausgestatteten Ombudsstellen;</p><p>- Entwicklung von entsprechenden Ausbildungen;</p><p>- Vorbereitung von nationalen Menschenrechts-Bildungsprogrammen;</p><p>- enge Zusammenarbeit zwischen Ombudsstellen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, NGO und Medien.</p><p>In der Schweiz gibt es sechs von den Parlamenten gewählte Ombudsstellen: in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie in den Städten Zürich, Bern und Winterthur. Sie vermitteln bei Konflikten zwischen Einwohnern und Verwaltung und leisten eigentliche Menschenrechtsarbeit. Ihre Dienste sind sehr gefragt. Sie vermögen Lösungen herbeizuführen und bauen damit wesentliche Frustrationen, Ohnmachtsgefühle und Staatsverdrossenheit ab. Aufgrund der guten Erfahrungen mit den sechs Ombudsstellen äusserten verschiedene NGO (wie beispielsweise die NGO-Koordination Post Beijing Schweiz) den Wunsch nach mehr Ombudsstellen, vor allem auch in den Kantonen und auf nationaler Ebene. Beratungsstellen sind bei Konflikten zwischen Administration und Privatpersonen, bei konkreten rassistischen Übergriffen in der Regel überfordert, und die Hilfesuchenden werden vergeblich von einer Stelle zur anderen geschickt. Um menschenrechtliche Konflikte zu lösen, braucht es kompetente Personen, die zwischen Konfliktparteien vermitteln können. Dank dieser Vermittlungstätigkeit können kostspielige Rechtsverfahren eingespart werden. Die Ombudspersonen vermitteln zudem Wissen über Rechte und Pflichten im Menschenrechtsbereich.</p><p>Nicht alle Fragen von menschenrechtlichem Belang sind auf lokaler Ebene angesiedelt. Gerade für jene Menschen mit eingeschränkten Rechten, wie Gefängnisinsassen, Minderheitsangehörige, Patienten von psychiatrischen Kliniken, stellen sich Fragen, die auf der bundesrechtlichen Ebene angesiedelt sind. Auch verschiedene Ausländer sind auf eine Möglichkeit des Zugangs zum Recht angewiesen. Die Vermittlungstätigkeit einer Ombudsstelle könnte dazu beitragen, manche Fälle ohne allzu grossen Aufwand befriedigend zu lösen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kann diese Vermittlungstätigkeit in konkreten Einzelfällen auf Bundesebene nicht wahrnehmen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es wird eine eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte eingerichtet.</p>
    • Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte

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