Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz

ShortId
98.446
Id
19980446
Updated
10.02.2026 20:12
Language
de
Title
Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz
AdditionalIndexing
Post;Schaffung von Arbeitsplätzen;Randregion;Stellenabbau;Berggebiet;Swisscom;SBB;regionale Wirtschaftspolitik;berufliche Bildung;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Regionalpolitik
1
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K12020202, Post
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Post, SBB und Swisscom sind - auch nach ihrer teilweisen Verselbstständigung und Privatisierung - nach wie vor vollständig oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes. Als Eigentümer kann und muss der Bund seinen Unternehmungen auf Gesetzesebene soziale und politische Rahmenbedingungen setzen. Bei der Privatindustrie hat er diesbezüglich wenig Einflussmöglichkeiten.</p><p>2. Post, SBB und Swisscom sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen flächendeckend im ganzen Land anzubieten (Service public). In Ergänzung dazu sind sie genauso zu verpflichten, flächendeckend im ganzen Land Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten.</p><p>3. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Post, SBB und Swisscom - mit dem Hinweis auf ihre "unternehmerische Freiheit" - die Tendenz haben, in den Rand- und Berggebieten Arbeitsplätze abzubauen und sie in bestimmten Zentren zu konzentrieren. Die Schliessung der SBB-Hauptwerkstätte in Chur ist nur ein Beispiel dafür. Ähnliches betreibt die Swisscom in den Kantonen Wallis, Freiburg und anderen. Dies ist volkswirtschaftlich und staatspolitisch unerwünscht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Die folgenden Bundesgesetze werden je mit einer gleichlautenden Bestimmung in Abschnitt 5 (Personal) ergänzt:</p><p>- Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (POG);</p><p>- Bundesgesetz vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG);</p><p>- Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (TUG).</p><p>Die neu einzufügende Klausel bestimmt:</p><p>- dass Post, SBB und Swisscom ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze flächendeckend in der ganzen Schweiz anbieten müssen;</p><p>- dass ein allfälliger Abbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht einseitig in den Rand- und Berggebieten erfolgen darf;</p><p>- dass neu zu schaffende Arbeits- und Ausbildungsplätze auch in den Rand- und Berggebieten anzubieten sind.</p>
  • Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Post, SBB und Swisscom sind - auch nach ihrer teilweisen Verselbstständigung und Privatisierung - nach wie vor vollständig oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes. Als Eigentümer kann und muss der Bund seinen Unternehmungen auf Gesetzesebene soziale und politische Rahmenbedingungen setzen. Bei der Privatindustrie hat er diesbezüglich wenig Einflussmöglichkeiten.</p><p>2. Post, SBB und Swisscom sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen flächendeckend im ganzen Land anzubieten (Service public). In Ergänzung dazu sind sie genauso zu verpflichten, flächendeckend im ganzen Land Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten.</p><p>3. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Post, SBB und Swisscom - mit dem Hinweis auf ihre "unternehmerische Freiheit" - die Tendenz haben, in den Rand- und Berggebieten Arbeitsplätze abzubauen und sie in bestimmten Zentren zu konzentrieren. Die Schliessung der SBB-Hauptwerkstätte in Chur ist nur ein Beispiel dafür. Ähnliches betreibt die Swisscom in den Kantonen Wallis, Freiburg und anderen. Dies ist volkswirtschaftlich und staatspolitisch unerwünscht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Die folgenden Bundesgesetze werden je mit einer gleichlautenden Bestimmung in Abschnitt 5 (Personal) ergänzt:</p><p>- Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (POG);</p><p>- Bundesgesetz vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG);</p><p>- Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (TUG).</p><p>Die neu einzufügende Klausel bestimmt:</p><p>- dass Post, SBB und Swisscom ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze flächendeckend in der ganzen Schweiz anbieten müssen;</p><p>- dass ein allfälliger Abbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht einseitig in den Rand- und Berggebieten erfolgen darf;</p><p>- dass neu zu schaffende Arbeits- und Ausbildungsplätze auch in den Rand- und Berggebieten anzubieten sind.</p>
    • Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz
  • Index
    1
    Texts
    • <p>1. Post, SBB und Swisscom sind - auch nach ihrer teilweisen Verselbstständigung und Privatisierung - nach wie vor vollständig oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes. Als Eigentümer kann und muss der Bund seinen Unternehmungen auf Gesetzesebene soziale und politische Rahmenbedingungen setzen. Bei der Privatindustrie hat er diesbezüglich wenig Einflussmöglichkeiten.</p><p>2. Post, SBB und Swisscom sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen flächendeckend im ganzen Land anzubieten (Service public). In Ergänzung dazu sind sie genauso zu verpflichten, flächendeckend im ganzen Land Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten.</p><p>3. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Post, SBB und Swisscom - mit dem Hinweis auf ihre "unternehmerische Freiheit" - die Tendenz haben, in den Rand- und Berggebieten Arbeitsplätze abzubauen und sie in bestimmten Zentren zu konzentrieren. Die Schliessung der SBB-Hauptwerkstätte in Chur ist nur ein Beispiel dafür. Ähnliches betreibt die Swisscom in den Kantonen Wallis, Freiburg und anderen. Dies ist volkswirtschaftlich und staatspolitisch unerwünscht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Die folgenden Bundesgesetze werden je mit einer gleichlautenden Bestimmung in Abschnitt 5 (Personal) ergänzt:</p><p>- Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (POG);</p><p>- Bundesgesetz vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG);</p><p>- Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (TUG).</p><p>Die neu einzufügende Klausel bestimmt:</p><p>- dass Post, SBB und Swisscom ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze flächendeckend in der ganzen Schweiz anbieten müssen;</p><p>- dass ein allfälliger Abbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht einseitig in den Rand- und Berggebieten erfolgen darf;</p><p>- dass neu zu schaffende Arbeits- und Ausbildungsplätze auch in den Rand- und Berggebieten anzubieten sind.</p>
    • Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz

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